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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1062117.pdf
Größe
393 kB
Erstellt
09.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:52

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02829 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Grundstücksverkehrsausschuss Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff 3. Änderung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig und der Klinikum St. Georg gGmbH Beschlussvorschlag: Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg” und der Klinikum St. Georg gGmbH, welcher mit Wirkung zum 01.01.2006 (RB IV-887/07) geschlossen und mit Wirkung zum 01.01.2015 (DS-00422/14) geändert wurde, wird gemäß Anlage 2 dahingehend geändert, dass sich die Pacht ab 01.01.2017 um 60.000 Euro auf 1,26 Millionen Euro p.a. verringert. Die Direktorin des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum St. Georg wird beauftragt, diese Änderung umzusetzen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Mit Ratsbeschluss DS-00422/14 wurde im Zuge der 2. Änderung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum St. Georg und dem Klinikum St. Georg gGmbH die Höhe des Pachtzinses ab 01.01.2015 mit 1,32 Mio. Euro jährlich festgelegt. Der Pachtzins sollte „mindestens der Höhe der Abschreibungen, die nicht durch die Auflösung von Sonderposten neutra lisiert werden (eigenmittelfinanzierte Abschreibungen)“, entsprechen. "Die Höhe des Pachtzinses ist jährlich daraufhin zu prüfen, ob die Refinanzierung der eigenmittelfinanzierten Abschreibungen gesi chert ist." Die Überprüfung im Rahmen einer Abschreibungsvorschau hat ergeben, dass die Pacht im Zeit raum 2017 bis 2021 die ergebniswirksamen Abschreibungen deutlich überdeckt. Die Pachthöhe ist daher ab 2017 um 60 TEUR auf 1,26 Mio. EU'R p.a. zu vermindern. Der Pachtvertrag ist deshalb in Punkt 4.1. entsprechend anzupassen (s. Anl. 2). Anlagen: Afa-Vorschau 3. Änderung Pachtvertrag