Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064903.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
06.06.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-DS-02831-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und
ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis April 2016
Beschlussvorschlag:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Begründung der Neufassung:
Am 06.06.2016 erhielt der Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe ein
Spendenangebot zur Unterstützung für ein Kinderferienlager im Juli 2016. Damit die Spende
zweckgemäß verwendet werden kann, muss sie jedoch zuvor im Rahmen der letzten
Ratsversammlung am 22.06.2016 angenommen werden.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. DBV-857/14 vom 15.07.2014 wurde festgelegt, dass das
Dezernat Finanzen über die monatlich erhaltenen Zuwendungsangebote der Stadt Leipzig eine
Vorlage zu deren Annahme durch den Stadtrat erstellt.
Die vorliegende Vorlage umfasst die der Stadt Leipzig angebotenen Zuwendungen bis April 2016.
Spenden für Asylbewerber sind nicht zu verzeichnen.
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Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Anlage "Übersicht Spenden bis April 2016 für den
Stadtrat" nicht im Internet einsehbar. Im Sekretariat des Büros für Ratsangelegenheiten (Neues
Rathaus, Zimmer 265, Telefon-Nr. 123-2119) liegt diese Aufstellung zur Einsicht bereit.
Die Nichtannahme der Zuwendungsangebote hätte zur Folge, dass die schon
entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten
und viele Projekte oder Angebote mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden können.
Anlagen:
Übersicht Spenden bis April 2016 für den Stadtrat
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