Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1063497.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
20.05.16, 12:00
Aktualisiert
04.07.16, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-02872
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Petra Elias, Leiterin Arbeitskreis Oberschulen, Stadtelternrat Leipzig
Sylvia Kolbe, Leiterin Arbeitskreis Gymnasien, Stadtelternrat Leipzig
Linda Maciejewski, Leiterin Arbeitskreis Grundschulen, Stadtelternrat Leipzig
Betreff
Haushaltsmittel der Leipziger Schulen
Sachverhalt:
Im § 23 des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen heißt es unter (2) „Der Schulträger soll dem
Schulleiter die zur Deckung des laufenden Lehr- und Lernmittelbedarfs erforderlichen Mittel zur
selbstständigen Bewirtschaftung überlassen.“
Wir fragen daher an:
•
Ist es richtig, dass trotz steigender Schülerzahlen in Leipzig der Schulträger, also die Stadt
Leipzig, den Schulen die Haushaltsmittel gekürzt hat und wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor
und sieht die Stadtverwaltung durch die Mittelkürzung dennoch ihrer Pflicht zur Ausstattung der
Schulen mit „den notwendigen Lehr- und Lernmitteln“ (§23, Absatz 2, Sächsisches Schulgesetz)
ausreichend Genüge getan?
•
Wie hoch sind die Zuweisungen der Stadt Leipzig bezogen auf die Lern- und Lehrmittel pro
Schüler, aufgegliedert nach Schularten, wieviele Schüler werden pro Schule als Grundlage
genommen, aufgegliedert nach Schulen – und werden auch die DaZ-Kinder berücksichtigt
•
Wie will die Stadt Leipzig künftig sicherstellen, dass alle Schulen eine ihrer Schülerzahl
angemessene Ausstattung mit Lern- und Lehrmitteln zur Verfügung haben und werden sich die
Mehrkosten im nächsten Doppelhaushalt wiederfinden?