Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1066505.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.06.16, 12:00
Aktualisiert
27.06.16, 07:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02983
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.06.2016
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.08.2016
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.08.2016
1. Lesung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Systembauweise für Schulen als Alternative für schnelleren Schulbau
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtverwaltung setzt bei künftigen Schulhausbauten auch auf Systembauten um die
Bauzeiten deutlich zu verringern.
2.
Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, das jetzige
Schulneubauverfahren dahingehend zu prüfen, ob es hinreichend Flexibilität zur Einbeziehung von
Generalbauunternehmen im Systembau bietet oder dahingehend angepasst werden muss. Das
Prüfergebnis wird den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau und Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule bis zum IV. Quartal 2016 vorgelegt.
Sachverhalt:
Schulbauten in Systembauweise sind keine Containerbauten, sondern Bauten deren Module oder
vorgefertigte Bauteile in Werken gefertigt, dann zur Baustelle transportiert und nach dem
Baukastenprinzip schnell zusammengesetzt werden. Mit Systembauten meinen wir auch keinen
Einheitsbrei, sondern mit Systembauten sind natürlich individuelle Bauten möglich. Auch die
Haltbarkeit der Bauten sind mit konventionellen Bauten vergleichbar. Mittlerweile gibt es in
Deutschland viele Beispiele für Systembauten von Schulen, über Kitas, Sporthallen,
Seniorenpflegeheime, Gewerbebauten, Asylunterkünfte und Einkaufszentren.
Die aktuellen Kapazitätserweiterungen durch Raumsysteme an sechs Oberschulstandorten zeigen
deutlich die zeitlichen Vorteile des Systembaus in Massivbauweise.
Zugleich haben diese Bauprojekte aber auch erwiesen, dass eine fertige Entwurfsplanung bereits zu
detailliert ist, um der jeweiligen spezifischen Anforderungen eines Systembauunternehmens in
seinem jeweiligen Produktionsverfahren entsprechen zu können. Deshalb kann es für eine stärkere
Einbeziehung der Systembauweise zielführend sein, zunächst nur bis zur Leistungsphase 2
(Vorplanungen) Vorgaben zu machen, um im anschließenden Verfahren dem späteren
Bauunternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich bereits auf die Leistungsphase 3
(Entwurfsplanungen) zu bewerben, um diese nach seinen Anforderungen zu gestalten.