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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064276.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
27.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:55

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-DS-00891-DS-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 09.06.2016 Zuständigkeit Information zur Kenntnis Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00891) Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 7 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH, aufgrund des Widerrufs der Benennung, die folgende Person aus dem Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH abberuft: Frau Anett Ludwig. 2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2 SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff. SächsGemO i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH folgende Person widerruflich in den Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH entsendet: Herrn Norman Volger. 3. Die Benennung durch die Ratsversammlung gemäß Ziffer 2 erfolgt bis zur Entsendung eines neuen Vertreters in den Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH durch die Stadt Leipzig. Hiernach ergibt sich folgende aktuelle Besetzung der Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00891): Herr Burkhard Jung Frau Ute Köhler-Siegel Frau Katharina Schenk Frau Ute Elisabeth Gabelmann Seite 1/3 Frau Margitta Hollick Frau Carola Lange Herr Andreas Dunkel Herr Falk Dossin Frau Andrea Niermann Herr Frank Tornau Herr Dieter Deissler Herr Norman Volger Herr Jörg Kühne Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/3