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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064549.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
31.05.16, 12:00
Aktualisiert
23.06.16, 13:05

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02918 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 22.06.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Unvollständige Information des Stadtrates durch die Baubürgermeisterin bzgl. Seniorenwohnanlage Amalie Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage Wie die LVZ am 21.Mai 2016 berichtete, liegt bereits seit März 2016 eine Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz zum Lärmschutzgutachten des Betreibers der Seniorenwohnanlage Amalie vor. Mit seiner zustimmenden Stellungnahme bestätigt das Amt für Umweltschutz, dass die Wahrung gesunder Wohnverhältnisse sichergestellt ist, dass keine unzulässigen Lärmemissionen auftreten und dass eine Einschränkung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen durch die Seniorenwohnanlage nicht erkennbar ist. Demnach wurde die Ratsversammlung vor ihrer diesbezüglichen Beschlussfassung am 18.Mai 2016 aufgrund des Verschweigens dieser Stellungnahme durch die Baubürgermeisterin unvollständig, faktisch sogar falsch informiert. Wir fragen an: 1. Welche Rechtsfolge hat diese unvollständige, faktisch sogar falsche Information für die Wirksamkeit des besagten Ratsbeschlusses zur Seniorenwohnanlage Amalie ? 2. Welche Konsequenzen zieht der OBM aus dem offensichtlich bewussten Verschweigen eines für die Beschlussfassung wichtigen Sachverhaltes ? 3. Hat die Ratsversammlung ein Recht auf vollständige Information in einer solchen Angelegenheit, und wie wird dieses Recht künftig gewährleistet ? Seite 1/3 Seite 2/3