Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064188.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
27.05.16, 12:00
Aktualisiert
05.06.16, 20:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02899
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
2. Lesung
Beirat für Tierschutz
1. Lesung
Ratsversammlung
22.06.2016
Verweisung in die Gremien
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Bearbeitung tierschutzrelevanter Themen im Tierschutzbeirat der Stadt Leipzig mit
geänderter Besetzung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Zukünftig soll im Tierschutzbeirat neben den Vertretern und Vertreterinnen laut der
Geschäftsordnung § 2, gemäß § 17 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig, vom
16.08.2008, außerdem vertreten sein: ein/e Vertreter/in des NABU.
2. Der/die Vorsitzende und der Stellvertreter werden von der einfachen Mehrheit der Mitglieder
gewählt.
3. Die Geschäftsordnung für den Tierschutzbeirat wird entsprechend der o.g. Beschlusspunkte
geändert.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Der im Jahr 1999 initiierte Tierschutzbeirat, der ins Leben gerufen wurde, um den dringenden
Neubau des Tierheims voranzubringen, hat sich im Laufe der Jahre mit vielen dringenden Fragen zu
den Themen Tiere und deren Schutz befasst. Der Neubau des modernen Tierheims in Breitenfeld
wäre sicher nicht ohne die engagierte Mitarbeit des Tierschutzbeirates zustande gekommen.
Tatsächlich gab es aber in den letzten Jahren eine gewisse Stagnation in der Arbeit des
Tierschutzbeirats. Dies liegt jedoch daran, dass die langjährig kaum geänderte Zusammensetzung
des Tierschutzbeirates und Blockadehaltungen seitens des betreffenden Dezernates III zu dieser
o.g. Stagnation der Arbeit führte. Es standen bisher vor allem die „Haustiere“ im Fokus und der
Bereich der Wildtiere und anderer Themen wurde weitgehend ausgeklammert, was aber in der
Geschäftsordnung des Tierschutzbeirats nicht ausgeschlossen wird.
Fakt ist, dass es dringender denn je vielfältige Themen gibt, für die Beratungsbedarf besteht, wie
z.B. ein Wildtiermanagement auf städtischem Gebiet (Nutrias, Waschbären etc.) sowie einer
steigenden Population von Wassertieren, der Umgang mit Fundtieren und die Kastration von
wildlebenden Katzen. Weiterhin die Chippflicht für Hunde oder die Unterbringung bei TierBeschlagnahmen u.a. bei Animal Hoarding.
Neben den explizit kommunalen Themen kann der Beirat aber auch bei landes- und bundesweiten
Gesetzesinitiativen und Regelungen im Bereich des Tierschutzes beraten und der Stadt Leipzig
entsprechende Empfehlungen zuarbeiten.
Schließlich soll der Tierschutzbeirat auch für die Bürger ständiger Ansprechpartner für die
unterschiedlichsten Themenbereiche sein und zwischen den einzelnen Interessengruppen
vermitteln. Das kann ein Gremium, welches thematisch breiter aufgestellt ist, fundierter leisten.
Anlagen:
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