Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064452.pdf
Größe
246 kB
Erstellt
31.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01827-DS-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
1. Änderung zum Beschluss VI-DS-01827: Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß §
79 (1) SächsGemO zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und
Geduldete in Systembauweise auf dem Gelände "An der Alten Messe", An den
Tierkliniken ohne Nr. - EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0001493.700 (Asyl – Alte Messe Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 495.000 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt“ (1098400000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2015
7.115.000
2016
335.000
495.000
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
7.0001493.700 GU
Asyl Alte Messe
(Systembauweise)
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
s. Anlagen
HAUSHALTSVORLAGE
1. Änderung zum Beschluss Nr. VI-DS-01827 vom
16.09.2015
für die Maßnahme
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Gelände „An der Alten Messe“, An den Tierkliniken
(Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO)
Bauvorhaben:
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen
und Geduldete in Systembauweise, An den Tierkliniken, 04103 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialamt
Stadthaus, Burgplatz 1, 04109 Leipzig
Baufachamt
Stadt Leipzig
Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Technisches Rathaus
Prager Straße 118 - 136, 04317 Leipzig
Vertretung Baufachamt:
LESG
Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
Salomonstr. 21, 04103 Leipzig
Stand:
26.05.16
Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG
Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise, An
den Tierkliniken, 04103 Leipzig
Stand vom: 26.05.2016
Inhaltsverzeichnis
1
Präambel......................................................................................................................... 3
2
Investitionsaufwand.......................................................................................................3
3
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen......................................................4
4
Einordnung in die Haushaltsplanung...........................................................................5
1 Präambel
Auf dem Grundstück An den Tierkliniken 42 werden auf dem Freigelände 15 Bungaloweinheiten mit je 4 Wohneinheiten bestehend aus 20 Einzelcontainermodulen, jeweils für die Unterbringung von 4x6=24 Personen und ein Pförtnergebäude bestehend aus zwei Etagen hergestellt. Die notwendigen Bau- und Erschließungsleistungen befinden sich kurz vor der Gesamtfertigstellung.
Begründet durch die Dringlichkeit für die Errichtung der Asylbewerberunterkunft mit ca. 360
Plätzen an diesem Standort erfolgten Planung, Baugenehmigungsverfahren und nach Erteilung der Baugenehmigung die Bauausführung größtenteils parallel. Diese Verfahrensweise
führt jedoch dazu, dass die Bestimmung des vollständigen Leistungsumfangs nicht oder nur
ungenügend möglich ist und keine Kostensicherheit bis zum Abschluss des Vorhabens besteht. So sind bei diesem Vorhaben vor allem bei der Baufeldvorbereitung und inneren Erschließung sowie in der Folge auch bei den Baunebenkosten, Leistungen hinzugetreten, die
bei der kurzfristigen Vorplanung nicht bekannt waren und damit auch nicht Bestandteil der
Kostenermittlung wurden. In der Projektdurchführung wurden alle Möglichkeiten genutzt, um
mit Kostenreduzierungen der Budgetüberschreitung entgegen zu wirken.
Die Kostengruppen 200, 500 und 700 werden gegenüber der Budgetplanung überschritten.
Saldiert ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 495T€ das entspricht einer Kostenerhöhung
im Gesamtprojekt um 6,65 %.
Der in der Beschlussvorlage VI-DS-01827 enthaltenen Punkte Investitionsaufwand, Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen und Einordnung in die Haushaltsplanung werden
wie folgt neu gefasst:
2 Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
tenüberschlag
19 %
Kos-
KGKostengruppe
Nr.
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk – Baukonstruktionen
400 Bauwerk – Technische Anlagen
Kosten gemäß
Beschluss
Kostenstand
aktuell
Differenz
0,00 €
0,00 €
0,00 €
65.000,00 €
185.000,00 €
120.000,00 €
6.650.000,00 €
6.650.000,00 €
0,00 €
50.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
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Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG
Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise, An
den Tierkliniken, 04103 Leipzig
Stand vom: 26.05.2016
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
Summe
460.000,00 €
720.000,00 €
260.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
225.000,00 €
340.000,00 €
115.000,00 €
7.450.000,00 €
7.945.000,00 €
495.000,00 €
Folgende Leistungen, die bisher in der Aufgabenstellung und somit in der Planung nach Kostenermittlung DIN 276 als Grundlage des Ausführungsbeschlusses bei der Baumaßnahme
nicht erfasst werden konnten, im weiterführenden Planungs- und Bauprozess bis zur Fertigstellung des Vorhabens aber notwendig sind, müssen nach Budgeterhöhung beauftragt,
ausgeführt und abgerechnet werden:
• KG 200:
Im Zuge der Entsiegelung und Herrichtung des Baufeldes waren erhebliche Mehrleistungen
für die Abfallentsorgung des kontaminierten Untergrundes (belastetes ehem. Gleismaterial,
Schutt- und Abfälle z.T.>Z2) zu verzeichnen. Des Weiteren müssen wesentlich mehr Flächenbereiche entsiegelt werden, um Regenwasserrückhalteflächen zu schaffen, als im kurzen Planungsvorlauf vorhersehbar war, da das anfallende Regenwasser weder in das Netz
der KWL eingeleitet werden darf, noch ein gut versickerungsfähiger Boden vorzufinden war.
Infolge des hohen Grundwasserstandes musste im Tiefbaubereich eine dauerhafte Wasserhaltung betrieben werden.
• KG 300 und 400:
Die kalkulierten Baukosten für Containerkauf, Gründung und Aufstellung wurden eingehalten.
• KG 500:
Für die Außenanlagen wurden Baukosten für die Herstellung der Geländeoberflächen und
befestigten Flächen sowie die Errichtung der notwendigen Baukonstruktionen und technischen Anlagen einschl. der technischen Erschließung auf dem Grundstück kalkuliert. Die
kalkulierten Kosten der Außenanlagen steigerten sich vor allem durch Mehrleistungen durch
Neuaufbau geeigneter Untergründe für die Medienerschließung infolge der notwendigen Zusatzarbeiten aus KG 200.
Zusatzleistungen sind u.a. für Ersatzpflanzungen, Außenanlagengestaltung sowie die Ertüchtigung der Zufahrtsstraße notwendig.
• KG 700:
Die Baunebenkostensteigerung erklärt sich aus den gesteigerten Aufwendungen im Bereich
Erschließung und Medienversorgung und nicht geplante Aufwendungen für die Bewachung
der Baustelle.
3 Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig aus Haushaltsmitteln.
Phase 2 – Herrichten und Erschließung (Bauphase)
Die Aufwendungen der Bauphase setzten sich aus den Kostengruppen 200, 300, 400, 500
und 700 zusammen. In der Kostengruppe 300 sind die einmaligen Baukosten zur Gründung
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Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG
Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise, An
den Tierkliniken, 04103 Leipzig
Stand vom: 26.05.2016
und Aufstellung der Gebäude enthalten. Es wird für die Bauphase ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf von 495.000,00 € aus dem Haushalt benötigt.
Einordnung in die Haushaltsplanung
Jahr
<2015>
<2016>
Gesamt
Planung und Baufeldvorbereitung (Phase 1)
250.000 €
0€
250.000 €
Bau (Phase 2)
465.000 €
830.000 €
1.295.000 €
Kaufpreis Bungalow-anlagen (Phase 3)
6.400.000 €
0€
6.400.000 €
Gesamt
7.115.000 €
830.000 €
7.945.000 €
Investitionshaushalt
Die Höhe der Folgekosten, d.h. der Energiebedarf und die Ermittlung der Betriebs- und Unterhaltskosten können noch nicht beziffert werden.
Für das Jahr 2015 wurden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 7.115.000 € mit
der Vorlage VI-DS-01827 in RV am 16.09.2015 bereitgestellt. . Für 2016 sind 830.000 € außerplanmäßige Auszahlungen erforderlich, die aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung.ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl.“ (1098400000) gedeckt werden (davon bereits
335.000 € mit der Vorlage VI-DS-01827 in RV am 16.09.2015 beschlossen).
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Dezernat Stadtentwicklung und Bau
BEGRÜNDUNG DER EILBEDÜRFTIGKEIT DER VORLAGE VI-DS-01827-DS-01
1. Änderung zum Beschluss VI-DS-01827: Außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
SächsGemO zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/innen und Geduldete in
Systembauweise auf dem Gelände "An der Alten Messe", An den Tierkliniken ohne Nr.
Unter sozialen Gesichtspunkten ist es erforderlich, die Unterkünfte in der Messehalle 17 auf dem
Alten Messegelände, in den Zelten am Deutschen Platz und im ehem. Baumarkt in der
Schomburgkstraße 2 so schnell wie möglich zu schließen. Sie wurden aus der Not heraus unter
großem Zeitdruck errichtet und haben dementsprechend den Charakter von Notunterkünften im
wahrsten Sinne des Wortes. Eine längerfristige Unterbringung in diesen Unterkünften ist aus
sozialen Gründen nicht vertretbar. Die Unterkunft "An den Tierkliniken" wird als Ersatz dringend
benötigt und ist deshalb so schnell wie möglich fertig zu stellen.
Eine spätere Befassung des Stadtrates mit der Vorlage hätte zur Folge, die laufenden Bauarbeiten
zu unterbrechen. Die avisierten Fertigstellungs- und Übergabetermine könnten nicht mehr
eingehalten werden.
Auch aus vergaberechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass der Stadtratsbeschluss noch im
Juni 2016 gefasst wird. Deshalb wird der Stadtrat dringend um Beschlussfassung in seiner Sitzung
am 22.06.2016 gebeten.
Die vergaberechtlichen Gründe im einzelnen:
Ausnahmetatbestand gilt nur für Vergaben bis zum 30.06.2016
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft hat zum Vergaberecht mit Schreiben vom
17.09.2015 den Ausnahmetatbestand der „besonderen“ bzw. „zwingenden“ Dringlichkeit nach § 3
Abs. 5 Nr. 2, § 3 EG Abs. 5 Nr. 4 VOB/A und § 3 Abs. 5 Buchst. G), § 3 EG Abs. 4 Buchst. d)
VOL/A im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern festgestellt.
Auf dieser Grundlage dieser Festlegungen können Beschaffungen im Verhandlungsverfahren
(EU) bzw. freihändig (unter Schwellenwert) durchgeführt werden. Dieser Ausnahmetatbestand gilt
bis zum 30.06.2016.
Die Baumaßnahme wurde nach diesen besonderen Verfahrensvorschriften vergeben. Vergaben
nach dem 30.06.2016 werfen wegen des Auslaufens des Ausnahmetatbestands komplizierte
Rechtsfragen im Vergabeverfahren auf, deren Klärung auf jeden Fall einen Zeitaufwand
erforderlich machen würde, so dass weitere Verzögerungen bei der Fertigstellung der Unterkunft
unvermeidlich wären.