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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1063745.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
24.05.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02410-VSP-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Seniorenbeirat 09.06.2016 Vorberatung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Städtische Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Alters- und Behindertengerechtigkeit von Wohnungen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Nachteilig für die Stadt Leipzig. Rechtswidrig und/oder Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass das geplante Förderprogramm des Freistaates zur barrierearmen Anpassung von Wohnungen bedarfsgerecht ausgestaltet und umgesetzt wird. X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von nein bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: Die Einrichtung eines städtischen Förderprogramms zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Alters- und Behindertengerechtigkeit von Wohnungen (im folgenden als Wohnungsanpassungsmaßnahmen bezeichnet) ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht zielführend. Grundsätzlich ist Wohnungsbauförderung Aufgabe der Länder und nicht der Kommunen. Der Bund stellt den Ländern dafür jährlich entsprechende Finanzmittel zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen erstellt derzeit eine Richtlinie für ein neues Förderprogramm für die barrierearme Anpassung von Wohnungen. Voraussichtlich stehen ab 2017 Zuschüsse des Freistaates Sachsen für Anpassungsmaßnahmen in Mietwohnungen für bestimmte Bedarfsgruppen zur Verfügung. Anstatt nun ein eigenes städtisches Programm zu konzipieren, sollte vielmehr an der Ausgestaltung des Programms des Freistaates mitgewirkt werden und dieses genutzt werden. Die Einrichtung eines städtischen Förderprogramms für Wohnungsanpassungsmaßnahmen als zusätzliche freiwillige Leistung der Stadt ist - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage - nicht gerechtfertigt. Dies wäre mit einem hohen verwaltungsinternen Aufwand verbunden und ließe nur einen geringen Nutzen erwarten, da aufgrund der geringen Finanzausstattung nur wenige Personen davon profitieren könnten. In den 1990er Jahren wurden Einzelmaßnahmen mit städtischen Mitteln gefördert, weil Bauträger und Vermieter bauliche Maßnahmen für die alten- und behindertengerechte Nutzung von Wohnraum nicht im notwendigen Maß leisten konnten. Auch Sozialleistungsträger unterstützten Anpassungsmaßnahmen nicht im heutigen Umfang. Außerdem gab es kaum alternative Wohnungsangebote. Die Förderung war damals eine Möglichkeit, den Verbleib Betroffener in der eigenen Wohnung wirksam zu unterstützen. Die damaligen Bedingungen sind mit den heutigen nicht zu vergleichen. Vermieter haben in den letzten Jahren große Teile ihrer Wohnungsbestände saniert, baulich angepasst und gleichzeitig ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote erweitert. Für betroffene Menschen bestehen auch darüber hinaus umfängliche Möglichkeiten, Beihilfen in diesen besonderen Lebenssituationen zu erhalten, z.B. durch • Förderung durch die Rehabilitationsträger; „Wohnungshilfen“ für Berufstätige mit einer Behinderung, denen das Aufsuchen ihrer Arbeitsstelle schwer fällt, weil die Wohnung noch nicht ihrer Behinderung angepasst ist; • Förderung durch die Pflegekasse, wenn vorhandene Hilfsmittel nicht ausreichen und eine Umbaumaßnahme der Wohnung erforderlich ist; • Leistungen des Sozialamtes, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, den notwendigen Umbau einer vorhandenen Wohnung zu finanzieren; • für Eigentümer zinsgünstige Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand. Von Seiten der stadteigenen Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) wird im übrigen der Wunsch vieler Senioren, "zu Hause älter zu werden" vielfältig unterstützt. Unter anderem bietet die LWB ihren Mietern diesbezüglich einen speziellen Beratungsservice durch die Seniorenbeauftragte. Gemeinsam mit dem jeweiligen Mieterbetreuer werden mögliche Veränderungen/bauliche Umbaumaßnahmen besprochen und die diesbezüglichen Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Mieters geprüft. Bisher ist es der LWB in den meisten Fällen gelungen, eine sowohl für die Mieter als auch für das Unternehmen tragbare Lösung zu finden. Auch etliche Leipziger Wohnungsgenossenschaften haben diesbezüglich Beratungsangebote und nehmen Wohnungsanpassungsmaßnahmen vor. Dennoch decken die vorhandenen Fördermöglichkeiten nicht alle Bedarfsfälle ab. Es besteht Unterstützungsbedarf insbesondere für Mieter/-innen mit geringem Einkommen, denen keine Zuschüsse für Anpassungsmaßnahmen von Dritten (u.a. Kranken-/Plegekassen) zustehen. Fazit und Alternativvorschlag: Daher soll sich die Verwaltung beim Freistaat dafür einsetzen, dass das geplante Förderprogramm des Freistaates zur barrierearmen Anpassung von Wohnungen bedarfsgerecht ausgestaltet und umgesetzt wird. Die Verwaltung wird dazu den konkreten Bedarf an Wohnungsanpassungsmaßnahmen und die betreffenden Zielgruppen ermitteln und beim Freistaat darauf hinwirken, dass diese bei der Umsetzung des Förderprogramms berücksichtigt werden.