Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1066937.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
21.06.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. -02520-ÄA-01-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Revolvierender Fonds für "Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen"
(A 107/15) i.V. mit überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in
2016
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte der Vorlage werden wie folgt ergänzt:
4.
5.
Mit dem HHP-Entwurf 2017/18 wird ein eigenes Produkt „Vorfinanzierung
Kompensationsmaßnahmen“ eingerichtet und für die Jahre 2017 und 2018 mit einem
Basiswert von jährlich € 500.000 ausgestattet. Die Einnahmen aus der Refinanzierung der
getätigten Kompensationsmaßnahmen bei Umsetzung der jeweiligen Bauvorhaben fließen
dem Budget des neu einzurichtenden Produktes im Sinne eines revolvierenden Fonds zu. Zu
Beginn des Haushaltsjahres erfolgt eine Verrechnung des Budgets auf Grundlage der
Jahresrechnung des Kompensationsfonds aus dem Vorjahr, wobei im Fonds nur das Budget
der Höhe nach weiter verwendet werden darf, das im Ergebnis der Verrechnung
betragsmäßig errechnet worden ist. Der darüber hinausgehende Betrag bis zum Basiswert
nach Satz 1 wird wieder dem Haushalt zugeführt und steht dem Fonds nicht zur Verfügung.
Der Oberbürgermeister entwickelt für die zukünftigen Haushaltsjahre ab 2019 ein
rechtssicheres, nachvollziehbares und zum Anfang eines Haushaltsjahres wirksames
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6.
Verfahren zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses VI-HP-02651
„Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen“.
Die Jahresabrechnung des Kompensationsfonds wird der Ratsversammlung jährlich im
I.Quartal des jeweiligen Jahres zur Kenntnis gegeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
wenn ja,
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Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
„Da im Haushaltsrecht eine Fondsfinanzierung nicht vorgesehen ist und eine Übertragung von
Ansätzen im Ergebnishaushalt gem. § 18 (2) SächsKom HVO-Doppik nur in Abhängigkeit des
Gesamtergebnisses erfolgen kann, müssen die nicht verbrauchten Mittel des Kompensationsfonds
unterjährig aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung werden. Über die Haushaltsjahre betrachtet ist
die Neubereitstellung der nicht verbrauchten oder in den Fonds zurück geflossener Haushaltsmittel
liquiditätsmäßig betrachtet neutral.“ (VSP)
Zur Übertragung der Mittel sowie zur Information über die Mittelverwendung (Anlage 1) soll nach
dem Willen der Verwaltung, wie im VSP ausgeführt, im I. Quartal des jeweiligen Haushaltsjahres
jedes Jahr aufs Neue durch das Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport sowie Dezernat Finanzen
eine gemeinsame Vorlage zur Bestätigung durch die Ratsversammlung eingereicht werden.
Dieses Vorgehen sehen wir weder im Sinne des damaligen Beschlusses noch im Sinne der Arbeit
von Verwaltung und Stadtrat als pragmatisch an. Der Stadtrat hat die Einrichtung des
Kompensationsfonds beschlossen, damit dieser über die zukünftigen Jahre hinweg liquiditätsmäßig
betrachtet neutral mit den eingesetzten Haushaltsmitteln (€ 500.000) arbeitet.
Eine jährliche aktive Bestätigung dieser Mittelbereitstellung ist daher entbehrlich und würde lediglich
zu größerem Aufwand bei Verwaltung (Vorlagenerstellung, Ämter- und Gremiendurchlauf) und
Stadtrat, einer erheblichen zeitlichen Verzögerung und damit zur Unterbrechung der Beauftragungen
bis zur Beschlussfassung führen. Stattdessen muss die Verwaltung verlässlich mit den Mitteln des
Kompensationsfonds arbeiten können. Dies schließt ebenso Ausschreibungen in der zweiten
Jahreshälfte mit Mittelbindung für das Folgejahr ein. Insofern ist es unabdingbar, die Verwaltung mit
der sicheren Bereitstellung finanzieller Mittel zu Beginn des Jahres zu beauftragen.
Die separierte Bereitstellung der notwendigen Mittel unter Verrechnung des Jahresergebnisses des
Kompensationsmittelfonds zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres erscheint als einzig
pragmatischer Weg. Eine Refinanzierung der ausgereichten Mittel für vorgezogene
Kompensationsmaßnahmen wird weiterhin durch den jeweiligen Investor erfolgen, sobald das zur
Kompensationsfläche gehörende Bauvorhaben umgesetzt wird. Die an die Stadt zurückfließenden
finanziellen Mittel würden dem einzurichtenden Budget zufließen. Damit wäre auch zukünftig
gesichert, dass die Verwaltung im Bereich der vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen über die
Jahre gesehen – wie ursprünglich auch mit dem revolvierenden Fonds vorgesehen –
liquiditätsmäßig betrachtet neutral mit den eingesetzten Haushaltsmitteln arbeitet, da die
Verrechnung sicher stellt, dass zwar der Fonds auch zu Beginn des Haushaltsjahres ohne eine
Übertragung der Mittel arbeitsfähig ist, durch die Verrechnung aber nur die Mittel verwendet werden
können, die tatsächlich in den Fonds zurück fließen. Dieses Konstrukt ist dem Haushaltsrecht
geschuldet, da ansonsten bis zur Entscheidung des Stadtrates über die Übertragung der nicht
verbrauchten finanziellen Mittel des Fonds keine Investitionen möglich wären.
Der Stadtrat sollte zudem in geeigneter Weise informell in die Fondsarbeit eingebunden werden.
Möglich wäre dies durch Kenntnisnahme der Jahresabrechnung des Kompensationsfonds.
Anlagen:
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