Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1056571.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
21.03.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02464-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Vorberatung
Petitionsausschuss
Vorberatung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Petition zum Ausbau des Margeritenweges - Hauptweg
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
Durch die Verwaltung werden die Anlieger über die zu entrichtenden Erschließungs- bzw.
Straßenausbaubeiträge bei einem grundhaften Ausbau der Straße informiert. Bei mehrheitlicher
Zustimmung der Anlieger wird der Margeritenweg in das ab 2019 zu überarbeitende "Mittelfristige
Investitionsprogramms des Straßen- und Brückenbaus 2013 - 2020" aufgenommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Der Zustand des Margeritenweges ist dem Verkehrs- und Tiefbauamt durch die
turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen bekannt. Dennoch wurde umgehend eine
zusätzliche Straßenkontrolle durchgeführt, die den bereits bekannten Zustand bestätigte.
Der Margeritenweg besitzt eine Fahrbahndecke in ungebundener Bauweise. Diese befindet
sich in keinem wünschenswerten Zustand. Der Margaritenweg weist Unebenheiten und
Senken auf. Aufgrund der Bauweise und der ungeordneten Straßenentwässerung der
Straße entstehen immer wieder Schadstellen. Die ungebundene Bauweise ist den heutigen
Anforderungen leider nicht gewachsen. Daher sind immer wieder Reparaturmaßnahmen
notwendig und werden durchgeführt. Aufgrund der grundsätzlich ungenügenden baulichen
Situation können diese jedoch nicht nachhaltig bzw. von dauerhafter Wirkung sein. Sie
dienen der Gewährleistung der weiteren gefahrfreien Nutzbarkeit der Straße.
Für eine wesentliche und dauerhafte Zustandsverbesserung ist ein grundhafter Ausbau der
Straße einschließlich der Herstellung einer geordneten Straßenentwässerung erforderlich.
Der Margeritenweg wurde im „Mittelfristigen Investitionsprogramm des Straßen- und
Brückenbaus 2013 - 2020“ unter Position 6 (von 6) im Stadtbezirk Altwest in der
Prioritätenliste Anliegerstraßen (Anlage 4) erfasst. Der Ausbau des Margeritenweges ist
somit derzeit finanziell nicht gesichert. Die finanziellen Mittel für einen kurzfristigen Ausbau
der Straße stehen nicht zur Verfügung.
Daher werden vorerst auftretende Gefahrenstellen im Rahmen der Straßenunterhaltung
punktuell beseitigt.
Durch die Verwaltung werden die Anlieger über die zu entrichtenden
Straßenausbaubeiträge bei einem grundhaften Ausbau der Straße informiert. Bei
mehrheitlicher Zustimmung der Anlieger wird der Margeritenweg in das ab 2019 zu
überarbeitende "Mittelfristige Investitionsprogramms des Straßen- und Brückenbaus 2013 2020" aufgenommen.
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