Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1062117.pdf
Größe
393 kB
Erstellt
09.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02829
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Grundstücksverkehrsausschuss
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
3. Änderung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig und der Klinikum St. Georg gGmbH
Beschlussvorschlag:
Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg” und der
Klinikum St. Georg gGmbH, welcher mit Wirkung zum 01.01.2006 (RB IV-887/07) geschlossen und
mit Wirkung zum 01.01.2015 (DS-00422/14) geändert wurde, wird gemäß Anlage 2 dahingehend
geändert, dass sich die Pacht ab 01.01.2017 um 60.000 Euro auf 1,26 Millionen Euro p.a. verringert.
Die Direktorin des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum St. Georg wird beauftragt, diese Änderung
umzusetzen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss DS-00422/14 wurde im Zuge der 2. Änderung des Pachtvertrages zwischen der
Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum St. Georg und dem Klinikum St. Georg gGmbH die
Höhe des Pachtzinses ab 01.01.2015 mit 1,32 Mio. Euro jährlich festgelegt. Der Pachtzins sollte
„mindestens der Höhe der Abschreibungen, die nicht durch die Auflösung von Sonderposten neutra
lisiert werden (eigenmittelfinanzierte Abschreibungen)“, entsprechen. "Die Höhe des Pachtzinses ist
jährlich daraufhin zu prüfen, ob die Refinanzierung der eigenmittelfinanzierten Abschreibungen gesi
chert ist."
Die Überprüfung im Rahmen einer Abschreibungsvorschau hat ergeben, dass die Pacht im Zeit
raum 2017 bis 2021 die ergebniswirksamen Abschreibungen deutlich überdeckt. Die Pachthöhe ist
daher ab 2017 um 60 TEUR auf 1,26 Mio. EU'R p.a. zu vermindern. Der Pachtvertrag ist deshalb in
Punkt 4.1. entsprechend anzupassen (s. Anl. 2).
Anlagen:
Afa-Vorschau
3. Änderung Pachtvertrag