Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064130.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
27.05.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02890
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Quo Vadis strategische Liegenschaftspolitik und Konzeptvergabe?
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Unter anderem vor dem Hintergrund der rasant wachsenden Stadt hat die Ratsversammlung im Juli
2015 mit ihrem Beschluss „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik“ (Vorlage: VI-A-01297)
einen grundlegenden Paradigmenwechsel eingeleitet:
1. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die 2003 vom Stadtrat beschlossene Strategie zur
aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig (RBIII-1281/03) zu aktualisieren.
2. Der Oberbürgermeister wurde außerdem beauftragt, durch ein geeignetes Verfahren sicher zu
stellen, dass Flächen/Grundstücke städtischer Beteiligungsunternehmen, die zur Erfüllung des
Unternehmenszwecks nicht erforderlich sind, vor einer beabsichtigten Vermarktung darauf geprüft
werden, ob sie zur Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben von erheblicher stadtstrategischer
Bedeutung und geeignet sind. Das Verfahren sollte bis zum I. Quartal 2016 dem Stadtrat vorgelegt
werden.
3. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 1. sowie des Ratsbeschlusses A-567/14 (Konzeptvergabe)
wurde außerdem beschlossen: die Verwaltung wird bis zum I. Quartal 2016 eine Vorlage zur
ergänzten Strategischen Liegenschaftspolitik einbringen, die auch das Ergebnis einer Überprüfung
der die Zusammenführung wohnungspolitisch wichtiger Bestände bei der LWB enthalten wird.
Der Ratsbeschluss wurde in den oben genannten Punkten seitens des federführenden Dezernates
Wirtschaft und Arbeit bis heute nicht umgesetzt.
Deshalb fragen wir:
1. Weshalb wurde die Fortschreibung des Strategiepapiers zur aktiven Liegenschaftspolitik dem
Stadtrat bis heute nicht zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt? Welche
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Verzögerungsgründe gibt es?
2. Welcher aktuelle Sach- und Bearbeitungsstand kann dem Stadtrat in Bezug auf
Beschlusspunkt 2. mitgeteilt werden? Welche Möglichkeiten werden derzeit hinsichtlich einer
von der Verwaltung selbst vorgeschlagenen Etablierung eines Standardverfahrens zur
liegenschaftspolitischen Einzelfallprüfung von zum Verkauf vorgesehenen Grundstücken von
Beteiligungsunternehmen erörtert?
3. Mit Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes im Oktober 2015 hat der Stadtrat
klarstellend die Einführung der Konzeptvergabe beschlossen. Im Konzept heißt es dazu
unter anderem: „Für die Ausschreibung geeigneter städtischer Liegenschaften werden
konkrete Kriterien und Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet und dem
Stadtrat im 2. Quartal 2016 zum Beschluss vorgelegt. Anhand von 2 bis 4 Beispielen werden
2015/2016 bei der Veräußerung geeigneter Grundstücke und Gebäude die vorgeschlagenen
Kriterien und Regularien getestet und anschließend evaluiert.“
4. Weshalb wurde Beschlusspunkt 3. auch unter Berücksichtigung des im Oktober 2015
beschlossenen Wohnungspolitischen Konzeptes bis heute nicht umgesetzt? Welcher aktuelle
Sach- und Bearbeitungsstand kann dem Stadtrat hierzu mitgeteilt werden?
5. Wann kann davon ausgegangen werden, dass anhand von 2 bis 4 Beispielen bei der
Veräußerung geeigneter Grundstücke und Gebäude die vorgeschlagenen Kriterien und
Regularien getestet und anschließend evaluiert werden?
6. Wann ist damit zu rechnen, dass dem Stadtrat eine Vorlage zur Aufhebung des
Ratsbeschlusses RBIII-1281/03 sowie zur Aktualisierung der strategischen
Liegenschaftspolitik zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird?
Anlagen:
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