Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1061711.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
03.05.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02684-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Sport
07.06.2016
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.06.2016
Vorberatung
Jugendparlament
08.06.2016
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
16.06.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Anforderungen des Vereinssportes in Schulsporthallen hinreichend berücksichtigen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Begründung:
Bei der Schaffung neuer Schulsporthallen-Kapazitäten gibt es ein abgestimmtes Verfahren zwischen
dem Amt für Sport und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Dies sieht vor, dass die
Planungsvorlagen für Sanierung und Neubau von Schulsporthallen im Vorbelt abgestimmt und
mitgezeichnet werden.
Die Schaffung von sächlichen Voraussetzungen zur Absicherung des Sportunterrichts an Schulen ist
eine gesetzliche Pflichtaufgabe für Kommunen. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen
durch die Bereitstellung von Fördermitteln.
Über die Anforderungen des Schulsports hinausgehende Ausstattungen, die durch den Vereinssport
bedingt sind, müssen vollständig durch städtische Mittel finanziert werden.