Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1065559.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
10.06.16, 12:00
Aktualisiert
16.06.16, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-02540-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Rechnungsprüfungsausschuss
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzigs zum 31.12.2012
(Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung einschließlich
Teilrechnungen, Anhang) und Rechenschaftsbericht sowie Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes an den Stadtrat über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Stadt Leipzig zum 31.12.2012
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
5.
Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum 30.9.2016 einen Maßnahmen – und Zeitplan vor, der die
Abstellung bzw. Korrektur der Mängel vorsieht, die im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum
Jahresabschluss 20121 festgestellt wurden.
vgl. DS VI-2540, Schlussbericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum
31.12.2012, Prüfungsvermerk, S. 228- 231.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig
zum 31.12.2012 werden eine Vielzahl von offenen Punkten und erheblichen Mängeln aufgeführt. Unter
anderem wurden „fehlende gesetzeskonforme Inventuren … von insgesamt 1,9 Mrd. EURO“ kritisiert.
Daher konnte das Rechnungsprüfungsamt dem Jahresabschluss 2012 keinen uneingeschränkten
Prüfungsvermerk erteilen.
Vergleichbare Kritiken gab es schon im Zusammenhang mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt
Leipzig.
Diese zum Teil seit langem vorliegenden Kritikpunkte sind dringend abzustellen, um die Grundlage für
rechtssichere Jahresabschlüsse in den Folgejahren zu schaffen. Maßstab dafür ist der „uneingeschränkte
Prüfungsvermerk“ durch das Rechnungsprüfungsamt. Dafür ist ein Maßnahmen– und damit
korrespondierender Zeitplan erforderlich.
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