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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1061711.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
03.05.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:54

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02684-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Sport 07.06.2016 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.06.2016 Vorberatung Jugendparlament 08.06.2016 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 16.06.2016 Vorberatung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Anforderungen des Vereinssportes in Schulsporthallen hinreichend berücksichtigen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Begründung: Bei der Schaffung neuer Schulsporthallen-Kapazitäten gibt es ein abgestimmtes Verfahren zwischen dem Amt für Sport und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Dies sieht vor, dass die Planungsvorlagen für Sanierung und Neubau von Schulsporthallen im Vorbelt abgestimmt und mitgezeichnet werden. Die Schaffung von sächlichen Voraussetzungen zur Absicherung des Sportunterrichts an Schulen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe für Kommunen. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen durch die Bereitstellung von Fördermitteln. Über die Anforderungen des Schulsports hinausgehende Ausstattungen, die durch den Vereinssport bedingt sind, müssen vollständig durch städtische Mittel finanziert werden.