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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064188.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
27.05.16, 12:00
Aktualisiert
05.06.16, 20:04

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02899 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 2. Lesung Beirat für Tierschutz 1. Lesung Ratsversammlung 22.06.2016 Verweisung in die Gremien Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Bearbeitung tierschutzrelevanter Themen im Tierschutzbeirat der Stadt Leipzig mit geänderter Besetzung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Zukünftig soll im Tierschutzbeirat neben den Vertretern und Vertreterinnen laut der Geschäftsordnung § 2, gemäß § 17 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig, vom 16.08.2008, außerdem vertreten sein: ein/e Vertreter/in des NABU. 2. Der/die Vorsitzende und der Stellvertreter werden von der einfachen Mehrheit der Mitglieder gewählt. 3. Die Geschäftsordnung für den Tierschutzbeirat wird entsprechend der o.g. Beschlusspunkte geändert. Seite 1/3 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Der im Jahr 1999 initiierte Tierschutzbeirat, der ins Leben gerufen wurde, um den dringenden Neubau des Tierheims voranzubringen, hat sich im Laufe der Jahre mit vielen dringenden Fragen zu den Themen Tiere und deren Schutz befasst. Der Neubau des modernen Tierheims in Breitenfeld wäre sicher nicht ohne die engagierte Mitarbeit des Tierschutzbeirates zustande gekommen. Tatsächlich gab es aber in den letzten Jahren eine gewisse Stagnation in der Arbeit des Tierschutzbeirats. Dies liegt jedoch daran, dass die langjährig kaum geänderte Zusammensetzung des Tierschutzbeirates und Blockadehaltungen seitens des betreffenden Dezernates III zu dieser o.g. Stagnation der Arbeit führte. Es standen bisher vor allem die „Haustiere“ im Fokus und der Bereich der Wildtiere und anderer Themen wurde weitgehend ausgeklammert, was aber in der Geschäftsordnung des Tierschutzbeirats nicht ausgeschlossen wird. Fakt ist, dass es dringender denn je vielfältige Themen gibt, für die Beratungsbedarf besteht, wie z.B. ein Wildtiermanagement auf städtischem Gebiet (Nutrias, Waschbären etc.) sowie einer steigenden Population von Wassertieren, der Umgang mit Fundtieren und die Kastration von wildlebenden Katzen. Weiterhin die Chippflicht für Hunde oder die Unterbringung bei TierBeschlagnahmen u.a. bei Animal Hoarding. Neben den explizit kommunalen Themen kann der Beirat aber auch bei landes- und bundesweiten Gesetzesinitiativen und Regelungen im Bereich des Tierschutzes beraten und der Stadt Leipzig entsprechende Empfehlungen zuarbeiten. Schließlich soll der Tierschutzbeirat auch für die Bürger ständiger Ansprechpartner für die unterschiedlichsten Themenbereiche sein und zwischen den einzelnen Interessengruppen vermitteln. Das kann ein Gremium, welches thematisch breiter aufgestellt ist, fundierter leisten. Anlagen: Seite 2/3