Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1066918.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
21.06.16, 12:00
Aktualisiert
22.07.16, 10:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-02532-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
1. Änderung zum Baubeschluss Einrichtung Gymnasium Gorkistr. 15 und 25 Gesamtsanierung der Gebäude RBV 1866/13 vom 11.12.2013 infolge
Kostenfortschreibung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §
79 (1) SächsGemO und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach §
81 (5) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
neuer Beschlusspunkt 4:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, personelle Konsequenzen wegen bewusster Täuschung des
Stadtrates zu prüfen und durchzusetzen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung
Die Mehrkosten in diesem Projekt sind bereits vor dem Baubeschluss von Stadträten vorausgesagt
worden.
Es war bekannt, dass eine Freie Schule das Objekt von der Stadt kaufen wollte. Der Kaufvertrag war
bereits ausgehandelt. Dieser Träger hat ein Holzschutzgutachten beauftragt. Stadträte haben auf
dieses Gutachten hingewiesen. Es war also bekannt, dass Hausschwamm vorhanden ist.
Die Verwaltung hat aber den Inhalt dieses Gutachten und die daraus resultierenden Mehrkosten
bewusst nicht in der Vorlage zum Baubeschluss und in der Kostenkalkulation berücksichtigt. Die
Vermutung liegt nahe, dass man befürchtete, das Vorhaben könnte vom Rat abgelehnt werden.
Der Bauverzug ist wegen fehlender Baugenehmigung für die Brücke zwischen beiden Gebäuden
aufgetreten. Die Stadträte wurden hier bewusst getäuscht.
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Beide bewussten Täuschungen dürfen nicht ohne personelle Konsequenzen bleiben.
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