Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1059638.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
15.04.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:53

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02505-VSP-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.06.2016 Vorberatung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig erarbeiten! Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Die Verwaltung unterbreitet folgenden Alternativvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 SächsBO in Verbindung mit § 49 SächsBO den Erlass einer Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig zu prüfen und bei positiver Prüfung den Entwurf einer Stellplatzsatzung zu erarbeiten. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Dies wird wie folgt begründet: Im Wohnungspolitischen Konzept hat sich die Stadt Leipzig u.a. dazu bekannt, dass „Stadt und Wohnungsmarktakteure sich bei Bund und Land dafür ein(setzen), dass kostentreibende bauliche Standards überprüft und ggf. gesenkt werden (z. B. Stellplatzpflicht, differenzierte energetische Standards bei Neubau und Sanierung).“ Der Freistaat Sachsen hat Ende letzten Jahres dann mit einer Novelle der Landesbauordnung (SächsBO) die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, als Kommune in diesem Bereich mit einer eigenen Satzung regelnd tätig zu werden. Allerdings sind damit noch nicht alle notwendigen rechtlichen Fragen und Themen geklärt. Insbesondere ist auf die noch fehlende Durchführungsverordnung zur SächsBO und auf die Problematik der Anwendung der Verwaltungsvorschrift zu § 49 SächsBO, die in Tabellenform nach Nutzungsart und Personenzahl die Anzahl der zu schaffenden Stellplätze im Baugenehmigungsverfahren in Form von Richtwerten festlegt, zu verweisen. Im Gegensatz zur gefestigten Rechtsprechung in Anwendung der Regelungen der SächsBO, gibt es für eine kommunale Satzung diese Erfahrung noch nicht. Gleichwohl muß diese in hohem Maße rechtssicher sein, da sie dann ebenso der gerichtlichen Überprüfung unterliegt und eine Vielzahl von Einzelfällen unter den verwaltungsrechtlichen Aspekten wie Gleichbehandlung, Angemessenheit usw. regeln muss. Die Stadtverwaltung schlägt daher ein Verfahren vor, in dem notwendige verwaltungsinterne Untersuchungen und eine breite Beteiligung von Interessenvertreten und Stadtrat zum eine zur Entscheidung führen sollen, ob und mit welchen Inhalten eine Stellplatzsatzung zweckmäßig und rechtssicher erstellt werden kann und soll und wie nachfolgend ein konkreter Entwurf zur Ratsentscheidung gebracht wird. Beginnend mit der rechtsvergleichenden Prüfung von Regelungen in anderen Kommunen und Bundesländern, eventuell vorhandener Rechtsprechung und einer parallelen Prüfung der speziellen Anforderungen in der Stadt Leipzig aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den bislang geltenden Regelungen, soll v.a. ein Abgleich mit weiteren sich entwickelnden Regelungen, wie z. B. der in diesem Jahr zu erwartenden Durchführungsverordnung zur SächsBO, erfolgen. Vorgeschlagener Ablauf: 1. Verwaltungsinterne Abstimmung bis Ende III. Quartal 2016 2. Durchführung eines Workshops mit den Fraktionen des Stadtrates bis Ende 2016 3. Ggf. Durchführung eines Workshops mit Interessenvertretern im I. Halbjahr 2017 4. Beschlussvorschlag Satzung für den Stadtrat Ende 2017