Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047588.pdf
Größe
3,8 MB
Erstellt
15.12.15, 12:00
Aktualisiert
08.06.16, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02216
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Ortschaftsrat Mölkau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
Ortschaftsrat Plaußig
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord
Ortschaftsrat Engelsdorf
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14;
Stadtbezirke (Ortsteile): Alt-West (Böhlitz-Ehrenberg), Nord (Eutritzsch), Nordost
(Schönefeld-Abtnaundorf, Mockau-Nord, Thekla, Plaußig-Portitz), Ost (Engelsdorf,
Mölkau, Volkmarsdorf), Südost (Stötteritz, Probstheida), Südwest (Großzschocher,
Hartmannsdorf-Knautnaundorf);
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen und zur
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Begründung zum Flächennutzungsplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
1 Vorschulische Bildungs-
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
✘
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
✘
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
✘
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
✘
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
✘
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
✘
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Beschreibung des Sachverhaltes
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dieser Vorlage soll für den in der Anlage beigefügten Vorentwurf der Änderung des
Flächennutzungsplanes die Freigabe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit herbeigeführt werden.
Die Strategischen Ziele der Kommunalpolitik werden durch die Planung wie folgt berührt.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplanes sind u.a. Flächen, die bisher nicht als
Wohnbauflächen dargestellt waren. Es handelt sich dabei um Konversionsflächen/Brachflächen die
zukünftig als Wohnstandorte genutzt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass diese
Wohnungsbaustandorte sowohl für Familien mit Kindern als auch für Ein- und
Zweipersonenhaushalte geeignet sein werden.
Die anderen Änderungen des FNP haben keine Auswirkungen auf die Altersstruktur innerhalb der
Stadt Leipzig.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind im Rahmen der Darstellung der beiden Trassenvarianten für
eine geplante Anbindung der Straßenbahn an den Klinikstandort Probstheida betroffen. Beide
Trassenvarianten führen durch landwirtschaftliche Nutzflächen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind von der Planung bei fast allen zu ändernden Teilflächen (TF
1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.9, 1.11, 1.12, 1.14) betroffen. Teilweise handelt es sich dabei um
Fachliegenschaften in Zuständigkeit der Ämter 51 und 52 sowie des städtischen Eigenbetriebes St.
Georg. Teilweise liegen auch unbebaute Flurstücke in städtischem Eigentum in den zu ändernden
Teilflächen.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Änderung des
Flächennutzungsplanes auf die Stadt zukommen können, sind im Ergebnis der durchgeführten
Ermittlungen nicht zu erwarten.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach Bestätigung dieser Vorlage in der Dienstberatung des OBM und abschließender Behandlung
im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau,
Stadtplanungsamt,
• die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf und
• zeitgleich die frühzeitige Beteiligung der TöB durchführen sowie
• die Bürgervereine beteiligen.
Den betroffenen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten wird die Vorlage durch das Büro für
Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
26.04.2016
Begründung zum
Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14
(Vorentwurf)
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
26.04.2016
Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
Seite 2
1.
Lage der Änderungsbereiche
Diese Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst verschiedene räumliche Änderungsbereiche, die sich
auf das gesamte Stadtgebiet verteilen. Dies sind:
Änderungsbereich 1.1: Böhlitz-Ehrenberg, ehemaliges Wasserwerk
Änderungsbereich 1.2: Schönefeld-Abtnaundorf, Theklaer Straße
Änderungsbereich 1.3: Mockau-Nord, Kieler Straße
Änderungsbereich 1.4: Thekla, Tauchaer Straße
Änderungsbereich 1.5: Plaußig-Portitz, Karl-Moor-Weg
Änderungsbereich 1.6: Stötteritz und Mölkau, Mittlerer Ring Südost
Änderungsbereich 1.7: Großzschocher, Ortsumgehung Großzschocher
Änderungsbereich 1.8: Probstheida und Stötteritz, ÖPNV-Anbindung Klinikstandort Probstheida
Änderungsbereich 1.9: Engelsdorf, Hugo-Aurich-Straße
Änderungsbereich 1.10: Hartmannsdorf-Knautnaundorf, östl. Erikenstraße
Änderungsbereich 1.11: Stötteritz, Holzhäuser Straße
Änderungsbereich 1.12: Volkmarsdorf, Ihmelsstraße
Änderungsbereich 1.13: Großzschocher, östl. Wasserturmweg
Änderungsbereich 1.14: Städtisches Klinikum St. Georg
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Der Flächennutzungsplan wurde am 4.12.2014 durch die Landesdirektion Sachsen genehmigt. Die
Genehmigung wurde am 16.05.2015 bekannt gemacht. Eine Auflage der Genehmigung ist die Herausnahme
von 6 Flächen aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes. Damit verfügt die Stadt Leipzig, mit
Ausnahme der 6 Flächen, über einen wirksamen Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet, wie es
sich nach der Gemeindegebietsreform in den Jahren 1999/2000 ergeben hat.
Anlass und Erfordernis
Für die Änderungen gibt es verschiedene Anlässe:
1. Änderungen, die aus den Maßgaben der Genehmigung des Flächennutzungsplanes resultieren
Im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurden 6 Flächen von der Darstellung
ausgenommen. Hier soll zeitnah eine Konkretisierung der Darstellung erfolgen. Die Darstellungen für die
bisher von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ausgenommenen Flächen werden bereits im
Rahmen dieses Änderungsverfahrens definiert (Änderungsbereiche 1.1-1.5 sowie Änderungsbereich 1.14).
2. Änderungen aufgrund zwischenzeitlich gefasster Stadtratsbeschlüsse
Seit dem Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes (Fortschreibung) im
Oktober 2013 und dem Feststellungsbeschluss im Mai 2014 sind Beschlüsse durch den Stadtrat gefasst
worden, die Auswirkungen auf die Darstellung im Flächennutzungsplan haben (Änderungsbereiche 1.6-1.8),
die aber nicht mehr in die Fortschreibung eingearbeitet werden konnten.
3. Änderungen in Folge der geplanten Aufstellung von Bebauungsplänen
Für einzelne Flächen ist es erforderlich geworden, Planungsrecht durch Aufstellung eines Bebauungsplanes
zu schaffen, da sie nicht mehr nach § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt gelten. Dabei weicht die Zielstellung des Bebauungsplanes soweit von den Zielen des
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
Seite 3
Flächennutzungsplanes ab, dass
(Änderungsbereiche 1.9 - 1.11).
eine
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
erforderlich
wird
4. Änderung aus dringenden Gründen der Flächenvorsorge für eine neu zu bauende Schule
Vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Geburtenzahlen wächst auch der Bedarf nach sozialer
Infrastruktur. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind bereits einige Vorbehaltsflächen für Schulneubauten
dargestellt. Zwischenzeitlich zeichnet sich jedoch auch an anderer Stelle des Stadtgebietes dringender
Bedarf für eine weitere Vorbehaltsfläche für einen Schulneubau ab, der nun im Flächennutzungsplan als
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Bildung/Schule dargestellt werden soll (Änderungsbereich
1.12).
5. Änderungen aufgrund eines redaktionellen Versehens
Der Änderungsbereich 1.13 ist im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aus einem
redaktionellen Versehen heraus als geplante Waldfläche dargestellt worden. Hier wird die Darstellung in
Gewerbliche Baufläche geändert. Dies entspricht den bereits bestehenden und zukünftig vorgesehenen
Nutzungen.
6. Änderungen zur Unterscheidung der dargestellten Kleingärten nach § 5 Abs. 2 BauGB / § 1 Abs. 1
Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und der sonstigen Gärten - Redaktionelle Klarstellung
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind Kleingärten nach § 1 Abs. 1 BKleingG und sonstige Gärten (z.B.
Gärten auf Grabeland, Eigentümergärten) in einer Kategorie „Kleingärten/sonstige Gärten“ dargestellt. Die
Zusammenfassung dieser sehr unterschiedlichen Typen von Gärten in einer Darstellungskategorie erfolgte
vor dem Hintergrund von „Abgrenzungs- und Darstellungsschwierigkeiten“ zwischen den einzelnen
Gartentypen auf der Flächennutzungsplanebene. Der Maßstab des Flächennutzungsplanes von 1:20.000
ermöglicht es aus technischen Gründen nicht, bei der Vielzahl der dargestellten Informationen
Dauerkleingärten von sonstigen Gärten eindeutig zu trennen. Um dennoch Kleingärten von sonstigen Gärten
zukünftig besser unterscheiden zu können, wird es im Flächennutzungsplan Konkretisierungen in der
Bezeichnung in der Legende geben. Zusätzlich wird ein Beiplan erstellt.
7. Besonderheiten des Verfahrens
Im Nachgang zum Aufstellungsbeschluss wurde der Änderungsbereich Nr. 14 „Erweiterungsfläche
Flughafen“ aus dem Änderungsverfahren herausgenommen. Zu dieser Fläche gibt es eine Vielzahl von
offenen Fragen, die im Vorfeld einer möglichen Änderung des Flächennutzungsplanes noch geklärt werden
müssen.
Hinzugekommen ist der Änderungsbereich "Städtisches Klinikum St. Georg", da hier eine Lösung für die
Darstellung der von der Genehmigung des Flächennutzungsplanes ausgenommenen Fläche gefunden werden
konnte. Der Änderungsbereich erhält die Nr. 1.14.
Nutzungshinweis:
Für die Kartenausschnitte wird folgende Kartengrundlage genutzt:
Ausschnitte aus dem Flächennutzungsplan, © Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt
Datengrundlage: DSK 5, Stand 10/2014, © Stadt Leipzig; Amt für Geoinformation und Bodenordnung.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Änderungsbereich 1.1: ehemaliges Wasserwerk
Stadtbezirk: Alt-West - Ortsteil: Böhlitz-Ehrenberg
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Auf einem Teil der Flächen des Änderungsbereiches befindet sich das ehemalige Wasserwerk BöhlitzEhrenberg. Das Gebäude wird mittlerweile als Wohnhaus genutzt. Der überwiegende Teil des
Änderungsbereiches ist jedoch unbebaut und unterliegt als Biotoptyp magere Frischwiese dem Schutz nach
§ 21 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatschG) i.V.m. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Zudem liegen die Flächen im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald, der gleichzeitig europäischem
Schutzrecht in Form der FFH- (=Flora-Fauna-Habitat) und der SPA- (Special protected bird area) Richtlinie
unterliegt.
Bauplanungsrechtlich gehören die Flächen des Änderungsbereiches zum Außenbereich nach § 35 BauGB.
Zudem steht der hohe naturschutzrechtliche Charakter der Änderungsflächen einer Bebauung entgegen.
Die Flächen des Änderungsbereiches werden deshalb zukünftig als Grünfläche dargestellt und das
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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geschützte Biotop nach § 21 SächsNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG nachrichtlich übernommen.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Änderungsbereich 1.2: Theklaer Straße
Stadtbezirk: Nordost - Ortsteil: Schönefeld-Abtnaundorf
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Auf den Änderungsflächen befindet sich ein gründerzeitliches Wohnhaus, eine quartiersbedeutsame
Grünanlage, die unter den Kulturdenkmalschutz fällt und als Spielplatz genutzt wird, sowie ein Wohnheim
für suchtkranke Menschen, welches vom städtischen Klinikum St. Georg als Außenstelle betrieben wird.
Bei der Grünanlage handelt es sich um eine wohngebietstypische Nutzung. Das Wohnheim ist eine in einem
Wohngebiet zulässige Nutzung. Beide Nutzungen sollen auch zukünftig an dem Standort erhalten bleiben.
Die Darstellungskategorie „Wohnbaufläche“ des Flächennutzungsplanes enthält grundsätzlich immer auch
einen Anteil Nicht-Wohnnutzungen wie z.B. kleinteilige Grünanlagen oder Gemeinbedarfseinrichtungen. Sie
werden jedoch aufgrund ihrer Kleinteiligkeit grundsätzlich nicht gesondert dargestellt. Vielmehr ist davon
auszugehen, dass sie die Wohngebietsnutzung sinnvoll ergänzen.
Da es sich sowohl bei dem Wohnheim, als auch bei der Grünanlage, um Nutzungen handelt, die dem
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Charakter der Darstellungskategorie Wohnbaufläche des Flächennutzungsplanes entsprechen, werden die
Flächen im Änderungsbereich zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Änderungsbereich 1.3: Kieler Straße
Stadtbezirk: Nordost - Ortsteil: Mockau-Nord
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Der Änderungsbereich erstreckt sich auf die Flächen der alten Ortslage von Mockau. Teilweise erkennt man
noch die ursprünglichen Dreiseithöfe, die heute durch kleinere Handwerksbetriebe oder als Wohngebäude
nachgenutzt werden. Markant ist die Kirche, deren Ursprünge auf das 13. Jahrhundert zurückgehen. Die
Bebauung an der Kieler Straße ist dabei nicht durchgängig, sondern wird durch Baulücken unterbrochen.
Historisch betrachtet erstreckte sich die alte Ortslage von Mockau auch auf die Flächen westlich der Kieler
Straße. In der Gründerzeit wurde dieses Areal westlich der Kieler Straße durch Wohngebäude und eine
Schule bebaut. Heute ist das Geviert zwischen Mockauer- , Tauchaer- und Kieler Straße durch eine sehr
lockere Bebauung mit Geschosswohnungsbauten und dem bereits erwähnten Schulhaus geprägt. In den
Zwischenräumen befinden sich sowohl Stellplatzflächen als auch öffentlich genutzte und gepflegte oder
brachliegende (ehemaliger Friedhof) Grünflächen. Der Charakter dieses Gevierts entspricht dem einer
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Wohnbaufläche. Aufgrund des stadträumlichen-historischen Zusammenhangs zwischen diesem Bereich und
der östlich der Kieler Straße gelegenen Bebauung werden auch die Flächen des Änderungsbereiches als
Wohnbaufläche dargestellt. Die Darstellung als Wohnbaufläche hat keine Auswirkungen auf die südlich
angrenzenden Sportanlagen, da durch eine Änderung der Inhalte des Flächennutzungsplanes kein anderer
Schutzanspruch der Wohnbebauung vor Lärm entsteht als bisher.
Sofern perspektivisch Bauanträge vorgelegt werden, würde die Beurteilung auf der Grundlage der
Einstufung des Gebietes als „Gemengelage“ erfolgen.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
Seite 11
Änderungsbereich 1.4: Tauchaer Straße
Stadtbezirk: Nordost - Ortsteil: Thekla
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Die Flächen des Änderungsbereiches stellen den westlichen Ortsrand von Thekla und damit eine
städtebauliche Kante im Übergang von der geschlossenen Bebauung zum Landschaftsschutzgebiet
Partheaue und zum Naherholungsgebiet „Am Bagger“ dar.
Auf den Flächen nördlich der Tauchaer Straße befinden sich einige mehrgeschossige Wohngebäude, die mit
kleineren Baulücken durchsetzt sind. Insgesamt gehören diese Flächen zum Bebauungszusammenhang an
der Tauchaer Straße. Eine Ergänzung mit Wohnungsbau ist aufgrund der umgebenden überwiegenden
Wohnnutzung, der Straßenbahnanbindung, sowie der Nähe zu Nahversorgungsmöglichkeiten sinnvoll.
Die Flächen südlich der Tauchaer Straße stellen eine Gemengelage aus Wohngebäuden, einer Halle des
Schützenvereins und einem Autohaus dar.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Auch diese Flächen zählen zum Bebauungszusammenhang und stellen eine klare Grenze zum südlich
angrenzenden Sportplatz dar, der im Übergangsbereich zwischen dem Naherholungsgebiet „Am Bagger“
und der Wohnbebauung Thekla liegt. Dem Charakter nach entspricht diese Änderungsfläche einer
Wohnbaufläche, die neben der überwiegenden Wohnnutzung auch ergänzende Nutzungen (wie z.B.
Gemeinbedarfsflächen), die in Wohngebieten zulässig sind, enthalten kann. Demzufolge werden diese
Flächen als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt.
Die Darstellung als Wohnbaufläche hat keine Auswirkungen auf die südlich angrenzende Sportanlage, da
durch die Änderung der Inhalte des Flächennutzungsplanes kein anderer Schutzanspruch der Wohnbebauung
vor Lärm besteht als bisher.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Änderungsbereich 1.5: Karl-Moor-Weg
Stadtbezirk: Nordost - Ortsteil: Plaußig-Portitz
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Bei den Gebäuden auf der Änderungsfläche handelt es sich um einzelne Häuser, die als Wochenendhäuser
im Außenbereich errichtet wurden. Sie genießen Bestandsschutz. Die Gebäude liegen zwischen der in ca.
200 m Entfernung befindlichen 6-spurig ausgebauten Bundesautobahn A 14 und der alten Ortslage von
Portitz. Letztere ist durch landwirtschaftliche Gehöfte, die heute weitestgehend durch nichtlandwirtschaftliche Betriebe nach genutzt werden, und Einfamilienhausbestand geprägt. Eine
Weiterentwicklung dieses Standortes als Wohnungsbaustandort ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes
(starke Lärm- und Luftschadstoffimmissionen) nicht vertretbar. Die Qualitäten als Wochenendhausgebiet
sind ebenfalls aus diesem Grunde stark eingeschränkt. Deshalb werden die Flächen im Änderungsbereich
der angrenzenden Flächenkategorie, Fläche für Landwirtschaft, zugeordnet, auch wenn die Fläche im
engeren Sinne nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Eine gesonderte Darstellung als allgemeine Grün- und
Freifläche widerspräche der festgelegten Mindestdarstellungsgröße von 1 ha.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14. (Vorentwurf)
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Änderungsbereich 1.6: Mittlerer Ring Südost
Stadtbezirk: Südost und Ost - Ortsteil: Stötteritz und Mölkau
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
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Maßstab 1:20.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:20.000
Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
Seite 15
Begründung für den Änderungsbedarf:
Für den Mittleren Ring Südost waren bisher zwei Varianten in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
enthalten:
Die „Bahnvariante“, die überwiegend als neu zu bauende Straße unmittelbar östlich der Bahnstrecke durch
die Ortsteile Stötteritz, Anger-Crottendorf und Sellerhausen-Stünz verlaufen soll.
Die „Wohngebietsvariante“, die durch Ausbau der vorhandenen Straßen durch die Ortsteile Stötteritz und
Mölkau führen soll.
Nunmehr soll die „Wohngebietsvariante“ aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes entfallen. Die
Entscheidung zum „Wegfall“ der Wohngebietsvariante basiert auf dem Stadtentwicklungsplan „Verkehr und
Öffentlicher Raum“. Dieser durch den Stadtrat am 25.02.2015 (s. DS 00523/14) bestätigte
Stadtentwicklungsplan trifft für den Mittleren Ring Abschnitt Südost folgende Aussagen: „Die Trasse
entlang der Bahnlinie soll für die nächsten 10 Jahre freigehalten werden. Für die Trasse durch Mölkau und
Stötteritz wird nur noch von einer Tangentialverbindung ausgegangen.“
Diese Aussagen werden durch die Karte zur "Planung des Motorisierten Individualverkehrs" aus dem
Stadtentwicklungsplan Verkehr und Öffentlicher Raum (STEP Verkehr) unterstützt (s. S. 69). Auf dieser
Karte wird nur noch die sog. "Bahnvariante" zur "Trassenfreihaltung" aufgezeigt. Begründet wird die
Herausnahme der „Wohngebietsvariante“ mit den bereits vorhandenen Lärm- und Schadstoffimmissionen
auf den vorhandenen Straßenabschnitten. Vor diesem Hintergrund ist ein Ausbau der vorhandenen Straßen
nicht zu vertreten.
Somit entfällt für die sog. "Wohngebietsvariante" die Darstellung als "Trassenkorridor für mögliche
Straßenführung". An der bisherigen Funktion der Straße ändert sich damit nichts.
Die sog. "Bahnvariante" soll dagegen weiterhin im Flächennutzungsplan als „Trassenkorridor für mögliche
Straßenführung“ dargestellt werden. Ein Zeithorizont für die Realisierung ist derzeit nicht anvisiert.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
Seite 16
Änderungsbereich 1.7: Ortsumgehung Großzschocher
Stadtbezirk: Südwest - Ortsteil: Großzschocher
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Bisher war im Leipziger Südwesten zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen
Verkehrsinfrastruktur ein Lückenschluss zwischen dem Straßenabschnitt Dieskaustraße/Gerhard-EllrodtStraße und der Brückenstraße im Bereich der Ortslage Großzschocher geplant. Zu diesem Zweck wurde
bereits im Jahr 2002 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 239 „Neue Brückenstraße“ gefasst
(RB III – 1166/02). Das Planaufstellungsverfahren wurde jedoch seitdem aus verschiedenen Gründen bis
heute nicht zum Abschluss geführt. Insbesondere wegen des immer wieder beobachteten Umstandes, dass
der Verkehr trotz äußerst beengter Verhältnisse in der Ortslage Großzschocher vergleichsweise reibungslos
fließt, wurde bisher keine Priorität für die Umsetzung dieser Planung gesehen.
Mittlerweile wurde das Bebauungsplanverfahren aus folgenden Gründen vollständig eingestellt:
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
Seite 17
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–
–
–
Trotz Aufgabe der Planungsüberlegungen für den Mittleren Ring Süd wird sich das
Verkehrsaufkommen der Brückenstraße in der Prognose 2020 bei Beibehaltung der
Bestandssituation nur moderat erhöhen (ca. 12.000 KFZ/Tag). Bei Herstellung der neuen
Brückenstraße und einer direkteren Verkehrsführung würden ca. 13.900 KFZ/Tag prognostiziert.
Im angebauten Teilabschnitt der vorhandenen Brückenstraße werden derzeit Sanierungsmaßnahmen
und Neubauvorhaben trotz bestehender Verkehrsbelastung geplant und durchgeführt.
Ein Trassenneubau hätte negative Auswirkungen auf diejenigen Investitionsvorhaben, die
gegenwärtig angrenzend an den Trassenbereich zu hochwertigen Wohnungen (insges. ca. 35 WE,
Zickmantelsche Mühle und Alte Schäferei) entwickelt werden.
Die neue Trasse wäre kein erheblicher Gewinn für den Fahrradverkehr, da die bisherige
Wegeführung über die Straße „Zur Alten Bäckerei“ den räumlich-funktionalen Anforderungen einer
sinnvollen Verbindung angemessen Rechnung trägt.
Durch die Realisierung der Umgehungsstraße wären erhebliche Beeinträchtigungen der im
Landschaftsplan ausgewiesenen Schutzgüter zu erwarten.
In Abwägung der hier genannten Aspekte gegenüber den positiven Effekten einer neuen Trasse kommt man
zu dem Schluss, dass das Ziel einer neu zu bauenden Trasse keine erhebliche Verbesserung für die Ortslage
Großzschocher bringen würde. Vielmehr würde Verkehr von einer Wohnlage in die andere verschoben.
Deshalb wurde bereits der Beschluss zur Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
gefasst (s. Ratsbeschluss DS-00156/14 vom 17.09.2014). Jetzt folgt in Konsequenz daraus die Änderung des
Flächennutzungsplanes durch Wegfall der Darstellung einer „geplanten Hauptnetzstraße“.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14. (Vorentwurf)
Seite 18
Änderungsbereich 1.8: ÖPNV-Anbindung Klinikstandort Probstheida
Stadtbezirk: Südost - Ortsteil: Probstheida und Stötteritz
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
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Maßstab 1:20.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:20.000
Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
Seite 19
Begründung für den Änderungsbedarf:
Im Südosten des Stadtgebietes befindet sich der Klinikstandort Probstheida, welcher verschiedene Kliniken
und Forschungseinrichtungen beherbergt. Zukünftig ist eine Erweiterung der Kliniken am Standort durch
den Träger geplant. Verbunden damit wird ein erheblicher Zuwachs an Beschäftigten, Besuchern und
Kunden erwartet. Derzeit ist der Klinikstandort nur ungenügend an das ÖPNV-Netz angebunden, so dass
lediglich ein ÖPNV-Anteil von 6 % an allen Verkehrsmittelanteilen (Modal Split) am Klinikstandort erreicht
wird. Dieser im gesamtstädtischen Vergleich (ca. 20 %) außerordentlich niedrige ÖPNV-Anteil ist in erster
Linie auf das notwendige, von Nutzern jedoch als beschwerlich wahrgenommene Umsteigeerfordernis
Bus/Straßenbahn und auf die unterschiedlichen Taktungen von Bus und Straßenbahn zurückzuführen.
Angesichts der angestrebten Beschäftigtenzahlen am Klinikstandort, der außerordentlich positiven
Bevölkerungsentwicklung in den anliegenden Ortsteilen Stötteritz und Probstheida und der in den
gesamtstädtischen Zielen verankerten Erhöhung des Anteils der umweltverträglichen Verkehrsmittel am
Gesamtverkehr in Leipzig insgesamt, wurden seitens der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH Überlegungen
für eine Anbindung des Klinikstandortes an das Straßenbahnnetz der Stadt Leipzig angestellt. Neben dem
Aspekt „Verbesserung der Straßenbahnanbindung“ wurden auch verschiedene Varianten zur Verbesserung
der Busanbindung und Aspekte des Radverkehrs in die Untersuchung einbezogen. Die Untersuchung wurde
von einem Bürgerbeteiligungsverfahren begleitet. Im Ergebnis wurde zur Verbesserung der umwelt- und
verkehrsgerechten Erschließung des Klinikstandortes ein Maßnahmebündel beschlossen (Ratsbeschluss
RBV-2154/14 vom 16.07.2014). Nicht alle dieser Maßnahmen sind relevant für die Darstellung im
Flächennutzungsplan. Relevant für den Flächennutzungsplan sind die beiden Straßenbahnvarianten, die aus
einer Vielzahl von Varianten als die geeignetsten Varianten ausgewählt wurden. Es handelt sich dabei um
eine Variante, die eine Verlängerung der Linie 4 von Norden kommend darstellt sowie um eine Variante, die
eine Verlängerung der Linie 15 darstellt. Mit der Darstellung dieser beiden Varianten wird u.U. ein
Ringschluss der Straßenbahn möglich. Diese beiden Varianten werden jetzt in die Darstellung des
Flächennutzungsplanes aufgenommen. Die bisher als "Untersuchungsraum Straßenbahn" gekennzeichnete
Fläche entfällt damit aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Änderungsbereich 1.9: Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg
Stadtbezirk: Ost - Ortsteil: Engelsdorf
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Mit dem Ratsbeschluss Nr. 2107/14 vom 18.06.2014 zur Teilfortschreibung des Stadtentwicklungsplanes
Zentren (STEP Zentren) wurde für den Ortsteil Engelsdorf die Zielstellung, an der Hans-Weigel-Straße ein
Stadtteilzentrum zu entwickeln, aufgegeben. Angrenzend an das Neubaugebiet gäbe es zwar ein
Flächenpotenzial, das in Ergänzung mit dem vorhandenen Lebensmittelmarkt für eine Zentrumsfunktion
genutzt werden könnte. Die jahrelangen Bemühungen zur Entwicklung eines D-Zentrums waren jedoch
erfolglos und die bereits vorhandenen Discountmärkte erfüllen die Anforderungen an ein integriertes
Nahversorgungszentrum nicht. Zudem wurde im Rahmen der Teilfortschreibung des STEP Zentren
festgestellt, dass an dieser Stelle eine Versorgungslage mit ausreichender Tragfähigkeit nicht nachgewiesen
werden kann. Daher entfällt die Darstellung des Zentrensymbols an dieser Stelle im Flächennutzungsplan.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Derzeit wird im Rahmen der Gesamtfortschreibung des STEP Zentren für den Ortsteil Engelsdorf jedoch die
Etablierung eines D-Zentrums an der Hugo-Aurig-Straße geprüft.
Ziel ist es hier, neben den bereits vorhandenen Einzelhandelsstandorten der Nahversorgung, durch eine
räumliche und funktional-organisatorische „Bündelung“ unterschiedlicher Nahversorgungsstrukturen eine
Funktionsmischung und damit eine multifunktionale Nahversorgung zu erreichen. Die Erreichbarkeit der
Versorgungseinrichtungen wird damit optimiert und Verkehrsströme werden gebündelt, weil der
Lebensmitteleinkauf mit anderen Versorgungswegen kombiniert werden kann. Durch eine grundlegende
städtebauliche Neuordnung und Freiraumgestaltung des Areals soll gleichzeitig eine neue
Aufenthaltsqualität geschaffen werden.
Für den Flächennutzungsplan bedeutet dies, dass der jetzt zu entwickelnde Bereich mit einem
Zentrensymbol für ein D-Zentrum versehen wird. Das erforderliche Verfahren zur Fortschreibung des STEP
Zentren wird parallel zum Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes geführt.
Gleichzeitig sollen die umgebenden Flächen in einer Größenordnung von 8,6 ha einer Revitalisierung
zugeführt werden. Teile dieses als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellten Areals sind
nicht mehr in Nutzung, für andere hat eine Umnutzung stattgefunden. In den Randbereichen befinden sich
zudem einige wenige Wohngebäude.
Das Gesamtkonzept für die Entwicklung des Areals sieht, neben dem Ausbau der bereits am Standort
vorhandenen Einzelhandelsbetriebe, die Entwicklung von Wohnbebauung inklusive Sonderwohnformen für
betreutes Wohnen sowie die Etablierung von gewerblich nutzbaren Bauflächen auch für innerhalb des
Gebietes zu verlagernde Gewerbebetriebe vor. Bestandteil des Konzeptes sind darüber hinaus soziale
Infrastruktureinrichtungen (z.B. Mehrzweckhalle). Bestandteil des Konzeptes ist auch die Schaffung von
privaten, jedoch öffentlich nutzbaren Freiflächen mit guter Aufenthaltsqualität. Da das hier beschriebene
Konzept nicht den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht, wird die Darstellung des
Flächennutzungsplanes entsprechend der geplanten Nutzung in eine gemischte Baufläche geändert.
Zusammen mit dem einzufügenden Zentrensymbol für ein Nahversorgungszentrum liefert der
Flächennutzungsplan damit eine gute fachliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung eines
Bebauungsplanes, für den bereits der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde (Bebauungsplan Nr. 423 „HugoAurig-Straße/Gaswerksweg").
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Änderungsbereich 1.10: östl. Erikenstraße
Stadtbezirk: Südwest - Ortsteil: Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Der Ortsteil Hartmannsdorf ist durch eine Vielzahl von brachliegenden Gärtnereibetrieben geprägt, für die
seit vielen Jahren adäquate Nachnutzungen gesucht werden. Im Flächennutzungsplan von 1995 wurden die
Qualitäten des Ortsteiles Hartmannsdorf als Einfamilienhausstandort deshalb vergleichsweise gut beurteilt,
so dass ein Teil der Brachflächen als potentielle Wohnbauflächen dargestellt wurden. Darunter waren auch
die Flächen östlich der Erikenstraße, einschließlich der jetzt in Rede stehenden Änderungsfläche. Im
Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau und Stadterneuerung (STEP W+S), Teilplan Wohnungsbau aus dem
Jahr 2010, der als Grundlage für die Darstellung von Wohnbauflächen im wirksamen Flächennutzungsplan
Verwendung gefunden hat, wird für den Ortsteil Hartmannsdorf jedoch keine Entwicklung weiterer
Standorte über den Bedarf hinaus empfohlen. Diese Empfehlung wurde vor dem Hintergrund der
vergleichsweise ungünstigen Standortvoraussetzungen ausgesprochen: Hartmannsdorf ist nicht an den
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr angebunden, die Nahversorgungslage ist nicht
ausgeprägt und auch die fußläufige Nähe von Kitas und Schulen ist nicht gegeben. Vor dem Hintergrund der
bereits vorhandenen Reserveflächen für den Wohnungsbau in den nach 1999/2000 eingemeindeten
Ortsteilen, die überdies bessere Standortvoraussetzungen aufweisen, sollte der Entwicklung von
Wohnbauflächen im Ortsteil Hartmannsdorf derzeit keine Priorität eingeräumt werden. Zudem stellen die
Flächen an der Weißen Elster laut Landschaftsplan der Stadt Leipzig wichtige Bereiche für die Frisch- und
Kaltluftentstehung dar, die zum Erhalt dieser Funktion nicht versiegelt werden sollten,
Für die Änderungsfläche wurde in den vergangenen 15 Jahren allerdings vielfach auf der Grundlage des
damals wirksamen Flächennutzungsplanes von verschiedenen Eigentümern eine städtebauliche Planung
angeregt und zuletzt mit Aufstellungsbeschluss vom Stadtrat auch förmlich begonnen (s. Ratsbeschluss Nr.
V-305/10 für den Bebauungsplan Nr. 367 "Östlich der Erikenstraße"). Die städtebaulichen Planungen bei
diesem Bebauungsplanverfahren sind weit fortgeschritten. Für diesen Bebauungsplan wurde zuletzt 2013
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Mit dem Bebauungsplan soll die
planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung von ca. zehn Einfamilienhäusern hergestellt werden. Die
Entwicklung dieses Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan – der diesen Bereich im Ergebnis des
STEP W+S, Teilplan Wohnungsbau inzwischen als Grünfläche darstellt – sollte über die allgemein geltende
Relevanzschwelle1 von einem Hektar gewährleistet werden.
Eine planungsrechtliche Prüfung hat jedoch ergeben, dass die Relevanzschwelle in diesem Fall nicht
angewandt werden kann, da ansonsten für südlich und nördlich angrenzende Flächen mit ähnlicher
Ausgangslage ebenfalls eine Umstufung zu Wohnbauflächen durch die Eigentümer gefordert werden könnte.
Da dies ausdrücklich nicht gewollt ist und nur aufgrund der Planungsgeschichte und der bisherigen
Planungsabläufe für den Änderungsbereich eine faktische Sondersituation besteht, sollen die
Voraussetzungen zur Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 367 „Östlich der Erikenstrasse“ durch die nun
beabsichtigte auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 367 beschränkte Änderung des
Flächennutzungsplanes geschaffen werden. Das Planverfahren für diesen Bebauungsplan wird nach dem
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2016 weitergeführt. So wird sichergestellt, dass
der Bebauungsplan dann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein wird.
1Relevanzschwelle bedeutet: eine Fläche im Flächennutzungsplan muss mindestens eine Größe von 1 ha
haben, um mit einer eigenständigen Flächennutzung im Flächennutzungsplan dargestellt zu werden. Ist eine
Fläche kleiner als 1 ha wird sie der umgebenden Flächennutzung zugeordnet. Das bedeutet im
Umkehrschluss, dass für diese Flächen die Darstellung im Flächennutzungsplan von der Festsetzung im
Bebauungsplan abweichen kann. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Festsetzung des
Bebauungsplanes aus den Vorgaben der Flächennutzungsplan-Darstellung entwickelt ist.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Änderungsbereich 1.11: Holzhäuser Straße
Stadtbezirk: Südost - Ortsteil: Stötteritz
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Bei der Änderungsfläche handelt es sich um eine ehemals gewerblich genutzte Fläche, die mittlerweile
weitestgehend vom Gebäudebestand beräumt ist. Lediglich in den nördlichen Randbereichen finden sich
noch Gebäude, die teilweise noch gewerblich genutzt werden, teilweise aber auch leer stehen.
Bisher war es das Ziel, eine neue gewerbliche Nutzung an dem Standort zu etablieren. Dies war
insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine der beiden Varianten des Mittleren Ringes Südost das Gebiet
unmittelbar am südlichen Rand tangierte, sinnvoll, denn mit dem Mittleren Ring hätte sich die verkehrliche
Anbindung des Gebietes deutlich verbessert. Gleichzeitig wäre die Entwicklung eines Wohngebietes
unmittelbar an einem Teilstück des Mittleren Ringes aufgrund der zu erwartenden Lärm- und
Schadstoffbelastung nicht zu vertreten gewesen.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Im Rahmen des STEP Verkehr wurde diese Variante für verzichtbar erklärt und wird im Zuge dieser
Änderung aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes entfallen (s. Änderungsbereich Nr. 1.6). Damit ist
eine wichtige Standortvoraussetzung zur Entwicklung einer gewerblichen Fläche nicht mehr gegeben. Da
außerdem das Umfeld ausschließlich durch Wohnnutzungen geprägt wird, wäre eine gewerbliche Nutzung
an dieser Stelle nur unter Einschränkungen möglich. Die Entwicklung dieses Gebietes zu einem
Wohnstandort bietet sich aufgrund der Lage des Gebietes in relativer geringer Entfernung zum
Stadtzentrum, der Anbindung an die Straßenbahn, die gute Nahversorgungssituation an der Holzhäuser- und
Kolmstraße sowie die Nähe zu den Naherholungsflächen um das Landschaftsschutzgebiet Etzoldsche
Sandgrube an. Die Fläche war bisher nicht Gegenstand des STEP W+S. Da es sich jedoch um die potentielle
Inanspruchnahme einer brachliegenden, weitestgehend versiegelten Fläche in der „inneren Stadt“ handelt
und nicht um die Umwandlung einer Grün- oder Landwirtschaftsfläche in randstädtischen Bereichen, wird
die Änderung des Flächennutzungsplanes in eine Wohnbaufläche bereits im Vorfeld der Fortschreibung des
STEP W+S angestrebt.
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Änderungsbereich 1.12: Ihmelsstraße
Stadtbezirk: Ost - Ortsteil: Volkmarsdorf
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wurde Bedarf für einen weiteren Schulstandort
für eine Oberschule und ein Gymnasium im Leipziger Osten ermittelt. Da diese beiden Schulen,
einschließlich einer Sporthalle, nicht im Bestandsgebäude untergebracht werden können, muss eine
Erweiterungsfläche vorgehalten werden. Hier wird entsprechend die zukünftige Fläche des Schulkomplexes
an der Ihmelsstraße als Gemeinbedarfsfläche mittels Symbolen für "Bildung/Schule" dargestellt. An dieser
Stelle ist die Errichtung einer Quartiersschule geplant, die neben der schulischen Nutzung auch Nutzungen
im Sinne eines Bildungsnetzwerkes für das Quartier aufnimmt. Die Planungen zur Realisierbarkeit von
Oberschule und Gymnasium, einschließlich der erforderlichen Ergänzungseinrichtungen zur Integration des
Standortes in das Quartier, werden derzeit durch die Stadt Leipzig vorbereitet. Hinsichtlich der
Flächeninanspruchnahme ist zu beachten, dass der Grünzug zwischen den Gemeinbedarfsflächen und dem
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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südlich-östlich angrenzenden Wohngebiet von jeglicher Bebauung freigehalten werden soll. Lediglich die
Einrichtung eines Schulgartens sollte auf dieser Fläche ermöglicht werden.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Änderungsbereich 1.13: östl. Wasserturmweg
Stadtbezirk: Südwest - Ortsteil: Großzschocher
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Die zu ändernde Fläche war bereits früher gewerblich genutzt, liegt derzeit weitestgehend brach bzw. wird
in Teilen durch einen Schrottplatz genutzt. Für den nördlichen Bereich der Fläche liegt eine
Baugenehmigung für eine weitere gewerbliche Nutzung vor.
Die Begründung für die Änderung der Darstellung in eine gewerbliche Baufläche ergibt sich aus der
Betrachtung der Nutzungen im Umfeld sowie der Standortvoraussetzungen. So befinden sich im näheren
Umfeld der Fläche mehrere größere gewerblich genutzte Areale wie z.B. östlich der Bahnstrecke LeipzigZeitz oder nordwestlich das Gewerbegebiet an der S 46. Auf Letzterem befinden sich einige
Gewerbebetriebe. Zur Zeit erfolgt dort der Neubau des Feuerwehrzentrums Südwest. Der überwiegende Teil
ist als Reservefläche für großflächige Ansiedlungen vorgesehen. Für alle Flächen gilt, dass sie in kurzer
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Distanz zur Staatsstraße S 46 und damit auch zur Bundesautobahn A 38 liegen. Dies stellt einen besonderen
Standortvorteil für gewerbliche Nutzungen dar. Im unmittelbaren Umfeld um die Gewerbegebiete befindet
sich keine Wohnbebauung, auf die aus Immissionsschutzgründen Rücksicht genommen werde müsste. Damit
ist dieser Raum prädestiniert für die Ansiedlung gewerblicher/industrieller Nutzungen. Die jetzt zu ändernde
Fläche stellt einen weiteren Baustein im Gewerbeflächenkonzept des Südwestens dar und soll deshalb
zukünftig als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Änderungsbereich 1.14: Städtisches Klinikum St. Georg
Stadtbezirk: Nord - Ortsteil: Eutritzsch
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 25.03.2015
Maßstab 1:10.000
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan, Stand 26.04.2016
Maßstab 1:10.000
Begründung für den Änderungsbedarf:
Die Änderungsfläche ist Bestandteil des städtischen Klinikums St. Georg, dessen Hauptgebäudebestand in
der Gründerzeit errichtet wurde und sukzessive in den folgenden Jahren baulich ergänzt wurde. Das
Klinikgelände erstreckt sich zwischen der Delitzscher Straße im Osten und dem baumbestandenen Bachlauf
der Nördlichen Rietzschke im Westen. Dieser Teil des Geländes wird überwiegend als Klinikpark von
Patienten und Angestellten genutzt. Er ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Nördliche
Rietzschke“, welches die Bachauen- und Wiesenlandschaft zwischen den Ortsteilen Wiederitzsch und
Gohlis-Nord, sowie dem Arthur-Brettschneider-Park in Eutritzsch umfasst.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Die jetzt in ihrer Darstellung zu ändernde Fläche befindet sich in einem Übergangsbereich zwischen dem
intensiv baulich genutzten Klinikumsbereich und dem Klinikpark.
Teile des Geländes sind unbebaut, so z.B. ein Teich oder das künstliche Wasserbassin, welches als
Gartendenkmal unter Kulturdenkmalschutz steht. Teile des Geländes sind nicht überbaut, werden aber durch
einen Parkplatz und den Hubschrauberlandeplatz des Klinikums genutzt. Darüber hinaus wurden für
einzelne Gebäudekomplexe nach 1990 Baugenehmigungen, u.a. für das operative Zentrum und einen
Kindergarten, erteilt und die entsprechenden Gebäude errichtet.
Die Grenze des aus DDR-Zeiten übergeleiteten Landschaftsschutzgebietes „Nördliche Rietzschke“ verlief
bisher eng hinter dem Gebäudebestand und umfasste die nach 1990 errichteten Neubauten nicht. Mit der
jetzigen Darstellungsänderung des Flächennutzungsplanes wird die Sonderbaufläche "Städtisches Klinikum
St. Georg" auf diese Neubauten erweitert. Damit werden die Bereiche des Klinikgeländes eindeutig
festgelegt, die auch zukünftig für bauliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Im Umkehrschluss wird klar
definiert, welche Bereiche zukünftig nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung stehen, da sie eindeutig
dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen sind. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes wird in
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde entsprechend angepasst.
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Begründung zum Flächennutzungsplan
1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen TF 1.1 - 1.14 (Vorentwurf)
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Konkretisierungen zur Unterscheidung von Kleingärten und sonstigen Gärten:
Zum Thema „Darstellung von Kleingärten“ werden folgende Konkretisierungen vorgenommen: In der
Legende der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes wird die Bezeichnung "Kleingärten / Sonstige
Gärten" in "Dauerkleingärten nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB / sonstige Gärten" geändert. Der Begriff
Dauerkleingarten wird dabei als planungsrechtlicher Begriff des § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB verwendet. Dieser
entspricht dem Kleingartenbegriff des § 1 Abs. 1 BKleingG.
Ausschnitt Legende:
Ausschnitt geänderte Legende:
Es wird ein Beiplan erstellt, in dem alle Kleingärten, die Kleingärten nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB / § 1 Abs.
1 BKleinG sind, dargestellt sein werden. Die sonstigen Gärten sind in diesem Beiplan nicht enthalten. Der
Begründung zum Flächennutzungsplan wird außerdem eine Liste aller Kleingärten gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5
BauGB / § 1 Abs. 1 BKleingG angefügt.
Leipzig, 04.05.2016
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des Stadtplanungsamtes
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