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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1066937.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
21.06.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. -02520-ÄA-01-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 22.06.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE Betreff Revolvierender Fonds für "Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen" (A 107/15) i.V. mit überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in 2016 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Beschlusspunkte der Vorlage werden wie folgt ergänzt: 4. 5. Mit dem HHP-Entwurf 2017/18 wird ein eigenes Produkt „Vorfinanzierung Kompensationsmaßnahmen“ eingerichtet und für die Jahre 2017 und 2018 mit einem Basiswert von jährlich € 500.000 ausgestattet. Die Einnahmen aus der Refinanzierung der getätigten Kompensationsmaßnahmen bei Umsetzung der jeweiligen Bauvorhaben fließen dem Budget des neu einzurichtenden Produktes im Sinne eines revolvierenden Fonds zu. Zu Beginn des Haushaltsjahres erfolgt eine Verrechnung des Budgets auf Grundlage der Jahresrechnung des Kompensationsfonds aus dem Vorjahr, wobei im Fonds nur das Budget der Höhe nach weiter verwendet werden darf, das im Ergebnis der Verrechnung betragsmäßig errechnet worden ist. Der darüber hinausgehende Betrag bis zum Basiswert nach Satz 1 wird wieder dem Haushalt zugeführt und steht dem Fonds nicht zur Verfügung. Der Oberbürgermeister entwickelt für die zukünftigen Haushaltsjahre ab 2019 ein rechtssicheres, nachvollziehbares und zum Anfang eines Haushaltsjahres wirksames Seite 1/3 6. Verfahren zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses VI-HP-02651 „Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen“. Die Jahresabrechnung des Kompensationsfonds wird der Ratsversammlung jährlich im I.Quartal des jeweiligen Jahres zur Kenntnis gegeben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein wenn ja, Seite 2/3 Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: „Da im Haushaltsrecht eine Fondsfinanzierung nicht vorgesehen ist und eine Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt gem. § 18 (2) SächsKom HVO-Doppik nur in Abhängigkeit des Gesamtergebnisses erfolgen kann, müssen die nicht verbrauchten Mittel des Kompensationsfonds unterjährig aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung werden. Über die Haushaltsjahre betrachtet ist die Neubereitstellung der nicht verbrauchten oder in den Fonds zurück geflossener Haushaltsmittel liquiditätsmäßig betrachtet neutral.“ (VSP) Zur Übertragung der Mittel sowie zur Information über die Mittelverwendung (Anlage 1) soll nach dem Willen der Verwaltung, wie im VSP ausgeführt, im I. Quartal des jeweiligen Haushaltsjahres jedes Jahr aufs Neue durch das Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport sowie Dezernat Finanzen eine gemeinsame Vorlage zur Bestätigung durch die Ratsversammlung eingereicht werden. Dieses Vorgehen sehen wir weder im Sinne des damaligen Beschlusses noch im Sinne der Arbeit von Verwaltung und Stadtrat als pragmatisch an. Der Stadtrat hat die Einrichtung des Kompensationsfonds beschlossen, damit dieser über die zukünftigen Jahre hinweg liquiditätsmäßig betrachtet neutral mit den eingesetzten Haushaltsmitteln (€ 500.000) arbeitet. Eine jährliche aktive Bestätigung dieser Mittelbereitstellung ist daher entbehrlich und würde lediglich zu größerem Aufwand bei Verwaltung (Vorlagenerstellung, Ämter- und Gremiendurchlauf) und Stadtrat, einer erheblichen zeitlichen Verzögerung und damit zur Unterbrechung der Beauftragungen bis zur Beschlussfassung führen. Stattdessen muss die Verwaltung verlässlich mit den Mitteln des Kompensationsfonds arbeiten können. Dies schließt ebenso Ausschreibungen in der zweiten Jahreshälfte mit Mittelbindung für das Folgejahr ein. Insofern ist es unabdingbar, die Verwaltung mit der sicheren Bereitstellung finanzieller Mittel zu Beginn des Jahres zu beauftragen. Die separierte Bereitstellung der notwendigen Mittel unter Verrechnung des Jahresergebnisses des Kompensationsmittelfonds zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres erscheint als einzig pragmatischer Weg. Eine Refinanzierung der ausgereichten Mittel für vorgezogene Kompensationsmaßnahmen wird weiterhin durch den jeweiligen Investor erfolgen, sobald das zur Kompensationsfläche gehörende Bauvorhaben umgesetzt wird. Die an die Stadt zurückfließenden finanziellen Mittel würden dem einzurichtenden Budget zufließen. Damit wäre auch zukünftig gesichert, dass die Verwaltung im Bereich der vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen über die Jahre gesehen – wie ursprünglich auch mit dem revolvierenden Fonds vorgesehen – liquiditätsmäßig betrachtet neutral mit den eingesetzten Haushaltsmitteln arbeitet, da die Verrechnung sicher stellt, dass zwar der Fonds auch zu Beginn des Haushaltsjahres ohne eine Übertragung der Mittel arbeitsfähig ist, durch die Verrechnung aber nur die Mittel verwendet werden können, die tatsächlich in den Fonds zurück fließen. Dieses Konstrukt ist dem Haushaltsrecht geschuldet, da ansonsten bis zur Entscheidung des Stadtrates über die Übertragung der nicht verbrauchten finanziellen Mittel des Fonds keine Investitionen möglich wären. Der Stadtrat sollte zudem in geeigneter Weise informell in die Fondsarbeit eingebunden werden. Möglich wäre dies durch Kenntnisnahme der Jahresabrechnung des Kompensationsfonds. Anlagen: Seite 3/3