Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1066668.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
17.06.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02989
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Vorberatung
Fachausschuss Kultur
Vorberatung
Ratsversammlung
22.06.2016
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Umsetzung von Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und im öffentlichen
Raum
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung erarbeitet bis zum I. Quartal 2017 eine kommunale Richtlinie „Kunst am Bau
bei kommunalen Bauvorhaben und im öffentlichen Raum“. Dies geschieht in
Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum, den
Fachausschüssen Kultur, Stadtentwicklung/Bau sowie Akteuren der bildenden Kunst. Diese
Richtlinie sollte sich an der Bundesbaurichtlinie, Kapitel 7, und der entsprechenden Richtlinie
des Freistaates Sachsen orientieren.
2. Bis zum IV. Quartal 2016 wird geprüft, bei welchen kommunalen Bauvorhaben Kunst am Bau
geplant und realisiert werden kann.
Sachverhalt:
Kunst am Bau erfolgt in Selbstverpflichtung eines Bauherrn, einen gewissen Anteil – meist um die 1
bis 2 % – der Baukosten für die Schaffung von Kunstwerken zu verwenden. Diese
Selbstverpflichtungen sind für den Bund und in den Ländern in entsprechenden Richtlinien geregelt,
z. B. Kapitel 7 der Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes [RBBau]). Auch
einzelne Kommunen verfügen über derartige Baurichtlinien.
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Der Freistaat Sachsen hat die Anwendung der Bundesrichtlinie in seiner Richtlinie für die Planung
und Ausführung von Bauvorhaben des Freistaates Sachsen festgelegt. Darin steht: „Es gehört zu
den Aufgaben des Freistaates, die zeitgenössische bildende Kunst zu fördern. Daher werden bei
Großen Baumaßnahmen (GBM) in der Regel Leistungen an bildende Künstler vergeben, wenn Art,
Zweck und Bedeutung der Baumaßnahmen dieses rechtfertigen.“
Weiter ist dort zu lesen: „ Die für Kunst am Bau verfügbaren Mittel werden im Regelfall auf der
Grundlage der Bauwertkosten [..] ermittelt und zwar bei Bauwertkosten von 500.000 EUR mit 10.000
EUR (2 Prozent) [und bei ] Bauwertkosten von 25.000.000 EUR mit 100.000 EUR (0,4 Prozent).“
Für die Landeshauptstadt Dresden gibt es bereits seit 1994 eine Richtlinie über Kunst im öffentlichen
Raum (http://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/kultur_oeff_raum.pdf).
Auf dieser Grundlage werden in Dresden 2016 drei Wettbewerbe für drei Schulbauvorhaben
durchgeführt.
In Leipzig gibt es bisher keine kommunale Richtlinie für die Kunst am Bau für kommunale
Bauvorhaben sowie für den öffentlichen Raum. Es existiert lediglich die „Durchführungsbestimmung
Kunst im öffentlichen Raum“.
Auch in Leipzig befinden sich zahlreiche neue Bauvorhaben in Planung, darunter zahlreiche
Schulen. Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum würden die Ausstrahlung dieser
Bauvorhaben verstärken und auch regionalen Künstler_innen ein Betätigungsfeld schaffen.
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