Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046634.pdf
Größe
295 kB
Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
23.11.16, 17:52

öffnen download melden Dateigröße: 295 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01526 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendparlament Jugendbeirat Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Das Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig wird bestätigt. 2. Um die Verbindlichkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung zu sichern, schafft die Verwaltung umgehend 1 VzÄ (vorr. E9) im Stellenplan 2016 und richtet im Amt für Jugend, Familie eine Geschäftsstelle ein. Dieser obliegen die pädagogische Begleitung des Leipziger Jugendparlamentes sowie weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Satzung des Jugendparlamentes wird in § 9, Abs. 2 entsprechend geändert. 3. Zur Finanzierung der zusätzlichen Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von rd. 57.250 € werden auf dem neu einzurichtenden PSP-Element 1.100.36.2.0.01.12 “Kinder- und Jugendbeteiligung” überplanmäßig gemäß § 79 (1) SächsGemO dem Personalamt zur Verfügung gestellt: Höhe in EUR bislang veranschlagt auf bisherige Mittelverwendung 50.000 PSP 1.100.36.2.0.01.11 SK 42711200 Leistungsvereinbarung zur pädagogischen Begleitung des Leipziger Jugendparlamentes sowie zur Umsetzung des Projektes “Jugendbeteiligung in den Planungsräumen” mit dem Stadtjugendring Leipzig e. V. 7.250 PSP 1.100.36.3.1.01.01 SK 42719250 Durchführung der Demokratiekonferenz 4. Für die Finanzierung der Sachaufwendungen werden Mittel in Höhe von 13.250 € auf dem neu einzurichtenden PSP-Element 1.100.36.2.0.01.12 “Kinder- und Jugendbeteiligung” überplanmäßig gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Verfügung gestellt: Höhe in EUR bislang veranschlagt auf 13.250 PSP 1.100.36.3.1.01.01 SK 42719250 bisherige Mittelverwendung Durchführung der Demokratiekonferenz 5. Zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung in den Planungsräumen werden durch die Stadt Leipzig mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 jährlich 10.000 EUR sowie zur Durchführung der Demokratiekonferenz 30.000 EUR im Jahr 2017 auf dem neu einzurichtenden PSP-Element: 1.100.36.2.0.01.12 “Kinder- und Jugendbeteiligung” unter Berücksichtigung der Eckwertfortschreibung des Haushaltsjahres 2016 bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Haushaltssatzung 2017/2018 durch den Stadtrat und der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Hinweis: Mit Beschlussfassung erfolgt eine Aufhebung des Beschlusses RBV-1904/13 sowie eine Änderung der Beschlüsse RBIV-1741/03 und RB zu A096/13, ÄA 1 zu A096/13. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein nei n Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x Im Haushalt wirksam bis Ergebnishaushalt von ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nei n x Kostengünstigere Alternativen geprüft wenn ja, x x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nei n Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge PSP: 1.100.36.2.0.01.12 KG: 40 57.250 EUR PSP: 1.100.36.2.0.01.12 KG: 42 13.250 EUR 2016 2016 Aufwendungen PSP: 40.000 EUR 1.100.36.2.0.01.12 KG: 42 10.000 EUR PSP: 1.100.36.2.0.01.12 KG: 42 2017 2018 Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: 1,0 VzÄ Beteiligung Personalrat nein x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig Kinder- und Jugendgerechtigkeit genießt in Leipzig seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Kinder und Jugendliche sollen sich genau wie ihre Eltern wohlfühlen, Familie soll mit Beruf vereinbar sein und damit die Attraktivität der Stadt steigen. Im vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Aktionsplan kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig 2011 bis 2015“ sind diese Ziele klar formuliert. Ein Mittel, die Kinder- und Familienfreundlichkeit einer Stadt zu steigern besteht darin, ihre Akteure aktiv ins Stadtleben einzubinden. Ganz besonders gilt dieser Grundsatz für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Maßnahmen. Beteiligung zielt darauf ab, Entscheidungsräume für junge Menschen zu öffnen. Im wörtlichen Sinne bedeutet Beteiligung an etwas mitzuwirken, mitzubestimmen und teilzuhaben. Unterschieden werden drei elementare Beteiligungsstufen: Mitsprache und Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung, je nach Umfang der Gestaltungsmacht, die jungen Menschen übertragen wird.1 Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gibt es eine Reihe von Grundlagen. Zuvorderst zu nennen ist die 1992 von der Bundesrepublik ratifizierte und damit in Bundesgesetzgebung überführte UNKinderrechtskonvention. Das Recht auf Beteiligung der Kinder ist explizit in Artikel 12 („Berücksichtigung des Kindeswillens“) der Konvention verankert. Demnach ist Kindern das Recht zuzusichern, ihre „Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern“. Weiterhin ist die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ zu berücksichtigen“2. An der Kinderrechtskonvention orientieren sich weitere Erlässe, wie bspw. die Agenda 21, das Weißbuch Jugend der Europäischen Union oder die Europäische Charta des Europarates zur Beteiligung junger Menschen auf kommunaler und regionaler Ebene. Darüber hinaus flossen Partizipationsrechte teilweise in die deutsche Gesetzgebung ein, wie z. B. in das Sozialgesetzbuch VIII (SGB), das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) oder das Baugesetzbuch (BauGB). Hinzu kommen spezifische Regelungen der Länder, wie Bildungspläne und Schulgesetze sowie kommunale Bestimmungen. So hat die Stadt Leipzig den Anspruch auf Kinder- und Jugendbeteiligung bereits seit 2001 in der Dienstanweisung 37 des Oberbürgermeisters unterstrichen. Mit Beschluss DS-00203/14-ÄA-001 wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung eines untersetzenden Konzeptes zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur demokratischen Bildung in Weiterentwicklung der Demokratiekonferenz beauftragt. Anliegen dieser Vorlage ist es, aufzuzeigen, welche strategische Verankerung Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Leipzig erfährt, welche Arbeitsstrukturen existieren, welche Partizipationsmöglichkeiten es in Leipzig für Kinder und Jugendliche im Bereich der demokratischen Bildung aktuell gibt, welche Erfahrungen mit Partizipationsprozessen vorhanden sind, wie das vielfältige Angebot weiter entwickelt und verstetigt werden kann und welche Schritte dazu notwendig sind. Dem Auftrag die Demokratiekonferenz weiterzuentwickeln wurde insofern nachgekommen, dass im abschließenden Teil der Vorlage Ansätze zur Neuausrichtung beschrieben werden. Für den Auf- bzw. Ausbau einer Beteiligungskultur in der Stadt Leipzig kann eine Konferenz flankierenden Charakter haben. Sie ist jedoch nicht geeignet den grundsätzlichen Rahmen für Kinder- und Jugendbeteiligung zu bilden. Das vorliegende Papier wurde mit Vertreter/-innen des Jugendparlamentes, des Jugendhilfeausschusses, des Steuerungskreises Kinder- und Jugendbeteiligung, des Leipziger Kinderbüros und des Stadtjugendringes diskutiert und vorabgestimmt. Im Rahmen der Untersetzung des Konzeptes sowie der Planung und Organisation der beschriebenen Einzelmaßnahmen wird die Leipziger Trägerlandschaft weiterführend eingebunden. 1 2 vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin. S. 8. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Übereinkommen über die Rechte des Kindes VNKinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien. Berlin. 1 1 Entwicklungsstand Die Stadt Leipzig kann im Zusammenhang mit der Beteiligung von jungen Menschen an kommunalpolitischen Entscheidungen sowie deren Umsetzbarkeit auf vielfältige Erfahrungen hinsichtlich konzeptioneller Ansätze und praktischer Projektarbeit verweisen. Leipzig war im Jahr 2005 ein Standort für das bundesweite Modellprojekt „mitWIRKUNG“ und arbeitete in den letzten Jahren weiter daran, Kinder und Jugendliche für die Gestaltung des kommunalen Gemeinwesens zu gewinnen und die demokratische Orientierung junger Menschen zu fördern. Die nachfolgend aufgeführten Beispiele verdeutlichen die Vielfalt und Breite von Beteiligungs- und Interessenvertretungsprozessen in Leipzig. 1.1 Strategische Verankerung und Grundsatzdokumente Die Dienstanweisung des OBM Nr. 37/2001 „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Kommunalen Entscheidungsfeldern“ verpflichtet die Ämter der Stadtverwaltung, „im Rahmen der originären Zuständigkeiten zu prüfen, ob durch Verwaltungshandeln Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt sind und wie diese gegebenenfalls weiter gefördert werden können.“ 3 Sie beschreibt Verfahrensanforderungen und Formen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen und hält als Beteiligungsfelder u. a. fest: städtebauliche Planungen, Verkehrsplanung- und -beeinflussung, Planung und Gestaltung von öffentlichen Freiflächen, Sport- und Freizeitanlagen, Planung und Gestaltung von Einrichtungen soziokultureller Infrastruktur, Kindertagesstätten, Schulen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe. Darüber hinaus ist die Stärkung von Demokratieerfahrungen und die Partizipation von Kindern- und Jugendlichen als Ziel in den Kinder- und Jugendpolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig definiert. Ebenso benennt der Fachplan Kinder- und Jugendförderung Kinder- und Jugendbeteiligung als einen Schwerpunkt. Insbesondere sollen hier positive Arbeitsansätze in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit nach SGB VIII auf Einrichtungsebene fortgeführt und qualifiziert werden. Dies geschieht in allen Leistungsbereichen als Querschnittsaufgabe, insbesondere bei der Beteiligung der Jugendlichen an der Clubarbeit (Clubräte, siehe Abbildung 1), bei der Umsetzung beteiligungsorientierter Methoden in der Schulsozialarbeit und der Stärkung der Mitbestimmung bei der Erarbeitung von Angeboten in der Jugendkulturarbeit und der kulturellen und politischen Bildung.4 Der Grundgedanke der Mitbestimmung des SGB VIII greift darüber hinaus auch als gesetzlicher Auftrag in den Erzieherischen Hilfen. Die Fortführung des Dialogs mit der Bürgerschaft, die Kinder und Jugendliche explizit mit einschließt, wurde mit der Drucksache V/2185 „Bürgerbeteiligung – weiteres Vorgehen“, dem Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters5 sowie der Leitlinie 7 „Bildung gemeinsam verantworten“ der Bildungspolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig aus dem Jahr 2012 gestärkt. Im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung legten die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig und die Stadt Leipzig 2013 gemeinsame Zielsetzungen und Aspekte ihrer Zusammenarbeit fest. Im Arbeitsfeld Demokratieerziehung und Umweltbildung ist Kinder- und Jugendbeteiligung als gemeinsamer Schwerpunkt verankert (vgl. RBV-2092/14). Darüber hinaus ist Kinder- und Jugendbeteiligung im Rahmen der Umsetzung der Strategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ (vgl. RBV-2075/14) über das neue Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vorgesehen. Die Gestaltung des demokratischen Miteinanders in einer Gesellschaft hängt wesentlich von der Bereitschaft ab, sich aktiv einzubringen. Um insbesondere Jugendliche für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, ist im Programm ein Jugendfonds vorgesehen. Darüber hinaus wird der Einsatz für Toleranz im Umgang miteinander und gegenüber anderen Menschen sowie gegen fremdenfeindliche und rassistische Einstellungen und Gewalt unterstützt. In Leipzig stehen im Jugendfonds hierzu 5.000 Euro Bundesmittel zur Verfügung, die das Leipziger Jugendparlament für eigene Projektumsetzungen nutzen kann. 3 4 5 Stadt Leipzig (2001): Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entscheidungsfeldern. Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 37/2001 vom 03.12.2001. S. 4. Stadt Leipzig (2012): Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012. S. 35 f. Stadt Leipzig (2014): Leipzig! Arbeitsprogramm 2020. Leipzig. S. 59 2 1.2 Strukturen Die skizzierten strategischen Vorgaben werden durch verschiedene Gremien von Kindern und Jugendlichen bzw. der Beteiligung junger Menschen verpflichteter Interessenvertretungen verfolgt und umgesetzt (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung Kinder- und Jugendgremien; Interessenvertretungen für Kinder und Jugendliche Das 2015 erstmals gewählte Leipziger Jugendparlament hat die Aufgabe, Politik jugendgerecht zu gestalten. Ziel ist es, bei jugendrelevanten Themen aktiv in der Kommunalpolitik der Stadt Leipzig mitzuwirken, Jugendliche für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit einzubeziehen. Die Mitglieder des Jugendparlamentes sind Ansprechpartner für die Jugendlichen der Stadt Leipzig und ein Vertretungsorgan ihrer Belange gegenüber Politik und Verwaltung. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen zwischen 14 und 22 Jahren (vgl. RBV-2137/14). Die pädagogische Begleitung hatte von 2011 bis 2012 das Leipziger Kinderbüro, von 2012 bis 2015 der Stadtjugendring Leipzig e. V. auf Grundlage von Förderverträgen bzw. Leistungsvereinbarungen mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung inne. Aktuell wird die pädagogische Begleitung als Übergangslösung im Rahmen der Möglichkeiten über die Fachstelle für Extremismus und Gewaltprävention abgesichert. Eine organisatorische Unterstützung in Form einer Geschäftsstelle erfolgt durch das Büro für Ratsangelegenheiten der Stadt Leipzig (vgl. RBV-1904/13). Direktes Bindeglied zum Leipziger Stadtrat ist der Jugendbeirat, dem neben den Jugendlichen auch Stadträtinnen und Stadträte angehören. Der Jugendbeirat und das Jugendparlament tagen öffentlich. Der StadtSchülerRat Leipzig (SSR) ist seit 2001 die gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der Schülerschaft der Stadt Leipzig. Der SSR vertritt die Interessen der Schüler/-innen der Stadt Leipzig (i. d. R. im Alter von 6 bis 21 Jahren) gegenüber schul- und bildungspolitischen Institutionen, der Stadt Leipzig, der Öffentlichkeit sowie Parteien und Verbänden. Er informiert die Leipziger Schüler/-innen über ihre Rechte und die sie betreffenden Entscheidungen und Entwicklungen. Der SSR setzt sich aus allen Schülersprecherinnen und Schülersprechern der weiterführenden Schulen Leipzigs (Gymnasien, Mittelschulen, Berufsschulzentren, Förderschulen) zusammen. Darüber hinaus werden auch Schülervertreter von Schulen in freier Trägerschaft und von Grundschulen in die Arbeit einbezogen. Das Leipziger Kinderbüro setzt sich seit 1994 für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 18 Jahren in Leipzig ein. Damit Kinder als Experten ihrer eigenen Anliegen zu Wort kommen und gehört 3 werden, engagiert sich das Kinderbüro in Politik, Medien und der Öffentlichkeit für Lösungen, bei denen die Kinder mitbestimmen können. Schwerpunkte der Arbeit sind Projekte im Bereich der Stadtentwicklung und Spielplatzgestaltung, Lernwerkstätten/Workshops an Schulen und in Kindertagesstätten, Weiterbildungsangebote für Multiplikatoren sowie die Durchführung von Rathaus-Rallyes für Kinder. Grundlage ist eine Förderung nach § 74 SGB VIII mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Netzwerke und Arbeitsgruppen Der 2014 etablierte Steuerungskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ verfolgt das Ziel, Ansätze der Kinder- und Jugendbeteiligung in Leipzig weiter zu entwickeln und zu qualifizieren. Im vergangenen Jahr wurde durch das Gremium und die gemeinsamen Abstimmungen die Wahl des Jugendparlamentes ämterund institutionenübergreifend unterstützt. Im quartalsweise tagenden Steuerungskreis sind neben der Stadt Leipzig (Büro für Ratsangelegenheiten, Kulturamt, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Stadtplanungsamt/Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung „Leipzig weiter denken“), der Stadtjugendring Leipzig e. V. und das Leipziger Kinderbüro vertreten. Die Koordination übernimmt das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Die Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendbeteiligung/Elternmitwirkung bei Schulbauvorhaben“ bewertet seit Oktober 2012 quartalsweise Planungsvorhaben im Schulbaubereich (Freiflächen, Sanierung, Reaktivierung, Neubau) hinsichtlich Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Abstimmung mit Stadtschülerrat und -elternrat und initiiert entsprechende Beteiligungsmaßnahmen. Bei der konkreten Umsetzung von Beteiligungsprojekten wird die Stadtverwaltung (Amt für Gebäudemanagement, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Amt für Jugend, Familie und Bildung) durch das Leipziger Kinderbüro (siehe oben) unterstützt. So können insbesondere in den Bereichen Schulhof-/Freiflächengestaltung, Planung der Schulbibliothek oder Erstellung und Auswahl von Farbkonzeptionen im Schulgebäude selbst Kinder und Jugendliche einbezogen werden. Gleichfalls werden die Erfahrungen im Wettbewerb der Montag Stiftungen zur Durchführung einer „Phase 0“ bei Schulbauvorhaben weitergetragen. Zudem arbeitet die Gruppe an einem Leitfaden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entscheidungsbereichen (vgl. A 00093/14). Die Koordination des Gremiums hat das Amt für Jugend, Familie und Bildung inne. 1.3 Projekte und Veranstaltungen Zu den seit 2001 jährlich stattfindenden Kindersprechstunden lädt der Oberbürgermeister alle interessierten Kinder und Jugendlichen mit ihren Themen und Anliegen in das Stadtbüro ein. Während der Veranstaltung übergeben Leipziger Kinder, vorbereitend begleitet vom Leipziger Kinderbüro, dem Oberbürgermeister ihre gesammelten Fragen und Ideen. Die Kindersprechstunde gibt Kindern eine Plattform, um im direkten Austausch mit dem Oberbürgermeister ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus treten Leipziger Kinder in quartalsweise stattfindenden Kindersprechstunden mit verschiedenen Dezernenten der Stadt in Kontakt. Innerhalb der Workshops „Demokratie fängt klein an“, informiert der StadtSchülerRat Kinder aus Grundschulen über die Arbeit des StadtSchülerRates. Es gilt zudem, auf spielerische, kindgerechte Art und Weise über Demokratie und Mitwirkung in der Schule/im Hort in Austausch zu kommen. Im Mittelpunkt stehen bspw. Fragen, wie „Wie kann ich in meiner Klasse/Schule schon mitentscheiden?“ oder „Welche Projekte wünsche ich mir an meiner Schule?“. Das jährlich stattfindende „Demokratietheater“ ist ein Angebot des Stadtschülerrates, das sich unter dem Motto „Wie sieht Demokratie an meiner Schule aus?“ unterschiedlichen Themen widmet, die die Schülerinnen und Schüler selbst festlegen. Die Veranstaltung richtet sich an Leipziger Schülerräte, die wiederum als Multiplikatoren die Ergebnisse in die Schulen tragen. Zwischen 100 und 150 Jugendliche nehmen das Angebot wahr. Schulen werden im Rahmen des Wettbewerbes „Schule der Toleranz“ zu Beginn jedes Schuljahres aufgerufen, Ansätze zur Verbesserung des Schulklimas und des Demokratieverständnisses der Schule umzusetzen. Zum Schuljahresende werden die besten Ideen mit dem Titel „Schule der Toleranz“ ausgezeichnet. Initiiert wurde der Wettbewerb durch den Kommunalen Präventionsrat die HTWK Leipzig der Stadt Leipzig. Die Koordination erfolgt über das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Der „Demokratieführerschein“ ist ein Projekt des Stadtjugendring Leipzig e.V. in Kooperation mit der „Jungen VHS“ der Volkshochschule der Stadt Leipzig. Es soll Jugendliche und junge Erwachsene ermuntern, sich mehr für Politik und Demokratie zu interessieren. Die Jugendlichen entwickeln so neue Kompetenzen und er4 langen Wissen über Handlungsmöglichkeiten wie sie ihre politischen Anliegen erkennen und durchsetzen können. Gleichzeitig soll der „Demokratieführerschein“ zeigen, wie das das Leben in der eigenen Stadt mitgestaltet werden kann und wie Kommunalpolitik funktioniert. In 30 Unterrichtseinheiten lernen die Teilnehmenden in verschiedenen Modulen u. a. verhandeln und reden oder das politische ABC. Geleitet und durchgeführt wird das Angebot durch Jugendliche, die als Referent/-innen für die Ausbildung vorbereitet wurden und das Gesamtkonzept selbst entwickelten. „Jugend und Politik im Dialog!“ sind Veranstaltungen an Schulen, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, Kommunalpolitik und deren Vertreter/-innen besser kennen zu lernen. In kurzen Diskussionsrunden stellen sich die Politiker/-innen den Jugendlichen vor und beantworten entsprechende Fragen (vgl. RBV-2092/14). Im Rahmen der „Klartext“- Veranstaltungsreihe, die gemeinsam vom Stadtjugendring Leipzig e. V. und der Leipziger Volkshochschule durchgeführt wird, stehen Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europapolitik im Mittelpunkt. Jugendliche haben die Möglichkeit, mit Politikern ins Gespräch zu kommen und ihre Fragen zu stellen. Sie beschäftigen sich ebenfalls mit gesellschaftlich relevanten Fragen, wie Presse- und Meinungsfreiheit, gerechte Verteilung von Gütern, u. a. Die zweijährliche Internationale Demokratiekonferenz konzentriert sich auf politische Willensbildung und Beteiligung junger Menschen als eine grundlegende Voraussetzung für die Zukunft der Demokratie. Sie zielt darauf ab, dass • Jugendliche ihr demokratisches Handeln reflektieren und ihr Selbstbewusstsein stärken, • junge Menschen Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen erfahren und Mitbestimmung als politische Individuen üben, ihr Interesse und die Bereitschaft sich gesellschaftlich zu engagieren geweckt bzw. verstärkt werden, • Impulse für Beteiligungsanlässe und Ansätze gesetzt werden. Zielgruppe sind Jugendliche aus Leipzig, aus dem Umland und aus dem Ausland; Politiker/-innen und Parlamentarier/-innen der Kommunal-, Landes-, Bundes- und der europäischen Ebene sowie Vertreter/innen bundesweit agierender Stiftungen, Organisationen und Vereinigungen, die sich für Demokratie, Toleranz und Partizipation einsetzen. Die Demokratiekonferenz versteht sich nicht als singuläres Ereignis, sondern ist wichtiger Teil eines Demokratieentwicklungsprozesses. Sie wirkt richtungsweisend zu den weiteren hier genannten Veranstaltungen, in denen nicht nur die Ergebnisse der vergangenen Konferenzen analysiert, sondern auch die Schwerpunkte der zukünftigen Konferenz vorbereitet wurden bzw. werden. Die AG „Demokratiekonferenz“ unterstützt den Vorbereitungsprozess, beteiligt sich an der Durchführung und reflektiert die Ergebnisse. In monatlichen Sitzungen werden die Arbeitsschritte zur Konferenz und deren erfolgreiche Umsetzung geprüft. Eingebunden sind die Volkshochschule Leipzig, das Amt für Jugend, Familie und Bildung, die Regionalstelle Leipzig der Sächsischen Bildungsagentur, der Stadtjugendring Leipzig e. V., das Jugendparlament, der Stadtschülerrat, die HTWK Leipzig und die Stiftung Friedliche Revolution. Im Ergebnis der Demokratiekonferenz 2013 gehört die Demokratiebibliothek seit 2014 zum neuen Angebot der Leipziger Stadtbibliothek. Ein wichtiger Zugang zu Informationen über Demokratie sind Broschüren und Bücher. So lag es nahe, in der Leipziger Stadtbibliothek aktuelle Literatur zum Thema zusammenzutragen und einem breiten Leserkreis zugänglich zu machen. Neben dem bisherigen Bibliotheksbestand zum Thema Demokratie sind nun auch Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung, der Landeszentrale für politische Bildung und anderer Stiftungen und Institutionen zusammengeführt. Für pädagogisches Personal werden im Themenbereich Kinder- und Jugendbeteiligung punktuell Fachtagungen durch unterschiedliche Träger ausgerichtet, z. B. durch die Evangelische Akademie Meißen „Gel(i)ebte Mitbestimmung“ (2014) oder durch die Jugendstiftung Sachsen mit dem Programm „lassunsreden - Jugendzeit“ (2015). Das Leipziger Kinderbüro bietet in Kooperation mit der Friedrich-EbertStiftung Weiterbildungen für Multiplikatoren zu Demokratie- und Toleranzerziehung in Kita und Grundschule, zu Partizipation in Kindertageseinrichtungen und für Schüler/-innen zu Kinderrechten und Beteiligung an. Einen Gesamtüberblick zu den sich explizit an Kinder und Jugendliche richtenden Beteiligungsangeboten gibt Tabelle 1. 5 Tabelle 1: Ist-Stand Veranstaltungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Leipzig Titel der Veranstaltung Zielgruppe Kindersprechstunde des Oberbürgermeisters Kinder und Jugendliche i. d. R. im Alter von 6 bis 18 Jahren Kindersprechstunden der Bürgermeister Kinder und Jugendliche i. d. R. im Alter von 6 bis 14 Jahren Öffentliche Sitzungen des Jugendparlamentes und des Jugendbeirates Jugendliche i. d. R. Im Alter zwischen 14 und 22 Jahren Demokratie fängt klein an Kinder i. d. R. im Alter von 9 bis 10 Jahren Demokratietheater Kinder und Jugendliche i. d. R. im Alter von 10 bis 18 Jahren Schule der Toleranz Kinder und Jugendliche i. d. R. im Alter von 8 bis 21 Jahren Ziele Interesse wecken für Demokratie Kindern und Jugendlichen Raum geben, um Ideen für die Gestaltung ihrer Lebenswelt einzubringen Meinungsaustausch und Diskussion mit Verwaltung anregen Interesse wecken für Demokratie Kindern und Jugendlichen Raum geben, um Ideen für die Gestaltung ihrer Lebenswelt einzubringen Meinungsaustausch und Diskussion mit Verwaltung fördern Interesse wecken für Demokratie Kindern und Jugendlichen Raum geben, um Ideen für die Gestaltung ihrer Lebenswelt einzubringen Meinungsaustausch und Diskussion mit Politik und Verwaltung fördern Austausch zum Thema Demokratie Kennenlernen von Mitwirkungsmöglichkeiten Erfahrungsaustausch zu Mitwirkungsmöglichkeiten und -projekten an Schule Raum um Ideen, insbesondere zur Gestaltung von Schule entwickeln und zu diskutieren Auseinandersetzung mit Demokratie und gesellschaftlichen Werten fördern Projekte zur Toleranzförderung, Gewaltprävention und zur demokratische Bildung anregen Initiativen von Kinder und Jugendlichen öffentlich anerkennen Fokus Terminierung Verantwortlichkeit Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Amt für Jugend, Familie und Bildung gesamte Lebenswelt der jungen Menschen jährlich im Dezember gesamte Lebenswelt der jungen Menschen quartalsweise Leipziger Kinderbüro gesamte Lebenswelt der jungen Menschen Jugendparlament: mind. monatlich Jugendbeirat: mind. sechsmal jährlich Jugendparlament unterstützt durch BfR und AfJFB Bildungsort Schule auf Anfrage bzw. nach Kapazität StadtSchülerRat Bildungsort Schule jährlich im Mai StadtSchülerRat Bildungsort Schule jährlich Kriminalpräventiver Rat, Amt für Jugend, Familie und Bildung 6 Demokratieführerschein Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren Interesse wecken für Politik und Demokratie Mitgestaltungsmöglichkeiten im kommunalen Raum aufzeigen Jugend und Politik im Dialog (gemäß RBV-2092/14) Kinder und Jugendliche i. d. R. im Alter von 6 bis 21 Jahren Informationen zur Arbeit in politischen Funktionen vermitteln Interesse wecken für Politik und Demokratie Klartext Jugendliche i. d. R. im Alter von 14 bis 21 Jahren Internationale Demokratiekonferenz Jugendliche ab 14 Jahren Auseinandersetzung mit politischen und gesellschaftsrelevanten Themen anregen Kontakte zwischen Jugendlichen und Politiker/-innen ermöglichen Meinungsaustausch und Diskussion mit Politik fördern Dialog mit Politik zu gesellschaftsrelevanten Themen ermöglichen Mitbestimmungsmöglichkeiten diskutieren Kindern und Jugendlichen Raum geben, um Ideen für die Gestaltung ihrer Lebenswelt einzubringen, entsprechende Projekte zu entwickeln und umzusetzen gesamte Lebenswelt der jungen Menschen Bildungsort Schule jährlich und auf Anfrage gesamte Lebenswelt der jungen Menschen diskontinuierlich gesamte Lebenswelt der jungen Menschen zweijährlich bislang nicht umgesetzt Stadtjugendring Leipzig e. V., Volkshochschule Leipzig Schulen, Politik in Zusammenarbeit mit StadtSchülerRat, Regionalstelle Leipzig der Sächsischen Bildungsagentur und Amt für Jugend, Familie und Bildung Stadtjugendring Leipzig e. V., Volkshochschule Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung in Zusammenarbeit mit AG „Demokratiekonferenz“ 7 2 Reflektion zu den bestehenden Beteiligungsstrukturen und -prozessen und Entwicklungsperspektiven Wie aufgezeigt, hat sich die Stadtverwaltung Leipzig über eine Reihe von Grundsatzdokumenten klar für Kinder- und Jugendbeteiligung in kommunalen Entscheidungsfeldern positioniert. Partizipation ist in verschiedenen Leitlinien und Grundsatzpapieren als Zielstellung definiert. Über explizit von jungen Menschen verantwortete Kinder- und Jugendgremien, Interessenvertretungen für Kinder und Jugendliche sowie Netzwerke und Arbeitsgruppen wird Kinder- und Jugendbeteiligung strukturell getragen. Ein Fokus liegt hierbei insbesondere auf der Altersgruppe der 10 bis 18 Jährigen. Nichtsdestotrotz ist über die vorhandenen Gremien grundsätzlich sichergestellt, dass auch jüngere Kinder und ältere Jugendliche Zugang zu Partizipationsprozessen haben. Auffällig ist, dass die bestehenden Strukturen nur punktuell, aber nicht systematisch miteinander vernetzt sind (vgl. Abbildung 1). Ursachen sind in unterschiedlichen Zielgruppen (z. B. explizit Schüler/-innen oder Kinder), thematischen Schwerpunktsetzungen (z. B. Schulbau oder Angebote der Kinder- und Jugendhilfe) und einer Vielzahl von Trägerschaften der Gremien (z. B. Kinder- und Jugendliche, Freie Träger, Verwaltung) sowie einer nicht vorhandenen Gesamtkoordination zu suchen. Zudem fehlt es, z. B. bedingt durch häufige personelle Wechsel durch Neuwahlen oder arbeitsvertragliche Befristungen, an Transparenz über zuständige Ansprechpartner/-innen sowie an einer abgestimmten breit getragenen Gesamtkonzeption für Kinder- und Jugendbeteiligung in Leipzig. In diesem Zusammenhang wurde bereits im Ergebnis des eingangs erwähnten Modellprojektes „mitWIRKUNG“ (2005!) die Notwendigkeit einer stärkeren Federführung der Verwaltung und einer breiteren Vernetzung sowohl extern als auch innerhalb der Verwaltung und damit verbunden das Erfordernis einer verbesserten Informationspolitik konstatiert. Bislang ist für die Verwaltung kein Gesamtüberblick über Aktivitäten zur Kinder- und Jugendbeteiligung und Ansprechpartner/-innen in den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung verfügbar. Wissen liegt lediglich punktuell vor: Für die Volkshochschule Leipzig ist die demokratische Bildung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der „Jungen VHS“ ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer bezieht Kinder- und Jugendliche regulär bei der Freiflächengestaltung ein. Das Büro für Ratsangelegenheiten unterstützt das Jugendparlament organisatorisch. Im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung ist Kinder- und Jugendbeteiligung ein Querschnittsthema im Rahmen der Beauftragung freier Träger durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung sieht Partizipation als ein Ziel im Quartiersmanagement. Potential für strukturelle und konzeptionelle Optimierungen könnte in der Einrichtung einer Geschäftsstelle, die alle Prozesse im Rahmen der kommunalen Partizipationsbemühungen koordiniert und die zugleich engagierten Kindern und Jugendlichen sowie Vertreter/-innen der Politik als Ansprechpartner zur Verfügung steht, liegen. Mit der Einrichtung einer solchen Geschäftsstelle würde den Erfahrungen anderer Kommunen (Chemnitz, Halle, München, Nürnberg, Stuttgart) gefolgt und zudem den Qualitätsstandards für eine kinderund jugendgerechte Kommune6 und den Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen7 entsprochen. Dem Tätigkeitsbereich sollte neben den genannten Schwerpunkten auch die Neustrukturierung der bestehenden Netzwerk- und Arbeitsgruppenstruktur und die Sicherstellung einer kontinuierlichen Netzwerkarbeit zugeordnet werden. Darüber hinaus erscheint es schlüssig, in den Aufgabenbereich auch die pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes einzugliedern. Mit der pädagogischen Begleitung und darin eingeschlossen dem Aufbau einer repräsentativen Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen wurden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung 2011 das Leipziger Kinderbüro, 2012 der Stadtjugendring Leipzig e. V. beauftragt. Der Stadtjugendring Leipzig e. V. hatte zudem die Aufgabe, Bedarfe Jugendlicher in den Planungsräumen der Jugendhilfe zu eruieren, diese an die Verantwortungsträger vor Ort sowie der Stadtverwaltung weiter zu leiten und jugendrelevante Beteiligungsmaßnahmen in den Planungsräumen zu koordinieren. Der Träger kündigte seinen Vertrag zum September 2015. Er begründete seine Entscheidung u. a. mit einem unzureichendem Verständnis für die Gelingensbedingungen für Jugendbeteiligung, einem fehlenden gemeinsamen 6 vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen Interessenvertretungen. Frankfurt am Main, u. a. S. 7 ff. 7 (2015): Qualitätsstandards für kommunale vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin. S. 32. 8 Arbeitsverständnis sowie einer defizitärer Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Darüber hinaus wurden der begrenzte finanzielle Rahmen für das Projekt sowie der bestehende Rollenkonflikt aufgrund einer fehlenden direkten Kommunikationsstruktur zwischen Jugendparlament und Verwaltung als Gründe für die Kündigung angeführt. Mit der vorgeschlagenen Anbindung der pädagogischen Begleitung des Jugendparlamentes an die Verwaltung, statt einer erneuten Leistungsvereinbarung mit einem Träger der Jugendhilfe, könnten die durch den Stadtjugendring Leipzig e. V. signalisierten strukturellen Defizite ausgeglichen werden. Ebenso werden Schnittstellenprobleme minimiert. Durch die Anbindung an die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung wäre zudem eine pädagogisch-fachliche Konzentration möglich und die inhaltliche Arbeit des Jugendparlamentes könnte mit Wissen um Verwaltungsabläufe, bestehende Arbeitsstrukturen, etc. gezielt unterstützt werden. In der Abstimmung mit den Dezernaten kann auch die Vorlagenarbeit intensiviert werden. Gleichfalls ist eine geringere Personalfluktuation infolge von zeitlich begrenzten Leistungsvereinbarungen und damit verbundenen Arbeitsverträgen zu erwarten, wenn eine entfristete Personalstelle in der Verwaltung zur Verfügung steht. Um dennoch planungsraumbezogen der Kinder- und Jugendbeteiligung mehr Kraft zu geben sowie gesamtstädtische Aktivitäten stärker mit den planungsraumbezogenen zu verknüpfen, ist die Arbeit der Träger in den Planungsräumen und hierbei insbesondere die der, bereits über Leistungsvereinbarungen mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung gebundenen, Träger mit Managementfunktion gemäß Fachplan Kinder- und Jugendförderung weiter zu profilieren. Einerseits ist die Beratung von Kindern und Jugendlichen zu Möglichkeiten und Formen der Beteiligung an jugendhilfepolitischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen im und für den Planungsraum zu intensivieren, andererseits konkrete Beteiligungsangebote im Planungsraum zu entwickeln bzw. zu unterstützen. Hinsichtlich Beteiligungsangeboten und -formen in Leipzig ist festzustellen, dass diese in ihrer Beteiligungsintensität von Mitsprache und Mitwirkung über Mitbestimmung bis hin zu Selbstbestimmung reichen. Aktuell vorhanden sind projektbezogene, offene und parlamentarische Formen. Projektbezogene Formen, wie Schulprojekttage oder Forschungsaufträge an Kinder und Jugendliche in Form von Befragungen dienen zur Ermittlung von zielgruppenspezifischen Ideen, Wünschen und Interessen und werden bspw. durch das Leipziger Kinderbüro in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung im Rahmen von Schulbaumaßnahmen umgesetzt. Sie sind sinnvoll anwendbar bei abgegrenzten Problemstellungen und konkreten Planungsvorhaben. Bei repräsentativen offenen Formen, wie Gesprächsforen oder Umfragen, als Beispiel ist hier die Kindersprechstunde des Oberbürgermeisters anzuführen, ist in erster Linie die Einholung eines Meinungsbildes von Kindern und Jugendlichen zentral. Parlamentarische Formen, wie das Jugendparlament, sind durch formale Strukturen gekennzeichnet. Trotz der Vielzahl an Angeboten muss auch konstatiert werden, dass nicht alle kontinuierlich genutzt oder angeboten werden und eine schlüssige Kopplung fehlt. Beteiligung junger Menschen ist abhängig von deren Lebenslagen und damit Aspekten wie Alter, Geschlecht, soziales Kapital oder Wohnort. Perspektivisches Ziel muss es daher sein, die Angebote der Kinder- und Jugendbeteiligung noch stärker an den Voraussetzungen und Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen anzupassen (z. B. junge Menschen mit Migrationshintergrund, Behinderung) und diese systematisch aufeinander aufzubauen. Wichtig ist, dass für die Beteiligung Formen und Methoden gewählt werden, die der jeweiligen Zielgruppe, dem inhaltlichen Gegenstand der Beteiligung und dem Ziel der Beteiligung entsprechen. Die Leipziger Erfahrungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche bereit sind, sich zu engagieren, insbesondere für konkrete Themen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, gleich ob bei der Gestaltung von Freizeitangeboten (z. B. Offener Treff), Baumaßnahmen in und um Schule (z. B. Freiflächengestaltung an der 74. Schule) oder Verkehrsprojekten, bei denen der kindliche Blick auf Verkehrssicherheit von unschätzbar hohem Wert ist (z. B. Schulwegsicherheit im Rahmen der Reaktivierung der Schule am Opferweg). Kinder und Jugendliche sind Experten in eigener Sache. Wer z. B. ein Schulgebäude und -gelände regelmäßig nutzt, weiß auch was nötig ist, um ein optimales Lern- und Freizeitumfeld zu schaffen. Kindergärten und Schulen sind äußerst wirksame Orte für Beteiligungserfahrungen. Diese, u. a. Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Verbände (Sport, Natur, Kultur) in die kommunalen Partizipationsbemühungen einzubeziehen gewährleistet eine unmittelbare Erreichbarkeit der Kinder und Jugendlichen als Zielgruppe von Partizipation. Es erfordert jedoch auch, dass die Beteiligten über eine partizipationsfördernde Haltung verfügen und dass über ein Qualifizierungskonzept sichergestellt ist, dass sie auf die notwendigen didaktischen Kompetenzen für die Gestaltung von Beteiligungsvorhaben zurückgreifen können. Spezifische Angebote für Fachkräfte in Kitas und Grund9 schulen unterbreitet, wie skizziert, das Leipziger Kinderbüro. Der durch den Stadtjugendring Leipzig e. V. geplante Fachtag „Demokratische Prozesse und Beteiligung für Jugendliche spannend gestalten“ für Lehrkräfte konnte aufgrund mangelnder Resonanz nicht durchgeführt werden. Speziell für Mitarbeiter/-innen der Kernverwaltung stehen Weiterbildungsangebote noch gänzlich aus. Durch Kinder- und Jugendbeteiligung können kommunale Finanzmittel gezielter, entsprechend der Bedürfnisse junger Menschen, eingesetzt werden. Durch Beteiligung steigt die Identifikation mit den von Kindern und Jugendlichen mitgestalteten Räumen. Zeichen der Unzufriedenheit, wie zum Beispiel Vandalismus oder andere Formen von Verweigerung, können abnehmen, da sich Kinder und Jugendliche für das, was sie selbst geschaffen haben, verantwortlich fühlen (Bsp.: Kindervereinigung Leipzig e. V. - Die Kirsche; Projekt: "Wir planen einen Spielplatz der Generationen"). Können Kinder und Jugendliche Beteiligung und die damit verbundenen Aushandlungsprozesse erfahren, eignen sie sich soziale Kompetenzen und zivile Orientierungen an, die von zentraler Bedeutung für das Gemeinwesen einer Bürgerstadt wie Leipzig sind. Wenn Kinder- und Jugendliche erleben, dass bei Planungen und Entscheidungen, die sie und ihre Lebenswelt betreffen, ihre Meinungen und Vorschläge aufgenommen werden, wenn ihre aktive Mitarbeit Veränderungen bewirken kann, so stärkt das die Bereitschaft zu weiterem Engagement. Gute Erfahrungen und die Zufriedenheit mit Beteiligung führen dazu, dass junge Menschen sich weiterhin am Wohnort engagieren, für sich und für andere. Frühe Beteiligungserfahrungen sind Grundsteine für ein nachhaltiges Demokratieverständnis, unter anderem durch den hohen Grad der positiven Anerkennung, die im Beteiligungsprozess erfahren werden kann. 3 Maßnahmen Bei der Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung hat Leipzig bereits viel erreicht, jedoch bedarf es einer Strategie, wie die skizzierten Elemente der Kinder- und Jugendbeteiligung noch besser aufeinander abgestimmt werden können, um ihre Wirkungskraft im Bereich der demokratischen Bildung zu erhöhen. Über die nachfolgend dargelegten Maßnahmen werden die einzelnen Aktivitäten, gemäß den aufgezeigten Entwicklungsperspektiven, miteinander verbunden und aufeinander abgestimmt. Anliegen ist es, eine Beteiligungskultur mit verlässlichen Strukturen und einem koordinierten Zusammenspiel der einzelnen Akteure zu entwickeln, die Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bietet, sich kontinuierlich für die Entwicklung einer demokratischen Stadtgesellschaft zu engagieren. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichten „Allgemeinen Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ 8 werden hierbei als Leitlinien für die Planung von konkreten Partizipationsprozessen und als Qualitätskriterien herangezogen (vgl. dazu auch DA OBM Nr. 37/2001, Gliederungspunkt 4): Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt. Beteiligung erfolgt frühzeitig und über die Phasen/Einzelschritte von Projekten hinweg. Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendlichen möglich. Die Ziele und Entscheidung sind transparent. Es gibt Klarheit über Entscheidungsspielräume. Die Informationen sind verständlich und die Kommunikation ist gleichberechtigt. Kinder und Jugendliche wählen für sie relevante Themen aus. Die Methoden sind attraktiv und zielgruppenorientiert. Es werden ausreichende Ressourcen zur Stärkung der Selbstorganisationsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse werden zeitnah umgesetzt. Es werden Netzwerke für Beteiligung aufgebaut. Die Beteiligten werden für Partizipation qualifiziert. Partizipationsprozesse werden so gestaltet, dass sie persönlichen Zugewinn ermöglichen. Das Engagement wird durch Anerkennung gestärkt. Partizipation wird evaluiert und dokumentiert. 8 vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin. S. 10 ff. 10 Da mit den aktuell verfügbaren Ressourcen nicht alle der nachfolgend gelisteten Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden können, wurde eine Priorisierung mit Fokus auf der Gewährleistung der pädagogischen Begleitung des Leipziger Jugendparlamentes vorgenommen. Mit freiwerdenden bzw. zusätzlichen personellen Kapazitäten sind schrittweise alle Maßnahmen anzugehen. 11 Tabelle 2: Maßnahmeliste zur Neuausrichtung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Leipzig Lfd. Nr. Maßnahme Vorrangig verfolgter Qualitätsstandard Terminierung Verantwortlichkeit Finanzierung Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt. ab Stellenbesetzung Amt für Jugend, Familie und Bildung (51.7) 1 VzÄ (voraussichtlich EG 9) Umgehend erforderliche Maßnahmen: M1 Um die Verbindlichkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung zu sichern richtet die Stadtverwaltung im Amt für Jugend, Familie und Bildung eine Geschäftsstelle ein. Ihr obliegen: Prioritär: Pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes (vgl. RB IV-1741/09 und RB zu A 096/13 und ÄA 1 zu A 096/13 in der Ratsversammlung vom 17.12.2012) Untersetzung des vorliegenden Konzeptes, die Aufarbeitung als Gesamtkonzept für Kinder- und Jugendbeteiligung mit überprüfbaren Zielen, Umsetzung und Fortschreibung unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, des Netzwerkes Kinder- und Jugendbeteiligung sowie Kinder- und Jugendhilfeträgern (M2) Herstellung von Transparenz über Beteiligungsangebote, deren Nutzung und schlüssige Kopplung (M2) Neustrukturierung der bestehenden Netzwerk- und Arbeitsgruppenstruktur und die Sicherstellung einer kontinuierlichen Netzwerkarbeit Koordination/Informationstransfer von/zu Beteiligungsprozessen in der Verwaltung (M2) Zentrale Anlaufstelle für Kinder- und Jugendliche und Ansprechpartner/-in zu Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung (M5, M6) 50.000 EUR/Jahr PSP: 1.100.36.2.0.0 1.11 SK42711200 (ehemals Leistungsvereinbarung Stadtjugendring Leipzig e. V.) 20.500 EUR/Jahr Nachgeordnet (ressourcenabhängig): Unterstützung der stadtteilbezogenen Projektarbeit (M8) Wertschätzung und Würdigung des Engagements von Kindern und Jugendlichen (M9) PSP: 1.100.36.3.1.0 1.01 SK42719250 Zur Einrichtung der Stelle (Personal- und Sachkosten) werden die bisher für die pädagogische Begleitung und das Projekt „Jugendbeteiligung in den Planungsräumen“ sowie anteilig die für die „Internationale Demokratiekonferenz“ verausgabten Mittel genutzt. M2 Die Leipziger Beteiligungsstrategie wird durch eine Netzwerkstruktur unterstützt. Die organisatorische Federführung liegt bei der Geschäftsstelle „Kinder- und Jugendbeteiligung“ (M1). Durch die Geschäftsstelle wird in Zusammenarbeit mit den bestehenden (Demokratiekonferenz) Es werden Netzwerke für Beteiligung mind. viermal jährlich Geschäftsstelle „Kinderund Jugend12 Gremien Steuerungskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung“, AG „Kinder- und Jugendbeteiligung/Elternmitwirkung bei Schulbauvorhaben“ und AG „Demokratiekonferenz“ eine Neustrukturierung der Gremien vorgenommen, sodass eine dauerhafte Kommunikations- und Netzwerkstruktur zur Kinder- und Jugendbeteiligung ohne Doppelstrukturen etabliert werden kann. Über Arbeitsgruppen wird eine vertiefte inhaltliche Bearbeitung von thematischen Schwerpunkten gewährleistet. Je nach Spezifik ist die Expertise weiterer Akteure einzuholen. So sollte bspw. in Bezug auf Freizeit und Sport die Sportjugend des Stadtsportbundes Leipzig e. V., als Interessenorganisation der in Sportvereinen organisierten Kinderund Jugendlichen, einbezogen werden. Das Netzwerk unterstützt Partizipationsprojekte von Kindern und Jugendlichen, entwickelt die Leipziger Partizipationsstrategie weiter und stimmt das Spektrum an Beteiligungsmöglichkeiten aufeinander ab. Es ermöglicht die ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung und bindet zivilgesellschaftliche Akteure ein. M3 Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird in der gesamten Verwaltung als Querschnittsaufgabe gestärkt. Es gibt klar benannte Verantwortliche für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadtverwaltung. Orientiert an der DA OBM Nr. 37/2001 benennen Ämter, deren Verwaltungshandeln überwiegend oder punktuell Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, der Geschäftsstelle „Kinder- und Jugendbeteiligung“ eine Vertreterin/einen Vertreter als Ansprechpartner/-in für Beteiligungsverfahren und -räumen ihnen Ressourcen für Beteiligungsprozesse ein: 1.15 – Büro für Ratsangelegenheiten 32 – Ordnungsamt 36 – Amt für Umweltschutz 52 – Amt für Sport 67 – Amt für Stadtgrün und Gewässer 41 – Kulturamt 42 – Volkshochschule 45 – Leipziger Städtische Bibliotheken 50 – Sozialamt 53 – Gesundheitsamt 61 – Stadtplanungsamt 64 – Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 65 – Amt für Gebäudemanagement 66 – Verkehrs- und Tiefbauamt 81 – Referat für Beschäftigungspolitik Andere städtische Ämter sind bei Bedarf in die Umsetzung von Beteiligungsprojekten einzubeziehen. Für die jeweilige Durchführung der Beteiligungsprozesse zeichnen die beteiligung“ aufgebaut. Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt. auf Abfrage nach Vollzug von M1 Fachämter der Stadtverwaltung Es werden Netzwerke für Beteiligung aufgebaut. 13 Fachämter in Abstimmung mit dem Netzwerk und seiner Arbeitsgruppen verantwortlich. Orientierung gibt der Leitfaden „Kinder- und Jugendbeteiligung“ (vgl. VI-DS-01847). M4 Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird als fachlicher Standard der Stadtverwaltung und der Kommunalpolitik weiter forciert. Um Unterstützung zu erfahren innerhalb des Prozesses, die Interessen und Bedarfe junger Menschen handlungsleitend in der Kommune zu verankern und die Potentiale kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung zu nutzen, beteiligt sich die Stadt Leipzig am Programm „Jugendgerechte Kommune“ (2015 -2018) (siehe www.jugendgerecht.de). Die Demokratiekonferenz wird stärker auf kommunale Projekte und Themen sowie den Austausch mit kommunalen Politikern konzentriert. ab 11/2015 Geschäftsstelle „Kinderund Jugendbeteiligung“, Koordinierung sstelle für Bürgerbeteilig ung „Leipzig weiter denken“, Amt für Jugend, Familie und Bildung (51.7, 51.3), Jugendparlam ent, Fachämter der Stadtverwaltung Geschäftsstelle „Kinderund Jugendbeteiligung“, Fachämter der Stadtverwaltung, Netzwerk „Kinder- und Jugendbeteilig ung“ Auf Basis des Ratsbeschlusses VI-A-01082 wird eine Bilanz zu informellen Beteiligungsverfahren der letzten drei Jahre gezogen. Ziel der Bilanzierung ist es, anhand der Ergebnisse verschiedene Varianten zur Verbesserung der Beteiligungskultur in Leipzig zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wird die geplante Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung eng mit der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung „Leipzig weiter denken“ zusammenarbeiten. M5 M6 Die Selbstorganisationsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen wird gefördert und die Beteiligungsgremien junger Menschen unterstützt. Die Stadtverwaltung und das Netzwerk „Kinder- und Jugendbeteiligung“ unterstützen die bestehenden Gremien von Kindern und Jugendlichen durch Personal-, Sach- und Finanzressourcen (u. a. Öffentlichkeitsarbeit, Lobbyarbeit, Initiierung von Projekten, Begleitung, Beratung). Sie sondiert aktiv Wege, um die Eigeninitiative von Kinder und Jugendlichen sowie Projekte und Veranstaltungen von Jugendlichen, die in und um ihren Lebensraum dazu beitragen, Demokratie, freiwilliges Engagement und ein tolerantes Miteinander zu fördern, z. B. über die Einrichtung eines Jugendfonds (vgl. RBV-2075/14 Strategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“). Es werden ausreichende Ressourcen zur Stärkung der Selbstorganisationsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt. fortlaufend Die Verwaltung nutzt ihre Möglichkeiten im Rahmen der Kooperation mit der Sächsischen Bildungsagentur sowie in der Zusammenarbeit mit dem StadtSchülerRat, um Schüler/-innen über Beteiligungsangebote an demokratische Prozesse heranzuführen. Kommunale Handlungsfelder für Partizipation an Schulen sind beispielsweise die Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendlichen möglich. fortlaufend 5.000 EUR/Jahr Jugendfonds des Bundesprogramms „Demokratie leben“ (vgl. RBV-2075/14 Strategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“). Geschäftsstelle „Kinderund Jugendbeteiligung“ in Abstimmung 14 Schulsozialarbeit, Ganztagsangebote, der Schulklub oder Schulbibliotheken/Leseräume. Gemeinsam mit der Sächsischen Bildungsagentur sind Möglichkeiten zu schaffen, Schulen als demokratische Orte im Unterricht, außerunterrichtlich und bei der Schulprogrammarbeit stärker zu etablieren (vgl. RBV 2092/14; „Jugend und Politik im Dialog!“, etc.). Berücksichtigt wird hierbei auch der Bereich der Lehrerfortbildung. In Zusammenarbeit mit dem StadtSchülerRat werden die Potentiale des Projektes „Demokratie fängt klein an!“ genutzt. mit Amt für Jugend, Familie und Bildung (51.7), Regionalstelle Leipzig der Sächsischen Bildungsagentur, StadtSchülerRat Zeitlich nachrangige Maßnahmen (ressoucenabhängig) M7 Die Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in den Fachämtern der Stadtverwaltung in Bezug auf Beteiligung wird sichergestellt. Ziel ist es, dass qualifizierte Personen in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich das Thema „Beteiligung“ als Schlüsselpersonen bzw. Multiplikatoren vertreten, Ansprechpartner/-innen für Kolleg/-innen und andere Bereiche sind und Kinder und Jugendliche bei Beteiligungsvorhaben unterstützen. Es wird geprüft, inwieweit konzeptionelle Grundlagen des Modellprojektes „mitWirkung!“ nachgenutzt werden können. Die Beteiligten werden für Partizipati on qualifizier t. Aufnahme in den Fortbildungsk atalog der Verwaltung 2016 ff. Organisation: VHS, AfJFB, freie Träger der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit Personalamt; Umsetzung: Fachämter der Stadtverwaltung ggf. über Förderung oder Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern fortlaufend Amt für Jugend, Familie und Bildung (51.3) ca. 10.000 EUR/Jahr Die Methoden sind attraktiv und zielgrupp enorientie rt. M8 Ergänzend zu gesamtstädtischen Beteiligungsprozessen und -strukturen wird eine stadtteilbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung auf- bzw. ausgebaut, die es Kindern ermöglicht, sich anlassbezogen zu kommunalen Fragen äußern zu können. Denkbar sind planungsraumbezogene Veranstaltungen zu Fragen der Nutzung und Gestaltung des Ortsteils oder Sozialraumes und des direkten Lebensumfelds. Dies können etwa Planungsraumkonferenzen im Zuge der Erstellung des Fachplanes zur Kinder- und Jugendförderung oder bei der Entwicklung von Stadtteilentwicklungskonzepten sein. In Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendlichen möglich. PSP: 1.100.36.3.1.0 1.01 SK42719250 (Demokratie15 offen Beteiligungsformen (z. B. Versammlungen, Foren) werden Kinder und Jugendliche themenbezogen an den für den Planungsraum relevanten Entscheidungen beteiligt. Darüber hinaus werden Kinder- und Jugendliche gezielt zu Möglichkeiten und Formen der Beteiligung beraten und bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte unterstützt. Hierfür wird ein Teil der Mittel der Demokratiekonferenz genutzt (vgl. Gliederungspunkt 3.1). Dazu ist eine enge Kooperation zwischen schulischen Akteuren (z. B. Schulsozialarbeit, M7), den Koordinatoren für Jugend und Bildung, den Trägern mit Managementfunktion sowie den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe notwendig (vgl. Abbildung 2). konferenz) M9 Das Engagement von Kindern und Jugendlichen wird öffentlich wertgeschätzt und anerkannt. In einer entwickelten Beteiligungskultur zeigt sich die Anerkennung von jungen Menschen in der dialogischen, kooperativen und gleichwertigen Zusammenarbeit der Verantwortungsträger mit den Kindern und Jugendlichen sowie ihren Interessenvertretern. Kinder und Jugendliche erfahren darüber hinaus durch die Stadtverwaltung eine Würdigung ihrer Arbeit sowohl durch ideelle als auch durch materielle Formen der Anerkennung. Der Ehrenamtsempfang des Oberbürgermeisters können hierzu genutzt werden. Gleichfalls sind Würdigungen im Rahmen von themenbezogenen Veranstaltungen anzustreben (z. B. Sportlerball, Courage zeigen Konzert, Demokratiekonferenz etc.) Das Engagement wird durch Anerkennung gestärkt. jährlich Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Geschäftsstelle „Kinderund Jugendbeteiligung“ M10 Zur Qualitätssicherung erfolgen eine Dokumentation der Beteiligungsprojekte sowie eine Auswertung zur Realisierung von Beteiligung und zur Umsetzung der Ergebnisse von Beteiligungsverfahren. Partizipation wird evaluiert und dokumentiert. fortlaufend Fachämter der Stadtverwaltung, Geschäftsstelle „Kinderund Jugendbeteiligung“ in Abstimmung mit Amt für Jugend, Familie und Bildung (51.3) Ziel ist es, über die Entwicklung einer geeigneten Statistik zur Dokumentation von Beteiligungsangeboten, -formen und Teilnehmerzahlen; deren Implementierung im Rahmen von Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen; eine Auswertung zur Umsetzung von Beteiligungsmaßnahmen sowie eine Rückkopplung zur Einbettung der Ergebnisse in Planungen und Konzepte die Beteiligungsqualität reflektierbar zu machen. Daran ausgerichtete Fachaustausche unter den Netzwerkakteuren helfen bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Arbeit. Im Rahmen des Jugendhilfereports ist über Maßnahmen und Erfahrungen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu berichten. Die Jugendstudien dienen als Bedarfsanalyse zu Angeboten der Beteiligung. 16 17 3.1 Demokratiekonferenz Die Internationale Demokratiekonferenz wird 2015 zum nunmehr vierten Mal durchgeführt. Das Format wurde stets als Prozess verstanden, der eine intensive Arbeit von und mit Jugendlichen vor und nach der Konferenz voraussetzte. So wurde den Teilnehmenden bereits im Vorfeld eine methodische Vorbereitungsphase ermöglicht, um sie zu befähigen und zu ermutigen, sich engagiert in die Konferenz einzubringen. Unter der Prämisse, die Demokratiekonferenzen als Dialogkonferenzen in einem demokratischen Prozess zu gestalten, konnten Jugendliche u. a. in Vorbereitungsworkshops „Fit für die Demokratiekonferenz“ sowie Zukunftswerkstätten Ideen, Erwartungen und Wünsche an die inhaltliche und methodische Ausrichtung diskutieren. Jugendliche waren zusätzlich über die AG „Demokratiekonferenz“ an der Planung und Organisation beteiligt. Während der Konferenzen stand insbesondere der Dialog auf Augenhöhe mit Politiker/-innen, Repräsentanten aus Politik und Gesellschaft und Multiplikatoren im Vordergrund. Impulse, die im Ergebnis der Konferenz von den Jugendlichen formuliert wurden, flossen wiederum in die Leipziger Strukturen oder Veranstaltungen ein, wie z. B. der Sprechstunde des Oberbürgermeisters. Insofern war das Konzept der Demokratiekonferenz bislang zwar gut an den Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet. Im Kontext des Auf- bzw. Ausbau einer Beteiligungskultur in der Stadt Leipzig kann die Veranstaltung jedoch kein Schwerpunkt sein, sondern lediglich ergänzenden Charakter haben. Sie dient der Außendarstellung Leipzigs und dem Gewinnen neuer Impulse im Handlungsfeld demokratischer Bildung. Langfristige, strukturell und qualitativ wirksame Effekte sind jedoch eingeschränkt möglich. Es wird daher geplant, die Konferenz nicht mehr in ihrem jetzigen Format durchzuführen, sondern zwei Drittel der bisher verfügbaren Mittel (ca. 10.000 EUR/Jahr) den Kinder- und Jugendgremien bzw. Jugendinitiativen für offene Jugendveranstaltungen und Beteiligungsformate und daraus erwachsende Ideen zur Verfügung zu stellen (siehe M5, M6, M8 der Maßnahmeliste und Abbildung 2) sowie als Personal- und Sachkosten für die Geschäftsstelle zur Kinder- und Jugendbeteiligung (ca. 20.500 EUR/Jahr; M1) umzuwandeln. Abbildung 2: Stadtteilbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung Kinder- und Jugendliche richten hierbei ihre aus Beteiligungsprozessen heraus entwickelten Ideen an schulische Akteure, wie den/die Schulsozialarbeiter/-in oder den/die Mitarbeiter/-in im Schulclub, an einen Träger im Planungsraum, an den jeweiligen Träger mit Managementfunktion, den Koordinator für Jugend und Bildung oder die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Von den schulischen Akteuren oder Trägern werden die Kinder- und Jugendlichen an den Träger mit Managementfunktion bzw. den Koordinator für Jugend und Bildung im Planungsraum vermittelt. Diese sind zentrale Ansprechpartner im Planungsraum und darüber hinaus durch Planungsraum-Arbeitskreis, Dienstberatung und Vertiefungstreffen über bestehende Angebote (auch in anderen Planungsräumen) informiert. Die Träger mit Managementfunktion bzw. Koordinatoren für Jugend und Bildung vermitteln in bestehende Beteiligungsprojekte und entscheiden (nach Abstimmung im Planungsraum-Arbeitskreis) über Zuschüsse für Projekte (Gesamtbudget pro Planungsraum: 1.000 18 €/Jahr, max. aber 400 € pro Projekt). Sind Projekte nicht durch dieses Budget umsetzbar bzw. hat eine Idee der Kinder- und Jugendlichen Relevanz für die Gesamtstadt, erfolgt eine Weitervermittlung an die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Diese entscheidet innerhalb des verfügbaren Budgets (4.000 €/Jahr, max. 2.000 € pro Projekt; nach Abstimmung im Netzwerk) über die Umsetzung. Um Transparenz über geförderte Projekte, Veranstaltungen, etc. zu erhalten, informieren sich Träger mit Managementfunktion, Koordinatoren für Jugend und Bildung und Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung gegenseitig über neue Projekte. Sofern ein Quartiersmanagement im Stadtteil zur Verfügung steht, wird die Einbindung in Beteiligungsprojekte geprüft und das dort vorliegende Wissen und die Kompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung genutzt. Mit diesem Ansatz würde die Selbstorganisationsfähigkeit der Jugendlichen gestärkt. Voraussetzung ist, dass auch Kinder und Jugendliche in der Entfaltung von Partizipations- und Demokratiekompetenzen unterstützt werden. Hierbei sind auch peer education-Ansätze weiter zu verfolgen (siehe „Demokratieführerschein“). Für die Ausrichtung der Demokratiekonferenz sollen zukünftig maximal 30.000 EUR/zweijährlich verausgabt werden. Geplant ist, die Konferenz zu einem Forum in erster Linie der Stadt Leipzig zu fokussieren, welches Initiativen sowie Akteure der Kinder- und Jugendbeteiligung zusammenführt, Austausch und neue Impulse ermöglicht. Sie soll insgesamt stärker auf kommunale Projekte und Themen sowie den Dialog mit kommunalen Politikern konzentriert werden. Es ist vor diesem Hintergrund mit deutlich geringeren Kosten oder generell keinen Kosten für z. B. Miete, Technik, Referenten, Moderatoren, Koordination und Koordinationsassistenz, Unterbringung, Dolmetscherleistungen, mediale Aufbereitung/Umsetzung (Webblog, Livestream, Live-Kommunikation Soziale Medien, Videoprodukte) etc. zu rechnen. 19 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein       ja nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt ja* * ggf. nach Neuausschreibung der Beförderungsleistungen Stadt Leipzig Stadt Leipzig 01.5/016/02.10 01.5/016/02.10 keine Auswirkung niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Fassung vom: 19.11.2015 hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1