Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1065779.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
13.06.16, 12:00
Aktualisiert
16.06.16, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02962
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Fachausschuss Kultur
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Vorberatung
22.06.2016
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Leipzigs kulturelle Entwicklung stärken - Kulturbeirat einrichten
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 30.11.2016 der Ratsversammlung einen
Beschlussvorschlag zur Berufung eines Kulturbeirates gemäß §47 SächsGemO vorzulegen.
2.
§ 21 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig wird entsprechend angepasst.
3.
Die Grundlagen eines solchen Kulturbeirates hinsichtlich seines Auftrags, seiner Kompetenz
und seiner Zusammensetzung sollten sich an den Ausführungen in der Begründung orientieren.
Sachverhalt:
Partizipation der Akteure ist mittlerweile zu einem deutschlandweit anerkannten Prinzip
demokratischer Gouvernance geworden. Vor dem Hintergrund wachsender kulturpolitischer
Herausforderungen (Ressourcenknappheit, schwindende Legitimation kultureller Angebote, soziodemografischer Wandel der Gesellschaft, Zielkonflikt zwischen Erhalt bestehender Angebote und
Gewährleistung von Innovation etc.) sind kooperative Lösungsstrategien weitaus zielführender als
das Festhalten an einseitig staatlich gelagerten Ordnungsprinzipien. In der Kulturpolitik haben
Verfahren der Beteiligung nahezu überall Einzug gehalten, wovon man sich zuletzt anhand der
Beiträge der Referenten aus zahlreichen Kommunen beim Kongress der Freien Szene
„kultur/standort.bestimmung“ (September 2015) überzeugen konnte. Auch im Arbeitsprogramm 2020
des OBM ist dieses Ziel als eins von vier Fundamenten definiert: „Die Einbindung der Bürgerinnen
und Bürger in die städtischen Entscheidungen soll auch zukünftig weiter ausgebaut werden.“ (S. 11)
Nicht zuletzt hält der Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des
Deutschen Bundestages fest: „Das Leitbild der öffentlichen Verwaltung bedeutet für den
Kulturbereich eine Fokussierung auf die kulturpolitischen Ziele und eine kooperative
Lösungsstrategie, die alle kulturpolitischen Akteure (staatliche und private) einbezieht.“ (S. 93)
Mit diesem kooperativen kulturpolitischen Ansatz wird keineswegs die Entscheidungshoheit der
Verwaltung und der politischen Mandatsträger reduziert. Sie bleibt unverändert bestehen, wird aber
um ein diskursives Element der Beteiligung erweitert. Es ist so möglich, ohnehin stattfindende
Aushandlungsprozesse ergebnisorientiert zu steuern sowie weitere Kooperationen und
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Aushandlungsprozesse zu initiieren. Die Aufgaben der Verwaltung werden um Moderation und
Koordination dieser Beteiligungsprozesse erweitert. Die rechtlich verankerten
Entscheidungskompetenzen von Akteuren der Politik und Verwaltung sollte dann aber unter
Berücksichtigung der partizipativen Aushandlungsprozesse genutzt werden.
Funktion des Kulturbeirates:
•
Beratung der politischen Gremien des Stadtrates und der Verwaltung in Form von
qualifizierten Empfehlungen zu kulturpolitischen Sachverhalten von strategischer Bedeutung,
beispielsweise der Kulturentwicklungsplanung und der Evaluierung der Fachförderrichtlinie;
•
Sicherstellung der Akzeptanz kulturpolitischer Entscheidungen bei den Akteuren;
•
Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der Akteursgruppen in einem legitimierten
Gremium mittels eines geordneten Verfahrens;
•
Aufnahme praxisrelevanter Themen in die kulturpolitische Diskussion;
•
Beratung im Fördermittelvergabeverfahren hinsichtlich mittel- und langfristiger Ziele,
Förderkriterien und Förderinstrumente.
Bei der Berufung des Kulturbeirates sowie der Erarbeitung eines geordneten Verfahrens
sowie der Geschäftsordnung des Kulturbeirates sollten folgende Aspekte berücksichtigt
werden:
•
Es sollten alle Sparten vertreten sein.
•
Dem Kulturbeirat sollen nach Möglichkeit nicht mehr als 20 Personen angehören.
•
Die im Kulturbeirat vertretenen Akteure vertreten unterschiedliche Interessen – es sollte
gewährleistet werden, dass diese zu einem Ausgleich finden und keine einseitigen Machtsymmetrien
entstehen (Sparten-/Genrevertretung, Geschlechtergerechtigkeit).
•
Die Grenzen der Zuständigkeit des Kulturbeirates sollten erkennbar identifiziert und benannt
werden.
•
Durch ein Rotationsverfahren soll hinreichend Dynamik in der Besetzung sowie hinreichend
Kontinuität in der Arbeitsweise gewährleistet werden.
•
In der Geschäftsordnung sollte eine Regelung zum Umgang mit möglicher Befangenheit der
Mitglieder verankert werden.
Kompetenz/Aufgaben des Kulturbeirates
•
Der Kulturbeirat hat ausschließlich beratende Funktion.
•
Er berät die Mitglieder der Ratsversammlung sowie die Verwaltung in allen strategischen
kulturpolitischen Entscheidungsprozessen, in die er frühzeitig einzubinden ist (bspw.
Kulturentwicklungsplanung, Novellierung Fachförderrichtlinie, Förderinstrumente, langfristige
kulturpolitische Vorhaben).
•
Der Kulturbeirat ist in geeigneter Form beratend in das Fördermittelvergabeverfahren im
Bereich Kultur einzubeziehen. Denkbar ist beispielsweise die Berufung von Mitgliedern des
Kulturbeirates in die Beraterrunden, die im Auftrag der Verwaltung die Fördermittelanträge fachlich
beurteilen. Hierzu ist ein separater Verfahrensvorschlag in Abstimmung mit der zu novellierenden
Fachförderrichtlinie zu erarbeiten.1
Zusammensetzung des Kulturbeirates (Vorschlag)
An den Beratungen des Kulturbeirates können die Mitglieder der Ratsversammlung sowie die
Mitarbeiter/-innen des Dezernates Kultur sowie des Kulturamtes mit beratender Stimme teilnehmen.
Der Kulturbeirat wählt aus seiner Mitte eine/-n Vorsitzende/-n. Diese/-r nimmt an den Sitzungen des
Fachausschusses Kultur mit beratender Stimme regelmäßig teil.
Im Kulturbeirat sind vertreten:
•
•
je ein/-e Vertreter/-in der im Stadtrat vertretenen Fraktionen;
mindestens drei von der Initiative „Leipzig plus Kultur“ benannter Vertreter/-innen;
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•
ein/-e Vertreter/-in einer der Landesverbände der in der Fachförderrichtlinie verankerten
Sparten;
•
jeweils ein/-e Vertreter/-in der Leipziger Kunsthochschulen (HMT, HGB);
•
ein/-e wissenschaftliche Vertreter/-in aus dem Kunst- und Kulturbereich der Universität
Leipzig;
•
ein/-e wissenschaftliche Vertreter/-in aus dem Bereich Stadtentwicklung und Soziologie
(bspw. HTWK);
•
ein/-e Vertreter/-in der Leipziger Eigenbetriebe der Kultur;
•
ein-/e Vertreter/-in der Leipziger Museen;
•
ein/-e Vertreter/-in von LTM;
•
ein/-e Vertreter/-in des intermediären Sektors (bspw. Kulturpaten).
1 Dabei ist ein Grundsatz zu beachten: Die Beurteilung künstlerischer Qualität obliegt kompetenten Fachleuten.
Verwaltung und politische Gremien sorgen für die Ausarbeitung und Einhaltung von Verfahren sowie für die kulturpolitische
Zielsetzung, in die auch Überlegungen zum öffentlichen Interesse und Gemeinwohl, zur Wirtschaftlichkeit und zu sozialen
sowie stadträumlichen Zielstellungen einhergehen.
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