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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055946.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
15.03.16, 12:00
Aktualisiert
18.08.16, 13:17

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02188-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 16.06.2016 Vorberatung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 09.08.2016 Vorberatung Ratsversammlung 24.08.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung des Wohnens und der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen aufgrund extrem ansteigender Fallzahlen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Die Einrichtung weiterer 2,0 Stellen erfolgt für das Jahr 2016 durch Stellenwandlung aus dem Stellenbestand des Sozialamtes. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 wird über die Berücksichtigung von insgesamt 3,0 zusätzlichen Stellen für die Thematik des dezentralen Wohnens entschieden. Begründung: Bisher ist im Sozialamt 2,0 VZÄ für die Koordination des dezentralen Wohnens eingerichtet. Der Bestand der Wohnungen hat sich von 58 Wohnungen im Jahr 2013 auf 337 Wohnungen zum Jahresende 2015 erhöht. Ein weiterer Zuwachs dieser Wohnungen ist durch das neue sächsische Förderprogramm für Wohnungen mit Belegungsrechten für Personen mit Leistungsbezug nach SGB II, XII oder AsylbLG zu erwarten. Über dieses Förderprogramm können nach derzeitigen Stand ca. 150 weitere Wohnungen in der Stadt Leipzig für diese Personenkreise gebunden werden. Darüber hinaus erfolgen parallel weitere Mietvertragsabschlüsse für geeignete Wohnungen für Flüchtlinge und Asylbewerber außerhalb dieser Förderrichtlinie. Gegebenenfalls erfolgt durch den Freistaat Sachsen unterjährig noch eine Erweiterung dieser Belegungsrechte-Förderrichtlinie, so dass über die bereits benannte Größenordnung hinaus weitere Wohnungen gebunden werden könnten. Für die Unterstützung des Auszuges von Flüchtlingen und Asylbewerbern in eigenen Wohnraum bedarf es aus o.g. Gründen einer Stellenerweiterung im Sozialamt für das dezentrale Wohnen. Bei den im Rahmen Vorlage VI-DS-01756 „Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen im Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener Flüchtlinge“ geschaffenen Stellen im Bereich der Migratenhilfe wurde der Bereich des dezentralen Wohnens nicht mit berücksichtigt, diese Stellen sind ein zusätzlicher Bedarf. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Zugänge von Asylbewerbern nach Leipzig im bisherigen Jahr 2016 sind noch nicht alle geschaffenen Stellen für die Sachbearbeitung Migrantenhilfe besetzt. Für den Bereich des dezentralen Wohnens werden daher vorerst befristet, Stellen der Sachbearbeitung gewandelt und für diese Aufgabe besetzt.