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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1065779.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
13.06.16, 12:00
Aktualisiert
16.06.16, 15:37

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02962 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Fachausschuss Kultur Ratsversammlung Zuständigkeit Vorberatung 22.06.2016 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Leipzigs kulturelle Entwicklung stärken - Kulturbeirat einrichten Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 30.11.2016 der Ratsversammlung einen Beschlussvorschlag zur Berufung eines Kulturbeirates gemäß §47 SächsGemO vorzulegen. 2. § 21 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig wird entsprechend angepasst. 3. Die Grundlagen eines solchen Kulturbeirates hinsichtlich seines Auftrags, seiner Kompetenz und seiner Zusammensetzung sollten sich an den Ausführungen in der Begründung orientieren. Sachverhalt: Partizipation der Akteure ist mittlerweile zu einem deutschlandweit anerkannten Prinzip demokratischer Gouvernance geworden. Vor dem Hintergrund wachsender kulturpolitischer Herausforderungen (Ressourcenknappheit, schwindende Legitimation kultureller Angebote, soziodemografischer Wandel der Gesellschaft, Zielkonflikt zwischen Erhalt bestehender Angebote und Gewährleistung von Innovation etc.) sind kooperative Lösungsstrategien weitaus zielführender als das Festhalten an einseitig staatlich gelagerten Ordnungsprinzipien. In der Kulturpolitik haben Verfahren der Beteiligung nahezu überall Einzug gehalten, wovon man sich zuletzt anhand der Beiträge der Referenten aus zahlreichen Kommunen beim Kongress der Freien Szene „kultur/standort.bestimmung“ (September 2015) überzeugen konnte. Auch im Arbeitsprogramm 2020 des OBM ist dieses Ziel als eins von vier Fundamenten definiert: „Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die städtischen Entscheidungen soll auch zukünftig weiter ausgebaut werden.“ (S. 11) Nicht zuletzt hält der Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages fest: „Das Leitbild der öffentlichen Verwaltung bedeutet für den Kulturbereich eine Fokussierung auf die kulturpolitischen Ziele und eine kooperative Lösungsstrategie, die alle kulturpolitischen Akteure (staatliche und private) einbezieht.“ (S. 93) Mit diesem kooperativen kulturpolitischen Ansatz wird keineswegs die Entscheidungshoheit der Verwaltung und der politischen Mandatsträger reduziert. Sie bleibt unverändert bestehen, wird aber um ein diskursives Element der Beteiligung erweitert. Es ist so möglich, ohnehin stattfindende Aushandlungsprozesse ergebnisorientiert zu steuern sowie weitere Kooperationen und Seite 1/4 Aushandlungsprozesse zu initiieren. Die Aufgaben der Verwaltung werden um Moderation und Koordination dieser Beteiligungsprozesse erweitert. Die rechtlich verankerten Entscheidungskompetenzen von Akteuren der Politik und Verwaltung sollte dann aber unter Berücksichtigung der partizipativen Aushandlungsprozesse genutzt werden. Funktion des Kulturbeirates: • Beratung der politischen Gremien des Stadtrates und der Verwaltung in Form von qualifizierten Empfehlungen zu kulturpolitischen Sachverhalten von strategischer Bedeutung, beispielsweise der Kulturentwicklungsplanung und der Evaluierung der Fachförderrichtlinie; • Sicherstellung der Akzeptanz kulturpolitischer Entscheidungen bei den Akteuren; • Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der Akteursgruppen in einem legitimierten Gremium mittels eines geordneten Verfahrens; • Aufnahme praxisrelevanter Themen in die kulturpolitische Diskussion; • Beratung im Fördermittelvergabeverfahren hinsichtlich mittel- und langfristiger Ziele, Förderkriterien und Förderinstrumente. Bei der Berufung des Kulturbeirates sowie der Erarbeitung eines geordneten Verfahrens sowie der Geschäftsordnung des Kulturbeirates sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: • Es sollten alle Sparten vertreten sein. • Dem Kulturbeirat sollen nach Möglichkeit nicht mehr als 20 Personen angehören. • Die im Kulturbeirat vertretenen Akteure vertreten unterschiedliche Interessen – es sollte gewährleistet werden, dass diese zu einem Ausgleich finden und keine einseitigen Machtsymmetrien entstehen (Sparten-/Genrevertretung, Geschlechtergerechtigkeit). • Die Grenzen der Zuständigkeit des Kulturbeirates sollten erkennbar identifiziert und benannt werden. • Durch ein Rotationsverfahren soll hinreichend Dynamik in der Besetzung sowie hinreichend Kontinuität in der Arbeitsweise gewährleistet werden. • In der Geschäftsordnung sollte eine Regelung zum Umgang mit möglicher Befangenheit der Mitglieder verankert werden. Kompetenz/Aufgaben des Kulturbeirates • Der Kulturbeirat hat ausschließlich beratende Funktion. • Er berät die Mitglieder der Ratsversammlung sowie die Verwaltung in allen strategischen kulturpolitischen Entscheidungsprozessen, in die er frühzeitig einzubinden ist (bspw. Kulturentwicklungsplanung, Novellierung Fachförderrichtlinie, Förderinstrumente, langfristige kulturpolitische Vorhaben). • Der Kulturbeirat ist in geeigneter Form beratend in das Fördermittelvergabeverfahren im Bereich Kultur einzubeziehen. Denkbar ist beispielsweise die Berufung von Mitgliedern des Kulturbeirates in die Beraterrunden, die im Auftrag der Verwaltung die Fördermittelanträge fachlich beurteilen. Hierzu ist ein separater Verfahrensvorschlag in Abstimmung mit der zu novellierenden Fachförderrichtlinie zu erarbeiten.1 Zusammensetzung des Kulturbeirates (Vorschlag) An den Beratungen des Kulturbeirates können die Mitglieder der Ratsversammlung sowie die Mitarbeiter/-innen des Dezernates Kultur sowie des Kulturamtes mit beratender Stimme teilnehmen. Der Kulturbeirat wählt aus seiner Mitte eine/-n Vorsitzende/-n. Diese/-r nimmt an den Sitzungen des Fachausschusses Kultur mit beratender Stimme regelmäßig teil. Im Kulturbeirat sind vertreten: • • je ein/-e Vertreter/-in der im Stadtrat vertretenen Fraktionen; mindestens drei von der Initiative „Leipzig plus Kultur“ benannter Vertreter/-innen; Seite 2/4 • ein/-e Vertreter/-in einer der Landesverbände der in der Fachförderrichtlinie verankerten Sparten; • jeweils ein/-e Vertreter/-in der Leipziger Kunsthochschulen (HMT, HGB); • ein/-e wissenschaftliche Vertreter/-in aus dem Kunst- und Kulturbereich der Universität Leipzig; • ein/-e wissenschaftliche Vertreter/-in aus dem Bereich Stadtentwicklung und Soziologie (bspw. HTWK); • ein/-e Vertreter/-in der Leipziger Eigenbetriebe der Kultur; • ein-/e Vertreter/-in der Leipziger Museen; • ein/-e Vertreter/-in von LTM; • ein/-e Vertreter/-in des intermediären Sektors (bspw. Kulturpaten). 1 Dabei ist ein Grundsatz zu beachten: Die Beurteilung künstlerischer Qualität obliegt kompetenten Fachleuten. Verwaltung und politische Gremien sorgen für die Ausarbeitung und Einhaltung von Verfahren sowie für die kulturpolitische Zielsetzung, in die auch Überlegungen zum öffentlichen Interesse und Gemeinwohl, zur Wirtschaftlichkeit und zu sozialen sowie stadträumlichen Zielstellungen einhergehen. Seite 3/4