Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064549.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
31.05.16, 12:00
Aktualisiert
23.06.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02918
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Unvollständige Information des Stadtrates durch die Baubürgermeisterin bzgl.
Seniorenwohnanlage Amalie
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage
Wie die LVZ am 21.Mai 2016 berichtete, liegt bereits seit März 2016 eine Stellungnahme des Amtes
für Umweltschutz zum Lärmschutzgutachten des Betreibers der Seniorenwohnanlage Amalie vor.
Mit seiner zustimmenden Stellungnahme bestätigt das Amt für Umweltschutz, dass die Wahrung
gesunder Wohnverhältnisse sichergestellt ist, dass keine unzulässigen Lärmemissionen auftreten
und dass eine Einschränkung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen durch die
Seniorenwohnanlage nicht erkennbar ist.
Demnach wurde die Ratsversammlung vor ihrer diesbezüglichen Beschlussfassung am 18.Mai 2016
aufgrund des Verschweigens dieser Stellungnahme durch die Baubürgermeisterin unvollständig,
faktisch sogar falsch informiert.
Wir fragen an:
1. Welche Rechtsfolge hat diese unvollständige, faktisch sogar falsche Information für die
Wirksamkeit des besagten Ratsbeschlusses zur Seniorenwohnanlage Amalie ?
2. Welche Konsequenzen zieht der OBM aus dem offensichtlich bewussten Verschweigen
eines für die Beschlussfassung wichtigen Sachverhaltes ?
3. Hat die Ratsversammlung ein Recht auf vollständige Information in einer solchen
Angelegenheit, und wie wird dieses Recht künftig gewährleistet ?
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