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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055717.pdf
Größe
252 kB
Erstellt
11.03.16, 12:00
Aktualisiert
09.06.16, 14:51

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02487 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.06.2016 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Kultur 24.06.2016 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.08.2016 1. Lesung Eingereicht von Behindertenbeirat Betreff Errichtung eines Gedenksteins zur Mahnung an die NS-Kindereuthanasie in Leipzig Beschlussvorschlag: Die Stadt Leipzig errichtet unmittelbar vor dem Haupteingang des Universitätsneubaus – Neues Augusteum auf städtischem Grund in Blickrichtung Augustusplatz einen Gedenkstein zur Mahnung, Erinnerung und Auseinandersetzung mit der NS-Kindereuthanasie, die in Leipzig ihren Anfang nahm. Sachverhalt: Im Jahr 2005 bildete sich im Auftrag des Behindertenbeirates eine zeitweilige – Arbeitsgruppe „Euthanasieverbrechen“ zur Schaffung eines Mahnmales, um an den Beginn der Ermordung von behinderten Kindern in Leipzig, an der Mitarbeiter der Universität und der Stadtverwaltung direkt bzw. indirekt beteiligt waren, zu erinnern, mahnend der Opfer zu gedenken und sich mit diesem Thema in der Gegenwart auseinander zu setzen. In dieser Auseinandersetzung geht es insbesondere um das Menschenbild und die Unantastbarkeit der Würde des Menschen. War es doch gerade der Versuch, dieses Töten als den Akt einer Gnaden- und Erlösungshandlung zu vermitteln, um so gesellschaftliche Akzeptanz zu erzielen. Gleichzeitig wurden wirtschaftliche Aspekte mit der Begründung bemüht, dass die freiwerdenden Ressourcen anderen Menschen zu Gute kommen können, die einen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen im Stande sind. Es wurde folglich zwischen unwertem und wertvollem Leben unterschieden. Die Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens wurde schon 1920 von Hoche und Binding in einem in Leipzig gedruckten Buch gefordert. Bindung war viele Jahre Hochschullehrer als Straf- sowie Staatsrechtler und mehrere Jahre Rektor der Leipziger Universität. Die ihm 1909 von der Stadt Leipzig verliehene Ehrenbürgerwürde wurde erst 2010 wegen seiner grundlegenden Argumentation für die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens und deren Folgen aberkannt. Wie leicht und wie schnell derartige Argumente auch in der Gegenwart verfangen können, ist aus unterschiedlichen Diskussionen bekannt. Wegen der Möglichkeiten der Pränataldiagnostik wird Eltern mit behinderten Kindern z.T. der Vorwurf gemacht, dass sie deren Dasein doch hätten verhindern können. Und in der Umkehrung verklagen Eltern von behinderten Kindern Ärzte auf Schadensersatz mit der Begründung, dass sie diese Behinderung doch hätten feststellen können und so eine Abtreibung möglich gewesen wäre. Behinderung also als Schadenskategorie. Ständig gibt es Diskussionen um Kostenfaktoren in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Eine Vielzahl von ethischen Fragen stellen sich und viele Bereiche der Gesellschaft sind berührt, medizinische, juristische, wirtschaftliche, philosophische und religiöse. Die Arbeitsgruppe mit Vertretern des Behindertenbeirates, der Kirchen und weiterer gesellschaftlicher Gruppen war sich schnell darin einig, dass das Mahnmal in Form eines Gedenksteines im Zentrum der Stadt und der geistigen Bildung bzw. Ausbildung, dem Universitätsneubau errichtet werden soll. Das Anliegen wurde 2007 über das Rektorat an die Universität Leipzig herangetragen und bewirkte einen langen Prozess der Diskussion, aber auch Irritation und Auseinandersetzung. Ideen mussten aufgegeben werden, da sich die Rahmenbedingungen änderten, aber es entwickelte sich über diesen langen Zeitraum ein klares Bekenntnis seitens der Vertreter der Universität, dieses Anliegen umsetzen zu wollen. Über den Gedenkstein hinaus soll eine Dauerausstellung zum Thema „Leipzig und die Euthanasieproblematik“ im Campus- Neubau der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät in der Jahnallee im Bauprozess mit entstehen. Dort ist beabsichtigt, dass die Studierenden sich mit der Problematik auseinandersetzen. Es befindet sich dann in einer Achse zum Sächsischen Psychiatriemuseum. Im Erziehungscampus wird sich auch das Sächsische Weiterbildungszentrum für Lehrer befinden. Dadurch wird ein Personenkreis im Rahmen der Aus- und Weiterbildung erreicht, der der gewollten Multiplikatorenrolle bestens gerecht werden kann. Der Gedenkstein bzw. das Mahnmal soll aber weiterhin im Zentrum der Stadt und vor dem Hauptgebäude der Universität aufgestellt werden und so in die Öffentlichkeit hinein Wirkung entfalten können und zugängig für jedermann sein. Eine Realisierung innerhalb des Universitätsgebäudes hätte insbesondere wegen der Schließzeiten (z.B. am Sonntag) nicht diese Wirkung entfalten können. Der Standort neben dem Haupteingang des Neuen Augusteums ist diesbezüglich ideal. Die Vertreter der Universität sind mit dieser Lösung einverstanden, aber es obliegt der Entscheidung der Stadt, da sich der Gedenkstein auf städtischem Boden befinden würde. Die Form der Gestaltung soll über die Stilisierung durch Bausteine sofort auf Kinder hinweisen. Der obere schräge Stein trägt die Aufschrift: „Wider das Vergessen in Vergangenheit Gegenwart Zukunft“ mit einem darunter eingelassenen Metallschild mit dem Schriftzug: „Leipzig – 1939 -----Beginn der Tötung behinderter Kinder ----- Genannt: Euthanasie“ Der Text wird seitlich auch in Englisch und Braille- Schrift angebracht. Ein ebenfalls seitlich angebrachter QR- Code ermöglicht einen Online-Sofortzugang zu weiteren Informationen. ,/ "'..*r..- ry__y_