Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038310.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
01.07.15, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01403-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
16.06.2016
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
20.06.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Evaluation, Rahmenkonzept und Qualitätsentwicklung in der Schulsozialarbeit
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits
Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag
1.
Alle von der Stadt Leipzig (mit-)finanzierten Schulsozialarbeiter dokumentieren und
evaluieren die eigenen Aktivitäten. Die Daten sind Bausteine, um Aussagen zur Wirksamkeit der
Schulsozialarbeit zu tätigen. Eine Übersicht dieser Daten fließt zum Ende eines Schuljahres in den
Jahresbericht eines Schulsozialarbeiters. Der Bedarf an Schulsozialarbeit wird in Abstimmung
zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und der Bildungsagentur Leipzig jährlich
ermittelt, eingehende Anträge von Schulen werden geprüft und Leistungen im Rahmen des dafür zur
Verfügung stehenden finanziellen Budgets vergeben.
2. Die Stadtverwaltung legt im III. Quartal 2016 ein Steuerungskonzept zur Schulsozialarbeit
einschließlich Erfolgsindikatoren und Standards für Schulsozialarbeit vor.
3. Das Steuerungskonzept zur Schulsozialarbeit enthält auch ein Verfahren für den Abschluss von
Zielvereinbarungen für Schulen mit Schulsozialarbeit.
4. Dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule werden einmal jährlich ein Bericht zur Schulsozialarbeit zu den oben genannten Punkten
schriftlich zur Kenntnis gegeben.
Begründung
Zu 1:
Die Schulsozialarbeiter/-innen dokumentieren gemäß der jeweiligen Leistungsvereinbarung in Form
der qualifizierten Sachberichtserstattung die Arbeit des vergangenen Schuljahres und leiten darin
Schlussfolgerungen und Zielstellungen für das kommende Schuljahr ab. Die Sachberichte werden
durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung geprüft und gemeinsam mit den Schulsozialarbeiter/innen ausgewertet. In diese Auswertung fließen Bedarfe und Veränderungen für das folgende
Schuljahr ein.
Die Stadt Leipzig wendet für die freiwillige Leistung Schulsozialarbeit bereits derzeit
überdurchschnittlich hohe finanzielle Mittel auf. Einem Bedarf kann nur im Rahmen des zur
Verfügung stehenden Budgets entsprochen werden. Das bewährte bestehende Verfahren der
Bedarfsermittlung zur Schulsozialarbeit an Schulen in Zusammenarbeit mit der Sächsischen
Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig soll beibehalten werden.
Zu 2.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat ein Konzept zur fachlichen Steuerung der
Schulsozialarbeit erarbeitet. Ausgehend von den Zielen der Schulsozialarbeit wurden
Erfolgsindikatoren definiert, welche zukünftig zur Beurteilung ihrer Wirksamkeit genutzt werden
sollen. Das Steuerungskonzept wurde mit dem Facharbeitskreis Schulsozialarbeit abgestimmt.
Parallel hat der Landesjugendhilfeausschuss eine Fortschreibung der Fachempfehlung zur
Schulsozialarbeit erarbeitet. Die Fachempfehlung zeigt Standards auf, die auch für die Umsetzung
der Schulsozialarbeit in Leipzig einen Orientierungsrahmen geben. Diese werden in das o.g.
Steuerungskonzept einfließen. Mit einer Verabschiedung der Fachempfehlung ist im Juni 2016 zu
rechnen.
Zu 3.
Das Verfahren für Zielvereinbarungen zur Schulsozialarbeit soll mit den Beteiligten abgestimmt
werden.