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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1060084.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
20.04.16, 12:00
Aktualisiert
21.06.16, 21:00

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02683-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendparlament 23.06.2016 Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 09.08.2016 Vorberatung Jugendbeirat 10.08.2016 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 11.08.2016 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.08.2016 Vorberatung Ratsversammlung 24.08.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Sichere Nutzung des Goethesteigs für Fußgängerinnen und RadfahrerInnen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag x Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag: "Der Sachstandsbericht der Verwaltung und das darin enthaltene Konzept zur Verbesserung der Situation werden zur Kenntnis genommen." Die Verwaltung gibt folgenden Sachstandsbericht ab: Die Baumaßnahme Goethesteig/Matzelstraße ist Bestandteil des beschlossenen "Mittelfristigen Investitionsprogramms im Straßen- und Brückenbau 2013-2020" (RBV-1774/13 vom 18.09.2013). Dort ist sie als Maßnahme Nr. 37 in der Anlage 2 (Liste 2) enthalten. Die Einordnung der Maßnahme in den Finanzhaushalt der Stadt Leipzig erfolgt ab dem Jahr 2020. Die Stadt Leipzig hat zur Neuordnung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf dem Goethesteig eine Vorplanung erarbeitet. Von der Oetzscher Brücke über die Bundesstraße 2 bis zur Einmündung Matzelstraße auf die Bornaische Straße wurde ein grundhafter Ausbau des Straßenraums untersucht. Ziel der Stadt Leipzig ist neben der Erneuerung der Fahrbahn die Anlage eines durchgängigen südlichen Gehweges und die Anlage durchgängiger Radverkehrsanlagen. Für Fußgänger und Radfahrer, die die querende Radverbindung zum Grünen Ring in Höhe des Eingangs zur Agra nutzen, soll eine Querungsinsel auf der Fahrbahn des Goethesteigs geschaffen werden, die das Queren der Fahrbahn erleichtert. Außerdem ist geplant auch im Bereich der Helenenstraße durch eine Querungshilfe die fußläufige Verbindung zur Haltestelle auf der Bornaischen Straße zu verbessern und sicherer zu gestalten. Da eine Realisierung der Baumaßnahme Goethesteig/Matzelstraße hinsichtlich der Haushaltseinordnung erst ab 2020 möglich ist, erfolgt aufgrund fehlender Fußgängerquerungen der Neubau der Lichtsignalanlage Bornaische Straße/Matzelstraße vordringlich (Bau- und Finanzierungsbeschluss Vorlage VI-DS-02504). Neben dem Neubau der Lichtsignalanlage werden die Bordlagen durch die neue Lichtsignalanlage angepasst, außerdem wird der südliche Gehweg der Matzelstraße im Bereich der neugebauten Einfamilienhäuser in einer Breite von 2,50 m neu hergestellt. In dem Zusammenhang wird auch die vorhandene südliche Bushaltestelle behindertengerecht ausgebaut. Der Radverkehr wird weiterhin über die Fahrbahn Matzelstraße geführt. Durch die geplante Fahrbahnbreite von 8,00 m wird ein beidseitiger Schutzstreifen mit 1,50 m Breite markiert. Nach derzeitigem Vorbereitungsstand ist vorgesehen, die Lichtsignalanlage sowie den südlichen Gehweg entlang der Matzelstraße von September bis Dezember 2016 zu realisieren. Um das Queren am Goethesteig/Im Dölitzer Holz bereits jetzt zu erleichtern, wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bis zu dieser Stelle erweitert. Ein provisorischer Geh- und Radweg ist an dieser Straße leider nicht herzustellen, es bedarf dafür eines grundhaften Ausbaus, da eine Verbreiterung einen Eingriff in die Böschung der Brückenrampen bedingt und beidseitig an den Goethesteig das Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, anliegt, bei dem die Eingriffe so gering wie möglich bleiben sollen. Bornaische Straße B2 Goethesteig Matzelstraße Im Dölitzer Holz Datenauszug LeipziGIS Übersichtsplan Goethesteig Erstellungsdatum 20.05.2016 Erstellt für Maßstab 1:3.000 Maßstab 1:3.000 0 30 m © Amt für Geoinformation und Bodenordnung ´ Nur für den Dienstgebrauch.