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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1060922.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
27.04.16, 12:00
Aktualisiert
23.05.16, 09:09

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02742 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Besetzung der Abteilungsleiterstelle Stadtentwicklung im Stadtplanungsamt Beschlussvorschlag: 1. Herr Heinig wird nach Inkrafttreten der Strukturveränderung im Stadtplanungsamt auf der Abteilungsleiterstelle Stadtentwicklung eingesetzt. Der Stadtrat nimmt diese Stellenbesetzung zur Kenntnis. 2. Ab diesem Zeitpunkt wird Herr Heinig entsprechend der Stellenbewertung nach AT1 vergütet. Der Stadtrat stimmt der Zahlung dieser außertariflichen Vergütung zu. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Begründung Herr Heinig leitet seit Oktober 2015 im Vorgriff auf die Strukturänderung im Stadtplanungsamt sehr ziel- und ergebnisorientiert die zukünftige Abteilung Stadtentwicklung (Zusammenführung der derzeitigen Abteilungen 61.0 Stadtentwicklungsplanung und 61.1 Generelle Planung / Projekte). Diese sehr große Abteilung mit insgesamt 28 Planstellen (davon 22 Planstellen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit akademischer Ausbildung besetzt sind), bearbeitet federführend die zentralen Aufgabenfelder der sektoralen und räumlichen Stadtentwicklung. Sie ist auch für die Steuerung der großen Stadtentwicklungsprojekte (z.B. Bayerischer Bahnhof) zuständig sowie mit dem Format "Leipzig weiter denken" für Beteiligungsprojekte mit besonderer Bedeutung. Herr Heinig ist aufgrund seiner Ausbildung und seiner langjährigen Berufserfahrung im Besonderen geeignet, dieses breite Themenfeld umfassend zu gestalten. Er motiviert seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Eigenverantwortung, gibt bei Notwendigkeit aber auch immer inhaltliche und strukturelle Vorgaben. Herr Heinig vertritt die Stadt Leipzig schon heute bei einer Vielzahl von nationalen und internationalen Projekten, Foren und sonstigen Veranstaltungen. Er hat sich hierdurch eine sehr große überregionale Reputation erworben. Aus o.g. Gründen soll Herr Heinig mit Inkrafttreten der Strukturänderung im Stadtplanungsamt als Abteilungsleiter der Abteilung Stadtentwicklung dauerhaft eingesetzt werden. Die neue Abteilungsleiterstelle Stadtentwicklung wurde vom Hauptamt mit AT 1 bewertet und liegt damit über der höchsten tariflich geregelten Entgeltgruppe. Die Höhe der außertariflichen Vergütung nach AT 1 wurde mit Stadtratsbeschluss RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007 (DS-Nr. IV/2197, „Festlegung außertariflicher Entgelte“) geregelt und beträgt derzeit 7.400,90 Euro. Mit Inkrafttreten der Strukturveränderung im Stadtplanungsamt hat Herr Heinig Anspruch auf Vergütung nach AT1.