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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1065559.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
10.06.16, 12:00
Aktualisiert
16.06.16, 09:20

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-02540-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 22.06.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Rechnungsprüfungsausschuss Betreff Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzigs zum 31.12.2012 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung einschließlich Teilrechnungen, Anhang) und Rechenschaftsbericht sowie Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes an den Stadtrat über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 5. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum 30.9.2016 einen Maßnahmen – und Zeitplan vor, der die Abstellung bzw. Korrektur der Mängel vorsieht, die im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 20121 festgestellt wurden. vgl. DS VI-2540, Schlussbericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012, Prüfungsvermerk, S. 228- 231. 1 Seite 1/3 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 werden eine Vielzahl von offenen Punkten und erheblichen Mängeln aufgeführt. Unter anderem wurden „fehlende gesetzeskonforme Inventuren … von insgesamt 1,9 Mrd. EURO“ kritisiert. Daher konnte das Rechnungsprüfungsamt dem Jahresabschluss 2012 keinen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilen. Vergleichbare Kritiken gab es schon im Zusammenhang mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig. Diese zum Teil seit langem vorliegenden Kritikpunkte sind dringend abzustellen, um die Grundlage für rechtssichere Jahresabschlüsse in den Folgejahren zu schaffen. Maßstab dafür ist der „uneingeschränkte Prüfungsvermerk“ durch das Rechnungsprüfungsamt. Dafür ist ein Maßnahmen– und damit korrespondierender Zeitplan erforderlich. Seite 2/4