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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1066668.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
17.06.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02989 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Vorberatung Fachausschuss Kultur Vorberatung Ratsversammlung 22.06.2016 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Umsetzung von Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und im öffentlichen Raum Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung erarbeitet bis zum I. Quartal 2017 eine kommunale Richtlinie „Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und im öffentlichen Raum“. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum, den Fachausschüssen Kultur, Stadtentwicklung/Bau sowie Akteuren der bildenden Kunst. Diese Richtlinie sollte sich an der Bundesbaurichtlinie, Kapitel 7, und der entsprechenden Richtlinie des Freistaates Sachsen orientieren. 2. Bis zum IV. Quartal 2016 wird geprüft, bei welchen kommunalen Bauvorhaben Kunst am Bau geplant und realisiert werden kann. Sachverhalt: Kunst am Bau erfolgt in Selbstverpflichtung eines Bauherrn, einen gewissen Anteil – meist um die 1 bis 2 % – der Baukosten für die Schaffung von Kunstwerken zu verwenden. Diese Selbstverpflichtungen sind für den Bund und in den Ländern in entsprechenden Richtlinien geregelt, z. B. Kapitel 7 der Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes [RBBau]). Auch einzelne Kommunen verfügen über derartige Baurichtlinien. Seite 1 Der Freistaat Sachsen hat die Anwendung der Bundesrichtlinie in seiner Richtlinie für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben des Freistaates Sachsen festgelegt. Darin steht: „Es gehört zu den Aufgaben des Freistaates, die zeitgenössische bildende Kunst zu fördern. Daher werden bei Großen Baumaßnahmen (GBM) in der Regel Leistungen an bildende Künstler vergeben, wenn Art, Zweck und Bedeutung der Baumaßnahmen dieses rechtfertigen.“ Weiter ist dort zu lesen: „ Die für Kunst am Bau verfügbaren Mittel werden im Regelfall auf der Grundlage der Bauwertkosten [..] ermittelt und zwar bei Bauwertkosten von 500.000 EUR mit 10.000 EUR (2 Prozent) [und bei ] Bauwertkosten von 25.000.000 EUR mit 100.000 EUR (0,4 Prozent).“ Für die Landeshauptstadt Dresden gibt es bereits seit 1994 eine Richtlinie über Kunst im öffentlichen Raum (http://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/kultur_oeff_raum.pdf). Auf dieser Grundlage werden in Dresden 2016 drei Wettbewerbe für drei Schulbauvorhaben durchgeführt. In Leipzig gibt es bisher keine kommunale Richtlinie für die Kunst am Bau für kommunale Bauvorhaben sowie für den öffentlichen Raum. Es existiert lediglich die „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“. Auch in Leipzig befinden sich zahlreiche neue Bauvorhaben in Planung, darunter zahlreiche Schulen. Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum würden die Ausstrahlung dieser Bauvorhaben verstärken und auch regionalen Künstler_innen ein Betätigungsfeld schaffen. Seite 2