Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1056938.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
23.03.16, 12:00
Aktualisiert
08.06.16, 15:04
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Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02523
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Berichterstattung zum Stand Deutsch als Zweitsprache (DAZ)
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
0. Einführung
Eine Vielzahl beruflicher Perspektiven, sowohl auf dem Bildungs- und Forschungssektor
als auch im produzierenden Gewerbe, schafft verstärkt Anreiz zur Zuwanderung, auch aus
dem Ausland, nach Leipzig. Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 war zudem verstärkt ein Zuzug von Asylsuchenden zu verzeichnen. Durch die Verteilung nach „Königsteiner Schlüssel“ wurde in Sachsen ein Anteil von 5,1 % der Asylsuchenden aufgenommen.
Innerhalb des Freistaates wurden Asylbewerber mit einer Quote von 12,96 % nach Leipzig
verteilt. Die weitere Entwicklung ist nur schwer bzw. nicht vorhersehbar und hat sich im
Vergleich zu den Vorjahren deutlich verändert.
Auch Kinder und Jugendliche, die seit Geburt bzw. schon mehrere Jahre in Leipzig leben,
deren sprachlicher Entwicklungsstand aber eine erfolgreiche Integration nicht ermöglicht,
sind durch entsprechende Förderung in DaZ-Klassen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Bedarfe im Hinblick auf das Erlernen der deutschen Sprache als
Grundstein für eine erfolgreiche Integration. Der Bildung wird für eine gelingende Integration eine sehr hohe Bedeutung eingeräumt. Bildungseinrichtungen, wie Kindertagesstätten
und Schulen, werden damit wichtige Orte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration.
1. Schulische Integration von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Gemäß §§ 26 und 28 des Sächsischen Schulgesetzes besteht für Schüler mit Migrationshintergrund im Freistaat die Schulpflicht. Der Aufenthaltsstatus bleibt davon unberührt.
Damit stellt die Integration der Kinder in das schulische System eine Regelaufgabe für die
Kommune dar. Da für den überwiegenden Teil der Kinder aus dieser Bedarfsgruppe davon
ausgegangen werden muss, dass Deutsch nicht gebräuchlich ist, besteht die Notwendigkeit, den Kindern zuerst die grundsätzliche Zugänglichkeit zum Unterricht über den Spracherwerb zu ermöglichen.
Im Wesentlichen wird die Thematik der Integration und Beschulung von Migranten mit der
Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für ausländische Schüler an allgemeinbildenden und
beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 06.03.1992 sowie der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten vom 01.08.2000 geregelt. Damit sind die Grundlagen und Rahmenbedingungen geschaffen, die eine chancengerechte Bildung und Erziehung ermöglichen.
Als Kernaufgaben für die gelingende schulische Integration werden von Seiten des Freistaates Sachsen folgende Aufgabenfelder umrissen:
1. Die besondere Schullaufbahnberatung durch die Schulaufsicht als Einstieg in eine
begleitende professionelle Bildungsberatung an der Schule.
2. Die Einrichtung von Vorbereitungsklassen/-gruppen und die schrittweise individuelle
Integration in die Regelklassen.
3. Das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache und eine systematische und
schullaufbahnbegleitende sprachliche Bildung.
4. Die Ausbildung und der Einsatz von ausgebildeten Betreuungslehrern, die für den
schulischen und außerschulischen Integrationsprozess verantwortlich sind.
5. Der herkunftssprachliche Unterricht und die Anerkennung der vorhandenen Zweiund Mehrsprachigkeit als Bildungsressource.1
1 http://www.schule.sachsen.de/1752.htm
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Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit einem Sprachbedarf DaZ erfolgt über
einen dreistufigen Prozess, welcher sich in zwei Hauptbereiche aufteilt. Diese Teilbereiche
stellen unterschiedliche Anforderungen an die Stadt Leipzig als Schulträger.
Etappe 1 und 2 – VKA-Klassen
In Vorbereitung auf die schrittweise Integration in die Regelklassen erfolgt durch eine ausschließliche Beschulung in eigenen Vorklassen für Ausländer (VKA-Klassen) die erste
Etappe. Dieser Etappe schließt sich die Teilintegration in die bestehenden Regelschulklassen an. Dazu nehmen Schüler in einzelnen Stunden bereits am Unterricht in den Regelschulklassen teil. Diese Klassen für die Phasen 1 und 2 werden als eigenständige Klassen (VKA) in den Schulen gebildet und durch die Schulaufsichtsbehörde mit Lehrpersonal
ausgestattet. Schüler der Phase 2 werden weiterhin den VKA-Klassen zugerechnet, da
der Besuch der Regelschulklassen nur in bestimmten Stundenkontingenten erfolgt. In den
Regelschulklassen müssen dafür temporär die Kapazitäten für diese Schüler freigehalten
bzw. geschaffen werden.
Etappe 3 – DaZ in den Regelschulklassen
Der Integrationsprozess soll in die vollumfängliche Integration in die Regelschulklassen in
Etappe 3 münden. Dabei steht die weitere Förderung der Deutschkenntnisse im Vordergrund. Die Schüler verlassen dazu die VKA-Klassen und werden mit dem Förderbedarf
DaZ in den Regelschulklassen beschult. Dazu sind die Kapazitäten in den Regelschulklassen dauerhaft bereitzustellen.
Die Dauer des Besuches der Vorbereitungsklassen soll in der Regel ein Jahr betragen
und nur in begründeten Ausnahmefällen auf höchstens zwei Jahre ausgedehnt werden.
Dabei orientiert sich der Besuch der VKA-Klassen am individuellen Leistungsvermögen
der Schüler. Entsprechend der Konzeption zur Integration von Migranten ist es das Ziel,
die Schüler dahingehend zu befähigen, ohne sprachliche Beeinträchtigung selbst zu lernen und die Erfahrungen ihres Lebens in den gemeinsamen Lernprozess einzubringen.
2. Herausforderungen für die Stadt Leipzig
Der Stadt Leipzig als Schulträger kommt bei der Integration von Kindern und Jugendlichen
mit Migrantionshintergrund eine wichtige Aufgabe bei der Einrichtung von Vorbereitungsklassen/-gruppen und der schrittweisen individuellen Integration in die Regelklassen zu.
Für den Integrationsprozess sollen dazu als gesetzliche Pflichtaufgabe von kommunaler
Seite die räumlichen und sächlichen Bedingungen und Möglichkeiten geschaffen werden.
Diese Kapazitätsbereitstellung, sowohl in den speziellen Vorbereitungsklassen (VKA), als
auch auch den Regelklassen (DaZ-Phase 2/3), stellt die Stadt als Schulträger vor große
Herausforderungen. Der sich ergebende Bedarf addiert sich zu den ohnehin schon durch
das demografische Wachstum steigenden Schülerzahlen.
In den Grund- und Oberschulen entwickelten sich die Schülerzahlen VKA (Phase 1 und 2)
seit 2005/06 wie folgt:
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Tabelle 1: Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in städtischer Trägerschaft in VKA (Phase 1 und 2)
seit 2005/06
Grundschulen Oberschulen
Gesamt
2005/06
63
127
190
2006/07
56
92
148
2007/08
37
54
91
2008/09
39
70
109
2009/10
44
64
108
2010/11
43
102
145
2011/12
59
100
159
2012/13
87
106
193
2013/14
108
118
226
2014/15
225
211
436
2015/16
368
315
683
Dabei ist zu beachten, dass die Zahlen zum Stichtag der „Kamenz-Statistik“ für das jeweilige Schuljahr erhoben wurden. Veränderungen im laufenden Schuljahr konnten aufgrund
der Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt werden. Erhoben wurden die absoluten Zahlen
der Schüler. Die Auflistung in Klassen wurde nicht vorgenommen. Grund dafür ist die unterschiedlich erfolgte Einrichtung von Gruppen und/oder Klassen in der Vergangenheit an
den Schulstandorten. Erst seit dem Schuljahr 2015/16 wurde dazu übergegangen, ausschließlich Klassen zu bilden.
Die vorliegende Aufstellung kann die Dynamik der Entwicklung der zweiten Jahreshälfte
2015 nur unvollkommen widerspiegeln. Werden in der Statistik für das Schuljahr 2015/16
mit dem Stichtag 18.09.2015 noch 683 Plätze VKA ausgewiesen, werden mit Stand vom
Februar 2016 bereits 1.120 Schüler in VKA-Klassen erfasst. Diese verteilen sich auf 17
Grundschulstandorte sowie 18 Oberschulstandorte. Damit sind fast doppelt so viele Plätze
vorzuhalten, als das noch zum Schuljahresbeginn der Fall war.
In Phase 3 wurden mit Stand vom Februar 2016 in den Grund- und Oberschulen 3.176
Schüler betreut. Dabei werden die Schüler nicht nur an den Schulstandorten mit bestehenden VKA-Klassen beschult, sondern verteilen sich auf alle Schulstandorte. Damit ist
bereits zum heutigen Tag das gesamte Grund- und Oberschulnetz der Stadt Leipzig in die
DaZ-Integration einbezogen.
Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den außerordentlichen Anstieg der Bedarfe ab dem
Schuljahr 2014/15 in den Grund- und Oberschulen.
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Abb. 1: Entwicklung der VKA-Klassen an den Schulen in kommunaler Trägerschaft von 2005 bis 2015
1200
1000
800
600
VKA Gesamt
Statistik Stichtag:
18.09.2015
400
Stand Februar 2016
200
0
Im Bereich der Berufsschulzentren werden gegenwärtig ca. 319 Schüler in 18 VKA-Klassen mit berufspraktischem Aspekt betreut. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg zu erwarten.
Die Stadt Leipzig stellt dies vor die Herausforderung, Schulplätze für die Integration DaZ
in doppelter Anzahl vorzuhalten. Diese Problematik besteht auch für den Raum- und Personalbedarf im Bereich Hort. Für die Phase 1 und 2 ist der räumliche Bedarf in den VKAKlassen abzusichern. Zusätzlich besteht die Aufgabe, bereits ab der Phase 2 Teilintegrationsschulplätze in den Regelschulklassen zu schaffen. Aufgrund weiter steigender nachrückender Platzbedarfe durch neue zugewanderte Kinder und Jugendliche ist es nicht
möglich, Plätze in den VKA-Klassen nach dem Phasenübergang „abzubauen“ und Räume
für die Bereitstellung von Ressourcen in der Phase 2/3 freizulenken.
Eine Bedarfsbestimmung über die notwendige DaZ-Angebotsentwicklung kann auf Grund
der Einflussfaktoren (Asyl/Migration) nicht genau getroffen werden. Die Prognosen zur
weiteren Entwicklung der Bedarfszahlen sind mit Unsicherheiten behaftet. Durch ein Anwachsen der Schülerzahlen in vergleichbaren Größenordnungen wie im vergangenen
Schulhalbjahr würde Ende 2016 ein Bedarf von ca. 2.000 VKA-Plätzen im Grund- und
Oberschulbereich zu erwarten sein. Zugleich stiege auch der Bedarf an Schulplätzen für
die Phase 3 – Vollintegration – in den Regelschulklassen.
Diese Größenordnungen sind mit den gegenwärtig bestehenden räumlichen Ressourcen
nicht abbildbar. Gebäude, die in der Vergangenheit vom Schulnetz der Stadt Leipzig genommen wurden, sind bereits reaktiviert worden. Dabei wurden auch wachsende DaZ-Bedarfe berücksichtigt.
Die Dynamik der Entwicklung im Bereich DaZ der letzten Monate konnte bei der Erarbeitung der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung noch nicht vollständig Berücksichtigung finden. Aktuelle planerische Vorbereitungen für neue Bauvorhaben im Grundund Oberschulbereich versuchen, mit der Ausweisung weiterer Räume auf die gestiegenen Anforderungen zu reagieren.
Als Steuerungsmöglichkeit auf die aktuelle Dynamik der Entwicklung im Bereich DaZ/VKA
kann nur mit einem zweistufigen Prozess reagiert werden.
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a. Schaffung räumlicher Ressourcen durch temporäre bauliche Erweiterungen
Mit System-/Modulbauten und „Containerbauten“ ist es möglich, in einem kurzen
Zeitraum Kapazitäten zu errichten, welche eine Erweiterung des bestehenden
Schulbetriebes ermöglichen. Diese Raumerweiterungen bedürfen der unmittelbaren Anbindung an bestehende Schulstandorte, um den Schulbetrieb praktikabel gestalten zu können.
Die Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für ausländische Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen sagt zur Klassenbildung aus, dass die Bildung reiner Ausländer(Regel-)klassen zu vermeiden ist. Das
erfordert die Schaffung von Möglichkeiten, DaZ-Schüler auch in den bestehenden
Regelklassen unterbringen zu können. Durch den Schulträger müssen dazu ausreichende räumliche Reserven geschaffen werden. Zusätzlich ist das schulische Leben so zu gestalten, dass regelmäßige Kontakte zwischen den Schülern aufgebaut
und gepflegt werden können.
Bedingt durch das Erreichen der Auslastungsgrenze von bestehenden Schulstandorten müssen Erweiterungsbauten zugleich so dimensioniert werden, dass auch
der nachfolgende Bedarf der Phasen 2 und 3 sowie weitere Kapazitätsbedarfe, die
sich aus dem Anstieg der Schülerzahl (Speiseversorgung u.ä.) ergeben, räumlich
abgedeckt werden können.
Den Schulen wird damit die Möglichkeit eröffnet, das Schulleben so zu gestalten,
dass Erweiterungsbauten durch die Regelschulklassen genutzt werden. Nur so ist
es möglich, eine Durchmischung und einen Austausch innerhalb der Schülerschaft
zu erreichen.
b. Weiterentwicklung der städtischen Raumprogramme
Gegenwärtig bestehende Raumprogramme haben neue Herausforderungen bisher
nur unvollständig abbilden können. So sind die Bedarfe aus VKA/DaZ kaum
abgebildet. Bisher erfolgte die Absicherung dieser Angebote über additive
Raumerweiterungen an den Schulstandorten. Die Reserven sind dafür aber
aufgebraucht. Somit ist künftig die Weiterentwicklung bisheriger Raumprogramme
für einen Raumnachweis von DaZ-Räumen erforderlich.
Bei Bestandsbauten ist durch die Schaffung von DaZ-Angeboten zu erwarten, dass
sich die Raumkapazität des Schulhauses gegenüber den bisherigen Richtkapazitäten
verringern wird, da sich hier, anders als im Regelschulbetrieb durch die Phase 2 erweiterte Raumbedarfe ergeben. Das wiederum wird den bestehenden Erweiterungsbedarf
im Leipziger Schulnetz erhöhen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen Ausgaben für die Erweiterung der schulischen Kapazitäten können nicht
über die der Stadt Leipzig gemäß § 10 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes
(SächsFlüAG) zugewiesenen Pauschale für die Aufnahme und Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern und Geduldeten (1.900 €/ Leistungsempfänger und Quartal) refinanziert werden. Mit der Pauschale werden alle notwendigen Ausgaben unter Einschluss
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der Ausgaben für personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand, für Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für liegenschaftsbezogene Ausgaben und Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung abgegolten.
Es erfolgte eine Prüfung der Nutzbarkeit der Programme „Brücken in die Zukunft“ zur Förderung von Baumaßnahmen im DaZ-Bereich. Dabei wurden beide Teilbereiche (Land,
Bund) auf ihre Anwendungsmöglichkeit geprüft. Für beide Budgets gilt der Fördersatz von
75 Prozent. Die Projekte aus dem „Budget Bund“ müssen bis 15. November 2016 bei der
SAB beantragt werden und bis Ende 2018 abgenommen sein. Die Fördermittelbeantragung für den Erwerb flexibler Raumsystem zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen) ist - da keine energetische Sanierung - nicht möglich.
Für die Projekte aus dem „Budget Sachsen“ ist der 28. Februar 2017 der entscheidende
Stichtag, die Umsetzung muss bis Ende 2020 erfolgen. Das Budget Sachsen beinhaltet
eine Förderung ab dem Jahr 2017, ein vorfristiger Maßnahmebeginn ist ab 07/2016 möglich. Das Budget ist bereits vollständig Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung untersetzt.
Für die zu erwerbenden Raumsystem fallen Folgekosten an (ohne Berücksichtigung der
Personalkosten). Alle Raumsysteme sollen an bestehenden Schulstandorten eingerichtet
werden. Die Betreuung und Bewirtschaftung erfolgt durch die an den Schulen eingesetzten Schulsachbearbeiter bzw. Hausmeister. Die Folgekosten liegen bei:
– Flexibles Raumsystem Paul-Robeson-Schule – 55.294 € / Jahr
– Raumsystem Georg-Schumann-Schule – 22.270 € / Jahr
– Raumsystem Oberschule Portitz – 22.270 € / Jahr
– Raumsystem 84. Schule – 22.270 € / Jahr
– Raumsystem Schule Paunsdorf – 22.270 € / Jahr.
4. Ausblick
Bereits jetzt sind durch die Verteilung der Schüler in der Phase 3 (Vollintegration) in den
Regelschulbetrieb alle Leipziger Grund- und Oberschulen in die DaZ-Integration einbezogen. In der Vergangenheit konnten dazu noch Reserven in den Schulen genutzt werden,
die sich aus der Differenz zwischen Klassenbelegung und Maximalschülerzahl pro Klasse
ergaben. Durch das weitere Ansteigen der durchschnittlichen Schülerzahlen schwinden
diese bisher genutzten Möglichkeiten.
Alle Grund- und Oberschulstandorte werden einer grundsätzlichen Prüfung unterzogen,
ob es möglich ist, am Standort VKA-Klassen und/oder Angebote für die Phase 3 bereitstellen zu können. Dies erfolgt unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt ein Schulstandort konkret ausgewiesen werden soll und wird auch künftige neue Schulstandorte einbeziehen. Dabei werden sowohl die zu erwartenden finanziellen Bedarfe, als auch die Auswirkungen auf den Schulalltag betrachtet. Das betrifft neben den DaZ-Integrationsprozess
(Bereitstellung von Klassenräumen) auch die Folgen der Nutzung für den Bereich Hort,
GTA bzw. für schulspezifische Projekte. Ergänzend ist bei der Einrichtung weiterer DaZAngebote die Absicherung einer ausreichenden Speiseversorgung so wie die Gewährleistung des lehrplangerechten Sportunterrichtes im Umfeld der weiteren DaZ/VKA – Standorte zu prüfen.
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Anlage 1 - Erhebung der VKA (DAZ) - Klassen an Leipziger Schulen in kommunaler Trägerschaft - Stand Mai 2016
Grundschulen - DAZ Klassen laut Sax SVS Schuljahr 2015/16, Stand 30.05.2016
Name Schule
Hans-Christian-Andersen-Schule
August-Bebel-Schule
Wilhelm-Busch-Schule
Friedrich-Fröbel-Schule
Brüder-Grimm-Schule
Wilhelm-Hauff-Schule
A.-Friedrich-Oeser-Schule
Schule am Rabet
Schule Stahmeln
W.-Wander-Schule
100. Schule
172. Schule
3. Schule
33. Schule
46. Schule
74. Schule
91. Schule
9. Schule
66. Schule
Schule Connewitz
Schule Marienbrunn
Schule Gundorf
Schule Böhlitz-Ehrenberg
Christoph-Arnold-Schule
Schule Holzhausen
Schule Liebertwolkwitz
Alfred-Kästner-Schule
Schule Miltitz
Schule Mölkau
Schule Rückmarsdorf
Schule Seehausen
Schule Wiederitzsch
Schule am Adler
78. Schule
31. Schule
Carl-von-Linné-Schule
120. Schule
24. Schule
Geschister-Scholl-Schule
Erich-Kästner-Schule
Erich-Zeigner-Schule
39. Schule
90. Schule
Nachbarschaftsschule
Franz-Mehring-Schule
Schule Portitz
Joachim-Ringelnatz-Schule
157. Schule
Karl-Liebknecht-Schule
Schule am Flossplatz
Hans-Kroch-Schule
Paul-Robeson-Schule
Lessing-Schule
Anna-Magdalena-Bach-Schule
Ernst-Pinkert-Schule
77. Schule
Schule am Auwald
Theodor-Körner-Schule
Heinrich-Mann-Schule
60. Schule
Clara-Wieck-Schule
Pablo-Neruda-Schule
85. Schule
Astrid-Lindgren-Schule
8. Schule
5. Schule
Schule Weissenfelser Straße
Summe
DAZ 1
15
19
32
11
18
19
15
27
12
15
36
9
33
4
43
31
25
23
37
23
23
0
0
0
0
0
0
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0
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0
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0
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0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
471
DAZ 2
35
25
9
16
28
1
9
39
0
54
3
14
13
19
3
14
0
0
8
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
292
DAZ 3
44
85
73
58
29
35
20
87
5
60
46
46
66
47
53
83
40
21
58
43
23
17
22
15
19
20
2
11
9
0
1
24
26
15
32
27
24
20
95
27
50
38
16
9
37
12
40
8
24
19
16
3
91
72
40
39
5
28
14
5
29
61
85
63
15
25
13
2285
VKA (DAZ 1 und 2)
Schüleranzahl
Klasse
50
2
44
2
41
2
27
2
46
2
20
1
24
1
66
3
12
1
69
3
39
2
23
1
46
2
23
1
46
2
45
1
25
1
23
1
45
2
23
1
23
1
760
34
Oberschulen - DAZ Klassen laut Sax SVS Schuljahr 2015/16, Stand 30.05.2016
Name Schule
Nachbarschaftsschule
Schule am Adler
20. Oberschule
68. Oberschule
Georg-Schumann-Oberschule
Schule Portitz
Helmholtz Schule
Paul-Robeson-Schule
16. Oberschule
94. Oberschule
Petrischule
84. Oberschule
35. Oberschule
Lene-Voigt-Schule
Schule Paunsdorf
A.-v.-Wiedebach-Schule
Abendoberschule
Schule Georg-Schwarz-Straße
Pestalozzi-Schule
125. Schule
Zwischensumme VKA
56. Schule
Scholl-Schule
Schule Mölkau
Schule Wiederitzsch
Sportoberschule
Schule am Weißeplatz
Summe
DAZ 1
23
66
23
23
20
23
25
10
11
19
18
10
12
23
25
14
10
7
21
23
406
22
0
0
0
0
0
428
DAZ 2
18
0
23
4
20
0
22
13
37
6
12
13
12
0
18
32
0
38
2
0
270
0
0
0
0
0
0
270
DAZ 3
3
11
32
63
39
0
15
17
102
53
57
70
53
27
34
89
28
11
21
121
846
19
15
21
10
22
13
946
VKA (Daz 1und 2)
Schüleranzahl
Klasse
41
2
66
2
46
2
27
1
40
1
23
1
47
2
23
1
48
2
25
1
30
1
23
1
24
1
23
1
43
2
46
2
10
1
45
2
23
1
23
1
676
28
22
698
28
DAZ Klassen an Berufsschulzentren Stand Mai 2016
Einrichtung
Ruth-Pfau-Schule
Gutenbergschule
Arwed-Rossbach-Schule
Karl-Heine-Schule
Henriette-Goldschmidt-Schule
BSZ 1
BSZ 7
Susanna-Eger-Schule
Robert-Blum-Schule
Summe
Anzahl der Vorbereitungsklassen mit
berufspraktischem Aspekt
2
4
3
2
1
0
2
3
2
19
Schülerzahlen
43
66
64
46
24
38
73
102
103
559
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1