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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038310.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
01.07.15, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01403-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 16.06.2016 Vorberatung Jugendhilfeausschuss 20.06.2016 Vorberatung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Evaluation, Rahmenkonzept und Qualitätsentwicklung in der Schulsozialarbeit Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag 1. Alle von der Stadt Leipzig (mit-)finanzierten Schulsozialarbeiter dokumentieren und evaluieren die eigenen Aktivitäten. Die Daten sind Bausteine, um Aussagen zur Wirksamkeit der Schulsozialarbeit zu tätigen. Eine Übersicht dieser Daten fließt zum Ende eines Schuljahres in den Jahresbericht eines Schulsozialarbeiters. Der Bedarf an Schulsozialarbeit wird in Abstimmung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und der Bildungsagentur Leipzig jährlich ermittelt, eingehende Anträge von Schulen werden geprüft und Leistungen im Rahmen des dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Budgets vergeben. 2. Die Stadtverwaltung legt im III. Quartal 2016 ein Steuerungskonzept zur Schulsozialarbeit einschließlich Erfolgsindikatoren und Standards für Schulsozialarbeit vor. 3. Das Steuerungskonzept zur Schulsozialarbeit enthält auch ein Verfahren für den Abschluss von Zielvereinbarungen für Schulen mit Schulsozialarbeit. 4. Dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule werden einmal jährlich ein Bericht zur Schulsozialarbeit zu den oben genannten Punkten schriftlich zur Kenntnis gegeben. Begründung Zu 1: Die Schulsozialarbeiter/-innen dokumentieren gemäß der jeweiligen Leistungsvereinbarung in Form der qualifizierten Sachberichtserstattung die Arbeit des vergangenen Schuljahres und leiten darin Schlussfolgerungen und Zielstellungen für das kommende Schuljahr ab. Die Sachberichte werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung geprüft und gemeinsam mit den Schulsozialarbeiter/innen ausgewertet. In diese Auswertung fließen Bedarfe und Veränderungen für das folgende Schuljahr ein. Die Stadt Leipzig wendet für die freiwillige Leistung Schulsozialarbeit bereits derzeit überdurchschnittlich hohe finanzielle Mittel auf. Einem Bedarf kann nur im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets entsprochen werden. Das bewährte bestehende Verfahren der Bedarfsermittlung zur Schulsozialarbeit an Schulen in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig soll beibehalten werden. Zu 2. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat ein Konzept zur fachlichen Steuerung der Schulsozialarbeit erarbeitet. Ausgehend von den Zielen der Schulsozialarbeit wurden Erfolgsindikatoren definiert, welche zukünftig zur Beurteilung ihrer Wirksamkeit genutzt werden sollen. Das Steuerungskonzept wurde mit dem Facharbeitskreis Schulsozialarbeit abgestimmt. Parallel hat der Landesjugendhilfeausschuss eine Fortschreibung der Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit erarbeitet. Die Fachempfehlung zeigt Standards auf, die auch für die Umsetzung der Schulsozialarbeit in Leipzig einen Orientierungsrahmen geben. Diese werden in das o.g. Steuerungskonzept einfließen. Mit einer Verabschiedung der Fachempfehlung ist im Juni 2016 zu rechnen. Zu 3. Das Verfahren für Zielvereinbarungen zur Schulsozialarbeit soll mit den Beteiligten abgestimmt werden.