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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064468.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
31.05.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08

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Anfrage Nr. VI-F-02913 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 22.06.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Stadträtin Juliane Nagel Betreff Versammlungsfreiheit zum Katholikentag Sachverhalt: Beim Katholikentag in Leipzig wollte die Giordano-Bruno-Stiftung mit einer Kunstaktion, einem mahnenden Moses, auf die Millionen-Subventionen der öffentlichen Hand für derartige kirchliche Veranstaltungen hinweisen. Dies tut sie bereits seit 2004 bei vergleichbaren Veranstaltungen. Das Ordnungsamt Leipzig hatte keine Einwände gegen diese angemeldete Aktion der Aktionsgruppe „11. Gebot“, erlegte den VeranstalterInnen allerdings auf, sich mit dem Erstanmelder für die Sondernutzungsflächen, dem Katholikentag, ins Einvernehmen zu setzen und sich dessen Genehmigung einzuholen. Dieser wiederum sprach der Skulptur-Aktion ein „Hausverbot“ aus. Der Versuch, die Kunstaktion final zum Abschlussgottesdienst des Katholikentags am 29.5.2016 durchzuführen, wurde vom Ordnungsamt mit Verweis auf Sicherheitsbedenken unterbunden. Man könne nicht wissen, „ob in der Kunstskulptur nicht Schusswaffen und Sprengstoff versteckt“ seien. Ich bitte den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage lässt sich ein „Hausrecht“ für die Veranstalter des Katholikentag für Teile des öffentlichen Raums übertragen? 2. Wie ist die Einschränkung der Versammlungsfreiheit mit Verweis auf dieses „Hausrecht“ herzuleiten? 3. Warum war das Ordnungsamt Leipzig nicht in der Lage, die Versammlungsfreiheit für die VeranstalterInnen einer Kunstaktion zu gewährleisten – wie in Bezug auf die Demonstration gegen TTIP am Samstag, 28.5.2016, geschehen – vor allem vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit, die das Äußern von Kritik einschließt? Seite 1 4. Welche Anhaltspunkte gab es für die Gefahrenprognose für die geplante Spontanversammlung der Aktionsgruppe „11. Gebot“ am 29.5.2016, nach der in der Skulptur „Schusswaffen und Sprengstoff versteckt“ hätten sein können, und inwieweit wurde versucht, diese Annahmen aus dem Weg zu räumen? Seite 2