Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064988.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
07.06.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02932 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 22.06.2016 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von SR M. Weber Betreff Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale RL KStB Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Mit der neuen Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) vom 9. Dezember 2015 wurde neben der weiterhin bestehenden Förderung von Einzelmaßnahmen (Teil A) eine Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale (Teil B) eingeführt. Für diese Pauschale steht die Hälfte des jährlichen Verfügungsrahmens zur Verfügung (RL KStB Teil A Ziffer I Nummer 5b). In der Pressemitteilung des SMWA vom 08.12. 2015 heißt es: Die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Änderungen stehen im Haushaltsplan 2015/16 zur Verfügung. Im Jahr 2015 stehen inkl. der Ausgabereste aus 2014 Gelder in Höhe von ca. 217 Millionen Euro bereit. Im Jahr 2016 sind es ca. 125 Millionen Euro zuzüglich Ausgabereste aus 2015. Ich frage an: 1. Wurden vom Freistaat bereits Förderbescheide für neu beginnende Bauvorhaben gemäß Teil A der RL-KStB erteilt? Falls ja, wie hoch ist die Fördersumme für Bauvorhaben des Radverkehrs? Falls nein, sind der Stadtverwaltung Gründe bekannt, dass bisher noch kein Förderbescheid erteilt wurde? 2. Wie ist die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden pauschalierten Zuwendungssumme für 2016 gemäß RL KStB Teil B Ziffer VI Nummer 1, die die Bewilligungsbehörde der Stadt Leipzig bislang mitgeteilt hat? 3. Falls aus der Antwort auf Frage 1 nicht ersichtlich: Bitte legen Sie die Bemessungsgrundlage der zu erwartenden pauschalierten Zuwendungssumme dar (Berechnungsverfahren gemäß RL Seite 1/3 KStB Teil B Ziffer V Nummer 3), basierend auf der Netzlänge der Straßen- und Radverkehrsanlagen. Die Länge der selbständig geführten Radwege bitte getrennt ausweisen)? 4. Welche einzelnen abgegrenzten Vorhaben, für die die pauschalierte Zuwendung bewilligt werden soll, enthält eine Aufstellung, die die Stadt Leipzig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht hat (Bitte die Antragsliste beifügen)? 5. Falls aus der Antwort auf Frage 4 nicht ersichtlich: Bitte ordnen Sie die Vorhaben der Antragsliste den in RL KStB Teil B Ziffer II Nummer 1 genannten Fördergegenständen „Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Straßen“ und „Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Radverkehrsanlagen“ zu? 6. Wie hoch ist voraussichtlich der städtische Eigenanteil für die jeweiligen Maßnahmen der Antragsliste? 7. Welche Beteiligung der Gremien des Stadtrats ist zu dem Themenkomplex „Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale gemäß der RL KStB Teil B“ vorgesehen? Anlagen: Seite 2/3