Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064842.pdf
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269 kB
Erstellt
03.06.16, 12:00
Aktualisiert
28.11.17, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-02287-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für
gebietsüberschreitende Buslinien - EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung stimmt dem "1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der
Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien" (Anlage 1) zwischen den Landkreisen
Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig zu.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen
und Erklärungen abzugeben und zu empfangen, die erforderlich sind, um den Beschlusspunkt 1
umzusetzen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
ab 2016
1.740.470,63 €
1.100.51.1.1.06
31420000
Aufwendungen
ab 2016
1.740.470,63 €
1.100.51.1.1.06
43160000
Einzahlungen
ab 2016
1.740.470,63 €
Auszahlungen
ab 2016
1.740.470,63 €
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
x
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 18.05.2016 wurde der „1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ (im Folgenden „1. Nachtrag“)
zwischen den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig beschlossen.
Der Vorlage war als Anlage der entsprechende 1. Nachtrag beigefügt. Zum 1. Nachtrag gehört
darüber hinaus eine „Anlage 1 – Gebietsüberschreitende Buslinien“ (im Folgenden: „Anlage 1“), die
namentlich als Anlage 1 im 1. Nachtrag benannt, jedoch nicht explizit als Dokument beigefügt war.
Seitens der Vertragsparteien Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen wurde der 1. Nachtrag
ebenfalls in den jeweiligen Gremien beschlossen. Die entsprechenden Beschlussausfertigungen der
Landkreise beinhalten explizit auch die Anlage 1 zum 1. Nachtrag als Dokument.
Im Zusammenhang mit der notwendigen Genehmigung des 1. Nachtrages durch die Landesdirektion
Sachsen sowie der Veröffentlichung im sächsischen Amtsblatt ist es jedoch unabdingbar, dass alle
Vertragsparteien dieselben Beschlussausfertigungen vorliegen haben.
Da die Beschlussausfertigung der Stadt Leipzig jedoch nicht die Anlage 1 zum 1. Nachtrag als
Dokument beinhaltet, sind die Beschlüsse der jeweils an der Zweckvereinbarung beteiligten Parteien
nicht vollständig deckungsgleich.
Aus diesem Grund ist es notwendig, die Vorlage zum „1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur
Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ erneut mit der zuvor
genannten Anlage 1 – Gebietsüberschreitende Buslinien durch den Stadtrat beschließen zu lassen,
um eine 100%-ige Deckungsgleichheit der Beschlüsse aller Vertragsparteien zu gewährleisten. Erst
danach kann der 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht
und im sächsischen Amtsblatt veröffentlicht werden.
An der Vorlage selbst sowie weiteren Anlagen wurden dabei inhaltlich keinerlei Änderungen
vorgenommen, es wurde lediglich die Anlage 1 zum 1. Nachtrag hinzugefügt.
Restlicher Sachverhalt siehe Begründung vom 15.01.2016 zur Vorlage.
Anlagen:
- 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für
gebietsüberschreitende Buslinien
- Anlage 1 zum 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für
gebietsüberschreitende Buslinien – „Grenzüberschreitende Buslinien“
- Begründung der Eilbedürftigkeit
1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien
15.01.2016
Begründung
1. Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien
Seit dem 01.01.2014 gilt zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen
und der Stadt Leipzig die „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft
für gebietsüberschreitende Buslinien“ (im Folgenden: Zweckvereinbarung). Hintergrund
dieser Zweckvereinbarung war, dass im Jahr 2013 mehrere personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigungen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) im Busbereich ausgelaufen sind, bzw. die Liniengenehmigungen für weitere gebietsüberschreitende Buslinien zwischen 2017 und 2019 enden. Allen Linien ist gemeinsam, dass diese nicht ausschließlich
das Territorium des Stadtgebietes betreffen, sondern auch in die Zuständigkeit der Landkreise Leipzig und Nordsachsen fallen (“gebietsüberschreitende Linien”). Da die Stadt
Leipzig dadurch nicht alleiniger Aufgabenträger dieser Verkehrsleistung ist, konnte diese
die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH nicht mit der Erbringung der Leistungen auf
der gesamten Strecke, sondern nur mit einem Teil (auf dem Stadtgebiet) beauftragen. Um
auch ab dem Jahr 2014 die Verkehrsleistungserbringung auf der gesamten Linie sicherzustellen, bedurfte es eines koordinierten und gemeinsamen Vorgehens der benachbarten
Aufgabenträger, wobei mit der o. g. Zweckvereinbarung eine Lösung erarbeitet und umgesetzt wurde.
2. Änderungen in der Zweckvereinbarung durch das Verkehrskonzept Markkleeberg
In den Jahren 2014/2015 wurde unter Federführung des Landkreises Leipzig sowie Mitwirkung verschiedener Akteure (u. a. auch der Stadt Leipzig) eine umfangreiche Untersuchung zur zukünftigen Verkehrsführung in Markkleeberg durchgeführt und ein entsprechendes Verkehrskonzept erarbeitet. Ziele waren dabei insbesondere eine übersichtlichere Neugestaltung der Linienführungen in Markkleeberg sowie der Abbau konkurrierender
Parallelverkehre ohne wesentliche Verschlechterungen im Vergleich zum heutigen Verkehrsangebot.
In diesem Zusammenhang wurden die Busverkehre im Landkreis Leipzig sowie zum Teil
auch in der Stadt Leipzig ab dem 28.11./13.12.2015 neu geordnet (vgl. Beschluss zur Vorlage VI-DS-01558 zu den Änderungen im ÖPNV-Netz der Leipziger Verkehrsbetriebe
(LVB) GmbH, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg).
Davon betroffen sind auch einige gebietsüberschreitende Buslinien. So ändern sich bspw.
Linienverläufe, die Höhe der Fahrplankilometer und die Laufzeiten der Genehmigungen.
Die Änderungen sind im Folgenden einzeln beschrieben.
2.1 Änderungen im Verkehrsangebot
Neuaufnahme der Buslinie 70 der LVB ab dem 28.11.2015
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses zu den Änderungen im ÖPNV-Netz der LVB im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg (VI-DS-01558) wurde bereits ab
dem 28.11.2015 die Straßenbahnlinie 9 auf Busbetrieb (Linie 70) umgestellt.
1
1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien
15.01.2016
Die Buslinie 70 verkehrt dabei ebenfalls im 10-Minuten-Takt sowie im gleichen Linienverlauf wie bis dato die Straßenbahnlinie 9. Das heißt, die Linie 70 wurde ab ConnewitzKreuz bis nach Markkleeberg-West verlängert und ist somit ebenfalls eine gebietsüberschreitende Buslinie, deren Finanzierung künftig über die Zweckvereinbarung geregelt
werden soll. Auch für diese Buslinie wird mit Aufnahme in die Zweckvereinbarung die Aufgabenträgerschaft für den Streckenabschnitt im Landkreis Leipzig auf die Stadt Leipzig
übertragen.
Die Buslinie 70 wird somit in der Anlage 1 zur Zweckvereinbarung (Übersicht über die gebietsüberschreitenden Buslinien) entsprechend ergänzt. Dadurch ergeben sich beim
Landkreis Leipzig zusätzlich 137.518 Fahrplankilometer.
Änderung der Linienführung und der Anzahl der Fahrplankilometer der Buslinie 108
Auf der sich bereits in der Zweckvereinbarung befindlichen LVB-Buslinie 108 ändert sich
der Linienverlauf. Von Probstheida verkehrt die 108 über das Gewerbegebiet Wachau, die
Leinestraße, Bornaische Straße und den Goethesteig bis zum S-Bf. Markkleeberg. Somit
wird die bisher als schlecht erschlossenes Gebiet geltende Johannishöhe neu erschlossen und auch der S-Bf. Markkleeberg-Nord eingebunden. Die Fahrplankilometer verringern sich durch die geänderte Linienführung um rund 60.000 km.
Änderung der Fahrplankilometer auf der Buslinie 143
Im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Linie 106 (Ost-West-Verbindung innerhalb Markkleebergs) entfallen auf der Linie 143 zwischen Wachau und Güldengossa drei
LVB-Fahrten, sodass sich auch hier die Zahl der Fahrplankilometer verringert (3.483 km
weniger).
Insgesamt ergibt sich im Landkreis Leipzig aus den o. g. Änderungen eine Erhöhung der
Gesamtkilometerzahl um 73.278 Fahrplankilometer. Im Landkreis Nordsachsen bleibt das
Verkehrsangebot sowie die Anzahl der Fahrplankilometer gleich.
2.2 Änderung in der Finanzausstattung
Die Finanzierung der Verkehrsleistungen der LVB wird im Landkreisgebiet durch den
Landkreis Leipzig über die Zweckvereinbarung abgedeckt. Im Zusammenhang mit dem
Verkehrskonzept Markkleeberg und der erhöhten Anzahl an Fahrplankilometern erhöht
sich im Landkreis Leipzig ebenfalls der Ausgleichsbetrag für diese gemeinwirtschaftliche
Verpflichtung. Hierfür wird derselbe Kostensatz angesetzt wie bisher für die anderen Linien im Landkreis Leipzig auch. Somit erhöht sich die Finanzausstattung im Landkreis Leipzig auf 1.481.604,80 €. Der Betrag des Landkreises Nordsachsen bleibt gleich.
Für die Stadt Leipzig ist die Änderung in der Finanzausstattung haushaltsneutral. Es fallen
im Sachkonto 4316000, PSP-Element 1.100.51.1.1.06 außerplanmäßigen Ausgaben i. H.
v. 134.820,63 € an, welche durch außerplanmäßige Einnahmen im Sachkonto 3142000,
PSP-Element 1.100.51.1.1.06 vollständig gedeckt werden. Ein entsprechender Zweckbindungsvermerk wurde bereits mit dem Haushaltsplan 2016 beschlossen.
2
1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien
15.01.2016
3. Erster Nachtrag zur Zweckvereinbarung
Da sich, wie in Punkt 2 beschrieben, die Finanzausstattung gemäß § 5 der Zweckvereinbarung erhöht, ist ein 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung sowie eine Neufassung der Anlage 1 der Zweckvereinbarung (Übersicht über die grenzüberschreitenden Buslinien) notwendig.
Derartige Anpassungen im verkehrlichen Leistungsumfang sowie in der Finanzausstattung
müssen von dem gemäß § 3 der Zweckvereinbarung dafür vorgesehenen Gremium, dem
gemeinsamen Ausschuss, behandelt werden. Um die Änderungen umsetzen zu können,
bedarf es im gemeinsamen Ausschuss, in welchem alle Parteien gleichermaßen vertreten
und stimmberechtigt sind, der Zustimmung durch alle Parteien der Zweckvereinbarung.
Ein entsprechender Beschluss zur Umsetzung der in Punkt 2 genannten Änderungen wurde im gemeinsamen Ausschuss am 23.11.2015 einstimmig gefasst.
Wie bereits erwähnt, stehen die Änderungen, die die Zweckvereinbarung betreffen, außerdem im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg, welches die Vorlage
„Änderungen im ÖPNV-Netz der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, insbesondere
im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg“ (VI-DS-01558) beinhaltet. Da
den Änderungen in der Zweckvereinbarung somit nicht ohne einen Beschluss zu den o. g.
Änderungen im ÖPNV-Netz zugestimmt werden konnte, musste der entsprechende Stadtratsbeschluss abgewartet werden. Dieser wurde am 28.10.2015 gefasst.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses VI-DS-01558 zu den Änderungen im ÖPNV-Netz
sowie des Beschlusses des gemeinsamen Ausschusses zu den Änderungen in der
Zweckvereinbarung kann nun der 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung erfolgen.
Anlage
1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien
3
1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien
zwischen
dem Landkreis Leipzig,
vertreten durch Herrn Landrat Graichen
dem Landkreis Nordsachsen,
vertreten durch Herrn Landrat Emanuel
(im Folgenden: „Landkreise“)
und der Stadt Leipzig,
vertreten durch den Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, Herrn Hörning
werden nachfolgende Änderungen zur bestehenden Zweckvereinbarung geregelt.
Im § 5 „Finanzausstattung“ wird der Absatz 2 wie folgt geändert:
Die Finanzausstattung gemäß Absatz 1 beträgt durch den Landkreis Leipzig jährlich
1.481.604,80 € und durch den Landkreis Nordsachsen jährlich 258.865,83 €, jeweils monatlich i.H.v. 1/12 zahlbar bis zum 10. des Kalendermonats auf folgendes Konto der Stadt
Leipzig:
Bank: Sparkasse Leipzig
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50
SWIFT BIC: WELADE8LXXX
Zahlungsgrund: Gebietsüberschreitende Buslinien
Die Zahlung berechnet sich im Jahr des Vereinbarungsbeginns und im Jahr des Vertragsendes anteilsmäßig (Tage/365 Tage).
Die Anlage 1 „Grenzüberschreitende Buslinien“ wird mit dem Nachtrag 1 zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien aktualisiert.
Seite 1 von 2
Alle weiteren Bestimmungen der Zweckvereinbarung vom 16.01.2014/ 24.01.2014/
01.12.2013 bleiben unberührt.
Der Nachtrag 1 wurde dreifach gefertigt und tritt zum 01.01.2016, spätestens jedoch mit ihrer
Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt, in Kraft. Jede Vertragspartei enthält eine Ausfertigung.
Borna, den
Delitzsch, den
Leipzig, den
Landrat
Landrat
Herr Graichen
Herr Emanuel
Bürgermeister für Allgemeine
Verwaltung
Herr Hörning
Für den Landkreis
Leipzig
Für den Landkreis Nordsachsen
Für die Stadt Leipzig
Anlage
Anlage 1 – Grenzüberschreitende Buslinien
Seite 2 von 2
Grenzüberschreitende Buslinien (Stand 13.12.2015)
Linie
61
65
70
75
81
108
ALITA 108
130
ALITA 130
131
143
161
172
173
175
176
N2
N4
N6
N9
(*)
(**)
Verlauf
genehmigt
bis
Schönau - Lausen - Göhrenz - Seebenisch - (Schkeitbar -) Thronitz
Markranstädt - Grünau - Großzschocher - Markkleeberg
Mockau-West - Thekla - Connewitz, Kreuz - Markkleeberg-West
Probstheida - Liebertwolkwitz - Großpösna - Naunhof
Taucha - Thekla
Probstheida - Wachau - Dölitz - Markkleeberg
Probstheida - Wachau (**)
Angerbrücke - Rückmarsdorf - Frankenheim - Markranstädt
Angerbrücke - Frankenheim (**)
Leipzig, Hbf. - Nova Eventis - Merseburg
Liebertwolkwitz - Güldengossa - Wachau (- Liebertwolkwitz)
Schönau - Lausen - Göhrenz - Markranstädt
Wachau - Liebertwolkwitz - Engelsdorf (- Borsdorf)
Borsdorf - Panitzsch - Plösitz - Taucha
Sommerfeld - Borsdorf - Panitzsch - Taucha
Taucha - Merkwitz - Hohenheida (- Seehausen)
Leipzig, Hbf. - Markranstädt
Leipzig, Hbf. - Schkeuditz
Leipzig, Hbf. - Taucha
Leipzig, Hbf. - Markkleeberg
31.12.2023
27.02.2018
27.02.2018
31.12.2023
13.11.2017
31.12.2023
31.12.2023
30.04.2019
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2023
27.02.2018
13.11.2017
13.11.2017
27.02.2018
Fahrplankilometer Normjahr (*)
LK Leipzig
LK Nordsachsen
Summe
Landkreise
73.031
73.031
216.979
216.979
137.518
137.518
147.585
147.585
16.481
16.481
37.072
37.072
425
425
63.431
16.823
80.254
2.143
2.143
3.459
1.188
4.647
5.670
5.670
35.480
35.480
9.716
9.716
27.057
30.220
57.277
31.843
21.862
53.705
33.106
33.106
5.637
5.637
6.940
6.940
3.791
3.791
8.174
8.174
805.220
130.411
935.631
Normjahr: 252 Werktage (Mo-Fr), davon 60 Ferientage; 52 Samstage, 61 Sonn- und Feiertage
Anrechnung der Fahrplankilometer ALITA zu 20%
1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien
03.06.2016
Begründung der Eilbedürftigkeit
Mit Ratsbeschluss vom 18.05.2016 wurde der „1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur
Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ (im Folgenden „1. Nachtrag“) zwischen den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt
Leipzig beschlossen.
Der Vorlage war als Anlage der entsprechende 1. Nachtrag beigefügt. Zum 1. Nachtrag
gehört darüber hinaus eine „Anlage 1 – Gebietsüberschreitende Buslinien“ (im Folgenden:
„Anlage 1“), die namentlich als Anlage 1 im 1. Nachtrag benannt, jedoch nicht explizit als
Dokument beigefügt war.
Seitens der Vertragsparteien Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen wurde der 1.
Nachtrag ebenfalls in den jeweiligen Gremien beschlossen. Die entsprechenden Beschlussausfertigungen der Landkreise beinhalten explizit auch die Anlage 1 zum 1. Nachtrag als Dokument.
Im Zusammenhang mit der notwendigen Genehmigung des 1. Nachtrages durch die Landesdirektion Sachsen sowie der Veröffentlichung im sächsischen Amtsblatt ist es jedoch
unabdingbar, dass alle Vertragsparteien dieselben Beschlussausfertigungen vorliegen haben.
Da die Beschlussausfertigung der Stadt Leipzig jedoch nicht die Anlage 1 zum 1. Nachtrag
als Dokument beinhaltet, sind die Beschlüsse der jeweils an der Zweckvereinbarung beteiligten Parteien nicht vollständig deckungsgleich.
Aus diesem Grund ist es notwendig, die Vorlage zum „1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ erneut
mit der zuvor genannten Anlage 1 – Gebietsüberschreitende Buslinien durch den Stadtrat
beschließen zu lassen, um eine 100%-ige Deckungsgleichheit der Beschlüsse aller Vertragsparteien zu gewährleisten. Erst danach kann der 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung
bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht und im sächsischen Amtsblatt veröffentlicht
werden.
An der Vorlage selbst sowie weiteren Anlagen wurden dabei inhaltlich keinerlei Änderungen vorgenommen, es wurde lediglich die Anlage 1 zum 1. Nachtrag hinzugefügt.
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