Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1066484.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
16.06.16, 12:00
Aktualisiert
21.06.16, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02981
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Vorberatung
22.06.2016
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Umsetzung Lärmaktionsplan (LAP) und Luftreinhalteplan (LRP) Leipzig durch LkwDurchfahrtsverbot
Beschlussvorschlag:
Der OBM wird beauftragt, bis zum 31.12.2016 die Voraussetzungen zu schaffen, damit ab 2017 als
wichtige Umweltmaßnahme für Leipzig nur solche Lkw ab 3,5 t das Stadtgebiet befahren dürfen, die
im Stadtbereich einen Ziel- oder Quellpunkt haben. Für alle anderen Lkw wird die Durchfahrt
gesperrt. Als Vorbild kann die Regelung gelten, die seit 2008 in München gilt.
Sachverhalt:
Leipzig hat nach wie vor Nachholbedarf bei der Senkung der Belastung durch Lärm, Feinstaub und
NOx . Von positiver Wirkung wäre die Einführung eines Durchfahrtsverbotes für den LkwTransitverkehr im Stadtraum, wie sie auch als Maßnahme im LAP aufgeführt ist. Sie ist u. E. ohne
große Probleme und auch kostengünstig realisierbar. Solche Durchfahrtsverbote gibt es
deutschlandweit in zahlreichen Städten mit Umweltzonen, z. B. in München (seit 2008, ab 3,5 t),
Stuttgart oder Ulm. Leipzig hat – wie die genannten Städte – günstige Voraussetzungen durch die
Existenz des Autobahnringes.
Eine rechtliche Grundlage gibt die Straßenverkehrsordnung in § 45 Absatz 1 Satz 1 :
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken
aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den
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Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie … 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm
und Abgasen."
In Sachsen gibt es aktuell bereits in mindestens acht Städten und Kreisen solche
Durchfahrtsverbote, wie aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf die Kleine Anfrage 6/5034
vom 27.5.2016 hervorgeht.
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