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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1056571.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
21.03.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02464-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Vorberatung Petitionsausschuss Vorberatung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Petition zum Ausbau des Margeritenweges - Hauptweg Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag: Durch die Verwaltung werden die Anlieger über die zu entrichtenden Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge bei einem grundhaften Ausbau der Straße informiert. Bei mehrheitlicher Zustimmung der Anlieger wird der Margeritenweg in das ab 2019 zu überarbeitende "Mittelfristige Investitionsprogramms des Straßen- und Brückenbaus 2013 - 2020" aufgenommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Der Zustand des Margeritenweges ist dem Verkehrs- und Tiefbauamt durch die turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen bekannt. Dennoch wurde umgehend eine zusätzliche Straßenkontrolle durchgeführt, die den bereits bekannten Zustand bestätigte. Der Margeritenweg besitzt eine Fahrbahndecke in ungebundener Bauweise. Diese befindet sich in keinem wünschenswerten Zustand. Der Margaritenweg weist Unebenheiten und Senken auf. Aufgrund der Bauweise und der ungeordneten Straßenentwässerung der Straße entstehen immer wieder Schadstellen. Die ungebundene Bauweise ist den heutigen Anforderungen leider nicht gewachsen. Daher sind immer wieder Reparaturmaßnahmen notwendig und werden durchgeführt. Aufgrund der grundsätzlich ungenügenden baulichen Situation können diese jedoch nicht nachhaltig bzw. von dauerhafter Wirkung sein. Sie dienen der Gewährleistung der weiteren gefahrfreien Nutzbarkeit der Straße. Für eine wesentliche und dauerhafte Zustandsverbesserung ist ein grundhafter Ausbau der Straße einschließlich der Herstellung einer geordneten Straßenentwässerung erforderlich. Der Margeritenweg wurde im „Mittelfristigen Investitionsprogramm des Straßen- und Brückenbaus 2013 - 2020“ unter Position 6 (von 6) im Stadtbezirk Altwest in der Prioritätenliste Anliegerstraßen (Anlage 4) erfasst. Der Ausbau des Margeritenweges ist somit derzeit finanziell nicht gesichert. Die finanziellen Mittel für einen kurzfristigen Ausbau der Straße stehen nicht zur Verfügung. Daher werden vorerst auftretende Gefahrenstellen im Rahmen der Straßenunterhaltung punktuell beseitigt. Durch die Verwaltung werden die Anlieger über die zu entrichtenden Straßenausbaubeiträge bei einem grundhaften Ausbau der Straße informiert. Bei mehrheitlicher Zustimmung der Anlieger wird der Margeritenweg in das ab 2019 zu überarbeitende "Mittelfristige Investitionsprogramms des Straßen- und Brückenbaus 2013 2020" aufgenommen. Seite 2/3