Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064988.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
07.06.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02932
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
SR M. Weber
Betreff
Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale RL KStB
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Mit der neuen Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben
kommunaler Baulastträger (RL KStB) vom 9. Dezember 2015 wurde neben der weiterhin
bestehenden Förderung von Einzelmaßnahmen (Teil A) eine Instandsetzungs- und
Erneuerungspauschale (Teil B) eingeführt. Für diese Pauschale steht die Hälfte des jährlichen
Verfügungsrahmens zur Verfügung (RL KStB Teil A Ziffer I Nummer 5b).
In der Pressemitteilung des SMWA vom 08.12. 2015 heißt es: Die finanziellen Mittel zur Umsetzung
der Änderungen stehen im Haushaltsplan 2015/16 zur Verfügung. Im Jahr 2015 stehen inkl. der
Ausgabereste aus 2014 Gelder in Höhe von ca. 217 Millionen Euro bereit. Im Jahr 2016 sind es ca.
125 Millionen Euro zuzüglich Ausgabereste aus 2015.
Ich frage an:
1.
Wurden vom Freistaat bereits Förderbescheide für neu beginnende Bauvorhaben gemäß Teil
A der RL-KStB erteilt? Falls ja, wie hoch ist die Fördersumme für Bauvorhaben des Radverkehrs?
Falls nein, sind der Stadtverwaltung Gründe bekannt, dass bisher noch kein Förderbescheid erteilt
wurde?
2.
Wie ist die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden pauschalierten Zuwendungssumme für
2016 gemäß RL KStB Teil B Ziffer VI Nummer 1, die die Bewilligungsbehörde der Stadt Leipzig
bislang mitgeteilt hat?
3.
Falls aus der Antwort auf Frage 1 nicht ersichtlich: Bitte legen Sie die Bemessungsgrundlage
der zu erwartenden pauschalierten Zuwendungssumme dar (Berechnungsverfahren gemäß RL
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KStB Teil B Ziffer V Nummer 3), basierend auf der Netzlänge der Straßen- und
Radverkehrsanlagen. Die Länge der selbständig geführten Radwege bitte getrennt ausweisen)?
4.
Welche einzelnen abgegrenzten Vorhaben, für die die pauschalierte Zuwendung bewilligt
werden soll, enthält eine Aufstellung, die die Stadt Leipzig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht
hat (Bitte die Antragsliste beifügen)?
5.
Falls aus der Antwort auf Frage 4 nicht ersichtlich: Bitte ordnen Sie die Vorhaben der
Antragsliste den in RL KStB Teil B Ziffer II Nummer 1 genannten Fördergegenständen
„Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Straßen“ und „Instandsetzungs- und
Erneuerungsmaßnahmen an Radverkehrsanlagen“ zu?
6. Wie hoch ist voraussichtlich der städtische Eigenanteil für die jeweiligen Maßnahmen der
Antragsliste?
7. Welche Beteiligung der Gremien des Stadtrats ist zu dem Themenkomplex „Instandsetzungs- und
Erneuerungspauschale gemäß der RL KStB Teil B“ vorgesehen?
Anlagen:
Seite 2/3