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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1065402.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
09.06.16, 12:00
Aktualisiert
16.06.16, 19:57

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-01526-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendbeirat 13.06.2016 Bestätigung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Jugendbeirat/Jugendparlament Betreff Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ersetzt: 1. Das Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig wird bis spätestens zum II. Quartal 2017 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Entwurf (insbesondere geplante Maßnahmen) in Abstimmung mit Vertreter*innen des Jugendparlamentes, des StadtSchülerRats, des Jugendhilfeausschusses und weiteren freien Trägern in Leipzig, welche in diesem Themengebiet aktiv sind, zu überarbeiten und entsprechend anzupassen. Neufassung Beschlusspunkt 2: 2. Um die weitere Arbeit des Leipziger Jugendparlamentes sicherzustellen, schafft die Verwaltung umgehend 1 VzÄ (vorr. E9) im Stellenplan 2016. Dieser Stelle obliegt ausschließlich die pädagogische Begleitung des Leipziger Jugendparlamentes. Die Stelle ist im Amt für Jugend, Familie und Bildung anzusiedeln und wenn möglich in Form einer Stabsstelle zu etablieren. Dem Jugendparlament werden im Rahmen der Stellenbesetzung größtmögliche Mitbestimmungsmöglichkeiten eingeräumt. Seite 1/5 Die Satzung des Jugendparlamentes wird in § 9, Abs. 2 Satz 2 wie folgt geändert: „Dazu wird in der Stadtverwaltung 1 VzÄ geschaffen.“ Die Beschlusspunkte 3 und 4 bleiben unverändert. Beschlusspunkt 5 wird gestrichen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Im Folgenden soll auf die vorangegangenen Änderungen bezüglich der Beschlussvorlage kurz eingegangen werden. Zu Beschlusspunkt 1: Die Stadtverwaltung wurde bereits zu Beginn des Jahres 2015 mit der Erarbeitung eines Partizipationskonzeptes zur demokratischen Bildung beauftragt, welches nun in Form eines Konzeptes zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Leipzig vorliegt. Wir begrüßen ausdrücklich das Anliegen, welches aus dem Leipziger Stadtrat artikuliert und von der Stadtverwaltung aufgegriffen wurde, dass die Internationale Demokratiekonferenz unterjährig durch weitere Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen begleitet werden sollte und der Fokus insbesondere auf Beteiligung/Partizipation gelegt wurde. Aus unserer Sicht weist der Entwurf allerdings einige Probleme auf. Beispielsweise wird die öffentliche Wertschätzung und Anerkennung des Engagements von Kindern und Jugendlichen nur unter der Kategorie „ressourcenabhängig“ und dort auch nur als Maßnahme 9 von 10 aufgeführt. Wir sind der Ansicht, dass Beteiligung vor allem ernst gemeint sein muss und die Ergebnisse für alle beteiligten Akteur*innen transparent umgesetzt werden sollten. In diesem Zusammenhang ist eine Anerkennung für ehrenamtliches Engagement – insbesondere in jungen Jahren – unerlässlich. Weiterhin ist es für uns unverständlich, dass das Thema Qualitätssicherung und Dokumentation von Beteiligungsprojekten die niedrigste Priorität aller Maßnahmen überhaupt aufweist. Ein Mehrwert und Lerneffekt kann für die Beteiligten nur dann erreicht werden, wenn die durchgeführten Partizipationsprojekte auch evaluiert und ggf. angepasst werden. Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass vor allem diejenigen Personen für das Thema Beteiligung/Partizipation sensibilisiert werden sollten, die tagtäglich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten: Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen in Jugendclubs, Jugendvereinen, Jugendverbänden und Offenen Treffs. Eine Weiterbildung von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sollte in einem zweiten Schritt stattfinden. Die freien Träger sind aus unserer Sicht in dem Konzept völlig unterrepräsentiert. Eine zusätzliche Finanzierung ihrer Arbeit für das Thema Beteiligung ist leider nicht vorgesehen. Im Konzept bedarf es aus unserer Sicht noch weiterer Veränderungen, welche mit den entsprechenden Akteur*innen diskutiert werden sollten. Das Konzept soll nun während einer Jugendparlamentssitzung in kurzer Zeit besprochen werden, damit dies an den Jugendbeirat weitergegeben werden kann und in der Juni-Stadtratssitzung noch vor der Sommerpause beschlossen wird. Veränderungsmöglichkeiten sind für uns de facto nicht möglich, da das Konzept auch erst eine Woche vor der Jugendparlamentssitzung im ALLRIS veröffentlicht wurde. Wir bedauern sehr, dass uns nur im Rahmen zweier Absprachetreffen mit Verwaltung und den Stadträt*innen des JHA (im August und September 2015), in denen vor allem das weitere Verfahren Seite 2/5 zur pädagog. Begleitung des JuPas besprochen wurde, die Möglichkeit eingeräumt wurde, kurz Forderungen zu formulieren. Diese finden sich im Entwurf jedoch nicht wieder. Die auf Seite 1 des Konzeptes getätigte Aussage, dass das vorliegende Papier mit Vertreter*innen verschiedener Organisationen und Vereine vorabgestimmt wurde, ist - zumindest für das Jugendparlament - definitiv nicht zutreffend. Da sich das Konzept nicht nur auf unsere Arbeit sondern auch auf die Arbeit zukünftiger Jugendparlamente auswirken wird und daher eine gewisse Tragweite hat, würden wir eine ausführliche Diskussion des Entwurfs begrüßen. Die Beschlussfassung sollte verschoben werden. Zu Beschlusspunkt 2: Bereits seit Oktober 2015 hat das Jugendparlament keine pädagogische Begleitung mehr. Seit diesem Zeitpunkt sind einige Jugendliche zurückgetreten und die Beteiligung gestaltet sich manchmal etwas schwierig. Eine pädagogische Begleitung kann aus unserer eine wichtige Abhilfe schaffen, in dem sie uns berät, unterstützt und einen anderen Blick auf Ideen, Vorhaben und geplante Projekte hat. Sie kann außerdem motivierend wirken und das Engagement von Jugendlichen wertschätzen. Kurz gesagt: sie ist für uns unerlässlich. Trotz mehrmaliger Versuche konnten wir nicht erreichen, dass ein erneutes Absprachetreffen mit Verwaltung und Stadträt*innen aus dem Jugendhilfeausschuss stattfindet, so wie dies bereits zwei Mal Ende letzten Jahres geschah. Gemeinsam mit dem Stadtjugendring hatten wir die Stadtverwaltung bereits im August/September 2015 darauf hingewiesen, dass die Stellenbesetzung für die pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes unabhängig vom Prozess der Erarbeitung des Konzeptes zur Kinder- und Jugendbeteiligung stattfinden kann. Wir bedauern sehr, dass dies nicht geschehen ist. Dadurch wurde viel wertvolle Zeit verschenkt und das Jugendparlament hat bis heute keine neue pädagogische Begleitung bekommen. Eine solche zeitliche Verzögerung ist aus unserer Sicht besonders schade, weil wir das erste gewählte Jugendparlament in Leipzig sind und auch wir erst Erfahrungen in diesem Bereich sammeln müssen! Ohne eine gewisse pädagogische Unterstützung ist dies nur in Teilen möglich. Aus unserer Erfahrung zu Zeiten der Initiativgruppe Jugendparlament und auch nach der JuPa-Wahl 2015 sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass eine ganze Stelle nur für die pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes von Nöten ist. Im Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung soll diese eine Stelle nun eine Vielzahl weiterer Aufgaben bekommen. Wir befürchten, dass die pädagogische Begleitung dann hinten anstehen muss, weil andere Aufgaben als offensichtlich wichtiger eingeschätzt werden. Von einer Stabsstelle erhoffen wir uns eine gewisse Unabhängigkeit innerhalb der Struktur der Stadtverwaltung. Zu den Beschlusspunkten 3 und 4: Diese resultieren aus Beschlusspunkt zwei und bedürfen deshalb keiner Änderung. Zu Beschlusspunkt 5: Da dies Teil des Beteiligungskonzeptes ist, sollte es zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlossen werden. Nichtsdestotrotz glauben auch wir, dass Beteiligungsprojekte auch vor Ort (d.h. In den Jugendhilfeeinrichtungen der Planungsräume) stattfinden sollten, weil dies eher die natürliche Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen im Alltag betrifft. Seite 3/5 1. Änderungssatzung zur Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Leipzig Auf Grundlage des § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349), wird durch Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 22. Juni 2016 die Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Leipzig vom 16. Juli 2014, Beschluss Nr. RBV-2137/14, wie folgt geändert: § 1 Änderung des § 9 Abs. 2 Satz 2 Der bisherige § 9 Absatz 2 Satz 2 der Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Leipzig („Diese Aufgabe soll einem freien Träger der Jugendhilfe übertragen werden.“) wird gestrichen und durch folgenden neuen § 9 Absatz 2 Satz 2 ersetzt: „Dazu wird in der Stadtverwaltung 1 VzÄ geschaffen.“ § 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, 22. Juni 2016