Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1060922.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
27.04.16, 12:00
Aktualisiert
23.05.16, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02742
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Besetzung der Abteilungsleiterstelle Stadtentwicklung im Stadtplanungsamt
Beschlussvorschlag:
1. Herr Heinig wird nach Inkrafttreten der Strukturveränderung im Stadtplanungsamt auf der
Abteilungsleiterstelle Stadtentwicklung eingesetzt. Der Stadtrat nimmt diese Stellenbesetzung zur
Kenntnis.
2. Ab diesem Zeitpunkt wird Herr Heinig entsprechend der Stellenbewertung nach AT1 vergütet. Der
Stadtrat stimmt der Zahlung dieser außertariflichen Vergütung zu.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Begründung
Herr Heinig leitet seit Oktober 2015 im Vorgriff auf die Strukturänderung im Stadtplanungsamt sehr
ziel- und ergebnisorientiert die zukünftige Abteilung Stadtentwicklung (Zusammenführung der
derzeitigen Abteilungen 61.0 Stadtentwicklungsplanung und 61.1 Generelle Planung / Projekte).
Diese sehr große Abteilung mit insgesamt 28 Planstellen (davon 22 Planstellen, die von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit akademischer Ausbildung besetzt sind), bearbeitet
federführend die zentralen Aufgabenfelder der sektoralen und räumlichen Stadtentwicklung. Sie ist
auch für die Steuerung der großen Stadtentwicklungsprojekte (z.B. Bayerischer Bahnhof)
zuständig sowie mit dem Format "Leipzig weiter denken" für Beteiligungsprojekte mit besonderer
Bedeutung.
Herr Heinig ist aufgrund seiner Ausbildung und seiner langjährigen Berufserfahrung im
Besonderen geeignet, dieses breite Themenfeld umfassend zu gestalten. Er motiviert seine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Eigenverantwortung, gibt bei Notwendigkeit aber auch immer
inhaltliche und strukturelle Vorgaben. Herr Heinig vertritt die Stadt Leipzig schon heute bei einer
Vielzahl von nationalen und internationalen Projekten, Foren und sonstigen Veranstaltungen. Er
hat sich hierdurch eine sehr große überregionale Reputation erworben.
Aus o.g. Gründen soll Herr Heinig mit Inkrafttreten der Strukturänderung im Stadtplanungsamt als
Abteilungsleiter der Abteilung Stadtentwicklung dauerhaft eingesetzt werden.
Die neue Abteilungsleiterstelle Stadtentwicklung wurde vom Hauptamt mit AT 1 bewertet und liegt
damit über der höchsten tariflich geregelten Entgeltgruppe. Die Höhe der außertariflichen
Vergütung nach AT 1 wurde mit Stadtratsbeschluss RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007 (DS-Nr.
IV/2197, „Festlegung außertariflicher Entgelte“) geregelt und beträgt derzeit 7.400,90 Euro. Mit
Inkrafttreten der Strukturveränderung im Stadtplanungsamt hat Herr Heinig Anspruch auf
Vergütung nach AT1.