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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1066918.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
21.06.16, 12:00
Aktualisiert
22.07.16, 10:54

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-02532-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 22.06.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff 1. Änderung zum Baubeschluss Einrichtung Gymnasium Gorkistr. 15 und 25 Gesamtsanierung der Gebäude RBV 1866/13 vom 11.12.2013 infolge Kostenfortschreibung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO Beschlussvorschlag: neuer Beschlusspunkt 4: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, personelle Konsequenzen wegen bewusster Täuschung des Stadtrates zu prüfen und durchzusetzen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung Die Mehrkosten in diesem Projekt sind bereits vor dem Baubeschluss von Stadträten vorausgesagt worden. Es war bekannt, dass eine Freie Schule das Objekt von der Stadt kaufen wollte. Der Kaufvertrag war bereits ausgehandelt. Dieser Träger hat ein Holzschutzgutachten beauftragt. Stadträte haben auf dieses Gutachten hingewiesen. Es war also bekannt, dass Hausschwamm vorhanden ist. Die Verwaltung hat aber den Inhalt dieses Gutachten und die daraus resultierenden Mehrkosten bewusst nicht in der Vorlage zum Baubeschluss und in der Kostenkalkulation berücksichtigt. Die Vermutung liegt nahe, dass man befürchtete, das Vorhaben könnte vom Rat abgelehnt werden. Der Bauverzug ist wegen fehlender Baugenehmigung für die Brücke zwischen beiden Gebäuden aufgetreten. Die Stadträte wurden hier bewusst getäuscht. Seite 1/3 Beide bewussten Täuschungen dürfen nicht ohne personelle Konsequenzen bleiben. Seite 2/3