Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1066929.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
21.06.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01526-ÄA-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte 1 bis 3 werden wie folgt geändert:
1. Das Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig wird als Entwurf zur
Kenntnis genommen. Es dient als Arbeitsgrundlage für eine weiterführende
Bearbeitung unter Beteiligung verschiedener Akteure, die in dem Themenbereich aktiv
sind. Das abgestimmte Konzept ist dem Stadtrat bis Ende IV. Quartal vorzulegen.
2. Um die Verbindlichkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung zu sichern, schafft die Verwaltung
umgehend 1,5 VzÄ (vorr. E 9) im Stellenplan 2016 und richtet im Amt für Jugend, Familie
und Bildung eine Geschäftsstelle ein. Dieser obliegen die pädagogische Begleitung des
Leipziger Jugendparlamentes sowie weiterer Aufgaben der Kinder- und Jugendbeteiligung.
Die Satzung des Jugendparlamentes wird im § 9 (2) entsprechend geändert.
3. Zur Finanzierung der zusätzliche Personalaufwendungen im Haushalt 2016 werden die
anteiligen Kosten auf dem neu einzurichtenden PSP-Element 1.100.36.2.0.01.12 „Kinderund Jugendbeteiligung“ überplanmäßig gem. § 79 (1) SächsGemO dem Personalamt zur
Verfügung gestellt:
Höhe in EUR
bislang veranschlagt auf
bisherige Mittelverwendung
50.000
PSP 1.100.36.2.0.01.11
SK 42711200
Leistungsvereinbarung zur pädagogischen Begleitung des Leipziger Jugendparlamentes sowie
zur Umsetzung des Projektes „Jugendbeteiligung
in den Planungsräumen“ mit dem Stadtjugendring Leipzig e. V.
7.250
PSP 1.100.36.3.1.01.01
SK 42719250
Durchführung der Demokratiekonferenz
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Sachverhalt:
Zu 1.)
Die Antragsteller teilen die im Änderungsantrag des Jugendparlamentes formulierte Kritik am
Beteiligungsverfahren zur Vorlage. Ähnlich wie beim Steuerungskonzept für den Leistungsbereich
Schulsozialarbeit ist die Vorlage zur Jugendbeteiligung in erster Linie ein Entwurf des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung. Eine adäquate Beteiligung der in diesem Bereich engagierten Akteure
hat nicht oder nur zum Teil stattgefunden. Um dieses ergebnisoffen nachzuholen, kann das
vorgelegte Konzept nur als Entwurf zur Kenntnis genommen werden. Eine spätere
Beschlussfassung oder Kenntnisnahme wird entsprechend nach der erfolgten Beteiligung der
relevanten Akteure und der daraus folgenden Überarbeitung des Konzeptes erfolgen.
Zu 2.)
Wir halten eine Stellenausweitung auf 1,5 VzÄ für dringend erforderlich. Der Stadtjugendring hat
bereits in seiner Kündigung darauf hingewiesen, dass die bisherige personelle Ausstattung als
unzureichend eingeschätzt wurde. Zudem soll der Arbeitsumfang der einzurichtenden
Geschäftsstelle um weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendbeteiligung ausgeweitet werden, ohne
dafür die notwendigen personellen Kapazitäten vorzusehen. So wird im Konzept die
stadtteilbezogene Projektarbeit sowie die Wertschätzung und Würdigung des Engagements von
Kindern und Jugendlichen als „nachgeordnet (ressourcenabhängig)“ beschrieben. Es ist bereits
absehbar, dass der konzeptionell avisierte Arbeitsumfang (Aufgaben der Geschäftsstelle und
pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes) mittels der personellen Kalkulation mit 1 VzÄ
nicht umsetzbar ist.
Zu 3.)
Die jährlich notwendigen Personalaufwendungen von etwa 85T € p. a. werden im Jahr 2016 nur
anteilig benötigt, da eine Stellenbesetzung nicht vor September realistisch ist. Insofern sind die in
der Vorlage angegebenen notwendigen Personalkosten für 2016 nicht korrekt berechnet.
In der Folge wird auch die Deckungsquelle für 2016 nur anteilig benötigt, je nachdem, wann es zur
Stellenbesetzung kommt. Dies sollte umgehend in die Wege geleitet werden.
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