Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1066991.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
22.06.16, 12:00
Aktualisiert
23.06.16, 10:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. -02468-NF-02-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Grundstücksmarktbericht
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt "Ablehnung".
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
Folgen bei Ablehnung
x
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
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Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
ca. -10.000
Ergeb. HH Erträge
2017 ff
62_512_ZW
33119900
(Verlust
Einnahmen)
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Der
jährlich
vom
Gutachterausschuss
in
der
Stadt
Leipzig
herausgegebene
Grundstücksmarktbericht (§ 12 Abs. 2 Sächsische Gutachterausschussverordnung) trägt wesentlich
zur Schaffung von Markttransparenz auf dem Leipziger Immobilienmarkt bei.
Der Grundstücksmarktbericht dient den professionellen Akteuren am Immobilienmarkt
(Sachverständige, Immobilienunternehmen, Makler, Kreditinstitute etc.) und Privatpersonen
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gleichermaßen als wichtige Informationsquelle, die einen aktuellen Überblick
Grundstücksmarktdaten und für die Wertermittlung erforderliche Daten bereitstellt.
über
die
Mit der kostenlosen Bereitstellung des Grundstücksmarktberichtes als PDF-Dokument im Internet,
würde sicherlich ein größerer Interessentenkreis von den Informationen zum Immobilienmarkt
profitieren, wodurch mittelfristig eine größere Markttransparenz erreicht werden könnte.
Der aktuelle Grundstücksmarktbericht kostet 50 Euro. Derzeit hat das Amt 62 den Auftrag, die
Satzung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Verwaltungskosten und Auslagen für Leistungen
des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle in der Stadt Leipzig aufgrund von
Kostensteigerungen bei Personal- und Sachkosten hinsichtlich des Kostendeckungsgrundsatzes (§
10 SächsKAG) zu prüfen. Ähnliche Bestrebungen gibt es auch in anderen Landkreisen bzw.
kreisfreien Städten in Sachsen. Um eine weitgehende Einheitlichkeit bei den Kostensatzungen
innerhalb Sachsens zu haben, wird aktuell ein Vorschlag vom Arbeitskreis der Geschäftsstellen der
Gutachterausschüsse erarbeitet. Im Arbeitsentwurf wird von einer Preisspanne von 60 bis 140 € für
einen Marktbericht ausgegangen.
Professionellen Marktteilnehmern (s. o.) würden sicherlich die kostenfreie Abgabe bevorzugen, aber
für sie stellen die Kosten für den Grundstücksmarktbericht keine Hürde dar und werden akzeptiert.
Auch für private Interessenten oder Eigentümer, die in der Regel nur beim An- bzw. Verkauf einer
Immobilie genauere Informationen zum Immobilienmarkt benötigen, sollte die Gebühr im Verhältnis
zum Kaufpreis einer Immobilie bzw. dem Erlös aus einem Verkauf einer solchen keine wesentliche
Hürde darstellen. Zudem haben Interessierte zu den Sprechzeiten die Möglichkeit, den Marktbericht
kostenfrei einzusehen.
Zur Zeit werden jährlich ca. 250 Grundstücksmarktberichte als Broschüre bzw. PDF-Datei verkauft,
was einer jährlichen Einnahme von 12.500 Euro entspricht.
Somit wäre bei Annahme des Antrages ein Einnahmeverlust zu erwarten. Dies wäre nachteilig für
die Stadt Leipzig.
Hinweis:
Im Rahmen des weiteren Ausbaus von Open Data ist beabsichtigt, die technischen
Voraussetzungen zu schaffen, bei einem Abruf über das Internet eine Gebühr zu verlangen.
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