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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1066484.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
16.06.16, 12:00
Aktualisiert
21.06.16, 11:09

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02981 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Fachausschuss Umwelt und Ordnung Ratsversammlung Zuständigkeit Vorberatung 22.06.2016 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Umsetzung Lärmaktionsplan (LAP) und Luftreinhalteplan (LRP) Leipzig durch LkwDurchfahrtsverbot Beschlussvorschlag: Der OBM wird beauftragt, bis zum 31.12.2016 die Voraussetzungen zu schaffen, damit ab 2017 als wichtige Umweltmaßnahme für Leipzig nur solche Lkw ab 3,5 t das Stadtgebiet befahren dürfen, die im Stadtbereich einen Ziel- oder Quellpunkt haben. Für alle anderen Lkw wird die Durchfahrt gesperrt. Als Vorbild kann die Regelung gelten, die seit 2008 in München gilt. Sachverhalt: Leipzig hat nach wie vor Nachholbedarf bei der Senkung der Belastung durch Lärm, Feinstaub und NOx . Von positiver Wirkung wäre die Einführung eines Durchfahrtsverbotes für den LkwTransitverkehr im Stadtraum, wie sie auch als Maßnahme im LAP aufgeführt ist. Sie ist u. E. ohne große Probleme und auch kostengünstig realisierbar. Solche Durchfahrtsverbote gibt es deutschlandweit in zahlreichen Städten mit Umweltzonen, z. B. in München (seit 2008, ab 3,5 t), Stuttgart oder Ulm. Leipzig hat – wie die genannten Städte – günstige Voraussetzungen durch die Existenz des Autobahnringes. Eine rechtliche Grundlage gibt die Straßenverkehrsordnung in § 45 Absatz 1 Satz 1 : „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Seite 1 Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie … 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen." In Sachsen gibt es aktuell bereits in mindestens acht Städten und Kreisen solche Durchfahrtsverbote, wie aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf die Kleine Anfrage 6/5034 vom 27.5.2016 hervorgeht. Seite 2