Daten
Kommune
Leipzig
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1046634.pdf
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Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
23.11.16, 17:52
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01526
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendparlament
Jugendbeirat
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Das Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig wird bestätigt.
2. Um die Verbindlichkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung zu sichern, schafft die Verwaltung
umgehend 1 VzÄ (vorr. E9) im Stellenplan 2016 und richtet im Amt für Jugend, Familie eine
Geschäftsstelle ein. Dieser obliegen die pädagogische Begleitung des Leipziger Jugendparlamentes
sowie weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Satzung des Jugendparlamentes
wird in § 9, Abs. 2 entsprechend geändert.
3. Zur Finanzierung der zusätzlichen Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von rd.
57.250 € werden auf dem neu einzurichtenden PSP-Element 1.100.36.2.0.01.12 “Kinder- und
Jugendbeteiligung” überplanmäßig gemäß § 79 (1) SächsGemO dem Personalamt zur Verfügung
gestellt:
Höhe in EUR
bislang veranschlagt auf
bisherige Mittelverwendung
50.000
PSP 1.100.36.2.0.01.11
SK 42711200
Leistungsvereinbarung zur pädagogischen Begleitung des
Leipziger Jugendparlamentes sowie zur Umsetzung des
Projektes “Jugendbeteiligung in den Planungsräumen” mit
dem Stadtjugendring Leipzig e. V.
7.250
PSP 1.100.36.3.1.01.01
SK 42719250
Durchführung der Demokratiekonferenz
4. Für die Finanzierung der Sachaufwendungen werden Mittel in Höhe von 13.250 € auf dem neu
einzurichtenden PSP-Element 1.100.36.2.0.01.12 “Kinder- und Jugendbeteiligung” überplanmäßig
gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Verfügung gestellt:
Höhe in EUR
bislang veranschlagt auf
13.250
PSP 1.100.36.3.1.01.01
SK 42719250
bisherige Mittelverwendung
Durchführung der Demokratiekonferenz
5. Zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung in den Planungsräumen werden durch die
Stadt Leipzig mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 jährlich 10.000 EUR sowie zur Durchführung der
Demokratiekonferenz 30.000 EUR im Jahr 2017 auf dem neu einzurichtenden PSP-Element:
1.100.36.2.0.01.12 “Kinder- und Jugendbeteiligung” unter Berücksichtigung der
Eckwertfortschreibung des Haushaltsjahres 2016 bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt
vorbehaltlich der Bestätigung der Haushaltssatzung 2017/2018 durch den Stadtrat und der
Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Hinweis:
Mit Beschlussfassung erfolgt eine Aufhebung des Beschlusses RBV-1904/13 sowie eine Änderung der
Beschlüsse RBIV-1741/03 und RB zu A096/13, ÄA 1 zu A096/13.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
nei
n
Folgen bei Ablehnung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
Im Haushalt wirksam
bis
Ergebnishaushalt
von
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nei
n
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
wenn ja,
x
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nei
n
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
PSP:
1.100.36.2.0.01.12
KG: 40
57.250 EUR PSP:
1.100.36.2.0.01.12
KG: 42
13.250 EUR
2016
2016
Aufwendungen
PSP:
40.000 EUR 1.100.36.2.0.01.12
KG: 42
10.000 EUR PSP:
1.100.36.2.0.01.12
KG: 42
2017
2018
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH
Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH
Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH
Aufwand aus
jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: 1,0 VzÄ
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig
Kinder- und Jugendgerechtigkeit genießt in Leipzig seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Kinder und
Jugendliche sollen sich genau wie ihre Eltern wohlfühlen, Familie soll mit Beruf vereinbar sein und damit die
Attraktivität der Stadt steigen. Im vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Aktionsplan kinder- und
familienfreundliche Stadt Leipzig 2011 bis 2015“ sind diese Ziele klar formuliert. Ein Mittel, die Kinder- und
Familienfreundlichkeit einer Stadt zu steigern besteht darin, ihre Akteure aktiv ins Stadtleben einzubinden.
Ganz besonders gilt dieser Grundsatz für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden
Maßnahmen. Beteiligung zielt darauf ab, Entscheidungsräume für junge Menschen zu öffnen. Im wörtlichen
Sinne bedeutet Beteiligung an etwas mitzuwirken, mitzubestimmen und teilzuhaben. Unterschieden werden
drei elementare Beteiligungsstufen: Mitsprache und Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung, je
nach Umfang der Gestaltungsmacht, die jungen Menschen übertragen wird.1
Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gibt es eine Reihe von Grundlagen. Zuvorderst zu nennen
ist die 1992 von der Bundesrepublik ratifizierte und damit in Bundesgesetzgebung überführte UNKinderrechtskonvention. Das Recht auf Beteiligung der Kinder ist explizit in Artikel 12 („Berücksichtigung des
Kindeswillens“) der Konvention verankert. Demnach ist Kindern das Recht zuzusichern, ihre „Meinung in
allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern“. Weiterhin ist die Meinung des Kindes
angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ zu berücksichtigen“2. An der
Kinderrechtskonvention orientieren sich weitere Erlässe, wie bspw. die Agenda 21, das Weißbuch Jugend
der Europäischen Union oder die Europäische Charta des Europarates zur Beteiligung junger Menschen auf
kommunaler und regionaler Ebene. Darüber hinaus flossen Partizipationsrechte teilweise in die deutsche
Gesetzgebung ein, wie z. B. in das Sozialgesetzbuch VIII (SGB), das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
oder das Baugesetzbuch (BauGB). Hinzu kommen spezifische Regelungen der Länder, wie Bildungspläne
und Schulgesetze sowie kommunale Bestimmungen. So hat die Stadt Leipzig den Anspruch auf Kinder- und
Jugendbeteiligung bereits seit 2001 in der Dienstanweisung 37 des Oberbürgermeisters unterstrichen.
Mit Beschluss DS-00203/14-ÄA-001 wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung eines untersetzenden
Konzeptes zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur demokratischen Bildung in Weiterentwicklung
der Demokratiekonferenz beauftragt. Anliegen dieser Vorlage ist es, aufzuzeigen,
welche strategische Verankerung Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Leipzig erfährt,
welche Arbeitsstrukturen existieren,
welche Partizipationsmöglichkeiten es in Leipzig für Kinder und Jugendliche im Bereich der
demokratischen Bildung aktuell gibt,
welche Erfahrungen mit Partizipationsprozessen vorhanden sind,
wie das vielfältige Angebot weiter entwickelt und verstetigt werden kann und welche Schritte dazu
notwendig sind.
Dem Auftrag die Demokratiekonferenz weiterzuentwickeln wurde insofern nachgekommen, dass im abschließenden Teil der Vorlage Ansätze zur Neuausrichtung beschrieben werden. Für den Auf- bzw. Ausbau einer
Beteiligungskultur in der Stadt Leipzig kann eine Konferenz flankierenden Charakter haben. Sie ist jedoch
nicht geeignet den grundsätzlichen Rahmen für Kinder- und Jugendbeteiligung zu bilden.
Das vorliegende Papier wurde mit Vertreter/-innen des Jugendparlamentes, des Jugendhilfeausschusses,
des Steuerungskreises Kinder- und Jugendbeteiligung, des Leipziger Kinderbüros und des Stadtjugendringes
diskutiert und vorabgestimmt. Im Rahmen der Untersetzung des Konzeptes sowie der Planung und
Organisation der beschriebenen Einzelmaßnahmen wird die Leipziger Trägerlandschaft weiterführend
eingebunden.
1
2
vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune,
Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin. S. 8.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Übereinkommen über die Rechte des Kindes VNKinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien. Berlin.
1
1 Entwicklungsstand
Die Stadt Leipzig kann im Zusammenhang mit der Beteiligung von jungen Menschen an
kommunalpolitischen Entscheidungen sowie deren Umsetzbarkeit auf vielfältige Erfahrungen hinsichtlich
konzeptioneller Ansätze und praktischer Projektarbeit verweisen. Leipzig war im Jahr 2005 ein Standort für
das bundesweite Modellprojekt „mitWIRKUNG“ und arbeitete in den letzten Jahren weiter daran, Kinder und
Jugendliche für die Gestaltung des kommunalen Gemeinwesens zu gewinnen und die demokratische
Orientierung junger Menschen zu fördern. Die nachfolgend aufgeführten Beispiele verdeutlichen die Vielfalt
und Breite von Beteiligungs- und Interessenvertretungsprozessen in Leipzig.
1.1 Strategische Verankerung und Grundsatzdokumente
Die Dienstanweisung des OBM Nr. 37/2001 „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in
Kommunalen Entscheidungsfeldern“ verpflichtet die Ämter der Stadtverwaltung, „im Rahmen der
originären Zuständigkeiten zu prüfen, ob durch Verwaltungshandeln Interessen von Kindern und
Jugendlichen berührt sind und wie diese gegebenenfalls weiter gefördert werden können.“ 3 Sie beschreibt
Verfahrensanforderungen und Formen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen und hält als
Beteiligungsfelder u. a. fest:
städtebauliche Planungen,
Verkehrsplanung- und -beeinflussung,
Planung und Gestaltung von öffentlichen Freiflächen, Sport- und Freizeitanlagen,
Planung und Gestaltung von Einrichtungen soziokultureller Infrastruktur, Kindertagesstätten, Schulen und
anderen Einrichtungen der Jugendhilfe.
Darüber hinaus ist die Stärkung von Demokratieerfahrungen und die Partizipation von Kindern- und
Jugendlichen als Ziel in den Kinder- und Jugendpolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig definiert. Ebenso
benennt der Fachplan Kinder- und Jugendförderung Kinder- und Jugendbeteiligung als einen
Schwerpunkt. Insbesondere sollen hier positive Arbeitsansätze in den Bereichen der Kinder- und
Jugendarbeit nach SGB VIII auf Einrichtungsebene fortgeführt und qualifiziert werden. Dies geschieht in allen
Leistungsbereichen als Querschnittsaufgabe, insbesondere bei der Beteiligung der Jugendlichen an der
Clubarbeit (Clubräte, siehe Abbildung 1), bei der Umsetzung beteiligungsorientierter Methoden in der
Schulsozialarbeit und der Stärkung der Mitbestimmung bei der Erarbeitung von Angeboten in der
Jugendkulturarbeit und der kulturellen und politischen Bildung.4 Der Grundgedanke der Mitbestimmung des
SGB VIII greift darüber hinaus auch als gesetzlicher Auftrag in den Erzieherischen Hilfen.
Die Fortführung des Dialogs mit der Bürgerschaft, die Kinder und Jugendliche explizit mit einschließt, wurde
mit der Drucksache V/2185 „Bürgerbeteiligung – weiteres Vorgehen“, dem Arbeitsprogramm 2020 des
Oberbürgermeisters5 sowie der Leitlinie 7 „Bildung gemeinsam verantworten“ der Bildungspolitischen
Leitlinien der Stadt Leipzig aus dem Jahr 2012 gestärkt.
Im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung legten die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle
Leipzig und die Stadt Leipzig 2013 gemeinsame Zielsetzungen und Aspekte ihrer Zusammenarbeit fest. Im
Arbeitsfeld Demokratieerziehung und Umweltbildung ist Kinder- und Jugendbeteiligung als gemeinsamer
Schwerpunkt verankert (vgl. RBV-2092/14).
Darüber hinaus ist Kinder- und Jugendbeteiligung im Rahmen der Umsetzung der Strategie „Leipzig. Ort
der Vielfalt“ (vgl. RBV-2075/14) über das neue Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vorgesehen. Die
Gestaltung des demokratischen Miteinanders in einer Gesellschaft hängt wesentlich von der Bereitschaft ab,
sich aktiv einzubringen. Um insbesondere Jugendliche für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, ist im
Programm ein Jugendfonds vorgesehen. Darüber hinaus wird der Einsatz für Toleranz im Umgang
miteinander und gegenüber anderen Menschen sowie gegen fremdenfeindliche und rassistische
Einstellungen und Gewalt unterstützt. In Leipzig stehen im Jugendfonds hierzu 5.000 Euro Bundesmittel zur
Verfügung, die das Leipziger Jugendparlament für eigene Projektumsetzungen nutzen kann.
3
4
5
Stadt Leipzig (2001): Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entscheidungsfeldern. Dienstanweisung des
Oberbürgermeisters Nr. 37/2001 vom 03.12.2001. S. 4.
Stadt Leipzig (2012): Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012. S. 35 f.
Stadt Leipzig (2014): Leipzig! Arbeitsprogramm 2020. Leipzig. S. 59
2
1.2 Strukturen
Die skizzierten strategischen Vorgaben werden durch verschiedene Gremien von Kindern und Jugendlichen
bzw. der Beteiligung junger Menschen verpflichteter Interessenvertretungen verfolgt und umgesetzt (vgl.
Abbildung 1).
Abbildung 1: Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder- und Jugendgremien; Interessenvertretungen für Kinder und Jugendliche
Das 2015 erstmals gewählte Leipziger Jugendparlament hat die Aufgabe, Politik jugendgerecht zu
gestalten. Ziel ist es, bei jugendrelevanten Themen aktiv in der Kommunalpolitik der Stadt Leipzig
mitzuwirken, Jugendliche für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit
einzubeziehen. Die Mitglieder des Jugendparlamentes sind Ansprechpartner für die Jugendlichen der Stadt
Leipzig und ein Vertretungsorgan ihrer Belange gegenüber Politik und Verwaltung. Wahlberechtigt sind alle
Jugendlichen zwischen 14 und 22 Jahren (vgl. RBV-2137/14). Die pädagogische Begleitung hatte von 2011
bis 2012 das Leipziger Kinderbüro, von 2012 bis 2015 der Stadtjugendring Leipzig e. V. auf Grundlage von
Förderverträgen bzw. Leistungsvereinbarungen mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung inne. Aktuell
wird die pädagogische Begleitung als Übergangslösung im Rahmen der Möglichkeiten über die Fachstelle für
Extremismus und Gewaltprävention abgesichert. Eine organisatorische Unterstützung in Form einer
Geschäftsstelle erfolgt durch das Büro für Ratsangelegenheiten der Stadt Leipzig (vgl. RBV-1904/13).
Direktes Bindeglied zum Leipziger Stadtrat ist der Jugendbeirat, dem neben den Jugendlichen auch
Stadträtinnen und Stadträte angehören. Der Jugendbeirat und das Jugendparlament tagen öffentlich.
Der StadtSchülerRat Leipzig (SSR) ist seit 2001 die gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der
Schülerschaft der Stadt Leipzig. Der SSR vertritt die Interessen der Schüler/-innen der Stadt Leipzig (i. d. R.
im Alter von 6 bis 21 Jahren) gegenüber schul- und bildungspolitischen Institutionen, der Stadt Leipzig, der
Öffentlichkeit sowie Parteien und Verbänden. Er informiert die Leipziger Schüler/-innen über ihre Rechte und
die sie betreffenden Entscheidungen und Entwicklungen. Der SSR setzt sich aus allen Schülersprecherinnen
und Schülersprechern der weiterführenden Schulen Leipzigs (Gymnasien, Mittelschulen, Berufsschulzentren,
Förderschulen) zusammen. Darüber hinaus werden auch Schülervertreter von Schulen in freier Trägerschaft
und von Grundschulen in die Arbeit einbezogen.
Das Leipziger Kinderbüro setzt sich seit 1994 für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu
18 Jahren in Leipzig ein. Damit Kinder als Experten ihrer eigenen Anliegen zu Wort kommen und gehört
3
werden, engagiert sich das Kinderbüro in Politik, Medien und der Öffentlichkeit für Lösungen, bei denen die
Kinder mitbestimmen können. Schwerpunkte der Arbeit sind Projekte im Bereich der Stadtentwicklung und
Spielplatzgestaltung, Lernwerkstätten/Workshops an Schulen und in Kindertagesstätten, Weiterbildungsangebote für Multiplikatoren sowie die Durchführung von Rathaus-Rallyes für Kinder. Grundlage ist
eine Förderung nach § 74 SGB VIII mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Netzwerke und Arbeitsgruppen
Der 2014 etablierte Steuerungskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ verfolgt das Ziel, Ansätze der
Kinder- und Jugendbeteiligung in Leipzig weiter zu entwickeln und zu qualifizieren. Im vergangenen Jahr
wurde durch das Gremium und die gemeinsamen Abstimmungen die Wahl des Jugendparlamentes ämterund institutionenübergreifend unterstützt. Im quartalsweise tagenden Steuerungskreis sind neben der Stadt
Leipzig (Büro für Ratsangelegenheiten, Kulturamt, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Stadtplanungsamt/Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung „Leipzig weiter denken“), der Stadtjugendring Leipzig e. V. und
das Leipziger Kinderbüro vertreten. Die Koordination übernimmt das Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Die Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendbeteiligung/Elternmitwirkung bei Schulbauvorhaben“ bewertet
seit Oktober 2012 quartalsweise Planungsvorhaben im Schulbaubereich (Freiflächen, Sanierung,
Reaktivierung, Neubau) hinsichtlich Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Abstimmung
mit Stadtschülerrat und -elternrat und initiiert entsprechende Beteiligungsmaßnahmen. Bei der konkreten
Umsetzung von Beteiligungsprojekten wird die Stadtverwaltung (Amt für Gebäudemanagement, Amt für
Stadtgrün und Gewässer, Amt für Jugend, Familie und Bildung) durch das Leipziger Kinderbüro (siehe oben)
unterstützt. So können insbesondere in den Bereichen Schulhof-/Freiflächengestaltung, Planung der
Schulbibliothek oder Erstellung und Auswahl von Farbkonzeptionen im Schulgebäude selbst Kinder und
Jugendliche einbezogen werden. Gleichfalls werden die Erfahrungen im Wettbewerb der Montag Stiftungen
zur Durchführung einer „Phase 0“ bei Schulbauvorhaben weitergetragen. Zudem arbeitet die Gruppe an
einem Leitfaden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entscheidungsbereichen (vgl.
A 00093/14). Die Koordination des Gremiums hat das Amt für Jugend, Familie und Bildung inne.
1.3 Projekte und Veranstaltungen
Zu den seit 2001 jährlich stattfindenden Kindersprechstunden lädt der Oberbürgermeister alle
interessierten Kinder und Jugendlichen mit ihren Themen und Anliegen in das Stadtbüro ein. Während der
Veranstaltung übergeben Leipziger Kinder, vorbereitend begleitet vom Leipziger Kinderbüro, dem
Oberbürgermeister ihre gesammelten Fragen und Ideen. Die Kindersprechstunde gibt Kindern eine Plattform,
um im direkten Austausch mit dem Oberbürgermeister ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus treten
Leipziger Kinder in quartalsweise stattfindenden Kindersprechstunden mit verschiedenen Dezernenten der
Stadt in Kontakt.
Innerhalb der Workshops „Demokratie fängt klein an“, informiert der StadtSchülerRat Kinder aus Grundschulen über die Arbeit des StadtSchülerRates. Es gilt zudem, auf spielerische, kindgerechte Art und Weise
über Demokratie und Mitwirkung in der Schule/im Hort in Austausch zu kommen. Im Mittelpunkt stehen bspw.
Fragen, wie „Wie kann ich in meiner Klasse/Schule schon mitentscheiden?“ oder „Welche Projekte wünsche
ich mir an meiner Schule?“.
Das jährlich stattfindende „Demokratietheater“ ist ein Angebot des Stadtschülerrates, das sich unter dem
Motto „Wie sieht Demokratie an meiner Schule aus?“ unterschiedlichen Themen widmet, die die Schülerinnen und Schüler selbst festlegen. Die Veranstaltung richtet sich an Leipziger Schülerräte, die wiederum als
Multiplikatoren die Ergebnisse in die Schulen tragen. Zwischen 100 und 150 Jugendliche nehmen das Angebot wahr.
Schulen werden im Rahmen des Wettbewerbes „Schule der Toleranz“ zu Beginn jedes Schuljahres aufgerufen, Ansätze zur Verbesserung des Schulklimas und des Demokratieverständnisses der Schule umzusetzen. Zum Schuljahresende werden die besten Ideen mit dem Titel „Schule der Toleranz“ ausgezeichnet. Initiiert wurde der Wettbewerb durch den Kommunalen Präventionsrat die HTWK Leipzig der Stadt Leipzig. Die
Koordination erfolgt über das Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Der „Demokratieführerschein“ ist ein Projekt des Stadtjugendring Leipzig e.V. in Kooperation mit der „Jungen VHS“ der Volkshochschule der Stadt Leipzig. Es soll Jugendliche und junge Erwachsene ermuntern, sich
mehr für Politik und Demokratie zu interessieren. Die Jugendlichen entwickeln so neue Kompetenzen und er4
langen Wissen über Handlungsmöglichkeiten wie sie ihre politischen Anliegen erkennen und durchsetzen
können. Gleichzeitig soll der „Demokratieführerschein“ zeigen, wie das das Leben in der eigenen Stadt mitgestaltet werden kann und wie Kommunalpolitik funktioniert. In 30 Unterrichtseinheiten lernen die Teilnehmenden in verschiedenen Modulen u. a. verhandeln und reden oder das politische ABC. Geleitet und durchgeführt wird das Angebot durch Jugendliche, die als Referent/-innen für die Ausbildung vorbereitet wurden
und das Gesamtkonzept selbst entwickelten.
„Jugend und Politik im Dialog!“ sind Veranstaltungen an Schulen, die den Schülerinnen und Schülern die
Möglichkeit bieten, Kommunalpolitik und deren Vertreter/-innen besser kennen zu lernen. In kurzen Diskussionsrunden stellen sich die Politiker/-innen den Jugendlichen vor und beantworten entsprechende Fragen (vgl.
RBV-2092/14).
Im Rahmen der „Klartext“- Veranstaltungsreihe, die gemeinsam vom Stadtjugendring Leipzig e. V. und der
Leipziger Volkshochschule durchgeführt wird, stehen Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europapolitik im
Mittelpunkt. Jugendliche haben die Möglichkeit, mit Politikern ins Gespräch zu kommen und ihre Fragen zu
stellen. Sie beschäftigen sich ebenfalls mit gesellschaftlich relevanten Fragen, wie Presse- und Meinungsfreiheit, gerechte Verteilung von Gütern, u. a.
Die zweijährliche Internationale Demokratiekonferenz konzentriert sich auf politische Willensbildung und
Beteiligung junger Menschen als eine grundlegende Voraussetzung für die Zukunft der Demokratie. Sie zielt
darauf ab, dass
•
Jugendliche ihr demokratisches Handeln reflektieren und ihr Selbstbewusstsein stärken,
•
junge Menschen Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen erfahren und Mitbestimmung als politische
Individuen üben, ihr Interesse und die Bereitschaft sich gesellschaftlich zu engagieren geweckt bzw.
verstärkt werden,
•
Impulse für Beteiligungsanlässe und Ansätze gesetzt werden.
Zielgruppe sind Jugendliche aus Leipzig, aus dem Umland und aus dem Ausland; Politiker/-innen und
Parlamentarier/-innen der Kommunal-, Landes-, Bundes- und der europäischen Ebene sowie Vertreter/innen bundesweit agierender Stiftungen, Organisationen und Vereinigungen, die sich für Demokratie,
Toleranz und Partizipation einsetzen. Die Demokratiekonferenz versteht sich nicht als singuläres Ereignis,
sondern ist wichtiger Teil eines Demokratieentwicklungsprozesses. Sie wirkt richtungsweisend zu den
weiteren hier genannten Veranstaltungen, in denen nicht nur die Ergebnisse der vergangenen Konferenzen
analysiert, sondern auch die Schwerpunkte der zukünftigen Konferenz vorbereitet wurden bzw. werden. Die
AG „Demokratiekonferenz“ unterstützt den Vorbereitungsprozess, beteiligt sich an der Durchführung und
reflektiert die Ergebnisse. In monatlichen Sitzungen werden die Arbeitsschritte zur Konferenz und deren
erfolgreiche Umsetzung geprüft. Eingebunden sind die Volkshochschule Leipzig, das Amt für Jugend, Familie
und Bildung, die Regionalstelle Leipzig der Sächsischen Bildungsagentur, der Stadtjugendring Leipzig e. V.,
das Jugendparlament, der Stadtschülerrat, die HTWK Leipzig und die Stiftung Friedliche Revolution.
Im Ergebnis der Demokratiekonferenz 2013 gehört die Demokratiebibliothek seit 2014 zum neuen Angebot
der Leipziger Stadtbibliothek. Ein wichtiger Zugang zu Informationen über Demokratie sind Broschüren und
Bücher. So lag es nahe, in der Leipziger Stadtbibliothek aktuelle Literatur zum Thema zusammenzutragen
und einem breiten Leserkreis zugänglich zu machen. Neben dem bisherigen Bibliotheksbestand zum Thema
Demokratie sind nun auch Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung, der Landeszentrale für
politische Bildung und anderer Stiftungen und Institutionen zusammengeführt.
Für pädagogisches Personal werden im Themenbereich Kinder- und Jugendbeteiligung punktuell
Fachtagungen durch unterschiedliche Träger ausgerichtet, z. B. durch die Evangelische Akademie Meißen
„Gel(i)ebte Mitbestimmung“
(2014) oder durch die Jugendstiftung Sachsen mit dem Programm
„lassunsreden - Jugendzeit“ (2015). Das Leipziger Kinderbüro bietet in Kooperation mit der Friedrich-EbertStiftung Weiterbildungen für Multiplikatoren zu Demokratie- und Toleranzerziehung in Kita und Grundschule,
zu Partizipation in Kindertageseinrichtungen und für Schüler/-innen zu Kinderrechten und Beteiligung an.
Einen Gesamtüberblick zu den sich explizit an Kinder und Jugendliche richtenden Beteiligungsangeboten gibt
Tabelle 1.
5
Tabelle 1: Ist-Stand Veranstaltungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Leipzig
Titel der Veranstaltung
Zielgruppe
Kindersprechstunde
des Oberbürgermeisters
Kinder und Jugendliche
i. d. R. im Alter von 6 bis
18 Jahren
Kindersprechstunden
der Bürgermeister
Kinder und Jugendliche
i. d. R. im Alter von 6 bis
14 Jahren
Öffentliche Sitzungen
des Jugendparlamentes und des
Jugendbeirates
Jugendliche i. d. R. Im
Alter zwischen 14 und
22 Jahren
Demokratie fängt
klein an
Kinder i. d. R. im Alter
von 9 bis 10 Jahren
Demokratietheater
Kinder und Jugendliche
i. d. R. im Alter von 10
bis 18 Jahren
Schule der Toleranz
Kinder und Jugendliche
i. d. R. im Alter von 8 bis
21 Jahren
Ziele
Interesse wecken für Demokratie
Kindern und Jugendlichen Raum geben, um
Ideen für die Gestaltung ihrer Lebenswelt
einzubringen
Meinungsaustausch und Diskussion mit
Verwaltung anregen
Interesse wecken für Demokratie
Kindern und Jugendlichen Raum geben, um
Ideen für die Gestaltung ihrer Lebenswelt
einzubringen
Meinungsaustausch und Diskussion mit
Verwaltung fördern
Interesse wecken für Demokratie
Kindern und Jugendlichen Raum geben, um
Ideen für die Gestaltung ihrer Lebenswelt
einzubringen
Meinungsaustausch und Diskussion mit Politik
und Verwaltung fördern
Austausch zum Thema Demokratie
Kennenlernen von Mitwirkungsmöglichkeiten
Erfahrungsaustausch zu
Mitwirkungsmöglichkeiten und
-projekten an Schule
Raum um Ideen, insbesondere zur Gestaltung
von Schule entwickeln und zu diskutieren
Auseinandersetzung mit Demokratie und
gesellschaftlichen Werten fördern
Projekte zur Toleranzförderung,
Gewaltprävention und zur demokratische
Bildung anregen
Initiativen von Kinder und Jugendlichen
öffentlich anerkennen
Fokus
Terminierung
Verantwortlichkeit
Geschäftsbereich
des Oberbürgermeisters, Amt für
Jugend, Familie
und Bildung
gesamte
Lebenswelt der
jungen
Menschen
jährlich
im Dezember
gesamte
Lebenswelt der
jungen
Menschen
quartalsweise
Leipziger
Kinderbüro
gesamte
Lebenswelt der
jungen
Menschen
Jugendparlament: mind.
monatlich
Jugendbeirat:
mind. sechsmal
jährlich
Jugendparlament
unterstützt durch
BfR und AfJFB
Bildungsort
Schule
auf Anfrage bzw.
nach Kapazität
StadtSchülerRat
Bildungsort
Schule
jährlich im Mai
StadtSchülerRat
Bildungsort
Schule
jährlich
Kriminalpräventiver Rat, Amt für
Jugend, Familie
und Bildung
6
Demokratieführerschein
Jugendliche zwischen
13 und 20 Jahren
Interesse wecken für Politik und Demokratie
Mitgestaltungsmöglichkeiten im kommunalen
Raum aufzeigen
Jugend und Politik
im Dialog
(gemäß RBV-2092/14)
Kinder und Jugendliche
i. d. R. im Alter von 6 bis
21 Jahren
Informationen zur Arbeit in politischen
Funktionen vermitteln
Interesse wecken für Politik und Demokratie
Klartext
Jugendliche i. d. R. im
Alter von 14 bis 21
Jahren
Internationale
Demokratiekonferenz
Jugendliche ab 14
Jahren
Auseinandersetzung mit politischen und
gesellschaftsrelevanten Themen anregen
Kontakte zwischen Jugendlichen und
Politiker/-innen ermöglichen
Meinungsaustausch und Diskussion mit Politik
fördern
Dialog mit Politik zu gesellschaftsrelevanten
Themen ermöglichen
Mitbestimmungsmöglichkeiten diskutieren
Kindern und Jugendlichen Raum geben, um
Ideen für die Gestaltung ihrer Lebenswelt
einzubringen, entsprechende Projekte zu
entwickeln und umzusetzen
gesamte
Lebenswelt der
jungen
Menschen
Bildungsort
Schule
jährlich und auf
Anfrage
gesamte
Lebenswelt der
jungen
Menschen
diskontinuierlich
gesamte
Lebenswelt der
jungen
Menschen
zweijährlich
bislang nicht
umgesetzt
Stadtjugendring
Leipzig e. V.,
Volkshochschule
Leipzig
Schulen, Politik in
Zusammenarbeit
mit StadtSchülerRat, Regionalstelle Leipzig der
Sächsischen
Bildungsagentur
und Amt für
Jugend, Familie
und Bildung
Stadtjugendring
Leipzig e. V.,
Volkshochschule
Leipzig
Amt für Jugend,
Familie und
Bildung in
Zusammenarbeit
mit AG
„Demokratiekonferenz“
7
2 Reflektion zu den bestehenden Beteiligungsstrukturen und -prozessen und Entwicklungsperspektiven
Wie aufgezeigt, hat sich die Stadtverwaltung Leipzig über eine Reihe von Grundsatzdokumenten klar für
Kinder- und Jugendbeteiligung in kommunalen Entscheidungsfeldern positioniert. Partizipation ist in
verschiedenen Leitlinien und Grundsatzpapieren als Zielstellung definiert. Über explizit von jungen Menschen
verantwortete Kinder- und Jugendgremien, Interessenvertretungen für Kinder und Jugendliche sowie
Netzwerke und Arbeitsgruppen wird Kinder- und Jugendbeteiligung strukturell getragen. Ein Fokus liegt
hierbei insbesondere auf der Altersgruppe der 10 bis 18 Jährigen. Nichtsdestotrotz ist über die vorhandenen
Gremien grundsätzlich sichergestellt, dass auch jüngere Kinder und ältere Jugendliche Zugang zu
Partizipationsprozessen haben.
Auffällig ist, dass die bestehenden Strukturen nur punktuell, aber nicht systematisch miteinander vernetzt
sind (vgl. Abbildung 1). Ursachen sind in unterschiedlichen Zielgruppen (z. B. explizit Schüler/-innen oder Kinder), thematischen Schwerpunktsetzungen (z. B. Schulbau oder Angebote der Kinder- und Jugendhilfe) und
einer Vielzahl von Trägerschaften der Gremien (z. B. Kinder- und Jugendliche, Freie Träger, Verwaltung) sowie einer nicht vorhandenen Gesamtkoordination zu suchen. Zudem fehlt es, z. B. bedingt durch häufige personelle Wechsel durch Neuwahlen oder arbeitsvertragliche Befristungen, an Transparenz über zuständige
Ansprechpartner/-innen sowie an einer abgestimmten breit getragenen Gesamtkonzeption für Kinder- und
Jugendbeteiligung in Leipzig.
In diesem Zusammenhang wurde bereits im Ergebnis des eingangs erwähnten Modellprojektes „mitWIRKUNG“ (2005!) die Notwendigkeit einer stärkeren Federführung der Verwaltung und einer breiteren Vernetzung sowohl extern als auch innerhalb der Verwaltung und damit verbunden das Erfordernis einer verbesserten Informationspolitik konstatiert. Bislang ist für die Verwaltung kein Gesamtüberblick über Aktivitäten zur
Kinder- und Jugendbeteiligung und Ansprechpartner/-innen in den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung verfügbar. Wissen liegt lediglich punktuell vor: Für die Volkshochschule Leipzig ist die demokratische
Bildung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der „Jungen VHS“ ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer bezieht Kinder- und Jugendliche regulär bei der Freiflächengestaltung
ein. Das Büro für Ratsangelegenheiten unterstützt das Jugendparlament organisatorisch. Im Rahmen der
Kinder- und Jugendförderung ist Kinder- und Jugendbeteiligung ein Querschnittsthema im Rahmen der Beauftragung freier Träger durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Das Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung sieht Partizipation als ein Ziel im Quartiersmanagement.
Potential für strukturelle und konzeptionelle Optimierungen könnte in der Einrichtung einer Geschäftsstelle,
die alle Prozesse im Rahmen der kommunalen Partizipationsbemühungen koordiniert und die zugleich
engagierten Kindern und Jugendlichen sowie Vertreter/-innen der Politik als Ansprechpartner zur Verfügung
steht, liegen. Mit der Einrichtung einer solchen Geschäftsstelle würde den Erfahrungen anderer Kommunen
(Chemnitz, Halle, München, Nürnberg, Stuttgart) gefolgt und zudem den Qualitätsstandards für eine kinderund jugendgerechte Kommune6 und den Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen7 entsprochen. Dem Tätigkeitsbereich sollte neben den genannten Schwerpunkten auch die
Neustrukturierung der bestehenden Netzwerk- und Arbeitsgruppenstruktur und die Sicherstellung einer
kontinuierlichen Netzwerkarbeit zugeordnet werden. Darüber hinaus erscheint es schlüssig, in den
Aufgabenbereich auch die pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes einzugliedern.
Mit der pädagogischen Begleitung und darin eingeschlossen dem Aufbau einer repräsentativen
Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen wurden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung
2011 das Leipziger Kinderbüro, 2012 der Stadtjugendring Leipzig e. V. beauftragt. Der Stadtjugendring
Leipzig e. V. hatte zudem die Aufgabe, Bedarfe Jugendlicher in den Planungsräumen der Jugendhilfe zu
eruieren, diese an die Verantwortungsträger vor Ort sowie der Stadtverwaltung weiter zu leiten und
jugendrelevante Beteiligungsmaßnahmen in den Planungsräumen zu koordinieren. Der Träger kündigte
seinen Vertrag zum September 2015. Er begründete seine Entscheidung u. a. mit einem unzureichendem
Verständnis für die Gelingensbedingungen für Jugendbeteiligung, einem fehlenden gemeinsamen
6
vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen
Interessenvertretungen. Frankfurt am Main, u. a. S. 7 ff.
7
(2015):
Qualitätsstandards
für
kommunale
vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune,
Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin. S. 32.
8
Arbeitsverständnis sowie einer defizitärer Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Darüber hinaus wurden der
begrenzte finanzielle Rahmen für das Projekt sowie der bestehende Rollenkonflikt aufgrund einer fehlenden
direkten Kommunikationsstruktur zwischen Jugendparlament und Verwaltung als Gründe für die Kündigung
angeführt.
Mit der vorgeschlagenen Anbindung der pädagogischen Begleitung des Jugendparlamentes an die
Verwaltung, statt einer erneuten Leistungsvereinbarung mit einem Träger der Jugendhilfe, könnten die durch
den Stadtjugendring Leipzig e. V. signalisierten strukturellen Defizite ausgeglichen werden. Ebenso werden
Schnittstellenprobleme minimiert. Durch die Anbindung an die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
wäre zudem eine pädagogisch-fachliche Konzentration möglich und die inhaltliche Arbeit des
Jugendparlamentes könnte mit Wissen um Verwaltungsabläufe, bestehende Arbeitsstrukturen, etc. gezielt
unterstützt werden. In der Abstimmung mit den Dezernaten kann auch die Vorlagenarbeit intensiviert werden.
Gleichfalls ist eine geringere Personalfluktuation infolge von zeitlich begrenzten Leistungsvereinbarungen
und damit verbundenen Arbeitsverträgen zu erwarten, wenn eine entfristete Personalstelle in der Verwaltung
zur Verfügung steht.
Um dennoch planungsraumbezogen der Kinder- und Jugendbeteiligung mehr Kraft zu geben sowie
gesamtstädtische Aktivitäten stärker mit den planungsraumbezogenen zu verknüpfen, ist die Arbeit der
Träger in den Planungsräumen und hierbei insbesondere die der, bereits über Leistungsvereinbarungen mit
dem Amt für Jugend, Familie und Bildung gebundenen, Träger mit Managementfunktion gemäß Fachplan
Kinder- und Jugendförderung weiter zu profilieren. Einerseits ist die Beratung von Kindern und Jugendlichen
zu Möglichkeiten und Formen der Beteiligung an jugendhilfepolitischen und gesellschaftlichen
Entscheidungsprozessen im und für den Planungsraum zu intensivieren, andererseits konkrete
Beteiligungsangebote im Planungsraum zu entwickeln bzw. zu unterstützen.
Hinsichtlich Beteiligungsangeboten und -formen in Leipzig ist festzustellen, dass diese in ihrer Beteiligungsintensität von Mitsprache und Mitwirkung über Mitbestimmung bis hin zu Selbstbestimmung reichen.
Aktuell vorhanden sind projektbezogene, offene und parlamentarische Formen. Projektbezogene Formen,
wie Schulprojekttage oder Forschungsaufträge an Kinder und Jugendliche in Form von Befragungen dienen
zur Ermittlung von zielgruppenspezifischen Ideen, Wünschen und Interessen und werden bspw. durch das
Leipziger Kinderbüro in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung im Rahmen von Schulbaumaßnahmen umgesetzt. Sie sind sinnvoll anwendbar bei abgegrenzten Problemstellungen und konkreten Planungsvorhaben.
Bei repräsentativen offenen Formen, wie Gesprächsforen oder Umfragen, als Beispiel ist hier die Kindersprechstunde des Oberbürgermeisters anzuführen, ist in erster Linie die Einholung eines Meinungsbildes von
Kindern und Jugendlichen zentral. Parlamentarische Formen, wie das Jugendparlament, sind durch formale
Strukturen gekennzeichnet.
Trotz der Vielzahl an Angeboten muss auch konstatiert werden, dass nicht alle kontinuierlich genutzt oder
angeboten werden und eine schlüssige Kopplung fehlt. Beteiligung junger Menschen ist abhängig von deren
Lebenslagen und damit Aspekten wie Alter, Geschlecht, soziales Kapital oder Wohnort. Perspektivisches Ziel
muss es daher sein, die Angebote der Kinder- und Jugendbeteiligung noch stärker an den Voraussetzungen
und Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen anzupassen (z. B. junge Menschen mit
Migrationshintergrund, Behinderung) und diese systematisch aufeinander aufzubauen. Wichtig ist, dass für
die Beteiligung Formen und Methoden gewählt werden, die der jeweiligen Zielgruppe, dem inhaltlichen
Gegenstand der Beteiligung und dem Ziel der Beteiligung entsprechen.
Die Leipziger Erfahrungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche bereit sind, sich zu engagieren, insbesondere für konkrete Themen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, gleich ob bei der Gestaltung von Freizeitangeboten (z. B. Offener Treff), Baumaßnahmen in und um Schule (z. B. Freiflächengestaltung an der 74. Schule)
oder Verkehrsprojekten, bei denen der kindliche Blick auf Verkehrssicherheit von unschätzbar hohem Wert
ist (z. B. Schulwegsicherheit im Rahmen der Reaktivierung der Schule am Opferweg). Kinder und Jugendliche sind Experten in eigener Sache. Wer z. B. ein Schulgebäude und -gelände regelmäßig nutzt, weiß auch
was nötig ist, um ein optimales Lern- und Freizeitumfeld zu schaffen. Kindergärten und Schulen sind äußerst
wirksame Orte für Beteiligungserfahrungen. Diese, u. a. Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Verbände
(Sport, Natur, Kultur) in die kommunalen Partizipationsbemühungen einzubeziehen gewährleistet eine unmittelbare Erreichbarkeit der Kinder und Jugendlichen als Zielgruppe von Partizipation. Es erfordert jedoch
auch, dass die Beteiligten über eine partizipationsfördernde Haltung verfügen und dass über ein Qualifizierungskonzept sichergestellt ist, dass sie auf die notwendigen didaktischen Kompetenzen für die Gestaltung
von Beteiligungsvorhaben zurückgreifen können. Spezifische Angebote für Fachkräfte in Kitas und Grund9
schulen unterbreitet, wie skizziert, das Leipziger Kinderbüro. Der durch den Stadtjugendring Leipzig e. V. geplante Fachtag „Demokratische Prozesse und Beteiligung für Jugendliche spannend gestalten“ für Lehrkräfte
konnte aufgrund mangelnder Resonanz nicht durchgeführt werden. Speziell für Mitarbeiter/-innen der Kernverwaltung stehen Weiterbildungsangebote noch gänzlich aus.
Durch Kinder- und Jugendbeteiligung können kommunale Finanzmittel gezielter, entsprechend der Bedürfnisse junger Menschen, eingesetzt werden. Durch Beteiligung steigt die Identifikation mit den von Kindern und
Jugendlichen mitgestalteten Räumen. Zeichen der Unzufriedenheit, wie zum Beispiel Vandalismus oder andere Formen von Verweigerung, können abnehmen, da sich Kinder und Jugendliche für das, was sie selbst
geschaffen haben, verantwortlich fühlen (Bsp.: Kindervereinigung Leipzig e. V. - Die Kirsche; Projekt: "Wir
planen einen Spielplatz der Generationen").
Können Kinder und Jugendliche Beteiligung und die damit verbundenen Aushandlungsprozesse erfahren,
eignen sie sich soziale Kompetenzen und zivile Orientierungen an, die von zentraler Bedeutung für das Gemeinwesen einer Bürgerstadt wie Leipzig sind. Wenn Kinder- und Jugendliche erleben, dass bei Planungen
und Entscheidungen, die sie und ihre Lebenswelt betreffen, ihre Meinungen und Vorschläge aufgenommen
werden, wenn ihre aktive Mitarbeit Veränderungen bewirken kann, so stärkt das die Bereitschaft zu weiterem
Engagement. Gute Erfahrungen und die Zufriedenheit mit Beteiligung führen dazu, dass junge Menschen
sich weiterhin am Wohnort engagieren, für sich und für andere. Frühe Beteiligungserfahrungen sind Grundsteine für ein nachhaltiges Demokratieverständnis, unter anderem durch den hohen Grad der positiven Anerkennung, die im Beteiligungsprozess erfahren werden kann.
3 Maßnahmen
Bei der Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung hat Leipzig bereits viel erreicht, jedoch bedarf es einer
Strategie, wie die skizzierten Elemente der Kinder- und Jugendbeteiligung noch besser aufeinander abgestimmt werden können, um ihre Wirkungskraft im Bereich der demokratischen Bildung zu erhöhen. Über die
nachfolgend dargelegten Maßnahmen werden die einzelnen Aktivitäten, gemäß den aufgezeigten Entwicklungsperspektiven, miteinander verbunden und aufeinander abgestimmt. Anliegen ist es, eine Beteiligungskultur mit verlässlichen Strukturen und einem koordinierten Zusammenspiel der einzelnen Akteure zu entwickeln, die Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bietet, sich kontinuierlich für die Entwicklung einer demokratischen Stadtgesellschaft zu engagieren. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend veröffentlichten „Allgemeinen Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ 8
werden hierbei als Leitlinien für die Planung von konkreten Partizipationsprozessen und als Qualitätskriterien
herangezogen (vgl. dazu auch DA OBM Nr. 37/2001, Gliederungspunkt 4):
Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt.
Beteiligung erfolgt frühzeitig und über die Phasen/Einzelschritte von Projekten hinweg.
Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendlichen möglich.
Die Ziele und Entscheidung sind transparent.
Es gibt Klarheit über Entscheidungsspielräume.
Die Informationen sind verständlich und die Kommunikation ist gleichberechtigt.
Kinder und Jugendliche wählen für sie relevante Themen aus.
Die Methoden sind attraktiv und zielgruppenorientiert.
Es werden ausreichende Ressourcen zur Stärkung der Selbstorganisationsfähigkeit von Kindern und
Jugendlichen zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse werden zeitnah umgesetzt.
Es werden Netzwerke für Beteiligung aufgebaut.
Die Beteiligten werden für Partizipation qualifiziert.
Partizipationsprozesse werden so gestaltet, dass sie persönlichen Zugewinn ermöglichen.
Das Engagement wird durch Anerkennung gestärkt.
Partizipation wird evaluiert und dokumentiert.
8
vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune,
Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin. S. 10 ff.
10
Da mit den aktuell verfügbaren Ressourcen nicht alle der nachfolgend gelisteten Maßnahmen gleichzeitig
umgesetzt werden können, wurde eine Priorisierung mit Fokus auf der Gewährleistung der pädagogischen
Begleitung des Leipziger Jugendparlamentes vorgenommen. Mit freiwerdenden bzw. zusätzlichen
personellen Kapazitäten sind schrittweise alle Maßnahmen anzugehen.
11
Tabelle 2: Maßnahmeliste zur Neuausrichtung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Leipzig
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Vorrangig
verfolgter
Qualitätsstandard
Terminierung
Verantwortlichkeit
Finanzierung
Beteiligung ist
gewollt und
wird unterstützt.
ab Stellenbesetzung
Amt für
Jugend,
Familie und
Bildung (51.7)
1 VzÄ
(voraussichtlich EG 9)
Umgehend erforderliche Maßnahmen:
M1
Um die Verbindlichkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung zu sichern richtet die
Stadtverwaltung im Amt für Jugend, Familie und Bildung eine Geschäftsstelle ein.
Ihr obliegen:
Prioritär:
Pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes (vgl. RB IV-1741/09 und RB zu A
096/13 und ÄA 1 zu A 096/13 in der Ratsversammlung vom 17.12.2012)
Untersetzung des vorliegenden Konzeptes, die Aufarbeitung als Gesamtkonzept für
Kinder- und Jugendbeteiligung mit überprüfbaren Zielen, Umsetzung und Fortschreibung unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, des Netzwerkes Kinder- und Jugendbeteiligung sowie Kinder- und Jugendhilfeträgern (M2)
Herstellung von Transparenz über Beteiligungsangebote, deren Nutzung und
schlüssige Kopplung (M2)
Neustrukturierung der bestehenden Netzwerk- und Arbeitsgruppenstruktur und die
Sicherstellung einer kontinuierlichen Netzwerkarbeit
Koordination/Informationstransfer von/zu Beteiligungsprozessen in der Verwaltung
(M2)
Zentrale Anlaufstelle für Kinder- und Jugendliche und Ansprechpartner/-in zu Fragen
der Kinder- und Jugendbeteiligung (M5, M6)
50.000
EUR/Jahr
PSP:
1.100.36.2.0.0
1.11
SK42711200
(ehemals
Leistungsvereinbarung
Stadtjugendring Leipzig
e. V.)
20.500
EUR/Jahr
Nachgeordnet (ressourcenabhängig):
Unterstützung der stadtteilbezogenen Projektarbeit (M8)
Wertschätzung und Würdigung des Engagements von Kindern und Jugendlichen
(M9)
PSP:
1.100.36.3.1.0
1.01
SK42719250
Zur Einrichtung der Stelle (Personal- und Sachkosten) werden die bisher für die pädagogische Begleitung und das Projekt „Jugendbeteiligung in den Planungsräumen“ sowie
anteilig die für die „Internationale Demokratiekonferenz“ verausgabten Mittel genutzt.
M2
Die Leipziger Beteiligungsstrategie wird durch eine Netzwerkstruktur unterstützt.
Die organisatorische Federführung liegt bei der Geschäftsstelle „Kinder- und Jugendbeteiligung“ (M1). Durch die Geschäftsstelle wird in Zusammenarbeit mit den bestehenden
(Demokratiekonferenz)
Es werden
Netzwerke für
Beteiligung
mind. viermal
jährlich
Geschäftsstelle „Kinderund Jugend12
Gremien Steuerungskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung“, AG „Kinder- und Jugendbeteiligung/Elternmitwirkung bei Schulbauvorhaben“ und AG „Demokratiekonferenz“
eine Neustrukturierung der Gremien vorgenommen, sodass eine dauerhafte Kommunikations- und Netzwerkstruktur zur Kinder- und Jugendbeteiligung ohne Doppelstrukturen
etabliert werden kann. Über Arbeitsgruppen wird eine vertiefte inhaltliche Bearbeitung
von thematischen Schwerpunkten gewährleistet. Je nach Spezifik ist die Expertise weiterer Akteure einzuholen. So sollte bspw. in Bezug auf Freizeit und Sport die Sportjugend des Stadtsportbundes Leipzig e. V., als Interessenorganisation der in Sportvereinen
organisierten
Kinderund
Jugendlichen,
einbezogen
werden.
Das Netzwerk unterstützt Partizipationsprojekte von Kindern und Jugendlichen, entwickelt die Leipziger Partizipationsstrategie weiter und stimmt das Spektrum an Beteiligungsmöglichkeiten aufeinander ab. Es ermöglicht die ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung und bindet zivilgesellschaftliche Akteure ein.
M3
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird in der gesamten Verwaltung
als Querschnittsaufgabe gestärkt. Es gibt klar benannte Verantwortliche für die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadtverwaltung.
Orientiert an der DA OBM Nr. 37/2001 benennen Ämter, deren Verwaltungshandeln
überwiegend oder punktuell Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, der
Geschäftsstelle „Kinder- und Jugendbeteiligung“ eine Vertreterin/einen Vertreter als
Ansprechpartner/-in für Beteiligungsverfahren und -räumen ihnen Ressourcen für
Beteiligungsprozesse ein:
1.15 – Büro für Ratsangelegenheiten
32 – Ordnungsamt
36 – Amt für Umweltschutz
52 – Amt für Sport
67 – Amt für Stadtgrün und Gewässer
41 – Kulturamt
42 – Volkshochschule
45 – Leipziger Städtische Bibliotheken
50 – Sozialamt
53 – Gesundheitsamt
61 – Stadtplanungsamt
64 – Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
65 – Amt für Gebäudemanagement
66 – Verkehrs- und Tiefbauamt
81 – Referat für Beschäftigungspolitik
Andere städtische Ämter sind bei Bedarf in die Umsetzung von Beteiligungsprojekten
einzubeziehen. Für die jeweilige Durchführung der Beteiligungsprozesse zeichnen die
beteiligung“
aufgebaut.
Beteiligung ist
gewollt und
wird
unterstützt.
auf Abfrage
nach Vollzug
von M1
Fachämter
der Stadtverwaltung
Es werden
Netzwerke für
Beteiligung
aufgebaut.
13
Fachämter in Abstimmung mit dem Netzwerk und seiner Arbeitsgruppen verantwortlich.
Orientierung gibt der Leitfaden „Kinder- und Jugendbeteiligung“ (vgl. VI-DS-01847).
M4
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird als fachlicher Standard der
Stadtverwaltung und der Kommunalpolitik weiter forciert.
Um Unterstützung zu erfahren innerhalb des Prozesses, die Interessen und Bedarfe junger Menschen handlungsleitend in der Kommune zu verankern und die Potentiale kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung zu nutzen, beteiligt sich die Stadt Leipzig am
Programm „Jugendgerechte Kommune“ (2015 -2018) (siehe www.jugendgerecht.de).
Die Demokratiekonferenz wird stärker auf kommunale Projekte und Themen sowie den
Austausch mit kommunalen Politikern konzentriert.
ab 11/2015
Geschäftsstelle „Kinderund Jugendbeteiligung“,
Koordinierung
sstelle für
Bürgerbeteilig
ung „Leipzig
weiter
denken“, Amt
für Jugend,
Familie und
Bildung (51.7,
51.3),
Jugendparlam
ent, Fachämter der
Stadtverwaltung
Geschäftsstelle „Kinderund Jugendbeteiligung“,
Fachämter der
Stadtverwaltung,
Netzwerk
„Kinder- und
Jugendbeteilig
ung“
Auf Basis des Ratsbeschlusses VI-A-01082 wird eine Bilanz zu informellen Beteiligungsverfahren der letzten drei Jahre gezogen. Ziel der Bilanzierung ist es, anhand der Ergebnisse verschiedene Varianten zur Verbesserung der Beteiligungskultur in Leipzig zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wird die geplante Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung eng mit der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung „Leipzig weiter denken“ zusammenarbeiten.
M5
M6
Die Selbstorganisationsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen wird gefördert
und die Beteiligungsgremien junger Menschen unterstützt.
Die Stadtverwaltung und das Netzwerk „Kinder- und Jugendbeteiligung“ unterstützen die
bestehenden Gremien von Kindern und Jugendlichen durch Personal-, Sach- und Finanzressourcen (u. a. Öffentlichkeitsarbeit, Lobbyarbeit, Initiierung von Projekten, Begleitung, Beratung). Sie sondiert aktiv Wege, um die Eigeninitiative von Kinder und Jugendlichen sowie Projekte und Veranstaltungen von Jugendlichen, die in und um ihren
Lebensraum dazu beitragen, Demokratie, freiwilliges Engagement und ein tolerantes
Miteinander zu fördern, z. B. über die Einrichtung eines Jugendfonds (vgl. RBV-2075/14
Strategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“).
Es werden
ausreichende
Ressourcen
zur Stärkung
der Selbstorganisationsfähigkeit von
Kindern und
Jugendlichen
zur Verfügung
gestellt.
fortlaufend
Die Verwaltung nutzt ihre Möglichkeiten im Rahmen der Kooperation mit der
Sächsischen Bildungsagentur sowie in der Zusammenarbeit mit dem
StadtSchülerRat, um Schüler/-innen über Beteiligungsangebote an demokratische
Prozesse heranzuführen.
Kommunale Handlungsfelder für Partizipation an Schulen sind beispielsweise die
Beteiligung ist
für alle Kinder
und Jugendlichen
möglich.
fortlaufend
5.000
EUR/Jahr
Jugendfonds
des Bundesprogramms
„Demokratie
leben“ (vgl.
RBV-2075/14
Strategie
„Leipzig. Ort
der Vielfalt“).
Geschäftsstelle „Kinderund Jugendbeteiligung“ in
Abstimmung
14
Schulsozialarbeit, Ganztagsangebote, der Schulklub oder Schulbibliotheken/Leseräume.
Gemeinsam mit der Sächsischen Bildungsagentur sind Möglichkeiten zu schaffen,
Schulen als demokratische Orte im Unterricht, außerunterrichtlich und bei der
Schulprogrammarbeit stärker zu etablieren (vgl. RBV 2092/14; „Jugend und Politik im
Dialog!“, etc.). Berücksichtigt wird hierbei auch der Bereich der Lehrerfortbildung. In
Zusammenarbeit mit dem StadtSchülerRat werden die Potentiale des Projektes
„Demokratie fängt klein an!“ genutzt.
mit Amt für
Jugend,
Familie und
Bildung (51.7),
Regionalstelle
Leipzig der
Sächsischen
Bildungsagentur,
StadtSchülerRat
Zeitlich nachrangige Maßnahmen (ressoucenabhängig)
M7
Die Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in den Fachämtern der Stadtverwaltung
in Bezug auf Beteiligung wird sichergestellt.
Ziel ist es, dass qualifizierte Personen in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich das Thema
„Beteiligung“ als Schlüsselpersonen bzw. Multiplikatoren vertreten, Ansprechpartner/-innen für Kolleg/-innen und andere Bereiche sind und Kinder und Jugendliche bei Beteiligungsvorhaben unterstützen. Es wird geprüft, inwieweit konzeptionelle Grundlagen des
Modellprojektes „mitWirkung!“ nachgenutzt werden können.
Die Beteiligten
werden
für
Partizipati
on
qualifizier
t.
Aufnahme in
den
Fortbildungsk
atalog der
Verwaltung
2016 ff.
Organisation:
VHS, AfJFB,
freie Träger
der Jugendhilfe in
Zusammenarbeit mit
Personalamt;
Umsetzung:
Fachämter der
Stadtverwaltung
ggf. über
Förderung
oder
Leistungsvereinbarungen mit
freien Trägern
fortlaufend
Amt für
Jugend,
Familie und
Bildung (51.3)
ca. 10.000
EUR/Jahr
Die Methoden
sind
attraktiv
und
zielgrupp
enorientie
rt.
M8
Ergänzend zu gesamtstädtischen Beteiligungsprozessen und -strukturen wird
eine stadtteilbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung auf- bzw. ausgebaut, die es
Kindern ermöglicht, sich anlassbezogen zu kommunalen Fragen äußern zu können.
Denkbar sind planungsraumbezogene Veranstaltungen zu Fragen der Nutzung und Gestaltung des Ortsteils oder Sozialraumes und des direkten Lebensumfelds. Dies können
etwa Planungsraumkonferenzen im Zuge der Erstellung des Fachplanes zur Kinder- und
Jugendförderung oder bei der Entwicklung von Stadtteilentwicklungskonzepten sein. In
Beteiligung ist
für alle Kinder
und Jugendlichen möglich.
PSP:
1.100.36.3.1.0
1.01
SK42719250
(Demokratie15
offen Beteiligungsformen (z. B. Versammlungen, Foren) werden Kinder und Jugendliche
themenbezogen an den für den Planungsraum relevanten Entscheidungen beteiligt.
Darüber hinaus werden Kinder- und Jugendliche gezielt zu Möglichkeiten und Formen
der Beteiligung beraten und bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte unterstützt. Hierfür wird ein Teil der Mittel der Demokratiekonferenz genutzt (vgl. Gliederungspunkt 3.1). Dazu ist eine enge Kooperation zwischen schulischen Akteuren (z. B.
Schulsozialarbeit, M7), den Koordinatoren für Jugend und Bildung, den Trägern mit Managementfunktion sowie den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe notwendig (vgl. Abbildung 2).
konferenz)
M9
Das Engagement von Kindern und Jugendlichen wird öffentlich wertgeschätzt
und anerkannt.
In einer entwickelten Beteiligungskultur zeigt sich die Anerkennung von jungen Menschen in der dialogischen, kooperativen und gleichwertigen Zusammenarbeit der Verantwortungsträger mit den Kindern und Jugendlichen sowie ihren Interessenvertretern.
Kinder und Jugendliche erfahren darüber hinaus durch die Stadtverwaltung eine Würdigung ihrer Arbeit sowohl durch ideelle als auch durch materielle Formen der Anerkennung. Der Ehrenamtsempfang des Oberbürgermeisters können hierzu genutzt werden.
Gleichfalls sind Würdigungen im Rahmen von themenbezogenen Veranstaltungen anzustreben (z. B. Sportlerball, Courage zeigen Konzert, Demokratiekonferenz etc.)
Das
Engagement
wird durch
Anerkennung
gestärkt.
jährlich
Geschäftsbereich des
Oberbürgermeisters,
Geschäftsstelle „Kinderund Jugendbeteiligung“
M10
Zur Qualitätssicherung erfolgen eine Dokumentation der Beteiligungsprojekte
sowie eine Auswertung zur Realisierung von Beteiligung und zur Umsetzung der
Ergebnisse von Beteiligungsverfahren.
Partizipation
wird evaluiert
und
dokumentiert.
fortlaufend
Fachämter der
Stadtverwaltung,
Geschäftsstelle „Kinderund Jugendbeteiligung“ in
Abstimmung
mit Amt für
Jugend,
Familie und
Bildung (51.3)
Ziel ist es, über die Entwicklung einer geeigneten Statistik zur Dokumentation von
Beteiligungsangeboten, -formen und Teilnehmerzahlen; deren Implementierung im
Rahmen von Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen; eine Auswertung zur
Umsetzung von Beteiligungsmaßnahmen sowie eine Rückkopplung zur Einbettung der
Ergebnisse in Planungen und Konzepte die Beteiligungsqualität reflektierbar zu machen.
Daran ausgerichtete Fachaustausche unter den Netzwerkakteuren helfen bei der
kontinuierlichen Weiterentwicklung der Arbeit. Im Rahmen des Jugendhilfereports ist
über Maßnahmen und Erfahrungen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu
berichten. Die Jugendstudien dienen als Bedarfsanalyse zu Angeboten der Beteiligung.
16
17
3.1 Demokratiekonferenz
Die Internationale Demokratiekonferenz wird 2015 zum nunmehr vierten Mal durchgeführt. Das Format wurde stets als Prozess verstanden, der eine intensive Arbeit von und mit Jugendlichen vor und nach der Konferenz voraussetzte. So wurde den Teilnehmenden bereits im Vorfeld eine methodische Vorbereitungsphase
ermöglicht, um sie zu befähigen und zu ermutigen, sich engagiert in die Konferenz einzubringen. Unter der
Prämisse, die Demokratiekonferenzen als Dialogkonferenzen in einem demokratischen Prozess zu gestalten, konnten Jugendliche u. a. in Vorbereitungsworkshops „Fit für die Demokratiekonferenz“ sowie Zukunftswerkstätten Ideen, Erwartungen und Wünsche an die inhaltliche und methodische Ausrichtung diskutieren.
Jugendliche waren zusätzlich über die AG „Demokratiekonferenz“ an der Planung und Organisation beteiligt.
Während der Konferenzen stand insbesondere der Dialog auf Augenhöhe mit Politiker/-innen, Repräsentanten aus Politik und Gesellschaft und Multiplikatoren im Vordergrund. Impulse, die im Ergebnis der Konferenz
von den Jugendlichen formuliert wurden, flossen wiederum in die Leipziger Strukturen oder Veranstaltungen
ein, wie z. B. der Sprechstunde des Oberbürgermeisters.
Insofern war das Konzept der Demokratiekonferenz bislang zwar gut an den Bedürfnissen junger Menschen
ausgerichtet. Im Kontext des Auf- bzw. Ausbau einer Beteiligungskultur in der Stadt Leipzig kann die Veranstaltung jedoch kein Schwerpunkt sein, sondern lediglich ergänzenden Charakter haben. Sie dient der Außendarstellung Leipzigs und dem Gewinnen neuer Impulse im Handlungsfeld demokratischer Bildung. Langfristige, strukturell und qualitativ wirksame Effekte sind jedoch eingeschränkt möglich. Es wird daher geplant,
die Konferenz nicht mehr in ihrem jetzigen Format durchzuführen, sondern zwei Drittel der bisher verfügbaren Mittel (ca. 10.000 EUR/Jahr) den Kinder- und Jugendgremien bzw. Jugendinitiativen für offene Jugendveranstaltungen und Beteiligungsformate und daraus erwachsende Ideen zur Verfügung zu stellen (siehe M5,
M6, M8 der Maßnahmeliste und Abbildung 2) sowie als Personal- und Sachkosten für die Geschäftsstelle zur
Kinder- und Jugendbeteiligung (ca. 20.500 EUR/Jahr; M1) umzuwandeln.
Abbildung 2: Stadtteilbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder- und Jugendliche richten hierbei ihre aus Beteiligungsprozessen heraus entwickelten Ideen an schulische Akteure, wie den/die Schulsozialarbeiter/-in oder den/die Mitarbeiter/-in im Schulclub, an einen Träger
im Planungsraum, an den jeweiligen Träger mit Managementfunktion, den Koordinator für Jugend und Bildung oder die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Von den schulischen Akteuren oder Trägern
werden die Kinder- und Jugendlichen an den Träger mit Managementfunktion bzw. den Koordinator für Jugend und Bildung im Planungsraum vermittelt. Diese sind zentrale Ansprechpartner im Planungsraum und
darüber hinaus durch Planungsraum-Arbeitskreis, Dienstberatung und Vertiefungstreffen über bestehende
Angebote (auch in anderen Planungsräumen) informiert. Die Träger mit Managementfunktion bzw. Koordinatoren für Jugend und Bildung vermitteln in bestehende Beteiligungsprojekte und entscheiden (nach Abstimmung im Planungsraum-Arbeitskreis) über Zuschüsse für Projekte (Gesamtbudget pro Planungsraum: 1.000
18
€/Jahr, max. aber 400 € pro Projekt). Sind Projekte nicht durch dieses Budget umsetzbar bzw. hat eine Idee
der Kinder- und Jugendlichen Relevanz für die Gesamtstadt, erfolgt eine Weitervermittlung an die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Diese entscheidet innerhalb des verfügbaren Budgets (4.000 €/Jahr,
max. 2.000 € pro Projekt; nach Abstimmung im Netzwerk) über die Umsetzung. Um Transparenz über geförderte Projekte, Veranstaltungen, etc. zu erhalten, informieren sich Träger mit Managementfunktion, Koordinatoren für Jugend und Bildung und Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung gegenseitig über neue Projekte. Sofern ein Quartiersmanagement im Stadtteil zur Verfügung steht, wird die Einbindung in Beteiligungsprojekte geprüft und das dort vorliegende Wissen und die Kompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung genutzt.
Mit diesem Ansatz würde die Selbstorganisationsfähigkeit der Jugendlichen gestärkt. Voraussetzung ist, dass
auch Kinder und Jugendliche in der Entfaltung von Partizipations- und Demokratiekompetenzen unterstützt
werden. Hierbei sind auch peer education-Ansätze weiter zu verfolgen (siehe „Demokratieführerschein“).
Für die Ausrichtung der Demokratiekonferenz sollen zukünftig maximal 30.000 EUR/zweijährlich verausgabt
werden. Geplant ist, die Konferenz zu einem Forum in erster Linie der Stadt Leipzig zu fokussieren, welches
Initiativen sowie Akteure der Kinder- und Jugendbeteiligung zusammenführt, Austausch und neue Impulse
ermöglicht. Sie soll insgesamt stärker auf kommunale Projekte und Themen sowie den Dialog mit
kommunalen Politikern konzentriert werden. Es ist vor diesem Hintergrund mit deutlich geringeren Kosten
oder generell keinen Kosten für z. B. Miete, Technik, Referenten, Moderatoren, Koordination und
Koordinationsassistenz, Unterbringung, Dolmetscherleistungen, mediale Aufbereitung/Umsetzung (Webblog,
Livestream, Live-Kommunikation Soziale Medien, Videoprodukte) etc. zu rechnen.
19
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
ja
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja*
* ggf. nach
Neuausschreibung
der Beförderungsleistungen
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
01.5/016/02.10
01.5/016/02.10
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Fassung vom: 19.11.2015
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1