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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1066929.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
21.06.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-01526-ÄA-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 22.06.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Die Beschlusspunkte 1 bis 3 werden wie folgt geändert: 1. Das Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig wird als Entwurf zur Kenntnis genommen. Es dient als Arbeitsgrundlage für eine weiterführende Bearbeitung unter Beteiligung verschiedener Akteure, die in dem Themenbereich aktiv sind. Das abgestimmte Konzept ist dem Stadtrat bis Ende IV. Quartal vorzulegen. 2. Um die Verbindlichkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung zu sichern, schafft die Verwaltung umgehend 1,5 VzÄ (vorr. E 9) im Stellenplan 2016 und richtet im Amt für Jugend, Familie und Bildung eine Geschäftsstelle ein. Dieser obliegen die pädagogische Begleitung des Leipziger Jugendparlamentes sowie weiterer Aufgaben der Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Satzung des Jugendparlamentes wird im § 9 (2) entsprechend geändert. 3. Zur Finanzierung der zusätzliche Personalaufwendungen im Haushalt 2016 werden die anteiligen Kosten auf dem neu einzurichtenden PSP-Element 1.100.36.2.0.01.12 „Kinderund Jugendbeteiligung“ überplanmäßig gem. § 79 (1) SächsGemO dem Personalamt zur Verfügung gestellt: Höhe in EUR bislang veranschlagt auf bisherige Mittelverwendung 50.000 PSP 1.100.36.2.0.01.11 SK 42711200 Leistungsvereinbarung zur pädagogischen Begleitung des Leipziger Jugendparlamentes sowie zur Umsetzung des Projektes „Jugendbeteiligung in den Planungsräumen“ mit dem Stadtjugendring Leipzig e. V. 7.250 PSP 1.100.36.3.1.01.01 SK 42719250 Durchführung der Demokratiekonferenz Seite 1 Sachverhalt: Zu 1.) Die Antragsteller teilen die im Änderungsantrag des Jugendparlamentes formulierte Kritik am Beteiligungsverfahren zur Vorlage. Ähnlich wie beim Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit ist die Vorlage zur Jugendbeteiligung in erster Linie ein Entwurf des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Eine adäquate Beteiligung der in diesem Bereich engagierten Akteure hat nicht oder nur zum Teil stattgefunden. Um dieses ergebnisoffen nachzuholen, kann das vorgelegte Konzept nur als Entwurf zur Kenntnis genommen werden. Eine spätere Beschlussfassung oder Kenntnisnahme wird entsprechend nach der erfolgten Beteiligung der relevanten Akteure und der daraus folgenden Überarbeitung des Konzeptes erfolgen. Zu 2.) Wir halten eine Stellenausweitung auf 1,5 VzÄ für dringend erforderlich. Der Stadtjugendring hat bereits in seiner Kündigung darauf hingewiesen, dass die bisherige personelle Ausstattung als unzureichend eingeschätzt wurde. Zudem soll der Arbeitsumfang der einzurichtenden Geschäftsstelle um weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendbeteiligung ausgeweitet werden, ohne dafür die notwendigen personellen Kapazitäten vorzusehen. So wird im Konzept die stadtteilbezogene Projektarbeit sowie die Wertschätzung und Würdigung des Engagements von Kindern und Jugendlichen als „nachgeordnet (ressourcenabhängig)“ beschrieben. Es ist bereits absehbar, dass der konzeptionell avisierte Arbeitsumfang (Aufgaben der Geschäftsstelle und pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes) mittels der personellen Kalkulation mit 1 VzÄ nicht umsetzbar ist. Zu 3.) Die jährlich notwendigen Personalaufwendungen von etwa 85T € p. a. werden im Jahr 2016 nur anteilig benötigt, da eine Stellenbesetzung nicht vor September realistisch ist. Insofern sind die in der Vorlage angegebenen notwendigen Personalkosten für 2016 nicht korrekt berechnet. In der Folge wird auch die Deckungsquelle für 2016 nur anteilig benötigt, je nachdem, wann es zur Stellenbesetzung kommt. Dies sollte umgehend in die Wege geleitet werden. Seite 2