Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055946.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
15.03.16, 12:00
Aktualisiert
18.08.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02188-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
16.06.2016
Vorberatung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
09.08.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
24.08.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung des Wohnens und der Integration von
Asylbewerbern und Flüchtlingen aufgrund extrem ansteigender Fallzahlen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Die Einrichtung weiterer 2,0 Stellen erfolgt für das Jahr 2016 durch Stellenwandlung aus dem
Stellenbestand des Sozialamtes. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wird über die
Berücksichtigung von insgesamt 3,0 zusätzlichen Stellen für die Thematik des dezentralen Wohnens
entschieden.
Begründung:
Bisher ist im Sozialamt 2,0 VZÄ für die Koordination des dezentralen Wohnens eingerichtet.
Der Bestand der Wohnungen hat sich von 58 Wohnungen im Jahr 2013 auf 337 Wohnungen zum
Jahresende 2015 erhöht. Ein weiterer Zuwachs dieser Wohnungen ist durch das neue sächsische
Förderprogramm für Wohnungen mit Belegungsrechten für Personen mit Leistungsbezug nach SGB
II, XII oder AsylbLG zu erwarten. Über dieses Förderprogramm können nach derzeitigen Stand ca.
150 weitere Wohnungen in der Stadt Leipzig für diese Personenkreise gebunden werden. Darüber
hinaus erfolgen parallel weitere Mietvertragsabschlüsse für geeignete Wohnungen für Flüchtlinge
und Asylbewerber außerhalb dieser Förderrichtlinie. Gegebenenfalls erfolgt durch den Freistaat
Sachsen unterjährig noch eine Erweiterung dieser Belegungsrechte-Förderrichtlinie, so dass über
die bereits benannte Größenordnung hinaus weitere Wohnungen gebunden werden könnten.
Für die Unterstützung des Auszuges von Flüchtlingen und Asylbewerbern in eigenen Wohnraum
bedarf es aus o.g. Gründen einer Stellenerweiterung im Sozialamt für das dezentrale Wohnen.
Bei den im Rahmen Vorlage VI-DS-01756 „Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen im
Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener Flüchtlinge“ geschaffenen Stellen im
Bereich der Migratenhilfe wurde der Bereich des dezentralen Wohnens nicht mit berücksichtigt,
diese Stellen sind ein zusätzlicher Bedarf.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Zugänge von Asylbewerbern nach Leipzig im bisherigen
Jahr 2016 sind noch nicht alle geschaffenen Stellen für die Sachbearbeitung Migrantenhilfe besetzt.
Für den Bereich des dezentralen Wohnens werden daher vorerst befristet, Stellen der
Sachbearbeitung gewandelt und für diese Aufgabe besetzt.