Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1060084.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
20.04.16, 12:00
Aktualisiert
21.06.16, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02683-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Jugendparlament
23.06.2016
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
09.08.2016
Vorberatung
Jugendbeirat
10.08.2016
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
11.08.2016
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.08.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
24.08.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Sichere Nutzung des Goethesteigs für Fußgängerinnen und RadfahrerInnen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
"Der Sachstandsbericht der Verwaltung und das darin enthaltene Konzept zur Verbesserung der
Situation werden zur Kenntnis genommen."
Die Verwaltung gibt folgenden Sachstandsbericht ab:
Die Baumaßnahme Goethesteig/Matzelstraße ist Bestandteil des beschlossenen "Mittelfristigen
Investitionsprogramms im Straßen- und Brückenbau 2013-2020" (RBV-1774/13 vom 18.09.2013).
Dort ist sie als Maßnahme Nr. 37 in der Anlage 2 (Liste 2) enthalten. Die Einordnung der Maßnahme
in den Finanzhaushalt der Stadt Leipzig erfolgt ab dem Jahr 2020.
Die Stadt Leipzig hat zur Neuordnung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf dem
Goethesteig eine Vorplanung erarbeitet. Von der Oetzscher Brücke über die Bundesstraße 2 bis zur
Einmündung Matzelstraße auf die Bornaische Straße wurde ein grundhafter Ausbau des
Straßenraums untersucht.
Ziel der Stadt Leipzig ist neben der Erneuerung der Fahrbahn die Anlage eines durchgängigen
südlichen Gehweges und die Anlage durchgängiger Radverkehrsanlagen. Für Fußgänger und
Radfahrer, die die querende Radverbindung zum Grünen Ring in Höhe des Eingangs zur Agra
nutzen, soll eine Querungsinsel auf der Fahrbahn des Goethesteigs geschaffen werden, die das
Queren der Fahrbahn erleichtert. Außerdem ist geplant auch im Bereich der Helenenstraße durch
eine Querungshilfe die fußläufige Verbindung zur Haltestelle auf der Bornaischen Straße zu
verbessern und sicherer zu gestalten.
Da eine Realisierung der Baumaßnahme Goethesteig/Matzelstraße hinsichtlich der
Haushaltseinordnung erst ab 2020 möglich ist, erfolgt aufgrund fehlender Fußgängerquerungen der
Neubau der Lichtsignalanlage
Bornaische Straße/Matzelstraße vordringlich (Bau- und
Finanzierungsbeschluss Vorlage VI-DS-02504).
Neben dem Neubau der Lichtsignalanlage werden die Bordlagen durch die neue Lichtsignalanlage
angepasst, außerdem wird der südliche Gehweg der Matzelstraße im Bereich der neugebauten
Einfamilienhäuser in einer Breite von 2,50 m neu hergestellt. In dem Zusammenhang wird auch die
vorhandene südliche Bushaltestelle behindertengerecht ausgebaut. Der Radverkehr wird weiterhin
über die Fahrbahn Matzelstraße geführt. Durch die geplante Fahrbahnbreite von 8,00 m wird ein
beidseitiger Schutzstreifen mit 1,50 m Breite markiert.
Nach derzeitigem Vorbereitungsstand ist vorgesehen, die Lichtsignalanlage sowie den südlichen
Gehweg entlang der Matzelstraße von September bis Dezember 2016 zu realisieren.
Um das Queren am Goethesteig/Im Dölitzer Holz bereits jetzt zu erleichtern, wurde die
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bis zu dieser Stelle erweitert.
Ein provisorischer Geh- und Radweg ist an dieser Straße leider nicht herzustellen, es bedarf dafür
eines grundhaften Ausbaus, da eine Verbreiterung einen Eingriff in die Böschung der
Brückenrampen bedingt und beidseitig an den Goethesteig das Landschaftsschutzgebiet „Leipziger
Auwald“, anliegt, bei dem die Eingriffe so gering wie möglich bleiben sollen.
Bornaische
Straße
B2
Goethesteig
Matzelstraße
Im Dölitzer
Holz
Datenauszug LeipziGIS
Übersichtsplan
Goethesteig
Erstellungsdatum
20.05.2016
Erstellt für Maßstab
1:3.000
Maßstab
1:3.000
0
30 m
© Amt für Geoinformation und Bodenordnung
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Nur für den Dienstgebrauch.