Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1063497.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
20.05.16, 12:00
Aktualisiert
04.07.16, 13:53

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-02872 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 22.06.2016 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Petra Elias, Leiterin Arbeitskreis Oberschulen, Stadtelternrat Leipzig Sylvia Kolbe, Leiterin Arbeitskreis Gymnasien, Stadtelternrat Leipzig Linda Maciejewski, Leiterin Arbeitskreis Grundschulen, Stadtelternrat Leipzig Betreff Haushaltsmittel der Leipziger Schulen Sachverhalt: Im § 23 des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen heißt es unter (2) „Der Schulträger soll dem Schulleiter die zur Deckung des laufenden Lehr- und Lernmittelbedarfs erforderlichen Mittel zur selbstständigen Bewirtschaftung überlassen.“ Wir fragen daher an: • Ist es richtig, dass trotz steigender Schülerzahlen in Leipzig der Schulträger, also die Stadt Leipzig, den Schulen die Haushaltsmittel gekürzt hat und wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor und sieht die Stadtverwaltung durch die Mittelkürzung dennoch ihrer Pflicht zur Ausstattung der Schulen mit „den notwendigen Lehr- und Lernmitteln“ (§23, Absatz 2, Sächsisches Schulgesetz) ausreichend Genüge getan? • Wie hoch sind die Zuweisungen der Stadt Leipzig bezogen auf die Lern- und Lehrmittel pro Schüler, aufgegliedert nach Schularten, wieviele Schüler werden pro Schule als Grundlage genommen, aufgegliedert nach Schulen – und werden auch die DaZ-Kinder berücksichtigt • Wie will die Stadt Leipzig künftig sicherstellen, dass alle Schulen eine ihrer Schülerzahl angemessene Ausstattung mit Lern- und Lehrmitteln zur Verfügung haben und werden sich die Mehrkosten im nächsten Doppelhaushalt wiederfinden?