Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1063626.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
20.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-01594-NF-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Grundstücksverkehrsausschuss
Ratsversammlung
09.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über
den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für
Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft,
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO,
bauliche Informationen als Anlage
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig betraut die LESG mit dem Neubau eines Wohnheimkomplexes in der ArnoNitzsche-Str. 37 als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft im Zuge der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung zur Unterbringung von Asylbewerber-/-innen und Geduldeten im Stadtgebiet.
Für diesen Neubau eines Wohnheimkomplexes mit mindestens 350 Plätzen in Umsetzung eines
Miet-Kauf-Modells werden mit der LESG ein Erbbaurechtsvertrag mit unentgeltlichem
Eigentumsübergang bei Beendigung und ein Mietvertrag abgeschlossen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der LESG einen Erbbaurechtsvertrag für das Flurstück
468/13 von Connewitz, Arno-Nitzsche-Straße 37, mit einer Laufzeit bis 31.12.2037 und mit einem
Erbbauzins von 4 % des Verkehrswertes für Grund und Boden pro Jahr mit Indexierung beurkunden
zu lassen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag mit der LESG über einen Zeitraum von 20
Jahren abzuschließen.
2. Die ab dem Haushaltsjahr 2017 – 2037 bereitzustellenden Aufwendungen und Auszahlungen
werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt
der Beschlussfassung sowie Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen.
3. Gemäß der Regelungen der Stadt Leipzig zur Gewährung von Bürgschaften (RBV-588/10 vom
18.11.2010) wird der LESG mbH eine modifizierte Ausfallbürgschaft i. H. v. bis zu 19 Mio. EUR als
Sicherheit für den Kreditvertrag zur Finanzierung der Asylunterkunft bereitgestellt. Die Bürgschaft
hat eine Laufzeit von 20 Jahren (analog Mietvertrag) zuzüglich der vorangestellten Bauphase.
4. Für die Ausreichung der Bürgschaft kommen die Regelung der Stadt Leipzig zur Gewährung von
Bürgschaften und die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Übernahme von Bürgschaften nach §
83 SächsGemO zur Anwendung.
Abweichend zur derzeit gültigen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Übernahme von
Bürgschaften nach § 83 SächsGemO wird auf das einmalige Bearbeitungsentgelt von 1 % des
Bürgschaftsantrages verzichtet. Zudem wird dauerhaft ein laufendes Bürgschaftsentgelt von 1 % statt derzeit gültigen 1,5 % - des Bürgschaftsbetrages berechnet.
5. Die Bürgschaftsgewährung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
6. Die LESG wird mit der Planung und Projektsteuerung beauftragt und erhält dafür insgesamt
670.000 € (von denen bereits 290.000 € für das Jahr 2015 außerplanmäßig bereitgestellt wurden,
vgl. VI-DS-1594). Die weiteren außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO
werden für 2016 in Höhe von 270.000 € im zentralen Budget „Amt 50 – bauliche und technische
Unterhaltung (50_UH)“ bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl (1098300000)“.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstiger Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig?)
nein
Im Haushalt wirksam
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2037
111.800 €/Jahr
-neu-
2015
2016
2017
2018
2037
290.000 €
270.000 €
110.000 €
1.142.750 €/Jahr
2018
2037
396.000 €/Jahr
zusätzl.
Aufwendungen für
Betriebskosten
2018
2037
950.000 €/Jahr
-neu-
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
50_UH
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
Zu Lasten anderer OE
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
wenn ja,
wo veranschlagt
Beantrage Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
wenn ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Anlage 1 – Beschreibung des Vorhabens
Anlage 2 – (nichtöffentlich) Gesamtfinanzierung
Anlage 3 – (nichtöffentlich) Erbbaurechtsvertrag
Anlage 4 – (nichtöffentlich) Informationen zum Erbbaurechtsvertrag
Anlage 5 – (nichtöffentlich) Mietvertrag
Anlage 6a – (nichtöffentlich) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Anlage 6b – (nichtöffentlich) Beschaffungsvariantenvergleich
Anlage 7 – (nichtöffentlich) Aufstellung Platzkosten
Anlage 8 - (nichtöffentlich) Begründung Notwendigkeit
Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräujme 02.61 / LESG
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Stand vom:
26.05.2016
1 Grundlagen
1.1 Begründung der Notwendigkeit
Im gesamten Jahr 2015 wurden in der Bundesrepublik insgesamt 1.091.894 Flüchtlinge
registriert. Davon wurden etwa 70.000 Menschen anschließend auf die sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt. In der Stadt Leipzig wurden 2015 4.230 asylsuchende
Personen aufgenommen. Insgesamt lebten bis zum Dezember 2015 5.335 Personen in
der Stadt Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten.
Die vorhandenen Kapazitäten reichen noch nicht aus, um die für das Jahr 2016 zu erwartende Zahl von Personen aufnehmen zu können. Derzeit wird angenommen, dass für
das Jahr 2016 4.000 Plätze für neue Flüchtlinge bereitzustellen sind und weitere 2.500
Plätze für Notfälle (Puffer) vorgehalten werden müssen. Weitere Unterkünfte müssen
deshalb für eine Nutzung in den kommenden Jahren vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte in diesem Jahr geräumt
(zwischengenutzte Schulen, Standort am Brühl etc.) und andere mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen (z. B. Zelte und große Hallen).
1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist für die Kommunen in Sachsen eine Pflichtaufgabe
nach Weisung. Die konkrete Ausgestaltung in Leipzig erfolgt auf der Grundlage von Beschlüssen der Ratsversammlung, dem Konzept "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" (RBV-1293/12 vom 18.07.2012) sowie der Fortschreibung des Konzeptes (RBV-1826/13 vom 21.11.2013).
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung im Stadtgebiet der Stadt Leipzig und zugleich in Sachsen eine Pflichtaufgabe nach Weisung. Die
Stadt ermächtigt den OBM im Rahmen einer Betrauung zur Sicherstellung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Personen in vergleichbarer sozialer Lage, folgende Verträge abzuschließen.
1.3 Betrautes Unternehmen
Die LESG ist eine Beteiligungsgesellschaft der Stadt Leipzig zu 100 %. Zu den Aufgaben
der LESG gehört u. a. die Entwicklung und Einrichtung von baulichen Anlagen.
Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind einzuhalten, eine steuerrechtliche Endprüfung muss noch erfolgen
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Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume 02.61 / LESG
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Stand vom:
26.05.2016
1.4 Beschreibung und Ist-Zustand
Leipzig – Südlicher Bereich (Auszug Basiskarte Sachsen, Sächs. Staatsbetrieb Geobasisinformation u. Vermessung Sachsen
Das Baugrundstück (ca. 9.025 m²) befindet sich im Leipziger Süden auf einem Teilbereich des Flurstückes 468/12 der Gemarkung Connewitz, an der Arno-Nitzsche-Straße
37. Das Baugrundstück wurde katasteramtlich vermessen (neu: 9.124 m²) und neu im
Grundbuch unter Flurstück 468/13 gebildet.
Das Flurstück war Teil des Geländes der Stadtwerke Leipzig (Tochtergesellschaft der
Stadt Leipzig).
Das Grundstück wurde von den Stadtwerken an die Stadt Leipzig verkauft, wie es steht
und liegt. Mittels eines Erbbaurechtsvertrages wird das Grundstück an die LESG zur Bebauung übergeben.
Im Zuge der Baufeldvorbereitung festgestellte Ablagerungen (Abfälle) werden im Rahmen der Baumaßnahme durch den Investor LESG mbH beseitigt und sind Bestandteil
der Kostenaufstellung und in der KG 200 eingestellt.
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Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume 02.61 / LESG
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Stand vom:
26.05.2016
Leipzig – Gelände SWL, Arno-Nitzsche-Str. 37 (Auszug Basiskarte Sachsen, Sächs. Staatsb. Geobasisinf. u. Vermessung)
Für weitere Ausführungen zur Beschreibung des Vorhabens siehe Anlage 1.
1.5 Alternativlösungen
Die Stadt Leipzig schöpft bereits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen aus. Angesichts der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und des Mangels an passenden Grundstücksflächen der Stadt Leipzig besteht derzeit
keine alternative Lösung.
Für eine evtl. Nachnutzung des Objektes bestehen folgende Möglichkeiten einer planungsrechtlichen Nutzung im Bereich der Arno-Nitzsche-Straße:
– Verwaltungs- und Büronutzung,
– Nutzung als Hotel-und Beherbergungsbetrieb und sonstige Unterkünfte,
– Nutzung für soziale Zwecke, soweit diese konkrete Nutzung als im Gewerbegebiet
verträglich eingestuft werden kann.
1.6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Im Stadtgebiet fehlen weitere geeignete Plätze zur Unterbringung von Asylbewerbern
und die Pflichtaufgabe kann von der Stadt Leipzig nicht erfüllt werden.
3
Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume 02.61 / LESG
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Stand vom:
26.05.2016
2 Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zu 100 % aus Kreditmitteln. Kreditnehmer ist die
LESG mbH.
Die LESG finanziert die Baumaßnahme. Die Stadt Leipzig unterstützt die LESG beim
Vergabeverfahren und der Vertragsgestaltung mit den Banken. Im Ergebnis einer Ausschreibung, in die mehrere Banken einbezogen waren, ist festzuhalten, dass die vorliegenden Angebote als wirtschaftlich zu bewerten sind. Da die Verhandlungen mit den
Banken noch nicht abgeschlossen wurden, liegt noch kein abschließendes Angebot vor.
Zu Beschlusspunkt 1
(siehe nichtöffentliche Anlagen 3, 4 und 5)
Zwischen der Stadt Leipzig und der LESG wird zum einen ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der u.a. den Übergang des Komplexes von der LESG an die Stadt Leipzig
nach 20 Jahren Laufzeit festschreibt, zum anderen ein Mietvertrag für die Nutzung über
20 Jahre.
Der Ankauf des Grundstückes seitens der Stadt Leipzig vom ehemaligen Eigentümer
SWL GmbH ist erfolgt. Der anschließende Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der LESG mbH ist einerseits zur Bereitstellung eines dinglich belastbaren Grundstückes erforderlich. Andererseits ist der Abschluss eines Mietvertrages zwischen Stadt
Leipzig und LESG mbH vor Kreditausreichung zur Absicherung der Kreditrefinanzierung
erforderlich.
Beide Verträge, sowohl Erbbaurechtsvertrag als auch Mietvertrag, bilden die vertragliche
Grundlage zum Miet-Kauf-Modell. Die beiden Verträge sind über § 3 (3) des Mietvertrages und § 12 des Erbbaurechtsvertrages hinsichtlich des kostenfreien Eigentumsübergangs auf die Stadt Leipzig mit Zeitablauf der Verträge gekoppelt.
Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages und des Mietvertrages werden parallel zueinander 20 Jahre betragen. Entsprechende Laufzeiten haben auch der Kreditvertrag und die
auszureichende Kommunalbürgschaft. Diese vier Vertragsbestandteile des Vorhabens
bilden zusammen das Finanzierungs- und Refinanzierungskonstrukt der Investition, so
dass nach Zeitablauf des Erbbaurechts- und Mietvertrages die Gebäude in das alleinige
Eigentum der Stadt Leipzig unentgeltlich übergehen.
Nach Abschluss der noch laufenden Kreditverhandlungen wird nach derzeitiger Finanzmarktsituation ein Bereitstellungs- und Inanspruchnahmezinssatz nominal von bis zu
2,15 % p. a. zu erwarten sein. Hinzu kommt eine Bürgschaftsprovision von 1,0 % p. a. an
die Stadt Leipzig.
Für die Refinanzierung von Kredittilgung mit Zinsen, Bürgschaftsprovision, Erbbaupachtzins, Property-Management, Instandhaltungsrücklage, jedoch ohne Betriebs- und Betreiberkosten, entstehen ab dem Haushaltsjahr 2018 monatliche zahlungswirksame
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Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume 02.61 / LESG
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Stand vom:
26.05.2016
Haushaltsaufwendungen von bis zu 156.000 €, die sich auf 141.000 € im Jahr 2037
durch lfd. Bürgschaftsreduzierungen mindern. Diese Aufwendungen wurden gegenüber
dem Grundsatz- und Planungsbeschluss angepasst (140.000 €).
Ausgehend von den Bestimmungen und Auflagen des Erbbaurechtsvertrages in Sachen
Werterhaltung der Immobilie sowie aus dem Nutzungszweck des Vorhabens verlangt die
finanzierende Bank eine Instandhaltungsrücklage von bis zu 2 % p.a. der Herstellungskosten. Diese Forderung wurde neu eingepreist. Die Kreditzinsen unterliegen Marktschwankungen mit der Tendenz der Zinssteigerung für 20-Jahre-Laufzeitkredite. Dieses
Zinsrisiko der LESG wurde neu eingepreist.
Da es sich bei diesem Vorhaben um ein unechtes Mietkaufmodell handelt - beide Vertragsparteien sind sich von vornherein einig, dass der Eigentumsübergang nach 20 Jahren an die Stadt Leipzig erfolgt - muss das wirtschaftliche Eigentum am „Mietobjekt“ von
Anfang an der Stadt Leipzig zugeordnet werden. Dieses ist zu aktivieren und die Kaufpreisschulden sind in entsprechender Höhe zu passivieren. Damit sind über eine Nutzungsdauer von 60 Jahren planmäßige Abschreibungen von 315.750 €/Jahr zu veranschlagen, die nicht zahlungswirksam sind.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Tilgungsleistungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan und die übrigen Zahlungen als Aufwendungen im Ergebnishaushalt veranschlagt
werden.
Die Höhe der monatlichen Mietzahlung gewährleistet im Zeitraum von 20 Jahren, das
Vorhaben vollständig zu refinanzieren. Seitens der Landesdirektion Sachsen wurde ein
Negativattest dahingehend erteilt, dass das Vorhaben für die Stadt Leipzig kein genehmigungspflichtiges kreditähnliches Rechtsgeschäft im Sinne § 82 Abs. 5 der SächsGemO
darstellt, jedoch nur solange, wie die Stadt Leipzig nicht Anteile der LESG mbH oder sogar die gesamte Gesellschaft an private Dritte veräußert.
Platzkosten
In der Refinanzierung der 35 Mio. € sind als Davon-Position die Investition (19,46 Mio. €)
und Zinsen (5,5 Mio. €) mit zusammen 24,96 Mio € enthalten. Der Wert der Investition
wird üblicherweise als Vergleichswert der Platzkosten zwischen den Asyl-Objekten herangezogen. Danach ergeben sich bei 20 Jahren Laufzeit und einer 350-Personen-Kapazität monatliche Platzkosten von 231,67 € / Person und Monat. Baurechtlich ist eine Belgung mit 368 Personen möglich (Platzkosten 220,34 € / Person und Monat). Es besteht
die bau- und brandschutzrechtliche Möglichkeit einer flexiblen Notfall-Kapazitätserweiterung bis auf 500 Personen für ca. 14 Tage. Eine dauerhafte Kapazitätserhöhung auf 500
Personen ist möglich, wenn entsprechender Bauantrag gestellt wird (Platzkosten
162,17 € / Person und Monat ergeben sich dann bei einer Laufzeit von 20 Jahren).
Flächenkosten
Nach der Berechnung der Umlegung der Miete auf den nutzungsfähigen Wohnraum
ohne Nebenflächen (Nettonutzfläche 6.745 m²) ergibt sich bei einer monatlichen Miete i.
H. v. 126.000,00 € in den ersten 20 Jahren Laufzeit eine Flächenmiete von 18,68 €/m².
Zu berücksichtigen ist, dass bei einer Annahme, dass das Gebäude weitere 40 Jahre genutzt werden kann, der fiktive Mietzins sich reduzieren kann.
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Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume 02.61 / LESG
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Stand vom:
26.05.2016
Insgesamt wird von einer Nutzbarkeit der Immobilie von 60 Jahren ausgegangen, das
Objekt geht in das Eigentum der Stadt nach 20 Jahren über.
Zuzüglich steht kostenlos eine Grundstücksfläche von 9.124 m² mit umfangreicher Freizeit-Infrastruktur (Wegen, Plätzen und Stellflächen) zur Verfügung.
Die nichtöffentliche Anlage 7 zeigt eine Übersicht über vergleichbare Objekte aus dem
Konzern.
Die Begründung der Notwendigkeit der Realisierung durch die LESG in der Form eines
Miet-Kauf-Modells und die damit verbundenen Mehrkosten stehen in der nichtöffentlichen Anlage 8.
Zu den Beschlusspunkten 3, 4 und 5
Die Stadt Leipzig und die LESG mbH haben sich auf eine Ausreichung einer kommunalen Ausfallbürgschaft durch die Stadt Leipzig verständigt. Die Konditionen der Finanzierung werden durch eine Bürgschaft deutlich verbessert. Die Ausreichung einer städtischen Bürgschaft muss von der Ratsversammlung beschlossen und von der Landesdirektion genehmigt werden.
Die Bürgschaftsprovision soll unabhängig von der aktuellen Entgeltordnung dauerhaft
1 % p. a. betragen. Auf ein einmaliges Bearbeitungsentgelt soll verzichtet werden. Die
Bürgschaft hat analog zur Höhe des Kredites einen Wert von 19 Mio. €. Die Bürgschaft
wird zum Zeitpunkt der Kreditvereinbarung gestellt.
Trotz der festgelegten Bürgschaftsprovision von 1 %, Mittel verbleiben im Finanzkreislauf
des Stadtkonzerns, ist die Finanzierung für die LESG mbH günstiger als ohne Bürgschaft. Insofern ist diese Finanzierung mit Bürgschaft sowohl für die Stadt Leipzig als
auch für die LESG die wirtschaftlichste Variante.
Die Ausreichung der Kreditmittel ist gebunden an die Bereitstellung von Sicherheiten. Als
Sicherheiten werden akzeptiert: Grundschuld auf ein Grundstück mit Erbbaupachtvertrag
mit 100 %-iger Belastungsvollmacht, die Abtretung der Miete zur Refinanzierung der Kreditmittel incl. Zinsen und die bereits genannte Kommunalbürgschaft.
3 Investitionsaufwand bei der LESG
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in €
Bestandteile:
Erschließung, Neubauten, Sanierung Bestandsgebäude,
Pförtner, Außenanlagen, Einfriedungen
Mehrwertsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
19 %
Kostenüberschlag
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Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume 02.61 / LESG
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Stand vom:
26.05.2016
KG-Nr.
Kostengruppe
Kosten
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
300
Bauwerk – Baukonstruktionen
400
Bauwerk – Technische Anlagen
500
Außenanlagen
945.168 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
486.376 €
700
Baunebenkosten
100 700
Summe
0€
1.728.800 €
10.700.000 €
2.263.112 €
2.821.600 €
18.945.056 €
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
•
•
•
•
•
•
KG 100: Der Grundstücksankauf durch die Stadt Leipzig ist erfolgt (vgl. Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02030). Die Fläche wird im Wege eines Erbbau-rechts
bzw. einem Mietkaufvertrag an die LESG übertragen.
KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für den Abbruch der Bestandseinrichtung und die Abfallentsorgung des belasteten Baugrunds erfasst.
KG 300 und 400: Die Neubauten sind als mehrgeschossige Baukörper mit Flachdach geplant und sollen in Massivbauweise errichtet (Stahlbeton/Mauerwerk) werden. Im Zuge der Sanierung des Bestandsgebäudes sollen Büroräume für die
Verwaltung sowie Räume zur Freizeitnutzung für die Bewohner entstehen.
KG 500: Die Gestaltung der Freiflächen (Gelände- und Grünflächen) wurde mit
dem Sozialamt abgestimmt und entsprechend der dargestellten Außenanlagenplanung einschl. der technischen Erschließung auf dem Grundstück kalkuliert.
KG 600: Die Kosten werden durch den Betreiber / Nutzer getragen. Hier sind lediglich feste Einbauten (Küchen) eingestellt.
KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte angesetzt.
4 Einordnung in den städtischen Haushalt
Zu den Beschlusspunkten 2 und 6
Die folgenden Daten basieren auf der Zusammenfassung der LESG: Gesamtfinanzierung
des Vorhabens Asylbewerberunterkunft Arno-Nitzsche-Str. 37 (nichtöffentl. Anlage 2).
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Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume 02.61 / LESG
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Stand vom:
26.05.2016
Übersicht der haushalterischen Auswirkungen über den gesamten Zeitraum von 20 Jahren*
Jahr
2015
2016
2017
2018-2037
Gesamt
Ergebnishaushalt
Planung und Projektsteuerung LESG
290.000 €
270.000 €
110.000 €
0€
670.000 €
Finanzierungskosten Kredit
0€
0€
0€
5.520.000 €
5.520.000 €
Finanzierungskosten Kommunalausfallbürgschaft
0€
0€
0€
1.900.000 €
1.900.000 €
Instandhaltungspauschale
0€
0€
0€
7.200.000 €
7.200.000 €
Property-Management
0€
0€
0€
1.584.000 €
Erbbaupachtzins
0€
0€
0€
336.000 €
336.000 €
planmäßige Abschreibungen (nicht zw)
0€
0€
0€
6.315.000 €
6.315.000 €
290.000 €
270.000 €
110.000 €
22.855.000 €
23.525.000 €
19.000000 €
19.000.000 €
Gesamt
1.584.000 €
Finanzhaushalt/Investitionsplan
Tilgung
0€
0€
0€
*nur Aufwendungen und Auszahlungen
Für das Jahr 2015 sind bereits außerplanmäßige Aufwendungen für Planungsleistungen
in Höhe von 290.000 € bereitgestellt worden.
Für das Jahr 2016 sind außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 270.000 € aus
dem Ergebnishaushalt bereitzustellen.
Für das Jahr 2017 sind planmäßige Aufwendungen in Höhe von 110.000 € in den Haushalt einzustellen.
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Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume 02.61 / LESG
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Stand vom:
26.05.2016
Übersicht der jährlichen haushalterischen Auswirkungen*
Auszahlungen/Aufwendungen
Jahr
FinHH
Tilgung
ErgHH
Einzahlungen/Erträge
FinHH
ErgHH
950.000 €
0€
0€
0€
Spitzabrechnung
0€
276.000 €
0€
0€
auf Nachweis
bzw. Rückzahlung bei Überzahlung
0€
360.000 €
0€
0€
Property-Management
0€
79.200 €
0€
0€
Erbbaupachtzins
0€
16.800 €
0€
-16.800 €
Spitzabrechnung,
über 20 Jahre abnehmend
0€
95.000 €
0€
-95.000 €
Nutzungsdauer
60 Jahre
0€
315.750 €
0€
0€
950.000 €
1.142.750 €
Zins
Instandhaltungspauschale
Bürgschaftskosten
planmäßige Abschreibungen (nicht zahlungswirksam)
Zwischensumme
Summe pro Jahr
2.092.750 €
-111.800 €
Summe über 20 Jahre
35.540.000 €**
-2.236.000 €
planmäßige Abschreibungen über 60 Jahre
18.945.000 €
0€
* ohne Planungs- und Projektsteuerung LESG
** Summe ohne Berücksichtigung Abschreibungen
Ab 2018ff. sind jährliche Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 950.000 € planmäßig zu veranschlagen. Im Ergebnishaushalt ergeben sich ab 2018ff. jährliche Aufwendungen in Höhe 1.142.750 € (inkl. Abschreibung), die planmäßig zu berücksichtigen sind.
Demgegenüber stehen Erträge im Ergebnishaushalt von jährlich insgesamt 111.800 €.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und zugrunde liegende Annahmen wird als Anlage 6
beigefügt.
4.1 Folgekosten
Die allgemeinen Betriebskosten belaufen sich pro Monat auf 33.000 €.
4.2 Aufwandsvergleiche
Die Kostenaufstellung basiert auf vorliegenden aktuellen Angeboten und wurde im Rahmen der Projektbearbeitung unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher
und technischer Standards zusammengestellt.
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Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume 02.61 / LESG
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und eines Mietvertrages mit der LESG über den Neubau eines Wohnheimkomplexes als dauerhafte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Arno-Nitzsche-Str. 37: Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Stand vom:
26.05.2016
5 Zeitplan
28.07.2015
Grundsatz- und Planungsbeschluss
06/2015 bis 12/2015
Planung, Leistungsphase 1 bis 4
10/2015
Baugenehmigung (21.10.15 – Eingang LESG am 23.10.15)
22.06.2016
Stadtratsbeschluss
06/2016 bis 12/2017
Baudurchführung
01.01.2018
voraussichtlicher Nutzungsbeginn
6 Planungsbeteiligte
Projektsteuerung
Objektplanung nach § 33 HOAI
Freianlagenplanung nach § 38 HOAI
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
LESG
L.P. Bauplanung
M² – Meinberg Meinberg
RPP
Generalunternehmer
(z.Z. im Vergabeverfahren)
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ANLAGE 1 Zur Vorlage VI-DS-01594-NF-03
Beschreibung des Vorhabens
Die LESG mbH wird mit Bau und Finanzierung dieses Vorhaben als Investorin mit eigener
Projektsteuerung betraut. Über einen Mietvertrag mit 20 Jahren Laufzeit zwischen LESG und
Stadt Leipzig erfolgt eine Refinanzierung des Projektes.
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist frühestens für September 2017 bis spätestens
Dezember 2017 geplant.
Städtebauliche Einordnung / Umwelt- und Rahmenbedingungen
Bei Einrichtung bzw. Errichtung von Objekten zur Unterbringung von Asylbewerbern ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und zur sozialen Betreuung (VwV – Unterbringung und soziale Betreuung) sowie sonstige rechtliche Vorgaben zu
beachten. Ein Standort soll so gewählt werden, dass die Lage eine angemessene Integration
in das Leben der Stadt Leipzig ermöglicht.
Das vorliegend untersuchte Grundstück befindet sich im Einflussbereich der südlich direkt angrenzenden West/Ost-verlaufenden Arno-Nitzsche-Straße mit Kraftfahrzeug- und Straßenbahnverkehr. Nördlich des Areals folgen die Flächen, Gebäude und Anlagen der Stadtwerke.
Östlich des Flurstücks verläuft die tiefer liegende S-Bahn Nord/Süd-Trasse Markkleeberg-Citytunnel, daran anschließend wächst der Übergangsbereich zum Stadtteil Marienbrunn mit 8-geschossigen Studentenwohnheimen und einem Einkaufsmarkt (500m). Nach ca. 500m in westlicher Richtung beginnt das Wohnquartier Connewitzer Kreuz mit einer dichten, bis zu 5-geschossigen Gründerzeitsubstanz. Im südlichen Umfeld dominieren kleingewerbliche Nutzung
(Tankstelle, Abschlepp- u. Reifendienst) und Kleingartenanlagen.
Aufgrund der zentralen Lage unmittelbar zwischen dem multikulturell geprägten Stadtteil
Connewitz sowie den multinational genutzten Wohnheimkomplexen ermöglicht der Standort
eine angemessene Integration in das Leben der Stadt Leipzig. Der Neubau von
Asylbewerberunterkünften an diesem Standort wäre somit aus städtebaulicher sowie
sozialintegrativer Sicht eine Bereicherung. Ohne Bebauungsplan gilt die Anwendung des § 34
BauGB.
Übersicht Grundstück / Baufeld
Erläuterung Projektkonzept
Das 9.124 m² umfassende Flurstück (nach Vermessung und Flurstücksbildung) bietet
ausreichend Platz für die Errichtung einer großen Einrichtung zur Unterbringung von
Asylbewerbern einschließlich Freiflächen und Nebenanlagen. Der geplante Komplex soll eine
eine Kapazität für mindestens 368 Menschen bieten.
Für den Notfall soll eine Erhöhung der Kapazitäten durch die Aufstockung von Einzelbetten in
Etagenbetten ermöglicht werden.
Der Entwurf der Wohnanlage sieht zwei kompakte „Wohnblöcke“ in nordwestlich-südöstlicher
Ausrichtung, parallel zur Arno-Nitzsche-Straße, sowie einem Pförtnergebäude und einem
Bestandsbau vor. Geplant ist ein „Wohnblock“ für 128 Personen mit 4 Etagen, sowie ein
zweiter „Wohnblock“ für 260 Personen mit 5 Etagen. Die Wohnblocks sind in 5 Häuser
unterteilt.
Die Bruttogrundfläche der „Wohnblöcke“ beträgt ca. 9.000 m². In den Erdgeschossbereichen
werden Technikräume, Büros, Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume angeordnet.
In den Obergeschossen befinden sich etagenweise zwei Wohnungen pro Haus.
Eine Wohnung ist für 8 Personen in Doppelzimmern mit eigenem Bad vorgesehen. Daneben
gibt es pro Wohnung eine Gemeinschaftsküche mit Essbereich.
Lageplan mit Baukörpern
Weiterhin wird das unter Denkmalschutz stehende zweigeschossige Bestandsgebäude saniert
und für Verwaltungs- und Freizeitzwecke in das geplante Nutzungskonzept einbezogen.
Geplant ist neben Büroflächen für die Betreiber auch eine Sporthalle mit Nebenräumen für die
Bewohner.
Für die Gestaltung der Außenanlagen wurde das vorliegende Freiflächenkonzept erarbeitet.
Dabei wird die Errichtung eines Sportplatzes im Nordwesten und ein Kinderspielplatz im
Südosten des Grundstückes geplant.
Die Erschließung des Grundstücks insbesondere eine Straßenanbindung der Fläche wird über
die Arno-Nitzsche-Straße als direkte Zufahrt zum Gelände von westlicher Seite
verkehrsberuhigt über die Ausfahrt der Erdgastankstelle erfolgen. Damit wird der Verkehrsfluss
der Arno-Nitzsche-Straße durch die Andienung der Einrichtung nicht beeinflusst. Am
Eingangsbereich des Areals wird ein ständig zu besetzendes Pförtnergebäude als Flachbau
errichtet.
Die Stellplätze werden in Nähe der Zufahrt im westlichen Bereich entlang der Zuwegungen
platziert. Stellflächen für Fahrräder sind ebenfalls vorgesehen.
Auf dem sowie rund um das Grundstück befinden sich einige Bäume. Diese können als
Bestand in den Bebauungsentwurf integriert werden. Sollten die Bäume nicht erhalten werden
können, ist genügend Freifläche vorhanden, um Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen.
Die Anbindung des Standortes an den öffentlichen Personennahverkehr ist sehr gut. Die LVBHaltestelle „Meusdorfer Straße“ der Linie 10 befindet sich unmittelbar vor dem Areal.
Das Konzept setzt folgende Standards für Gemeinschaftsunterkünfte konsequent um:
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Der äußerliche Gesamteindruck der Wohnhäuser kann ansprechend gestaltet werden.
Sicherheitsvorkehrungen und deren angemessene optische Gestaltung sind am Standort
in geeignetem Maß umsetzbar.
Die zentrale Lage, insbesondere die Ansiedlung unmittelbar zwischen dem multikulturell
geprägten Stadtteil Connewitz sowie den multinational genutzten Wohnheimkomplexen
ermöglicht eine angemessene Integration in das urbane Leben der Stadt Leipzig.
Es werden Unterkünfte auf Wohngruppenbasis geschaffen.
Die Mindestwohnfläche je Bewohner beträgt mehr als 7,5 m².
Ein Wohn-/Schlafraum wird mit max. 2 Bewohnern belegt, Familien max. 3 Personen.
Es werden behindertengerechte Wohnräume angeboten.
Je Wohneinheit werden Sanitäreinrichtungen und Küche zur Verfügung gestellt.
Der Zugang zu Medien (Funk/Fernsehen) erfolgt über eine zentrale Satellitenanlage.
Der ständige Zugang zu einem Telefon wird gewährleistet.
Der Neubaukomplex ermöglicht eine soziale Betreuung, die sich an den individuellen
Problemlagen der Bewohner/-innen orientiert.
Im Zuge der parallelen Sanierung des Bestandsgebäudes sollen Wirtschafts- und Büroräume
für die Verwaltung sowie Räume zur Freizeitnutzung für die Bewohner entstehen.
Flächenaufstellung:
Neubauten „Wohnblöcke“:
Bruttogrundfläche (BGF)
9.113 m²
Nutzfläche (NF)
6.360 m²
Neubau Pförtnergebäude:
Bruttogrundfläche (BGF)
56 m²
Nutzfläche (NF)
21 m²
Sanierung „Bestandsgebäude“:
Bruttogrundfläche (BGF)
684 m²
Nutzfläche (NF)
364 m²
Bruttogrundfläche (BGF) gesamt
9.853 m²
Nutzfläche (NF) gesamt
6.745 m²
Ansicht „Wohnblöcke“, Entwurf
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
Flurstücks-Nr.:
Größe in m²:
Stadt Leipzig
Connewitz
468/13
9.124 m²
Energiekonzept
Die Planung des Neubaus erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
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niedrige Betriebskosten,
niedrige Investitionskosten,
hohe Funktionalität,
wirtschaftliche Betriebsführung.
Prinzipiell liegt für die Planung der Gebäude die Vorgabe der ENEV 2016 zu Grunde.
Barrierefreies Bauen
Die Neubauten werden barrierefrei errichtet. Barrierefreie Wohneinheiten wurden geplant.