Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1063745.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
24.05.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02410-VSP-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Seniorenbeirat
09.06.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Städtische Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Alters- und
Behindertengerechtigkeit von Wohnungen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Nachteilig für die Stadt
Leipzig.
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass das
geplante Förderprogramm des Freistaates zur barrierearmen Anpassung von Wohnungen
bedarfsgerecht ausgestaltet und umgesetzt wird.
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
nein
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
Die Einrichtung eines städtischen Förderprogramms zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur
Verbesserung der Alters- und Behindertengerechtigkeit von Wohnungen (im folgenden als
Wohnungsanpassungsmaßnahmen bezeichnet) ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht zielführend.
Grundsätzlich ist Wohnungsbauförderung Aufgabe der Länder und nicht der Kommunen. Der Bund
stellt den Ländern dafür jährlich entsprechende Finanzmittel zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen
erstellt derzeit eine Richtlinie für ein neues Förderprogramm für die barrierearme Anpassung von
Wohnungen. Voraussichtlich stehen ab 2017 Zuschüsse des Freistaates Sachsen für
Anpassungsmaßnahmen in Mietwohnungen für bestimmte Bedarfsgruppen zur Verfügung.
Anstatt nun ein eigenes städtisches Programm zu konzipieren, sollte vielmehr an der Ausgestaltung
des Programms des Freistaates mitgewirkt werden und dieses genutzt werden.
Die Einrichtung eines städtischen Förderprogramms für Wohnungsanpassungsmaßnahmen als
zusätzliche freiwillige Leistung der Stadt ist - auch unter Berücksichtigung der aktuellen
Haushaltslage - nicht gerechtfertigt. Dies wäre mit einem hohen verwaltungsinternen Aufwand
verbunden und ließe nur einen geringen Nutzen erwarten, da aufgrund der geringen
Finanzausstattung nur wenige Personen davon profitieren könnten.
In den 1990er Jahren wurden Einzelmaßnahmen mit städtischen Mitteln gefördert, weil Bauträger
und Vermieter bauliche Maßnahmen für die alten- und behindertengerechte Nutzung von Wohnraum
nicht im notwendigen Maß leisten konnten. Auch Sozialleistungsträger unterstützten
Anpassungsmaßnahmen nicht im heutigen Umfang. Außerdem gab es kaum alternative
Wohnungsangebote. Die Förderung war damals eine Möglichkeit, den Verbleib Betroffener in der
eigenen Wohnung wirksam zu unterstützen.
Die damaligen Bedingungen sind mit den heutigen nicht zu vergleichen. Vermieter haben in den
letzten Jahren große Teile ihrer Wohnungsbestände saniert, baulich angepasst und gleichzeitig ihre
Beratungs- und Unterstützungsangebote erweitert. Für betroffene Menschen bestehen auch darüber
hinaus umfängliche Möglichkeiten, Beihilfen in diesen besonderen Lebenssituationen zu erhalten,
z.B. durch
•
Förderung durch die Rehabilitationsträger; „Wohnungshilfen“ für Berufstätige mit einer
Behinderung, denen das Aufsuchen ihrer Arbeitsstelle schwer fällt, weil die Wohnung noch nicht
ihrer Behinderung angepasst ist;
•
Förderung durch die Pflegekasse, wenn vorhandene Hilfsmittel nicht ausreichen und eine
Umbaumaßnahme der Wohnung erforderlich ist;
•
Leistungen des Sozialamtes, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, den
notwendigen Umbau einer vorhandenen Wohnung zu finanzieren;
•
für Eigentümer zinsgünstige Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) und der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für barrierereduzierende
Maßnahmen im Wohnungsbestand.
Von Seiten der stadteigenen Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) wird im übrigen
der Wunsch vieler Senioren, "zu Hause älter zu werden" vielfältig unterstützt. Unter anderem bietet
die LWB ihren Mietern diesbezüglich einen speziellen Beratungsservice durch die
Seniorenbeauftragte. Gemeinsam mit dem jeweiligen Mieterbetreuer werden mögliche
Veränderungen/bauliche
Umbaumaßnahmen
besprochen
und
die
diesbezüglichen
Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Mieters geprüft.
Bisher ist es der LWB in den meisten Fällen gelungen, eine sowohl für die Mieter als auch für das
Unternehmen tragbare Lösung zu finden. Auch etliche Leipziger Wohnungsgenossenschaften haben
diesbezüglich Beratungsangebote und nehmen Wohnungsanpassungsmaßnahmen vor.
Dennoch decken die vorhandenen Fördermöglichkeiten nicht alle Bedarfsfälle ab. Es besteht
Unterstützungsbedarf insbesondere für Mieter/-innen mit geringem Einkommen, denen keine
Zuschüsse für Anpassungsmaßnahmen von Dritten (u.a. Kranken-/Plegekassen) zustehen.
Fazit und Alternativvorschlag:
Daher soll sich die Verwaltung beim Freistaat dafür einsetzen, dass das geplante
Förderprogramm des Freistaates zur barrierearmen Anpassung von Wohnungen
bedarfsgerecht ausgestaltet und umgesetzt wird. Die Verwaltung wird dazu den konkreten
Bedarf an Wohnungsanpassungsmaßnahmen und die betreffenden Zielgruppen ermitteln und beim
Freistaat darauf hinwirken, dass diese bei der Umsetzung des Förderprogramms berücksichtigt
werden.