Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1065523.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
10.06.16, 12:00
Aktualisiert
16.06.16, 08:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-A-01341-ÄA-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Aufwertung des Mariannenparks- NEUFASSUNG (ehem. Antrag V/A 350)
Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der Verwaltungsmeinung mit Ergänzung (fett) wird der Antrag wie folgt ersetzt:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kulturdenkmal "Mariannenpark" die vorliegende
Konzeption aus dem Jahre 1994 zu aktualisieren. Dabei sind im Rahmen der Nutzungsanalyse auch
die gastronomischen Anforderungen und Möglichkeiten im Park und im Umfeld des Parks besonders
zu betrachten.
2.
Ein Bürgerbeteiligungsverfahren ist durchzuführen. Die Verwaltung wird dazu vorab
beauftragt, ein Beteiligungskonzept zu erarbeiten, das dem Stadtrat als Informationsvorlage
vorzulegen ist.
3.
Die Planungsmittel in Höhe von 35.000 € zur Beauftragung dieser Planungsleistungen
werden in das PSP-Element 1.100.55.1.0.01.01 - Öffentliche Park- und Grünanlagen, Kostenart:
42112000, Unterhaltung baulicher Außenanlagen - des Amtes für Stadtgrün und Gewässer im Jahr
2017 zusätzlich eingestellt.
4.
Für die Durchführung des Bürgerbeteiligungsverfahrens werden im Jahr 2017
zusätzlich 15.000 € in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsstandpunkt lässt greifbare Aussagen zu einer Bürgerbeteiligung vermissen.
Wir sind der Auffassung, dass analog der für den Clara-Zetkin-Park durchgeführten
Bürgerbeteiligung und den dort gemachten positiven Erfahrungen auch ein
Bürgerbeteiligungsverfahren für den „Mariannenpark“ durchzuführen ist.
Deshalb ist vorab von der Verwaltung ein Beteiligungskonzept zu erarbeiten, das die wesentlichen
Gestaltung des Bürgerbeteiligungsverfahren festlegt und damit so eine einheitliche Arbeitsgrundlage
für alle zu beteiligenden Akteure geschaffen wird.
Im Beteiligungskonzept sind insbesondere Aussagen über folgende Punkte zu treffen:
- den Beteiligungsgegenstand und die Zielsetzungen
- die Festlegung einer/s Projektbeauftragten
- die Prozessplanung
- die zu Beteiligenden
- die Beteiligungsmethoden
- das Rückkopplungsverfahren
- den Zeitplan und die voraussichtlichen Kosten
- das weitere Verfahren nach der Bürgerbeteiligung
Wichtig ist uns, dass vor Erarbeitung der Aktualisierung des Konzeptes eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung zu den relevanten und im Verwaltungsstandpunktes genannten Schwerpunkten
stattfindet. Und des Weiteren der Konzeptentwurf im weiteren Verlauf der Bürgerbeteiligung
rückgekoppelt wird.
Für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sind neben den Planungskosten weitere Kosten in
Höhe von 15.000,00 € im Jahr 2017 zusätzlich in den Doppelhaushalt 2017/2018 einzustellen. Diese
Kosten erscheinen in Anbetracht gemachter Erfahrungen notwendig, sind aber auch angemessen.