Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1059638.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
15.04.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02505-VSP-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.06.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig erarbeiten!
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Die Verwaltung unterbreitet folgenden
Alternativvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 SächsBO in Verbindung mit § 49
SächsBO den Erlass einer Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig zu prüfen und bei positiver
Prüfung den Entwurf einer Stellplatzsatzung zu erarbeiten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Dies wird wie folgt begründet:
Im Wohnungspolitischen Konzept hat sich die Stadt Leipzig u.a. dazu bekannt, dass
„Stadt und Wohnungsmarktakteure sich bei Bund und Land dafür ein(setzen), dass kostentreibende
bauliche Standards überprüft und ggf. gesenkt werden (z. B. Stellplatzpflicht, differenzierte
energetische Standards bei Neubau und Sanierung).“
Der Freistaat Sachsen hat Ende letzten Jahres dann mit einer Novelle der Landesbauordnung
(SächsBO) die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, als Kommune in diesem Bereich mit einer
eigenen Satzung regelnd tätig zu werden. Allerdings sind damit noch nicht alle notwendigen
rechtlichen Fragen und Themen geklärt. Insbesondere ist auf die noch fehlende
Durchführungsverordnung zur SächsBO und auf die Problematik der Anwendung der
Verwaltungsvorschrift zu § 49 SächsBO, die in Tabellenform nach Nutzungsart und Personenzahl
die Anzahl der zu schaffenden Stellplätze im Baugenehmigungsverfahren in Form von Richtwerten
festlegt, zu verweisen.
Im Gegensatz zur gefestigten Rechtsprechung in Anwendung der Regelungen der SächsBO, gibt es
für eine kommunale Satzung diese Erfahrung noch nicht. Gleichwohl muß diese in hohem Maße
rechtssicher sein, da sie dann ebenso der gerichtlichen Überprüfung unterliegt und eine Vielzahl von
Einzelfällen unter den verwaltungsrechtlichen Aspekten wie Gleichbehandlung, Angemessenheit
usw. regeln muss.
Die Stadtverwaltung schlägt daher ein Verfahren vor, in dem notwendige verwaltungsinterne
Untersuchungen und eine breite Beteiligung von Interessenvertreten und Stadtrat zum eine zur
Entscheidung führen sollen, ob und mit welchen Inhalten eine Stellplatzsatzung zweckmäßig und
rechtssicher erstellt werden kann und soll und wie nachfolgend ein konkreter Entwurf zur
Ratsentscheidung gebracht wird.
Beginnend mit der rechtsvergleichenden Prüfung von Regelungen in anderen Kommunen und
Bundesländern, eventuell vorhandener Rechtsprechung und einer parallelen Prüfung der speziellen
Anforderungen in der Stadt Leipzig aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den bislang geltenden
Regelungen, soll v.a. ein Abgleich mit weiteren sich entwickelnden Regelungen, wie z. B. der in
diesem Jahr zu erwartenden Durchführungsverordnung zur SächsBO, erfolgen.
Vorgeschlagener Ablauf:
1. Verwaltungsinterne Abstimmung bis Ende III. Quartal 2016
2. Durchführung eines Workshops mit den Fraktionen des Stadtrates bis Ende 2016
3. Ggf. Durchführung eines Workshops mit Interessenvertretern im I. Halbjahr 2017
4. Beschlussvorschlag Satzung für den Stadtrat Ende 2017