Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055288.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
08.03.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. VI-P-02464
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Petition zum Ausbau des Margeritenweges - Hauptweg
Beschlussvorschlag:
Durch die Verwaltung werden die Anlieger über die zu entrichtenden Erschließungs- bzw.
Straßenausbaubeiträge bei einem grundhaften Ausbau der Straße informiert. Bei mehrheitlicher
Zustimmung der Anlieger wird der Margeritenweg in das ab 2019 zu überarbeitende "Mittelfristige
Investitionsprogramms des Straßen- und Brückenbaus 2013 - 2020" aufgenommen.
Sachverhalt:
Der Zustand des Margeritenweges ist dem Verkehrs- und Tiefbauamt durch die turnusmäßig
durchgeführten Straßenkontrollen bekannt. Dennoch wurde umgehend eine zusätzliche
Straßenkontrolle durchgeführt, die den bereits bekannten Zustand bestätigte.
Der Margeritenweg besitzt eine Fahrbahndecke in ungebundener Bauweise. Diese befindet sich in
keinem wünschenswerten Zustand. Der Margaritenweg weist Unebenheiten und Senken auf.
Aufgrund der Bauweise und der ungeordneten Straßenentwässerung der Straße entstehen immer
wieder Schadstellen. Die ungebundene Bauweise ist den heutigen Anforderungen leider nicht
gewachsen. Daher sind immer wieder Reparaturmaßnahmen notwendig und werden durchgeführt.
Aufgrund der grundsätzlich ungenügenden baulichen Situation können diese jedoch nicht nachhaltig
bzw. von dauerhafter Wirkung sein. Sie dienen der Gewährleistung der weiteren gefahrfreien
Nutzbarkeit der Straße.
Für eine wesentliche und dauerhafte Zustandsverbesserung ist ein grundhafter Ausbau der Straße
einschließlich der Herstellung einer geordneten Straßenentwässerung erforderlich.
Der Margeritenweg wurde im „Mittelfristigen Investitionsprogramm des Straßen- und Brückenbaus
2013 - 2020“ unter Position 6 (von 6) im Stadtbezirk Altwest in der Prioritätenliste Anliegerstraßen
(Anlage 4) erfasst. Der Ausbau des Margeritenweges ist somit derzeit finanziell nicht gesichert. Die
finanziellen Mittel für einen kurzfristigen Ausbau der Straße stehen nicht zur Verfügung.
Daher werden vorerst auftretende Gefahrenstellen im Rahmen der Straßenunterhaltung punktuell
beseitigt.
Durch die Verwaltung werden die Anlieger über die zu entrichtenden Straßenausbaubeiträge bei
einem grundhaften Ausbau der Straße informiert. Bei mehrheitlicher Zustimmung der Anlieger wird
der Margeritenweg in das ab 2019 zu überarbeitende "Mittelfristige Investitionsprogramms des
Straßen- und Brückenbaus 2013 - 2020" aufgenommen.