Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055943.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
15.03.16, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 17:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02200-VSP-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
16.06.2016
Vorberatung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
09.08.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
24.08.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung der Wohnraumbeschaffung für
Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeit, der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Asylbewerber und Flüchtlinge
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag
Für die Aufgabe der Wohnraumbeschaffung für Geflüchtete und Asylbewerber wurden für das lau
fende Jahr im 1. Quartal 2016 zunächst drei Stellen befristet bis 31.12.2016 aus dem vorhandenen
Stellenbestand eingerichtet. Diese Stellen befinden sich derzeit im Besetzungsverfahren.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wird über die Berücksichtigung von insgesamt 3,0 zu
sätzlichen Stellen für die Thematik des dezentralen Wohnens entschieden.
Für die Wohnraumbeschaffung von Leistungsempfängern der Grundsicherung für Arbeitssuchende
und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit wird geprüft, ob ein Stellenmehrbedarf
im Rahmen einer Wohnungsbauförderung im Freistaat Sachsen entsteht.
Begründung
Für die Wohnraumbeschaffung von Leistungsempfängern der Grundsicherung für Arbeitssuchende
und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt
kein Stellenmehrbedarf. Ziel der Stadt Leipzig ist es, die Wohnraumversorgung bedürftiger Haushal
te zu sichern, insbesondere angesichts der Veränderungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt. Das
schließt einkommensschwache Haushalte (z. B. Empfänger/-innen von Grundsicherungsleistungen
oder Wohngeld) sowie Haushalte mit besonderen Anforderungen (z. B. Menschen mit Behinderun
gen, Großfamilien) ein. Die Stadt Leipzig setzt sich für eine Wohnungsbauförderung im Freistaat
Sachsen ein, die für die Wohnraumversorgung von Haushalten mit besonderem Bedarf erneut Bele
gungsbindungen ermöglicht. Von der Ausgestaltung durch den Freistaat Sachsen wird abhängen, in
welchem Umfang zusätzlicher Stellenmehrbedarf entsteht.
Für die Unterstützung des Auszuges von Asylbewerbern und Geflüchteten in eine eigene Wohnung
außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft bedarf es einer Stellenerweiterung im Sozialamt. Für das
Jahr 2016 wurde dieser Bedarf bereits berücksichtigt. Für die Koordination des dezentralen Woh
nens steht dem Sozialamt derzeit eine Vollzeitstelle zur Verfügung. Weitere drei Stellen wurden im
1. Quartal befristet eingerichtet und befinden sich aktuell im Besetzungsverfahren. Diese Stellen sol
len dem Sozialamt auch im Doppelhaushalt 2017/18 weiter zur Verfügung stehen und werden bei
der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt.
Zu den Aufgaben dieser Stellen soll gehören:
•
Akquise neuer Wohnungen und Absprachen mit den Eigentümern/Vermietern zu den Rah
menbedingungen und Anforderungen,
•
Vorbereitung der Mietverträge,
•
Suche und Zuweisung geeigneter Personen zu den jeweiligen neuen Wohnungen aus den
bestehenden Gemeinschaftsunterkünften heraus,
•
Wohnungsübergaben und Aktenführung zu den zugewiesenen Wohnungen,
•
Klärung Themen und Termine in der laufenden Wohnungsbelegung mit Vermietern, Nach
barn, Dienstleistern (z.B. Hausmeisterdienste und Servicedienste),
•
Laufende Bewirtschaftung und Ausstattung der Wohnungen,
•
Rücknahme von Wohnungen bei Auszug,
•
Veranlassung der Vorbereitung der Wohnungen für Neubelegungen,
•
ggf. Veranlassung der Wandlung von Mietverträgen bei anerkannten Flüchtlingen, zur direk
ten Übergabe an den Mieter, sofern formal möglich,
•
Statistikführung,
•
kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen dezentrales Wohnen sowie den
Gemeinschaftsunterkünften.
Diese Arbeitsaufgaben wurden mit der Vorlage VI-DS-01756 „Weitere Einrichtung zusätzlicher Stel
len im Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener Flüchtlinge“ noch nicht berücksich
tigt und stellen somit einen zusätzlichen Bedarf dar. Die mit der Vorlage bestätigten 42,4 Stellen für
die Sachbearbeitung in der Abteilung Migrantenhilfe betreffen die reine Leistungssach bearbeitung,
das heißt die umfassende Beratung der Leistungs berechtigten, Bearbeitung von Anträgen auf Leis
tungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz sowie Auszahlung der Leistungen und die Unterbrin
gung in Gemeinschaftsunterkünften mit den entsprechenden Aufgaben und Nachweisen/Statistiken.
Zum Jahresanfang 2016 verfügte das Sozialamt über rund 350 Gewährleistungswohnungen für die
Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten (2013: 58 Wohnungen, 2014: 88 Wohnungen,
2015: 337 Wohnungen).
Die Personalkosten für die drei Vollzeitstellen (3x EG 8) werden mit jährlich 153.240 € auf Basis der
Durchschnittswerte für Personalaufwendungen incl. AG Anteile geplant.
Die Stellen sollen zunächst auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet werden, um bei zurückgehen
den Zuweisungszahlen flexibel reagieren zu können.
Fassung vom: 12.05.15
Thema ► A-02200-VSP-04
Mitzeichnung
Dezernat
Mitzeichnung
erforderlich
beteiligte Ämter
Bemerkungen
Unterschrift
I
Allgemeine
Verwaltung
II
Finanzen
III
Umwelt, Ordnung,
Sport
IV
Kultur
V
Jugend, Soziales,
Gesundheit und
Schule
VI
Stadtentwicklung
und Bau
VII
Wirtschaft
01.1 GB des Oberbürgermeisters und
des Stadtrates
01.2 GB des Oberbürgermeisters –
Kommunalwirtschaft
01.16 Datenschutz/
Sicherheits
beauftragte/r
14
Rechnungsprüfungsamt
Rechtsprüfung
Name
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
Beteiligung der Personalvertretung erforderlich
Unterschrift
nein
ja