Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1057735.pdf
Größe
5,9 MB
Erstellt
01.04.16, 12:00
Aktualisiert
22.06.16, 13:08

öffnen download melden Dateigröße: 5,9 MB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02549 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 24.08.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Baubeschluss: Bestandsgebäude der 3. Schule (Plattenbau), Grundschule, Bernhard-Göring-Str. 107, 04275 Leipzig - Modernisierung Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für die Modernisierung des Bestandsgebäudes der 3. Schule betragen 5.984.600 €. Der städtische Anteil beträgt 1.496.150 €. Die Einzahlungen sind im PSP-Element "Zuweisung vom Land" (7.0000664.705) in Höhe von 4.488.450 € geplant. 3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element "Sanierung B.-Göring-Str. (GS) + Neubau EFSH" (7.0000664.700) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2015: 240.000 € 2016: 900.000 € 2017: 3.412.640 € 2018: 1.242.760 € PSP: 7.0000664.700 2018: 9.000 € PSP: 7.000210.710.040, SK 7832620 Die Einordnung der Jahresscheiben 2017/2018 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2017/2018 innerhalb des Zuschussbudgets des AfJFB. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind in der Kontierung 1.100.21.1.1.1.01.75 wie folgt geplant: 2018: 180.200 €. Die Einzahlungen sind im PSP-Element "Zuweisung vom Land" (7.0000664.705) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 017: 3.359.480 € 2018: 1.128.970 €. 4. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen: kassenwirksam 2017: 500.000 € kassenwirksam 2018: 1.242.760 €. 5. Die in den Haushaltsjahren 2018 ff. entsprechend Tabelle 1 anfallende Nutzungskosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 2018 anteilig: KG 200 – Objektmanagementkosten KG 300 – Betriebskosten KG 400 – Instandsetzungskosten 0€ 64.392 € 30.163 € ab 2019 jährlich voll: KG 200 - Objektmanagementkosten 0€ KG 300 - Betriebskosten 154.540 € KG 400 - Instandsetzungskosten 72.391 € 6. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen X nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 2018 180.200 1.100.21.1.1.1.01.75 2017 2017 3.359.480 2018 2018 1.128.970 2015 2015 240.000 2016 2016 900.000 2017 2017 3.412.640 2018 2018 1.242.760 2018 2018 9.000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 7.0000664.705 7.0000664.700 7.000210.710.040 SK 78326200 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein X wenn ja, von bis Höhe in EUR (jährlich) 2018 2018 KG 200: wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 0 1.100.21.1.1.01.02 KG 300: 64.392 KG 400: 30.163 ab 2019 KG 200: 0 jährlich KG 300: 154.540 KG 400: 72.391 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X Vorgesehener Stellenabbau: nein wenn ja, Beteiligung Personalrat nein ja, Sachverhalt: Aufgrund der Bevölkerungsprognose ist im Einzugsbereich der jetzigen 3. Schule ein Bedarf von 8 – 9 Klassen pro Jahrgang zu verzeichnen. Nach Fertigstellung des Neubaus der 3. Schule (5-zügig) ist deshalb der Bedarf für eine weitere 3 – 4 zügige Grundschule vorhanden. Das Schulgebäude der ehemaligen 3. Schule wird dringend benötigt. Damit es jedoch weiter genutzt werden kann, muss es entsprechend instandgesetzt und modernisiert werden. Das Bestandsgebäude der 3. Schule wurde 1970 gemäß Typenprojekt Ratio 74-720, Typ B, in Plattenbauweise errichtet. Der Baukörper besteht aus 5 Geschossen (Keller-, Erd- und 3 Obergeschosse). Da das Schulgebäude ursprünglich nach Fertigstellung des Neubaus für die 3. Schule abgebrochen werden sollte, wurde die erforderliche Instandsetzung und Instandhaltung über Jahre auf ein Minimum begrenzt. Viele Bauteile sind stark abgenutzt und zum Teil defekt. Der energetische Standard ist schlecht. Die Modernisierung des Bestandsgebäudes der ehemaligen 3. Schule sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind Bestandteil dieses Baubeschlusses. Die Baumaßnahme für fast 6 Mio € soll im Juni 2018 abgeschlossen sein. Die Plattenschule wird derzeit als Asylunterkunft genutzt, wird aber bis zum Baubeginn im Jan.2017 freigelenkt. Der auf den Gelände stehende Interimscontainer zur Abdeckung fehlender Schulkapazitäten soll weiter aufgestockt werden (nicht Bestandteil dieses Baubeschlusses) und bis zur Übergabe des sanierten Plattenbaus die fehlenden Räumlichkeiten für die Grundschule ersetzen. Anlagen: Tabelle 1 – Nutzungskosten Begründungstext Anlage 1 – Erläuterungen zum Baubeschluss – Energiekonzept Anlage 2 – Entwurf Freianlage Anlage 3 - Grundriss EG Anlage 4 – Ansicht Anlage 5 – Gebäudeschnitt Anlage 6 – Grafik Vergleich Passivhaus/EnEV HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, Modernisierung Bernhard-Göring-Str. 107 04275 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 14.06.16 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 3 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 3 2.2 Ableitung des Bedarfes 3 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme 3 2.4 Alternativlösungen 3 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 3 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3 3.1 Städtebauliche Einordnung 3 3.2 Erläuterung der Planung 3 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 4 3.4 Eigentumsverhältnisse 4 3.5 Energiekonzept 4 3.6 Barrierefreies Bauen 6 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 6 4 Finanzieller Aufwand 6 5 Finanzierungsplan 7 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 7 7 Fristenplan 7 8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte 8 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 8 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 8 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan 9 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 9 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Erläuterungen zum Baubeschluss - Energiekonzept Entwurf Freianlage Grundriss EG Ansicht Gebäudeschnitt Grafik Vergleich Passivhaus / EnEV Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung Kurzerläuterung Aufgrund der Bevölkerungsprognose ist im Einzugsbereich der jetzigen 3. Schule ein Bedarf von 8 – 9 Klassen pro Jahrgang zu verzeichnen. Nach Fertigstellung des Neubaus der 3. Schule (5-zügig) ist deshalb der Bedarf für eine weitere 3 – 4 zügige Grundschule vorhanden. Das Schulgebäude der ehemaligen 3 . Schule wird dringend benötigt. Damit es jedoch weiter genutzt werden kann, muss es entsprechend instandgesetzt und modernisiert werden. Das Bestandsgebäude der 3. Schule wurde 1970 gemäß Typenprojekt Ratio 74-720, Typ B, in Plattenbauweise errichtet. Der Baukörper besteht aus 5 Geschossen (Keller-, Erd- und 3 Obergeschosse). Da das Schulgebäude ursprünglich nach Fertigstellung des Neubaus für die 3. Schule abgebrochen werden sollte, wurde die erforderliche Instandsetzung und Instandhaltung über Jahre auf ein Minimum begrenzt. Viele Bauteile sind stark abgenutzt und zum Teil defekt. Der energetische Standard ist schlecht. Die Modernisierung des Bestandsgebäudes der ehemaligen 3. Schule sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind Bestandteil dieses Baubeschlusses. Die Baumaßnahme für fast 6 Mio € soll im Juni 2018 abgeschlossen sein. Die Plattenschule wird derzeit als Asylunterkunft genutzt, wird aber bis zum Baubeginn im Jan.2017 freigelenkt. Der auf den Gelände stehende Interimscontainer zur Abdeckung fehlender Schulkapazitäten soll weiter aufgestockt werden (nicht Bestandteil dieses Baubeschlusses) und bis zur Übergabe des sanierten Plattenbaus die fehlenden Räumlichkeiten für die Grundschule ersetzen. Für den Abriss der Bestandssporthalle vom Typ KT 60 L und einen Ersatzneubau für die Sporthalle wird eine eigene Vorlage erstellt. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Aufgrund der Bevölkerungsprognose ist im Einzugsbereich der jetzigen 3. Schule ein Bedarf von 8 – 9 Klassen pro Jahrgang zu verzeichnen. Nach Fertigstellung des Neubaus der 3. Schule (5-zügig) ist deshalb der Bedarf für eine weitere 3 – 4 zügige Grundschule vorhanden. Nach Untersuchung von verschiedenen Varianten wurde die Komplettsanierung des alten Bestandsgebäudes der 3. Schule für eine neue Grundschule favorisiert (siehe Grundsatzbeschluss). Die Modernisierung des Bestandsgebäudes sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind Bestandteil dieses Baubeschlusses. Das Bestandsgebäude der 3. Schule wird derzeit bis zum Beginn der Baumaßnahme als Asylunterkunft genutzt. Um alle Grundschüler des Einzugsbereiches aufnehmen zu können, wurde bereits jetzt ein Raumsystem in Leichtbauweise gestellt, dass gemäß Bedarf erweitert und bis zur Fertigstellung der Modernisierung des Bestandsgebäudes vorgehalten wird. Dieses Raumsystem ist nicht Bestandteil des Baubeschlusses. Der Containerbau wird 2018, nach Übergabe des sanierten Bestandsgebäudes, einschließlich Fundamentabbruch demontiert, so dass die Freifläche auch in diesem Bereich entsprechend gestaltet werden kann. 1.2 Beschlüsse – Grundsatzbeschluss Nr. RBV-978/11 vom 12.10.2011, Teil 2 Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Das Bestandsgebäude der 3. Schule wurde 1970 gemäß Typenprojekt Ratio 74-720, Typ B, in Plattenbauweise errichtet. Der Baukörper besteht aus 5 Geschossen (Keller-, Erd- und 3 Obergeschosse). Er besitzt einen zentralen Eingangsbereich, drei Gebäudeeingänge und wird über zwei bestehende Treppenhäuser erschlossen. Das Schulgebäude ist gemäß Sächsischer Bauordnung ein Sonderbau und der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen. Da das Schulgebäude ursprünglich nach Fertigstellung des Neubaus für die 3. Schule abgebrochen werden sollte, wurde die erforderliche Instandsetzung und Instandhaltung über Jahre auf ein Minimum begrenzt. Viele Bauteile sind stark abgenutzt. Der energetische Standard ist schlecht. Das Gebäude entspricht in seiner Gesamtheit nicht den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulhausbau. - Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. - Küche und Mensa sind nicht vorhanden. - Die Fenster sind stark verwittert, zum Teil defekt und undicht. - Ein erforderlicher Sonnenschutz ist nicht vorhanden. - Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz fehlen bzw. sind unzureichend (z. B. Brandwände, Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmierung) - Vorhandene sicherheitstechnische Mängel (z. B. Geländerhöhe unter 1,1 m, Fensterbrüstungen weniger als 20 cm tief) sind abzustellen. - Die Innentüren und Bodenbeläge sind stark verschlissen. - Schallschutz und Raumakustik sind unzulänglich. - Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen sind veraltet und längst abgeschrieben. - Die Außenanlagen verwildern zunehmend und müssen neu gestaltet und hergerichtet werden. 2.2 Ableitung des Bedarfes Das Schulgebäude der 3 . Schule wird dringend benötigt. Damit es jedoch weiter genutzt werden kann, muss es entsprechend instandgesetzt und modernisiert werden. 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Die Schulräume in diesem Gebäude werden auf Grund der ständig steigenden Schülerzahlen dringend benötigt. Das vorhandene Raumsystem ist nur gemietet. Die Nutzungsdauer sollte deshalb möglichst gering gehalten werden. 2.4 Alternativlösungen Nach Untersuchung von verschiedenen Varianten wurde die Komplettsanierung des vorhandenen Bestandsgebäudes der 3. Schule für eine neue Grundschule favorisiert (siehe Grundsatzbeschluss). Nach Entscheidung für den Erhalt des Schulgebäudes gibt es keine Alternativen. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Es entstehen weiter Mietkosten für das Raumsystem. Das Raumsystem wird an seine Grenzen stoßen und es können nicht mehr alle Schüler aufgenommen werden. 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung Das Schulgrundstück befindet sich in einem Wohngebiet im Süden Leipzigs. Das Schulgebäude steht südlich des Neubaus der 3. Schule auf dem Schulgrundstück zwischen Bernhard-Göring-Str., Arthur-Hoffmann-Str. und Scharnhorststr.. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung 3.2 Erläuterung der Planung Die Plattenschule wird komplett modernisiert und so für eine 3-4-zügige Grundschule mit max. 448 Schülern und Hortnutzung hergerichtet. Der etwa 45 Jahre alte Plattenbau wird entsprechend den heutigen Anforderungen brandschutztechnisch, baulich und bauphysikalisch ertüchtigt und verschlissene Bauteile ersetzt. Die Freianlage wird nach Entfernung des Interims neu gestaltet und wie das Schulgebäude barrierefrei ausgebildet. KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) - Vergrößerung der Anschlussdimension der Entwässerungsleitungen, neuer Übergabeschacht für Abwasser - Umverlegung der Elektrozuleitung zur Gebäudehauptverteilung KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) Die Modernisierung umfasst im Wesentlichen: – die äußere Modernisierung (Dach, Fassade, Fenster, Sonnenschutz für die Fenster der Südseite, Außentüren, sowie Bauwerksabdichtung), Wärmedämmung nach EnEV 2014 – Umbauten im Gebäude zur Realisierung des vorgegebenen Raumprogramms, Neuaufteilung der Sanitärräume, Schaffung von durchgängigen Fluren im 1. und 2. Obergeschoss, Einordnung der Speiseversorgung/Aula im KG u.a. – Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brand- und Rauchschutztüren, Verkofferungen usw.) – sicherheitstechnische Maßnahmen (z. B. Geländererhöhung) – die Herstellung der Barrierefreiheit des Gebäudes (Aufzugsanbau, Behinderten-WC) – die Erneuerung der Innentüren (z. B. Schallschutztüren für Klassenräume) – die Verbesserung der Raumakustik durch entsprechende Unterdecken – Fußboden- und Malerarbeiten – Vergrößerung von Kellerfenstern zur Nutzung der Kellerräume als Aufenthaltsräume KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Es erfolgt eine komplette Neuinstallation aller erforderlichen haustechnischen Gewerke. Siehe dazu auch Pkt. 3.5. Neu hinzu kommen z. B. Fettabscheider, Abwasserhebeanlage, ein behindertengerechter Aufzug, Sicherheitsbeleuchtung, Hausalarm-, Einbruchmelde- und elektroakustische Anlage. KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Die Außenanlagen werden neu gestaltet und barrierefrei hergerichtet. Es werden Pausen- und Bewegungsflächen mit altersgerechter Ausstattung, ein Schulgarten sowie Sportflächen mit Kleinspielfeld, Weitsprunganlage, 60 m Laufbahn und Gymnastikwiese vorgesehen. Das KG des Gebäudes wird im Bereich der Mensa/Aula über eine Terrassenanlage an die Freiflächen angeschlossen. Es wird ein Behindertenstellplatz vorgesehen sowie die entsprechend VwVSächsBO geforderte Anzahl an Fahrradstellplätzen. Die Außensportanlage am Neubau 3.Schule kann nicht durch die Schule in der Bernhard-Göring-Str. mit genutzt werden, da diese Schulsportanlage eine Minimalvariante ist, die auf eine 5-Zügigkeit beschränkt ist. Es erfolgt dort bereits die Mitnutzung durch die I.-Kant-Schule. KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276) Hierzu zählt die Beschilderung und bewegliche Ausstattung (z. B. Schulmöbel). Für den Außenbereich wird die Anschaffung eines Rasentraktors sowie einer zugehörigen Unterstellmöglichkeit vorgesehen. 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Das modernisierte Schulgebäude wird den baulichen und funktionalen Rahmen für eine moderne und zeitgemäße Schule bieten. Die Schule ist außerdem barrierefrei, so dass auch Inklusion und Integration Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 5 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung beste Voraussetzungen haben. Die Lehrerschaft/ Erzieher und die Schüler erhalten optimale Bedingungen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Gemarkung Leipzig Flurstücksnummer 3432, 3432a,b,c,d,e,f,g, 2502e,f,g, 2502d, 4076 Flurstücksgröße in m² 7.735 Eigentum Stadt Leipzig 3.5 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten: Schule Neubau Erweiterungsneubau Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz Modernisierung der äußeren Hülle Modernisierung einzelner Bauteile Energetischer Standard/Energiekonzept: Passivhaus EnEV 2016 mit Passivhauskomponenten EnEV 2016 Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2016 Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 6 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung Der Passivhausstandard wurde untersucht. Die nachträgliche Aufrüstung auf Passivhausstandard an gleichwertigen bestehenden Plattenschulen erreichen nicht die gewünschten Einsparungen. Die Mehraufwendungen zur Erreichung des Passivhausstandards gegenüber den Anforderungen der EnEV 2016 stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung des bereits realisierten Vorhabens Ostwaldgymnasiums lässt sich aufgrund der typengleichen Bauweise auf die 3. Schule übertragen. Unter Beachtung der tatsächlichen Verbrauchswerte des Ostwaldgymnasiums von 23 kWh/(m²a) (Heizwärmeverbrauch) lässt sich für diesen Typenbau keine Wirtschaftlichkeit mehr darstellen (siehe Grafik Anlage 6) Kennwerte Heizwärmebedarf Primärenergiebedarf Luftdichtheit n50 kWh/(m²a) kWh/(m²a) h1 Soll-Wert max.25 max.120 0,60 Ist-Wert Planung Der Soll-Wert des Heizwärmebedarfs von max. 15 kWh/(m²a) wurde seitens des Passivhausinstitutes Darmstadt für Sanierungen (EnerPHit) bereits 2014 auf 25 kWh/(m²a) hochgesetzt, da dieser generell nicht einhaltbar war. Obwohl dieser neue Wert eingehalten wird, ist die Sanierung des Vorhabens 3. Schule unwirtschaftlich und deshalb nicht umsetzbar. Nachweis nach EnEV 2016: Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Schule Anforderungswert: Neubau mod. Altbau Primärenergiebedarf CO² –Emission Mittlerer U-Wert opaker Bauteile Mittlerer U-Wert transparenter Bauteile Soll-Wert Ist-Wert Planung kWh/(m²a) 161 70 kg/(m²a) W/m²K 0,49 0,25 W/m²K 2,66 1,3 Fazit: Die Anforderungen der EnEV werden erfüllt. Energieträger: Folgende Energieträger wurden untersucht: Anwendung Fernwärme geeignet geBemerkung/Begründung wählt Primärenergiefaktor = 0,31 Erdwärme Gas Holz-Pellets Fazit: Der vorhandene Fernwärmeanschluss wird weiter genutzt. Weitere erneuerbare Energien: Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung Photovoltaik Einschätzung gem. Solardachkataster Aussage gem. Planung Im Ergebnis der Untersuchung zum Einsatz einer Photovoltaikanlage konnte die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden (wenig Selbstnutzung des erzeugten Stroms). Eigenbetrieb nein Angebot an Dritte Die Anforderungen des EEWärmeG 2011 werden für das Vorhaben durch den Einsatz von Fernwärme und die Unterschreitung des Primärenergiebedarfes um mindestens 15 % für das Schulgebäude erfüllt . KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Wärmeerzeugung und -verteilung: Es besteht ein Fernwärmeanschluss, der weiter genutzt wird. Die Heizzentrale, Heizleitungen und Heizkörper werden erneuert. Die Dämmung der Heizleitungen erfolgt gemäß gültiger EnEV. Die Heizflächen erhalten Thermostatköpfe. Warmwassererzeugung: Die Objektanschlüsse erhalten im Regelfall Kaltwasser. Die Warmwasserbereitung für die Küche und einzelne Wasch- und Ausgussbecken erfolgt dezentral mit elektrischen Durchlauferhitzern bzw. einem 50 l Wandspeicher. Die Nutzung von Solarthermie erfolgt nicht, da sie für Schulen ungeeignet ist (keine zentrale Warmwasserbereitung, lange Ferienzeiten, Nichtnutzung an Wochenenden). Lufttechnische Anlagen: Be- und Entlüftungsanlagen mit jeweiligem Zentralgerät mit Wärmerückgewinnung sind vorgesehen für • die WC- und deren Vorräume • die Ausgabeküche. Wasser/Abwasser: • Dämmung der Kalt- und Warmwasserleitungen entsprechend der DIN, Warmwasserleitungen zudem nach EnEV. • Alle Waschtische werden mit Selbstschlussarmaturen ausgestattet. • Erneuerung des Abwassersystems als Trennsystem bis zum Übergabeschacht, mit Fettabscheider und Abwasserhebeanlage Starkstrom: Erneuerung der gesamten Starkstromanlage einschließlich der Verteilungen und Endgeräte. Folgende Anlagen werden unter anderem errichtet: • Allgemeinbeleuchtungsanlage, u. a. Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten • separate Sicherheitsbeleuchtung in LED-Technik und Zentralbatterieanlage • Blitzschutzanlage Schwachstrom: • Brandmeldeanlage als hausinterne Anlage mit automatischen und nichtautomatischen Meldern • Telekommunikationsanlage, mit Anschlüssen für die Aufzugsanlage (Notruf), Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage, etc. • Sprachalarmierungsanlage (Pausenklingeln, Sprachdurchsagen, Alarmdurchsagen etc.) • Gegensprechanlage am Gebäudezugang • Notrufeinrichtung im Behinderten-WC Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung • • • Uhrenanlage Einbruchmeldeanlage Datennetz Aufzugsanlage: Einbau eines Personenaufzuges. Küche: Einbau einer Ausgabeküche für Warmkost und Vorbereitung der Medienanschlüsse zur Aufbereitung von Tiefkühlkost. 3.6 Barrierefreies Bauen Sowohl Schulgebäude als auch die Außenanlagen werden barrierefrei geplant. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Es wird geprüft, wie die Schüler bei der Gestaltung von Teilbereichen im Schulgebäude einbezogen werden können. Bei der Gestaltung der Freianlagen sind sie bereits einbezogen worden. 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 28.01.2016 Förderteil B: Energetische Sanierung / äußere Modernisierung (Förderung Bund) beinhaltet Dach, Fassade, Fenster, Außentüren, Trockenlegung, Sonnenschutz außen, Starkstrom, Heizung, Gebäudeautomation. Förderteil C: Schulhausbau / innere Modernisierung (Förderung Land Sachsen) beinhaltet alle restlichen Gewerke und Freianlagen. Kostengruppe 100 200 300 400 500 600 600 700 Grundstück Herrichten und Erschließung Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - Technische Anlagen Außenanlagen Ausstattung und Kunstwerke Ausstattung im Außenbereich Baunebenkosten Zur Rundung Summe Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv Förderteil B Energ. Sanierung 0 28.500 1.353.445 658.800 23.420 0 0 548.451 24 2.612.640 Förderteil C Schulhausbau 20.000 5.355 1.293.080 608.059 466.767 259.219 9.000 710.480 0 3.371.960 Gesamtbetrag 20.000 33.855 2.646.525 1.266.859 490.187 259.219 9.000 1.258.931 24 5.984.600 0 Die Gesamtsumme (KG 600) beinhaltet einen konsumtiven Anteil in Höhe von 180.200 €. Die Kosten für den Rückbau des Raumsystem-Containers sind nicht in dieser Baubeschlussvorlage enthalten. Sie müssen im Ergebnishaushalt 2018 bereitgestellt werden, vergleiche Vorlage VI-DS-0170. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Angaben in Euro brutto Förderprogramm: Brücken in die Zukunft Förderprogramm Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom 6 B: Förderung Bund 75 2.612.640 2.612.640 1.959.480 V/2016 C: Förderteil Land Sachsen 75 3.371.960 3.371.960 2.528.970 V/2016 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) B: Energetische Sanierung Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt PSP-Element investiv : 2015 100.000 0 100.000 2018 0 0 0 0 0 0 Gesamt 548.451 2.064.189 2.612.640 500.000 1.959.480 653.160 Jahr 2015 2016 2017 2018 Planung 140.000 400.000 170.480 0 Bau 0 0 1.229.520 1.431.960 Gesamt 140.000 400.000 1.400.000 1.431.960 - davon konsumtiv 0 0 0 180.200 - davon KG 600 Au9.000 ßeanl. investiv - davon investiv 140.000 400.000 1.400.000 1.242.760 VE kassenwirksam 0 0 0 1.242.760 Anteil Fördermittel 0 0 1.400.000 1.128.970 Anteil Stadt 240.000 400.000 0 302.990 PSP-Element investiv : 7.0000664.700 PSP-Element investiv KG 600 Außenanlagen: 7.0000210.710.040, SK 78326200 PSP-Element konsumtiv: 1.100.21.1.1.1.01.75 Gesamt 710.480 2.661.480 3.371.960 180.200 9.000 0 100.000 7.0000664.700 2016 448.451 51.549 500.000 0 500.000 2017 0 2.012.640 2.012.640 500.000 1.959.480 53.160 C: Innere Modernisierung Gesamt: Jahr Planung Bau 2015 240.000 0 2016 848.451 51.549 Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2017 170.480 3.242.160 2018 0 1.431.960 3.182.760 1.242.760 2.528.970 842.990 Gesamt 1.258.931 4.725.669 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung Jahr Gesamt - davon konsumtiv - davon KG 600 Auß. - davon investiv VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 2015 240.000 0 0 240.000 2016 900.000 0 0 900.000 0 240.000 0 900.000 2017 3.412.640 0 0 3.412.640 500.000 3.359.480 53.160 2018 1.431960 180.200 9.000 1.242.760 1.242.760 1.128.970 302.990 Gesamt 5.984.600 180.200 9.000 5.795.400 1.742.760 4.488.450 1.496.150 Im Rahmen der jeweiligen Haushaltsabschlüsse wird die Übertragung der ungebundenen Haushaltsmittel in die Folgejahre vorausgesetzt. 7 Fristenplan Baubeschluss Ausschreib.-beginn Baubeginn Fertigstellung Gebäude Rückbau Raum-Container Fertigstellung Außenanlagen 22.06.16 Sept. 2016 Jan. 2017 Juni 2018 Juli 2018 Okt. 2018 Die Termine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Fördermittelbewilligung. 8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird für die Objektplanung Gebäude erreicht. Es hat ein VOF-Verfahren dafür stattgefunden. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 RKW Rhode Kellermann Wawrowski GmbH + Co.KG Grimmaische Str. 13 – 15 04109 Leipzig Anke Grundmann Hardenbergstr. 42 04275 Leipzig L.P. Bauplanung GmbH Josephstr. 44 – 46 04177 Leipzig Zimmermann und Becker GmbH Martin-Luther-Ring 12 04109 Leipzig Ingenieurgesellschaft GWW mbH Eilenburger Str. 39 a 04317 Leipzig LIFTplan Ingenieurgesellschaft mbH Gerhart-Hauptmann-Ring 18 04668 Grimma Freianlagen nach § 38 Tragwerksplanung nach § 49 Technische Ausrüstung nach § 53 - Sanitär, Heizung, Lüftung Technische Ausrüstung nach § 53 - Elektroanlagen Technische Ausrüstung nach § 53 - Aufzugsanlagen Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2019 Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 0 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 154.540 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 72.391 EUR Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.07.2018 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 0 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 64.392 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 30.163 EUR Der Plattenbau wird hinsichtlich der Betriebskosten wie ein Neubau betrachtet, weil bereits für den Neubau der 3. Schule als Ersatz des Plattenbaus reduzierte Betriebskosten angegeben wurden (als Differenz zwischen Neubau und Bestand). 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 12 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bestandsgebäude der 3. Schule, Grundschule, - Modernisierung Kennwerte des Vorhabens: NF BGF BRI KG 300 + 400 2.705 4.335 14.609 3.913.390 m² m² m³ € BKI – Kennwertvergleich mit einer Modernisierung von 2015 Mittelwert Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens KG 300 + 400/NF 2.200 €/m² > 1.447 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. KG 300 + 400/BGF 1.200 €/m² > 903 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. KG 300 + 400/BRI 315 €/m³ > 268 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. Angaben zu spezifischen Kennwerten: Schulen KG 300-700 Nutzfläche (NF) 1-6 Nettogrundfläche (NGF) 5.952.219,00 € 2.306 m² 3.675 m² Spezifischer - Kennwertvergleich KG 300 – 700/ NF 1 – 6, Schule BRI/NF 1 – 6, Schule NF 1 – 6/NGF, Schule spezifischer Kennwerte Kennwert des Vorhabens 2.624 €/m² > 2.581 €/m² (Fömi-Geber) 7 m³ : 1 m² > 6,3 m³ : 1 m² (Fömi-Geber) 60 : 100 < 62,7 : 100 (Fömi-Geber) > Bemerkungen/Begründung Vorhabenswert günstiger Vorhabenswert günstiger Nur geringe Abweichung, Bestandsbebäude zurück zum Anfang Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 13 Stadt Leipzig Anlage 1 Erläuterungen zum Baubeschluss - Energiekonzept Soll-Wert: Vorgaben entsprechend der gültigen EnEV für Neubau oder modernisierter Altbau Ist- Wert: energetischer Wert des Bestandsgebäudes Planungswert: energetischer Wert der Entwurfsplanung U-Wert: Der U-Wert ist der „Wärmedurchgangskoeffizient“. Dieser bezeichnet den Wärmestrom, welcher bei einem Unterschied der Außen- und Innentemperatur von einem Kelvin durch einen Quadratmeter eines Bauteils fließt. Je geringer der U-Wert ausfällt desto besser ist die Wärmedämmeigenschaft des geprüften Baumaterials. Entsprechend geringer können sich in der Folge die Heizkosten gestalten. Luftdichtheit: Die Luftdichtheit von Gebäuden wird mit einem Differenzdrucktest bestimmt. Primärenergiebedarf: Der Primärenergiebedarf ist die Energiemenge zur Deckung des Jahres-Heizenergiebedarfs und Trinkwasser- Wärmebedarfs. Berücksichtigt wird dabei auch die zusätzliche Energiemenge, die durch Prozessketten außerhalb der Systemgrenze „Gebäude“ während der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe entsteht. Zur Ermittlung wird der entsprechende Energiebedarf unter Berücksichtigung der beteiligten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor multipliziert. Endenergiebedarf: Energiemenge, die zur Deckung des Jahres-Heizwärmebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs benötigt wird. Die Energiemenge wird berechnet unter genormten Bedingungen (z.B. mittlere Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten), die für Beheizung, Lüftung und Warmwasserbereitung zu erwarten sind. Heizwärmebedarf Qh: Wärme, die das Heizsystem für die Gesamtheit der beheizten Räume in einem Jahr bereitzustellen hat. Für die Berechnung wird nicht die gesamte Fläche des Hauses, sondern nur die Grundfläche der beheizten Räume zugrunde gelegt. Verluste • Förderungen • Umwandlung • Transport Primärenergie Stadt Leipzig 65/056/03.11/Erlaeuterung_Energiekonzept_Fbl_056 Verluste • Heizanlage • Verteilung Endenergie Heizwärme 1 Schule Hort Gemeinschaft Verwaltung Garderoben WCs LEGENDE Technik RH lichte Raumhöhe A Raumfläche nach DIN277 U Raumumfang Gesamtmaß BRH Brüstungshöhe Fassade UK Unterkante KF Kastenfenster 1 3 2 5 4 6 7 9 8 10 11 13 12 15 14 16 18 17 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Achsbezug Rohbau / Räume B Oberkante Fertigfußboden A Höhendarstellung/überliegende Bauteile verdeckte bzw. nicht gemessene Bauteile dT AHD H max. 10cm RA-Decke H max. 10cm dsT GK-Koffer B1.00xH0.55 dsT GK-Koffer B1.00xH0.55 Name AHD H max. 10cm Fenster Schallschutzklasse II AHD H max. 10cm RA-Decke H max. 10cm Interaktive Tafel +Whiteboard AHD H max. 10cm AHD H max. 10cm Fenster Schallschutzklasse III (29-33db im eingebauten Zustand) für Integrationsraum + Hortleiter + Horterzieherzimmer Miniküche 10 Stg. 16.5/28 7 Stg. 16.5/28 AHD H max. 10cm Lichte Treppenlaufbreite mind. 1.15m RA-Decke H max. 10cm B UZ neu HEA 180 mit F90-BS-Verkl. Stadt Leipzig Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126 - 128 04317 Leipzig "Klassenzimmer im Freien" / Terrasse mit Winkelelementen, Sitzstufen und Treppen zum Schulhof siehe Freianlagenplanung LA Grundmann Tel.: 0341/123-7378 Fax.: 0341/123-7377 A Nebeneingang Ausgang zum Schulhof und zur Sporthalle Böschung zum Schulhof siehe Freianlagenplanung LA Grundmann Sanierung Bestandsgebäude 3. Schule Plattenbau Ratio 74-720 Typ B Bernhard-Göring-Straße 107 04275 Leipzig NA LD mind. 1.20m Brücke mit Vordach und Geländer neu Haupteingang Schüler+Feuerwehr Ausgang zum Schulhof NEUES RATHAUS 04092 LEIPZIG B dT TH-Wände in BBW AHD H max. 10cm dsT UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF UZ UK(B) 2.49müFF AHD H max. 10cm dsT GK-Wand neu 10 Stg. NA T30-RS, FST AHD H max. 10cm dT GK-Koffer B1.00xH0.55 Brücke mit Vordach und Geländer neu Böschung mit Winkelelementen und Treppe zum Schulhof siehe Freianlagenplanung LA Grundmann Datum - Amt für Gebäudemanagement - Böschung mit Winkelelementen und Treppe zum Schulhof siehe Freianlagenplanung LA Grundmann Gesamtmaß AHD H max. 10cm dT NA RS, FST LD mind. 1.15m GK-F90-Koffer B1.10xH0.55 Fassade AHD H max. 10cm Art der Änderung STADT LEIPZIG UK UZ(B)= +2,49m üOKFF AHD H max. 10cm dT EUV EUV+Steiger GK inEUV F30 Fallpunkt DE7 DN100 mit Isol. im GK-Schacht Rohbau/Räume Stützwand mit Geländer neu Fassade Rohbau / Räume Achsbezug AHD H max. 10cm dT GK-Koffer B1.00xH0.55 NA LD mind. 1.20m Fenster Schallschutzklasse II Gesamtmaß AHD H max. 10cm Index C UK UZ(B)= +2,49m üOKFF AHD H max. 10cm dT Fallpunkt DE6 DN150 inkl. Isol. EUVim GK-Schacht EUV Sitzbank fest Stützwand mit Geländer neu A Lichte Treppenlaufbreite mind. 1.15m GK-Wand neu RA-Decke H max. 10cm Abluft Küche L50xB30 F90-Verkleidung T30 GK-Koffer B1.00xH0.55 Miniküche GK-Koffer B1.00xH0.55 16.5/28 7 Stg. 16.5/28 TH-Wände in BBW dT RA-Decke H max. 10cm F30-Flurwand GK-Wand neu GK-Koffer B1.00xH0.55 dT Fallpunkt DE5 DN150 inkl. Isol. im GK-Schacht GK-Wand neu dT GK-Koffer B1.00xH0.55 F30-Flurwand Fallpunkt DE4 DN150 inkl. Isol. im GK-Schacht GK-Wand neu dT RA-Decke H max. 10cm Wandverschluß als Aufmauerung auf best. Brüstungselement gem. Vorgabe Statik Fenster Schallschutzklasse II F90-Wand dT Fallpunkt DE3 DN150 inkl. Isol. im GK-Schacht UZ UK(B) 2.49müFF EUV+Steiger EUV GK inEUV F30 UZ UK(B) 2.49müFF Fallpunkt DE2 DN150 inkl. Isol. im GK-Schacht Sitzbank fest Wandverschluß als Aufmauerung auf best. Brüstungselement gem. Vorgabe Statik Rückbau Bestandswände und Einbau neue StB-Wände 15cm AchseB/12-16 gem. Vorgabe Statik UK UZ(B)= +2,49m üOKFF dT 2x Infotafel UZ UK(B) 2.49müFF AHD UK UZ(B)= +2,49m üOKFF dsT F30-Flurwand Wandverschluß als Aufmauerung auf best. Brüstungselement gem. Vorgabe Statik UZ UK(B) 2.49müFF NA RS, FST LD mind. 1.15m GK-F90-Koffer B1.10xH0.55 GK-Koffer B1.00xH0.55 HK türhoch dT RA-Decke H max. 50cm AHD UZ UK(B) 2.49müFF dT Fallpunkt DE1 DN150 inkl. Isol. im GK-Schacht BE Miniküche B UK UZ(B)= +2,49m üOKFF UK UZ(B)= +2,49m üOKFF C D UZ UK(B) 2.49müFF F90-Wand UZ UK(B) 2.49müFF StB-Wand OK 1.10m üFFEG UZ UK(B) 2.49müFF Fenster Schallschutzklasse II Lichte Treppenlaufbreite mind. 1.20m Festverglasung Sitzbank UZ UK(B) 2.49müFF F90-Wand Festverglasung Sitzbank UZ IPE 400 und 2x Stützen HEB 140 neu mit F90-BS-Verkleidung RA-Decke HK türhoch H max. 10cm F90-Wand Haupteingang Lehrer, Besucher, Behind. NA LD mind. 1.20m D Vordach aus Sichtbeton Treppe über Schnittebene RKW Rhode Kellermann Wawrowsky Grimmaische Str. 13-15 04109, Leipzig Fachplaner Fachplaner Straße Hausnummer PLZ, Ort Tel.: 0341 / 140 58-0 Fax.: 0341 / 140 58-20 Email: info@RKWmail.de Tel.: Fax.: Email: A Rohbau/Räume Fassade Grundriss Erdgeschoss Gesamtmaß 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 LP3 Entwurfsplanung 002535g001_3_A_00EG RKW 20.01.2016 1189x594 G00-1 1 : 100 LEGENDE RH lichte Raumhöhe A Raumfläche nach DIN277 U Raumumfang BRH Brüstungshöhe UK Unterkante KF Kastenfenster Oberkante Fertigfußboden Höhendarstellung/überliegende Bauteile verdeckte bzw. nicht gemessene Bauteile Treppe über Schnittebene 1 3 2 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Index Art der Änderung Datum STADT LEIPZIG Name NEUES RATHAUS 04092 LEIPZIG - Amt für Gebäudemanagement - 3. Obergeschoss 3. Obergeschoss 2. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Obergeschoss 1. Obergeschoss Treppenhaus 01 Sanierung Bestandsgebäude 3. Schule Plattenbau Ratio 74-720 Typ B Bernhard-Göring-Straße 107 04275 Leipzig Stadt Leipzig Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126 - 128 04317 Leipzig Tel.: 0341/123-7378 Fax.: 0341/123-7377 RKW Rhode Kellermann Wawrowsky Grimmaische Str. 13-15 04109, Leipzig Fachplaner Fachplaner Straße Hausnummer PLZ, Ort Tel.: 0341 / 140 58-0 Fax.: 0341 / 140 58-20 Email: info@RKWmail.de Tel.: Fax.: Email: Treppenhaus 02 Erdgeschoss Erdgeschoss Untergeschoss Speiseraum 1 Werken 1 Speiseraum 2 Böschung zum Schulhof siehe Freianlagenplanung LA Grundmann Böschung mit Winkelelementen und Treppe zum Schulhof siehe Freianlagenplanung LA Grundmann Mehrzweckraum/Aula Untergeschoss Werken 2 "Klassenzimmer im Freien" / Terrasse mit Winkelelementen, Sitzstufen und Treppen zum Schulhof siehe Freianlagenplanung LA Grundmann Ansicht Süd Böschung mit Winkelelementen und Treppe zum Schulhof siehe Freianlagenplanung LA Grundmann LP3 Entwurfsplanung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 002535g001_3_A_AN01 RKW 19.11.2015 1100x450 AN01-1 1 : 100 LEGENDE RH lichte Raumhöhe A Raumfläche nach DIN277 U Raumumfang BRH Brüstungshöhe UK Unterkante KF Kastenfenster Oberkante Fertigfußboden Höhendarstellung/überliegende Bauteile verdeckte bzw. nicht gemessene A B C Bauteile D Treppe über Schnittebene Achsen Gesamtmaß 4. DE an Achse 16 = OK RD Gesamtmaß 10cm Dämmung Attika (Innen) gemäß Vorgabe Graner Ingenieure Gesamtmaß WDVS Geschosshöhen Rohbau Decken Geschosshöhen Gesamtmaß = OKFFB Attika Gesamtmaß Rohbau Dach, Attiken Index Art der Änderung Datum Name RA-Decke H max.10cm RA-Decke H max.10cm GK-Koffer B1.00xH0.55m 3. Obergeschoss FUR Musik = OKFFB 3.OG = OK RFB NA T30-RS = OKFFB 3.OG STADT LEIPZIG - Amt für Gebäudemanagement - RA-Decke H max.10cm RA-Decke H max.10cm NEUES RATHAUS 04092 LEIPZIG 2. Obergeschoss Klassenraum 5 = OKFFB 2.OG = OK RFB = OKFFB 2.OG F30-GK-Wand GK-Koffer B1.00xH0.55m Sanierung Bestandsgebäude 3. Schule Plattenbau Ratio 74-720 Typ B Bernhard-Göring-Straße 107 04275 Leipzig Flur NA T30-RS, FST RA-Decke H max.10cm RA-Decke H max.10cm 1. Obergeschoss Gruppenraum 5 = OKFFB 1.OG = OK RFB = OKFFB 1.OG F30-GK-Wand GK-Koffer B1.00xH0.55m Stadt Leipzig Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126 - 128 04317 Leipzig Flur NA T30-RS, FST RA-Decke H max.10cm RA-Decke H max.10cm Rein.-Personal = OKFFB EG = ca. OK Gelände = OK RFB Terrasse mit Treppen, Sitzstufen und Böschung zum Schulhof gem. FA-Planung = OKFFB EG F30-GK-Wand GK-Koffer B1.00xH0.55m Erdgeschoss Tel.: 0341/123-7378 Fax.: 0341/123-7377 Flur NA T30-RS, FST RA-Decke H max.10cm RA-Decke H max.10cm RKW Rhode Kellermann Wawrowsky Grimmaische Str. 13-15 04109, Leipzig Fachplaner Fachplaner Straße Hausnummer PLZ, Ort Tel.: 0341 / 140 58-0 Fax.: 0341 / 140 58-20 Email: info@RKWmail.de Tel.: Fax.: Email: GK-Koffer B1.30xH0.55m Untergeschoss Speiseraum 2 = OKFFB UG = OK RFB NA T30-RS, FST = OKFFB UG 2x Lichtschacht B Ringdrainage neu gem. Vorgabe Baugrundgutachten Aushubbereich+Neuverfüllung gem. Vorgabe FA-Planung+ Baugrundgutachten Aushubbereich+Neuverfüllung gem. Vorgabe FA-Planung+ Baugrundgutachten = UK Fundament Ringdrainage neu gem. Vorgabe Baugrundgutachten B Schnitt B-B Klassenräume LP3 Entwurfsplanung A B C D 002535g001_3_A_SCBB RKW 19.11.2015 580x450 SCBB-1 1 : 100