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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064452.pdf
Größe
246 kB
Erstellt
31.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01827-DS-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff 1. Änderung zum Beschluss VI-DS-01827: Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Gelände "An der Alten Messe", An den Tierkliniken ohne Nr. - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001493.700 (Asyl – Alte Messe Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 495.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098400000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2015 7.115.000 2016 335.000 495.000 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von 7.0001493.700 GU Asyl Alte Messe (Systembauweise) wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: s. Anlagen HAUSHALTSVORLAGE 1. Änderung zum Beschluss Nr. VI-DS-01827 vom 16.09.2015 für die Maßnahme Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Gelände „An der Alten Messe“, An den Tierkliniken (Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO) Bauvorhaben: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise, An den Tierkliniken, 04103 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialamt Stadthaus, Burgplatz 1, 04109 Leipzig Baufachamt Stadt Leipzig Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Technisches Rathaus Prager Straße 118 - 136, 04317 Leipzig Vertretung Baufachamt: LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH Salomonstr. 21, 04103 Leipzig Stand: 26.05.16 Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise, An den Tierkliniken, 04103 Leipzig Stand vom: 26.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel......................................................................................................................... 3 2 Investitionsaufwand.......................................................................................................3 3 Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen......................................................4 4 Einordnung in die Haushaltsplanung...........................................................................5 1 Präambel Auf dem Grundstück An den Tierkliniken 42 werden auf dem Freigelände 15 Bungaloweinheiten mit je 4 Wohneinheiten bestehend aus 20 Einzelcontainermodulen, jeweils für die Unterbringung von 4x6=24 Personen und ein Pförtnergebäude bestehend aus zwei Etagen hergestellt. Die notwendigen Bau- und Erschließungsleistungen befinden sich kurz vor der Gesamtfertigstellung. Begründet durch die Dringlichkeit für die Errichtung der Asylbewerberunterkunft mit ca. 360 Plätzen an diesem Standort erfolgten Planung, Baugenehmigungsverfahren und nach Erteilung der Baugenehmigung die Bauausführung größtenteils parallel. Diese Verfahrensweise führt jedoch dazu, dass die Bestimmung des vollständigen Leistungsumfangs nicht oder nur ungenügend möglich ist und keine Kostensicherheit bis zum Abschluss des Vorhabens besteht. So sind bei diesem Vorhaben vor allem bei der Baufeldvorbereitung und inneren Erschließung sowie in der Folge auch bei den Baunebenkosten, Leistungen hinzugetreten, die bei der kurzfristigen Vorplanung nicht bekannt waren und damit auch nicht Bestandteil der Kostenermittlung wurden. In der Projektdurchführung wurden alle Möglichkeiten genutzt, um mit Kostenreduzierungen der Budgetüberschreitung entgegen zu wirken. Die Kostengruppen 200, 500 und 700 werden gegenüber der Budgetplanung überschritten. Saldiert ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 495T€ das entspricht einer Kostenerhöhung im Gesamtprojekt um 6,65 %. Der in der Beschlussvorlage VI-DS-01827 enthaltenen Punkte Investitionsaufwand, Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen und Einordnung in die Haushaltsplanung werden wie folgt neu gefasst: 2 Investitionsaufwand Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: Kostenermittlungsstufe: tenüberschlag 19 % Kos- KGKostengruppe Nr. 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 400 Bauwerk – Technische Anlagen Kosten gemäß Beschluss Kostenstand aktuell Differenz 0,00 € 0,00 € 0,00 € 65.000,00 € 185.000,00 € 120.000,00 € 6.650.000,00 € 6.650.000,00 € 0,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 0,00 € Seite 2 von 4 Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise, An den Tierkliniken, 04103 Leipzig Stand vom: 26.05.2016 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe 460.000,00 € 720.000,00 € 260.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 225.000,00 € 340.000,00 € 115.000,00 € 7.450.000,00 € 7.945.000,00 € 495.000,00 € Folgende Leistungen, die bisher in der Aufgabenstellung und somit in der Planung nach Kostenermittlung DIN 276 als Grundlage des Ausführungsbeschlusses bei der Baumaßnahme nicht erfasst werden konnten, im weiterführenden Planungs- und Bauprozess bis zur Fertigstellung des Vorhabens aber notwendig sind, müssen nach Budgeterhöhung beauftragt, ausgeführt und abgerechnet werden: • KG 200: Im Zuge der Entsiegelung und Herrichtung des Baufeldes waren erhebliche Mehrleistungen für die Abfallentsorgung des kontaminierten Untergrundes (belastetes ehem. Gleismaterial, Schutt- und Abfälle z.T.>Z2) zu verzeichnen. Des Weiteren müssen wesentlich mehr Flächenbereiche entsiegelt werden, um Regenwasserrückhalteflächen zu schaffen, als im kurzen Planungsvorlauf vorhersehbar war, da das anfallende Regenwasser weder in das Netz der KWL eingeleitet werden darf, noch ein gut versickerungsfähiger Boden vorzufinden war. Infolge des hohen Grundwasserstandes musste im Tiefbaubereich eine dauerhafte Wasserhaltung betrieben werden. • KG 300 und 400: Die kalkulierten Baukosten für Containerkauf, Gründung und Aufstellung wurden eingehalten. • KG 500: Für die Außenanlagen wurden Baukosten für die Herstellung der Geländeoberflächen und befestigten Flächen sowie die Errichtung der notwendigen Baukonstruktionen und technischen Anlagen einschl. der technischen Erschließung auf dem Grundstück kalkuliert. Die kalkulierten Kosten der Außenanlagen steigerten sich vor allem durch Mehrleistungen durch Neuaufbau geeigneter Untergründe für die Medienerschließung infolge der notwendigen Zusatzarbeiten aus KG 200. Zusatzleistungen sind u.a. für Ersatzpflanzungen, Außenanlagengestaltung sowie die Ertüchtigung der Zufahrtsstraße notwendig. • KG 700: Die Baunebenkostensteigerung erklärt sich aus den gesteigerten Aufwendungen im Bereich Erschließung und Medienversorgung und nicht geplante Aufwendungen für die Bewachung der Baustelle. 3 Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig aus Haushaltsmitteln. Phase 2 – Herrichten und Erschließung (Bauphase) Die Aufwendungen der Bauphase setzten sich aus den Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 zusammen. In der Kostengruppe 300 sind die einmaligen Baukosten zur Gründung Seite 3 von 4 Stadt Leipzig, Sozialamt / LESG Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise, An den Tierkliniken, 04103 Leipzig Stand vom: 26.05.2016 und Aufstellung der Gebäude enthalten. Es wird für die Bauphase ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf von 495.000,00 € aus dem Haushalt benötigt. Einordnung in die Haushaltsplanung Jahr <2015> <2016> Gesamt Planung und Baufeldvorbereitung (Phase 1) 250.000 € 0€ 250.000 € Bau (Phase 2) 465.000 € 830.000 € 1.295.000 € Kaufpreis Bungalow-anlagen (Phase 3) 6.400.000 € 0€ 6.400.000 € Gesamt 7.115.000 € 830.000 € 7.945.000 € Investitionshaushalt Die Höhe der Folgekosten, d.h. der Energiebedarf und die Ermittlung der Betriebs- und Unterhaltskosten können noch nicht beziffert werden. Für das Jahr 2015 wurden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 7.115.000 € mit der Vorlage VI-DS-01827 in RV am 16.09.2015 bereitgestellt. . Für 2016 sind 830.000 € außerplanmäßige Auszahlungen erforderlich, die aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung.ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl.“ (1098400000) gedeckt werden (davon bereits 335.000 € mit der Vorlage VI-DS-01827 in RV am 16.09.2015 beschlossen). Seite 4 von 4 Dezernat Stadtentwicklung und Bau BEGRÜNDUNG DER EILBEDÜRFTIGKEIT DER VORLAGE VI-DS-01827-DS-01 1. Änderung zum Beschluss VI-DS-01827: Außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Gelände "An der Alten Messe", An den Tierkliniken ohne Nr. Unter sozialen Gesichtspunkten ist es erforderlich, die Unterkünfte in der Messehalle 17 auf dem Alten Messegelände, in den Zelten am Deutschen Platz und im ehem. Baumarkt in der Schomburgkstraße 2 so schnell wie möglich zu schließen. Sie wurden aus der Not heraus unter großem Zeitdruck errichtet und haben dementsprechend den Charakter von Notunterkünften im wahrsten Sinne des Wortes. Eine längerfristige Unterbringung in diesen Unterkünften ist aus sozialen Gründen nicht vertretbar. Die Unterkunft "An den Tierkliniken" wird als Ersatz dringend benötigt und ist deshalb so schnell wie möglich fertig zu stellen. Eine spätere Befassung des Stadtrates mit der Vorlage hätte zur Folge, die laufenden Bauarbeiten zu unterbrechen. Die avisierten Fertigstellungs- und Übergabetermine könnten nicht mehr eingehalten werden. Auch aus vergaberechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass der Stadtratsbeschluss noch im Juni 2016 gefasst wird. Deshalb wird der Stadtrat dringend um Beschlussfassung in seiner Sitzung am 22.06.2016 gebeten. Die vergaberechtlichen Gründe im einzelnen: Ausnahmetatbestand gilt nur für Vergaben bis zum 30.06.2016 Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft hat zum Vergaberecht mit Schreiben vom 17.09.2015 den Ausnahmetatbestand der „besonderen“ bzw. „zwingenden“ Dringlichkeit nach § 3 Abs. 5 Nr. 2, § 3 EG Abs. 5 Nr. 4 VOB/A und § 3 Abs. 5 Buchst. G), § 3 EG Abs. 4 Buchst. d) VOL/A im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern festgestellt. Auf dieser Grundlage dieser Festlegungen können Beschaffungen im Verhandlungsverfahren (EU) bzw. freihändig (unter Schwellenwert) durchgeführt werden. Dieser Ausnahmetatbestand gilt bis zum 30.06.2016. Die Baumaßnahme wurde nach diesen besonderen Verfahrensvorschriften vergeben. Vergaben nach dem 30.06.2016 werfen wegen des Auslaufens des Ausnahmetatbestands komplizierte Rechtsfragen im Vergabeverfahren auf, deren Klärung auf jeden Fall einen Zeitaufwand erforderlich machen würde, so dass weitere Verzögerungen bei der Fertigstellung der Unterkunft unvermeidlich wären.