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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052129.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
04.02.16, 12:00
Aktualisiert
14.06.16, 17:54

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02258-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 14.06.2016 Vorberatung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Straßenbenennung im Gewerbegebiet "Sprio" Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung erarbeitet in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft und dem Ortschaftsrat Holzhausen einen Vorschlag zur Benennung der Straßen im „Gewerbegebiet Sprio“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Begründung: Bei dem „Gewerbegebiet Sprio“ handelt es sich um das ehemalige Areal der Firma Krautzberger GmbH, die auf dem Gelände in Holzhausen 1905 mit der Produktion von druckluftbetriebenen Farbspritzgeräten, Kompressoren und Anlagen für Oberflächentechnik begann. Nach dem 2. Weltkrieg und der Enteignung des Betriebsvermögens siedelte die Firma nach Eltville am Rhein über. Während der Zeit der DDR wurde die Produktion in Holzhausen im VEB SprioWerke weitergeführt. Heute haben sich auf dem rund 72 000 m2 großen Gelände, das sehr kleinteilig in 53 Flurstücke gegliedert ist, eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen angesiedelt, die derzeit alle unter der Adresse Christian-Grunert-Straße 2 geführt werden. Der Verwalter der Eigentümergemeinschaft der ansässigen Gewerbetreibenden stellte 2012 bei der Stadtverwaltung den Antrag, das Gelände adressmäßig neu zu ordnen. Aufgrund der auf dem Gelände gegebenen Wegeführung ist für die Zuweisung eindeutiger Adressen nach den ortsüblichen Ordnungs- und Orientierungsprinzipien die Benennung von drei oder vier Straßen mit eigenständigen Namen erforderlich, was auch von der Branddirektion empfohlen wird. Die Stadtverwaltung hat dem damaligen Ortschaftsrat Holzhausen im Mai 2012 daher die Benennung der Straßen vorgeschlagen, was der Ortschaftsrat aber mit der Begründung, dass die Belastung für die Änderung der Firmenadressen zu groß wäre, abgelehnt hat. Anlässlich des Antrages einer Firma zur Benennung einer Straße in dem Gebiet hat die Stadtverwaltung den 2014 zwischenzeitlich neu gewählten Ortschaftsrat in der Angelegenheit erneut kontaktiert. Der Ortschaftrat hat sich daraufhin in seiner Sitzung am 24.03.2015 für die Vergabe orts- bzw.- lagespezifischer Straßennamen ausgesprochen und folgende Vorschläge unterbreitet: Zur Alten Ziegelei, Sprio-Ring, Industrieweg, Gewerbeweg. In seiner Sitzung am 17.11.2015 hat der Ortschaftrat diesen Beschluss dahingehend korrigiert, dass eine Straße nach Dieter Teich benannt werden soll. Dieter Teich wurde am 24.04.1934 in Leipzig geboren und am 17.06.1953 während des Volksaufstandes vor dem Gebäude der Untersuchungshaftanstalt in der Beethovenstraße, heute Straße des 17. Juni, erschossen. Er besuchte die Grund- und Mittelschule in Wiederitzsch und lernte anschließend den Beruf eines Gießereifacharbeiters. Von November 1952 bis Ende Mai 1953 war er bei den Leipziger Verkehrsbetrieben beschäftigt (seit 2003 trägt der LVBStadtbahnwagen Nr. 1105 den Namen von Dieter Teich). Seit 01.06.1953 war Dieter Teich im VEB Mitteldeutscher Feuerungsbau (Mifeu) tätig gewesen. Der Betrieb hatte zwar seinen Sitz in Holzhausen, Dieter Teich war jedoch im Mifeu-Werk 3 in Eutritzsch beschäftigt. Insoweit ist ein persönlicher Bezug zu Holzhausen nicht gegeben. Im Zusammenhang mit der Umbenennung des Teilstücks der Beethovenstraße zwischen Harkortstraße und Peterssteinweg in Straße des 17. Juni (Ratsbeschluss Nr. III-1237/03 vom 22.01.2003) war außerdem festgelegt worden, dass keine Straßenbenennungen nach einzelnen Opfern des Volksaufstandes vorgenommen werden, da es auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse zu den Ereignissen am 17. Juni 1953 und mangels ausreichender biografischer Angaben nicht gerechtfertigt ist, einzelne Personen herauszuheben. Nach Auskunft der an der damaligen Benennung Beteiligten (Stadtarchiv Leipzig, Archiv Bürgerbewegung Leipzig, Bund der stalinistisch Verfolgten) liegen bis heute keine neuen Erkenntnisse vor, die eine davon abweichende Bewertung rechtfertigen würden. Das betroffene Gewerbegebiet kann hinsichtlich der Benennung der Straßen aus den dargelegten Ordnungs- und Orientierungsgründen zudem nur in seiner Gesamtheit betrachtet werden. Insofern ist die isolierte Benennung einer einzelnen Straße nicht zweckmäßig. Dem Antrag zur Benennung einer Straße nach Dieter Teich kann aus den genannten Gründen nicht gefolgt werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft und dem Ortschaftsrat Holzhausen eine Beschlussvorlage für die Straßenbenennung zu erarbeiten. Die Eigentümer sind dabei zu beteiligen, da es sich um Privatstraßen handelt, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Das Amt für Statistik und Wahlen hat den Sachstand und diesen Vorschlag am 12. April 2016 im Ortschaftsrat Holzhausen erläutert.