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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1056938.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
23.03.16, 12:00
Aktualisiert
08.06.16, 15:04

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Informationsvorlage Nr. VI-DS-02523 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Berichterstattung zum Stand Deutsch als Zweitsprache (DAZ) Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. 0. Einführung Eine Vielzahl beruflicher Perspektiven, sowohl auf dem Bildungs- und Forschungssektor als auch im produzierenden Gewerbe, schafft verstärkt Anreiz zur Zuwanderung, auch aus dem Ausland, nach Leipzig. Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 war zudem verstärkt ein Zuzug von Asylsuchenden zu verzeichnen. Durch die Verteilung nach „Königsteiner Schlüssel“ wurde in Sachsen ein Anteil von 5,1 % der Asylsuchenden aufgenommen. Innerhalb des Freistaates wurden Asylbewerber mit einer Quote von 12,96 % nach Leipzig verteilt. Die weitere Entwicklung ist nur schwer bzw. nicht vorhersehbar und hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verändert. Auch Kinder und Jugendliche, die seit Geburt bzw. schon mehrere Jahre in Leipzig leben, deren sprachlicher Entwicklungsstand aber eine erfolgreiche Integration nicht ermöglicht, sind durch entsprechende Förderung in DaZ-Klassen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Bedarfe im Hinblick auf das Erlernen der deutschen Sprache als Grundstein für eine erfolgreiche Integration. Der Bildung wird für eine gelingende Integration eine sehr hohe Bedeutung eingeräumt. Bildungseinrichtungen, wie Kindertagesstätten und Schulen, werden damit wichtige Orte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration. 1. Schulische Integration von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund Gemäß §§ 26 und 28 des Sächsischen Schulgesetzes besteht für Schüler mit Migrationshintergrund im Freistaat die Schulpflicht. Der Aufenthaltsstatus bleibt davon unberührt. Damit stellt die Integration der Kinder in das schulische System eine Regelaufgabe für die Kommune dar. Da für den überwiegenden Teil der Kinder aus dieser Bedarfsgruppe davon ausgegangen werden muss, dass Deutsch nicht gebräuchlich ist, besteht die Notwendigkeit, den Kindern zuerst die grundsätzliche Zugänglichkeit zum Unterricht über den Spracherwerb zu ermöglichen. Im Wesentlichen wird die Thematik der Integration und Beschulung von Migranten mit der Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für ausländische Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 06.03.1992 sowie der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten vom 01.08.2000 geregelt. Damit sind die Grundlagen und Rahmenbedingungen geschaffen, die eine chancengerechte Bildung und Erziehung ermöglichen. Als Kernaufgaben für die gelingende schulische Integration werden von Seiten des Freistaates Sachsen folgende Aufgabenfelder umrissen: 1. Die besondere Schullaufbahnberatung durch die Schulaufsicht als Einstieg in eine begleitende professionelle Bildungsberatung an der Schule. 2. Die Einrichtung von Vorbereitungsklassen/-gruppen und die schrittweise individuelle Integration in die Regelklassen. 3. Das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache und eine systematische und schullaufbahnbegleitende sprachliche Bildung. 4. Die Ausbildung und der Einsatz von ausgebildeten Betreuungslehrern, die für den schulischen und außerschulischen Integrationsprozess verantwortlich sind. 5. Der herkunftssprachliche Unterricht und die Anerkennung der vorhandenen Zweiund Mehrsprachigkeit als Bildungsressource.1 1 http://www.schule.sachsen.de/1752.htm Seite 1 von 6 Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit einem Sprachbedarf DaZ erfolgt über einen dreistufigen Prozess, welcher sich in zwei Hauptbereiche aufteilt. Diese Teilbereiche stellen unterschiedliche Anforderungen an die Stadt Leipzig als Schulträger. Etappe 1 und 2 – VKA-Klassen In Vorbereitung auf die schrittweise Integration in die Regelklassen erfolgt durch eine ausschließliche Beschulung in eigenen Vorklassen für Ausländer (VKA-Klassen) die erste Etappe. Dieser Etappe schließt sich die Teilintegration in die bestehenden Regelschulklassen an. Dazu nehmen Schüler in einzelnen Stunden bereits am Unterricht in den Regelschulklassen teil. Diese Klassen für die Phasen 1 und 2 werden als eigenständige Klassen (VKA) in den Schulen gebildet und durch die Schulaufsichtsbehörde mit Lehrpersonal ausgestattet. Schüler der Phase 2 werden weiterhin den VKA-Klassen zugerechnet, da der Besuch der Regelschulklassen nur in bestimmten Stundenkontingenten erfolgt. In den Regelschulklassen müssen dafür temporär die Kapazitäten für diese Schüler freigehalten bzw. geschaffen werden. Etappe 3 – DaZ in den Regelschulklassen Der Integrationsprozess soll in die vollumfängliche Integration in die Regelschulklassen in Etappe 3 münden. Dabei steht die weitere Förderung der Deutschkenntnisse im Vordergrund. Die Schüler verlassen dazu die VKA-Klassen und werden mit dem Förderbedarf DaZ in den Regelschulklassen beschult. Dazu sind die Kapazitäten in den Regelschulklassen dauerhaft bereitzustellen. Die Dauer des Besuches der Vorbereitungsklassen soll in der Regel ein Jahr betragen und nur in begründeten Ausnahmefällen auf höchstens zwei Jahre ausgedehnt werden. Dabei orientiert sich der Besuch der VKA-Klassen am individuellen Leistungsvermögen der Schüler. Entsprechend der Konzeption zur Integration von Migranten ist es das Ziel, die Schüler dahingehend zu befähigen, ohne sprachliche Beeinträchtigung selbst zu lernen und die Erfahrungen ihres Lebens in den gemeinsamen Lernprozess einzubringen. 2. Herausforderungen für die Stadt Leipzig Der Stadt Leipzig als Schulträger kommt bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrantionshintergrund eine wichtige Aufgabe bei der Einrichtung von Vorbereitungsklassen/-gruppen und der schrittweisen individuellen Integration in die Regelklassen zu. Für den Integrationsprozess sollen dazu als gesetzliche Pflichtaufgabe von kommunaler Seite die räumlichen und sächlichen Bedingungen und Möglichkeiten geschaffen werden. Diese Kapazitätsbereitstellung, sowohl in den speziellen Vorbereitungsklassen (VKA), als auch auch den Regelklassen (DaZ-Phase 2/3), stellt die Stadt als Schulträger vor große Herausforderungen. Der sich ergebende Bedarf addiert sich zu den ohnehin schon durch das demografische Wachstum steigenden Schülerzahlen. In den Grund- und Oberschulen entwickelten sich die Schülerzahlen VKA (Phase 1 und 2) seit 2005/06 wie folgt: Seite 2 von 6 Tabelle 1: Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in städtischer Trägerschaft in VKA (Phase 1 und 2) seit 2005/06 Grundschulen Oberschulen Gesamt 2005/06 63 127 190 2006/07 56 92 148 2007/08 37 54 91 2008/09 39 70 109 2009/10 44 64 108 2010/11 43 102 145 2011/12 59 100 159 2012/13 87 106 193 2013/14 108 118 226 2014/15 225 211 436 2015/16 368 315 683 Dabei ist zu beachten, dass die Zahlen zum Stichtag der „Kamenz-Statistik“ für das jeweilige Schuljahr erhoben wurden. Veränderungen im laufenden Schuljahr konnten aufgrund der Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt werden. Erhoben wurden die absoluten Zahlen der Schüler. Die Auflistung in Klassen wurde nicht vorgenommen. Grund dafür ist die unterschiedlich erfolgte Einrichtung von Gruppen und/oder Klassen in der Vergangenheit an den Schulstandorten. Erst seit dem Schuljahr 2015/16 wurde dazu übergegangen, ausschließlich Klassen zu bilden. Die vorliegende Aufstellung kann die Dynamik der Entwicklung der zweiten Jahreshälfte 2015 nur unvollkommen widerspiegeln. Werden in der Statistik für das Schuljahr 2015/16 mit dem Stichtag 18.09.2015 noch 683 Plätze VKA ausgewiesen, werden mit Stand vom Februar 2016 bereits 1.120 Schüler in VKA-Klassen erfasst. Diese verteilen sich auf 17 Grundschulstandorte sowie 18 Oberschulstandorte. Damit sind fast doppelt so viele Plätze vorzuhalten, als das noch zum Schuljahresbeginn der Fall war. In Phase 3 wurden mit Stand vom Februar 2016 in den Grund- und Oberschulen 3.176 Schüler betreut. Dabei werden die Schüler nicht nur an den Schulstandorten mit bestehenden VKA-Klassen beschult, sondern verteilen sich auf alle Schulstandorte. Damit ist bereits zum heutigen Tag das gesamte Grund- und Oberschulnetz der Stadt Leipzig in die DaZ-Integration einbezogen. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den außerordentlichen Anstieg der Bedarfe ab dem Schuljahr 2014/15 in den Grund- und Oberschulen. Seite 3 von 6 Abb. 1: Entwicklung der VKA-Klassen an den Schulen in kommunaler Trägerschaft von 2005 bis 2015 1200 1000 800 600 VKA Gesamt Statistik Stichtag: 18.09.2015 400 Stand Februar 2016 200 0 Im Bereich der Berufsschulzentren werden gegenwärtig ca. 319 Schüler in 18 VKA-Klassen mit berufspraktischem Aspekt betreut. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg zu erwarten. Die Stadt Leipzig stellt dies vor die Herausforderung, Schulplätze für die Integration DaZ in doppelter Anzahl vorzuhalten. Diese Problematik besteht auch für den Raum- und Personalbedarf im Bereich Hort. Für die Phase 1 und 2 ist der räumliche Bedarf in den VKAKlassen abzusichern. Zusätzlich besteht die Aufgabe, bereits ab der Phase 2 Teilintegrationsschulplätze in den Regelschulklassen zu schaffen. Aufgrund weiter steigender nachrückender Platzbedarfe durch neue zugewanderte Kinder und Jugendliche ist es nicht möglich, Plätze in den VKA-Klassen nach dem Phasenübergang „abzubauen“ und Räume für die Bereitstellung von Ressourcen in der Phase 2/3 freizulenken. Eine Bedarfsbestimmung über die notwendige DaZ-Angebotsentwicklung kann auf Grund der Einflussfaktoren (Asyl/Migration) nicht genau getroffen werden. Die Prognosen zur weiteren Entwicklung der Bedarfszahlen sind mit Unsicherheiten behaftet. Durch ein Anwachsen der Schülerzahlen in vergleichbaren Größenordnungen wie im vergangenen Schulhalbjahr würde Ende 2016 ein Bedarf von ca. 2.000 VKA-Plätzen im Grund- und Oberschulbereich zu erwarten sein. Zugleich stiege auch der Bedarf an Schulplätzen für die Phase 3 – Vollintegration – in den Regelschulklassen. Diese Größenordnungen sind mit den gegenwärtig bestehenden räumlichen Ressourcen nicht abbildbar. Gebäude, die in der Vergangenheit vom Schulnetz der Stadt Leipzig genommen wurden, sind bereits reaktiviert worden. Dabei wurden auch wachsende DaZ-Bedarfe berücksichtigt. Die Dynamik der Entwicklung im Bereich DaZ der letzten Monate konnte bei der Erarbeitung der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung noch nicht vollständig Berücksichtigung finden. Aktuelle planerische Vorbereitungen für neue Bauvorhaben im Grundund Oberschulbereich versuchen, mit der Ausweisung weiterer Räume auf die gestiegenen Anforderungen zu reagieren. Als Steuerungsmöglichkeit auf die aktuelle Dynamik der Entwicklung im Bereich DaZ/VKA kann nur mit einem zweistufigen Prozess reagiert werden. Seite 4 von 6 a. Schaffung räumlicher Ressourcen durch temporäre bauliche Erweiterungen Mit System-/Modulbauten und „Containerbauten“ ist es möglich, in einem kurzen Zeitraum Kapazitäten zu errichten, welche eine Erweiterung des bestehenden Schulbetriebes ermöglichen. Diese Raumerweiterungen bedürfen der unmittelbaren Anbindung an bestehende Schulstandorte, um den Schulbetrieb praktikabel gestalten zu können. Die Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für ausländische Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen sagt zur Klassenbildung aus, dass die Bildung reiner Ausländer(Regel-)klassen zu vermeiden ist. Das erfordert die Schaffung von Möglichkeiten, DaZ-Schüler auch in den bestehenden Regelklassen unterbringen zu können. Durch den Schulträger müssen dazu ausreichende räumliche Reserven geschaffen werden. Zusätzlich ist das schulische Leben so zu gestalten, dass regelmäßige Kontakte zwischen den Schülern aufgebaut und gepflegt werden können. Bedingt durch das Erreichen der Auslastungsgrenze von bestehenden Schulstandorten müssen Erweiterungsbauten zugleich so dimensioniert werden, dass auch der nachfolgende Bedarf der Phasen 2 und 3 sowie weitere Kapazitätsbedarfe, die sich aus dem Anstieg der Schülerzahl (Speiseversorgung u.ä.) ergeben, räumlich abgedeckt werden können. Den Schulen wird damit die Möglichkeit eröffnet, das Schulleben so zu gestalten, dass Erweiterungsbauten durch die Regelschulklassen genutzt werden. Nur so ist es möglich, eine Durchmischung und einen Austausch innerhalb der Schülerschaft zu erreichen. b. Weiterentwicklung der städtischen Raumprogramme Gegenwärtig bestehende Raumprogramme haben neue Herausforderungen bisher nur unvollständig abbilden können. So sind die Bedarfe aus VKA/DaZ kaum abgebildet. Bisher erfolgte die Absicherung dieser Angebote über additive Raumerweiterungen an den Schulstandorten. Die Reserven sind dafür aber aufgebraucht. Somit ist künftig die Weiterentwicklung bisheriger Raumprogramme für einen Raumnachweis von DaZ-Räumen erforderlich. Bei Bestandsbauten ist durch die Schaffung von DaZ-Angeboten zu erwarten, dass sich die Raumkapazität des Schulhauses gegenüber den bisherigen Richtkapazitäten verringern wird, da sich hier, anders als im Regelschulbetrieb durch die Phase 2 erweiterte Raumbedarfe ergeben. Das wiederum wird den bestehenden Erweiterungsbedarf im Leipziger Schulnetz erhöhen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die notwendigen Ausgaben für die Erweiterung der schulischen Kapazitäten können nicht über die der Stadt Leipzig gemäß § 10 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) zugewiesenen Pauschale für die Aufnahme und Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern und Geduldeten (1.900 €/ Leistungsempfänger und Quartal) refinanziert werden. Mit der Pauschale werden alle notwendigen Ausgaben unter Einschluss Seite 5 von 6 der Ausgaben für personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für liegenschaftsbezogene Ausgaben und Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung abgegolten. Es erfolgte eine Prüfung der Nutzbarkeit der Programme „Brücken in die Zukunft“ zur Förderung von Baumaßnahmen im DaZ-Bereich. Dabei wurden beide Teilbereiche (Land, Bund) auf ihre Anwendungsmöglichkeit geprüft. Für beide Budgets gilt der Fördersatz von 75 Prozent. Die Projekte aus dem „Budget Bund“ müssen bis 15. November 2016 bei der SAB beantragt werden und bis Ende 2018 abgenommen sein. Die Fördermittelbeantragung für den Erwerb flexibler Raumsystem zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen) ist - da keine energetische Sanierung - nicht möglich. Für die Projekte aus dem „Budget Sachsen“ ist der 28. Februar 2017 der entscheidende Stichtag, die Umsetzung muss bis Ende 2020 erfolgen. Das Budget Sachsen beinhaltet eine Förderung ab dem Jahr 2017, ein vorfristiger Maßnahmebeginn ist ab 07/2016 möglich. Das Budget ist bereits vollständig Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung untersetzt. Für die zu erwerbenden Raumsystem fallen Folgekosten an (ohne Berücksichtigung der Personalkosten). Alle Raumsysteme sollen an bestehenden Schulstandorten eingerichtet werden. Die Betreuung und Bewirtschaftung erfolgt durch die an den Schulen eingesetzten Schulsachbearbeiter bzw. Hausmeister. Die Folgekosten liegen bei: – Flexibles Raumsystem Paul-Robeson-Schule – 55.294 € / Jahr – Raumsystem Georg-Schumann-Schule – 22.270 € / Jahr – Raumsystem Oberschule Portitz – 22.270 € / Jahr – Raumsystem 84. Schule – 22.270 € / Jahr – Raumsystem Schule Paunsdorf – 22.270 € / Jahr. 4. Ausblick Bereits jetzt sind durch die Verteilung der Schüler in der Phase 3 (Vollintegration) in den Regelschulbetrieb alle Leipziger Grund- und Oberschulen in die DaZ-Integration einbezogen. In der Vergangenheit konnten dazu noch Reserven in den Schulen genutzt werden, die sich aus der Differenz zwischen Klassenbelegung und Maximalschülerzahl pro Klasse ergaben. Durch das weitere Ansteigen der durchschnittlichen Schülerzahlen schwinden diese bisher genutzten Möglichkeiten. Alle Grund- und Oberschulstandorte werden einer grundsätzlichen Prüfung unterzogen, ob es möglich ist, am Standort VKA-Klassen und/oder Angebote für die Phase 3 bereitstellen zu können. Dies erfolgt unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt ein Schulstandort konkret ausgewiesen werden soll und wird auch künftige neue Schulstandorte einbeziehen. Dabei werden sowohl die zu erwartenden finanziellen Bedarfe, als auch die Auswirkungen auf den Schulalltag betrachtet. Das betrifft neben den DaZ-Integrationsprozess (Bereitstellung von Klassenräumen) auch die Folgen der Nutzung für den Bereich Hort, GTA bzw. für schulspezifische Projekte. Ergänzend ist bei der Einrichtung weiterer DaZAngebote die Absicherung einer ausreichenden Speiseversorgung so wie die Gewährleistung des lehrplangerechten Sportunterrichtes im Umfeld der weiteren DaZ/VKA – Standorte zu prüfen. Seite 6 von 6 Anlage 1 - Erhebung der VKA (DAZ) - Klassen an Leipziger Schulen in kommunaler Trägerschaft - Stand Mai 2016 Grundschulen - DAZ Klassen laut Sax SVS Schuljahr 2015/16, Stand 30.05.2016 Name Schule Hans-Christian-Andersen-Schule August-Bebel-Schule Wilhelm-Busch-Schule Friedrich-Fröbel-Schule Brüder-Grimm-Schule Wilhelm-Hauff-Schule A.-Friedrich-Oeser-Schule Schule am Rabet Schule Stahmeln W.-Wander-Schule 100. Schule 172. Schule 3. Schule 33. Schule 46. Schule 74. Schule 91. Schule 9. Schule 66. Schule Schule Connewitz Schule Marienbrunn Schule Gundorf Schule Böhlitz-Ehrenberg Christoph-Arnold-Schule Schule Holzhausen Schule Liebertwolkwitz Alfred-Kästner-Schule Schule Miltitz Schule Mölkau Schule Rückmarsdorf Schule Seehausen Schule Wiederitzsch Schule am Adler 78. Schule 31. Schule Carl-von-Linné-Schule 120. Schule 24. Schule Geschister-Scholl-Schule Erich-Kästner-Schule Erich-Zeigner-Schule 39. Schule 90. Schule Nachbarschaftsschule Franz-Mehring-Schule Schule Portitz Joachim-Ringelnatz-Schule 157. Schule Karl-Liebknecht-Schule Schule am Flossplatz Hans-Kroch-Schule Paul-Robeson-Schule Lessing-Schule Anna-Magdalena-Bach-Schule Ernst-Pinkert-Schule 77. Schule Schule am Auwald Theodor-Körner-Schule Heinrich-Mann-Schule 60. Schule Clara-Wieck-Schule Pablo-Neruda-Schule 85. Schule Astrid-Lindgren-Schule 8. Schule 5. Schule Schule Weissenfelser Straße Summe DAZ 1 15 19 32 11 18 19 15 27 12 15 36 9 33 4 43 31 25 23 37 23 23 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 471 DAZ 2 35 25 9 16 28 1 9 39 0 54 3 14 13 19 3 14 0 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 292 DAZ 3 44 85 73 58 29 35 20 87 5 60 46 46 66 47 53 83 40 21 58 43 23 17 22 15 19 20 2 11 9 0 1 24 26 15 32 27 24 20 95 27 50 38 16 9 37 12 40 8 24 19 16 3 91 72 40 39 5 28 14 5 29 61 85 63 15 25 13 2285 VKA (DAZ 1 und 2) Schüleranzahl Klasse 50 2 44 2 41 2 27 2 46 2 20 1 24 1 66 3 12 1 69 3 39 2 23 1 46 2 23 1 46 2 45 1 25 1 23 1 45 2 23 1 23 1 760 34 Oberschulen - DAZ Klassen laut Sax SVS Schuljahr 2015/16, Stand 30.05.2016 Name Schule Nachbarschaftsschule Schule am Adler 20. Oberschule 68. Oberschule Georg-Schumann-Oberschule Schule Portitz Helmholtz Schule Paul-Robeson-Schule 16. Oberschule 94. Oberschule Petrischule 84. Oberschule 35. Oberschule Lene-Voigt-Schule Schule Paunsdorf A.-v.-Wiedebach-Schule Abendoberschule Schule Georg-Schwarz-Straße Pestalozzi-Schule 125. Schule Zwischensumme VKA 56. Schule Scholl-Schule Schule Mölkau Schule Wiederitzsch Sportoberschule Schule am Weißeplatz Summe DAZ 1 23 66 23 23 20 23 25 10 11 19 18 10 12 23 25 14 10 7 21 23 406 22 0 0 0 0 0 428 DAZ 2 18 0 23 4 20 0 22 13 37 6 12 13 12 0 18 32 0 38 2 0 270 0 0 0 0 0 0 270 DAZ 3 3 11 32 63 39 0 15 17 102 53 57 70 53 27 34 89 28 11 21 121 846 19 15 21 10 22 13 946 VKA (Daz 1und 2) Schüleranzahl Klasse 41 2 66 2 46 2 27 1 40 1 23 1 47 2 23 1 48 2 25 1 30 1 23 1 24 1 23 1 43 2 46 2 10 1 45 2 23 1 23 1 676 28 22 698 28 DAZ Klassen an Berufsschulzentren Stand Mai 2016 Einrichtung Ruth-Pfau-Schule Gutenbergschule Arwed-Rossbach-Schule Karl-Heine-Schule Henriette-Goldschmidt-Schule BSZ 1 BSZ 7 Susanna-Eger-Schule Robert-Blum-Schule Summe Anzahl der Vorbereitungsklassen mit berufspraktischem Aspekt 2 4 3 2 1 0 2 3 2 19 Schülerzahlen 43 66 64 46 24 38 73 102 103 559 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1