Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1057685.pdf
Größe
6,3 MB
Erstellt
31.03.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02547
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
"Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12, tlws. durch
Umverlegung einer 110-kV-Freileitungstrasse als Erdkabel zur Herstellung der
Verkaufsfähigkeit"
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird mit der Baufeldfreimachung des Industriegebietes Industriepark Nord
Leipzig-Plaußig im Bereich südlich des Umspannwerkes (GE11-12, tlws.) westlich der
BMW-Allee durch Umverlegung einer 110-KV Freileitungstrasse als Erdkabel beauftragt.
2. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baufeldfreimachung im Bereich GE 11-13 vom
20.05.2015 Pkt. 18.14 (VI-DS-01093) wird aufgehoben.
3. Die Gesamtinvestition wird ohne Zuhilfenahme von GRW- Infra Fördermitteln umgesetzt.
4. Das Gesamtinvestitionsvolumen der Maßnahme in 2017 beträgt 1.857.471,00 €, brutto (PSP
Element 7.0000809.700 - IP Nord Teilgebiet GE 11-13 Umverlegung) mit folgender Jahresaufteilung:
2016:
23.800,00 €, brutto
2017: 1.833.671,00 €, brutto
Eine Deckung der Gesamtinvestitionskosten erfolgt durch Einnahmen aus Grundstücksverkäufen
des Vorhabengebietes IP Nord Bereich GE 11-13 im Liegenschaftsamt (notwendige Summe der
Deckung der Ausgaben: 1.857.471,00 €, brutto PSP Element Amt 23, 7.0000069.770).
5. Die Auftragserteilung zum vorliegendem Angebot vom 16.03.2016 erfolgt aufgrund der
Projektbesonderheit an die MITNETZ STROM bis zum 30.06.2016 ohne Beteiligung des
Vergabegremium VOB der Stadt Leipzig. Das Gremium wird nachrichtlich informiert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
2016
2019
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
1.857.471,00
7.0000069.770
Verkaufserlöse
in 2016:
23.800,00
Auftragsbestätigung
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
2016
x
von
2017
nein
in 2017:
1.833.671,00
Restbetrag der Bauund Planungskosten
7.0000809.700
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss:
„Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12, tlws. durch
Umverlegung einer 110-kV-Freileitungstrasse als Erdkabel zur Herstellung der
Verkaufsfähigkeit“
1. Ausgangslage und Problemstellung
Am 02. Juni 2015 erhielt die Stadt Leipzig seitens der Landesdirektion den Zuwendungsbescheid
in Höhe von ca. 1,7 Mio. € zur Baufeldfreimachung des Gesamtareals GE 11-13. In diesem
Bescheid war die Nebenbestimmung aufgeführt, dass eine Realisierung seitens der Stadt Leipzig
als Bauherr erfolgen muss und für die Bauleistungen eine öffentliche Ausschreibung im Rahmen
eines VOB-Verfahrens durchzuführen ist.
Die umzuverlegende Leitung befindet sich jedoch im Eigentum der enviaM bzw. Mitteldeutsche
Netzgesellschft Strom mbH (MITNETZ), welche als Konzessionsträger für die
Versorgungssicherheit in ihrem Konzessionsgebiet und somit im gesamten mitteldeutschen
Raum, vollumfänglich Sorge tragen. Daher beauftragt die MITNETZ bei Baumaßnahmen in ihrem
Netz nur Firmen, welche sich in einem umfangreichen Auswahl- und Präqualifizierungsverfahren
als geeignet erwiesen haben. Dadurch sollen die Risiken bei der Durchführung von
Baumaßnahmen hinsichtlich der Netzsicherheit so gering wie möglich gehalten werden.
Aus diesem Grund sah die Projektplanung seitens der Stadt einen Vertrag zwischen der Stadt
Leipzig und der MITNETZ hinsichtlich der Umverlegung durch die MITNETZ vor, welche die
Maßnahmen nach einer beschränkten Ausschreibung aus ihrem Pool von präqualifizierten
Unternehmen umsetzen sollte.
Dieses Vorgehen würde aber laut Landesdirektion den Nebenbestimmungen des
Zuwendungsbescheides widersprechen. Der entsprechende Vertragsentwurf wurde der
Landesdirektion mit der Bitte um Zustimmung zum Vorgehen übergeben. Auch nach wiederholten
und umfangreichen Darstellungen der Problemstellung hinsichtlich der Risiken für die Stadt und
der MITNETZ bei Übernahme der Bauherrenfunktion durch die Stadt gegenüber der
Landesdirektion, werteten diese den Verfahrensvorschlag als eklatanten Vergabeverstoß, was
eine Nichtausreichung der Fördermittel bzw. ein Widerruf des Zuwendungsbescheides zur Folge
hätte. Als Begründung wird aufgeführt, dass gemäß Nr. 12 der Verwaltungsvorschrift für
Zuwendungen des Freistaates an kommunale Körperschaften (ANBest-K) keine Weiterleitung der
Zuwendung an Dritte förderrechtlich möglich ist. Ebenso kann laut Aussage der Landesdirektion
unter Verweis auf die Nebenbestimmung der Förderrichtlinie GRW-Infra und aus den
haushaltsrechlichen Regelungen der ANBest-K insbesondere hinsichtlich der Art der Vergabe
keine Änderung der Nebenbestimmung des Zuwendungsbescheides vorgenommen werden.
Ebenso wurde der Sachverhalt der sächsischen Landesregierung, hier dem zuständigen
sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA), vorgetragen. Dieses bestätigte die
Aussagen der Landesdirektion und sah ebenso keine Möglichkeiten zur Änderung der
Nebenbestimmungen.
Parallel trat die Stadt Leipzig an die MITZNETZ mit der Bitte heran, ob nicht eine mit den
Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides konforme Umsetzung erfolgen könnte, in der
die Stadt als Bauherr fungiere und eine öffentliche Vergabe der Leistungen erfolgt. Dieser
Verfahrensvorschlag wurde stadtintern mit Hilfe des Rechtsamtes und von der MITNETZ intensiv
geprüft.
Als nicht umsetzbar wurde hierbei die vollständige Haftungsfreistellung hinsichtlich der
Netzsicherheit für MITNETZ gegenüber der Stadt als Bauherr gesehen. Dies würde nicht nur
das Einverständnis der MITNETZ voraussetzen, sondern auch von BMW, da das benachbarte
Werk unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen Trafostation versorgt wird. Eine solche
Zustimmung würde gegen die Bestimmungen des Ansiedlungsvertrages verstoßen. Außerdem
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
„Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12 tlws.“
Seite 1 von 4
kommt die Stadt Leipzig nach interner Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine solche
Risikoübernahme nicht über eine Versicherung bzw. den KSA (Kommunaler Schadensausgleich)
abgedeckt werden kann.
Darüber hinaus lehnt die MITNETZ nach einer umfangreichen Prüfung der Sach- und
Rechtslage eine Umsetzung der Baumaßnahme durch die Stadt Leipzig ab. Sie begründet es
damit, dass die Leitungen sich im Eigentum der enviaM befindet und von der MITNETZ-STROM
gepachtet und betrieben werden. Aus diesem Grund haben auch nur diese die Verantwortung
und können die Baumaßnahme durchführen. Eine zwischenzeitliche Übertragung der
Eigentümerrechte an die Stadt Leipzig sehen sie als nicht durchführbar an. Das gilt
insbesondere, als dass die hohen Anforderungen an die Versorgungssicherheit und technischen
Regelwerke nur sicher gestellt sind, wenn sich MITETZ als allein verantwortlicher
Verteilnetzbetreiber für die Durchführung und Umsetzung der Baumaßnahme verantwortlich
zeichnet.
Fazit:
Vorangestellt der Ablehnung des Verfahrens durch die MITNETZ STROM und der
Nichtabsicherung der Risiken, ist die eigenverantworliche Durchführung der Baumaßnahme
seitens der Stadt nicht möglich. Es ist eine Projektänderung erforderlich um eine
Vermarktungsfähigkeit der Fläche dennoch herzustellen.
Die bestehende Beschlusslage „Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis
13 durch Umverlegung einer 110-kV-Freileitungstrasse als Erdkabel zur Herstellung der
Verkaufsfähigkeit“ vom 20.05.2015, Nr. VI-DS-01093 (s. Plan 1 der Anlagen, betrifft Gesamtareal
GE 11-13) muss daher aufgehoben und neu gefasst werden.
2. Ziel und Verfahren der neuen Beschlussfassung:
Die Baufeldfreimachung wird auf ein Minimum beschränkt und erfolgt nur noch zur Erhöhung der
Vermarktungsfähigkeit des Gesamtareals südlich des Umspannwerkes im Bereich GE 11 – 12. (s.
Plan 2 der Anlagen, betrifft nur die Flächen südlich des Umspannwerkes).
Es wird somit die Ansiedlung eines Unternehmens aus dem Süddeutschland und die Errichtung
einer Firmenzentrale mit ca. 200 Arbeitsplätzen sichergestellt.
Die nördlich befindlichen Flächen GE 13 werden mit den bestehenden Nachfragen nunmehr
ohne Baufeldfreimachung vermarktet. Der Anteil des neu zu verlegenden Erdkabels verringert
sich von 1.000 m auf 730 m. Das Bauvorhaben ist in der Anlage d) auf seine technischen
Bestandteile detailliert beschrieben.
Eine verantwortliche Baurealisierung soll nunmehr ohne Zuhilfenahme der GRW-Infra
Fördermittel erfolgen. Der Widerruf erfolgt hierzu durch die Zuwendungsgeberin (Landesdirektion
Sachsen, Dienststelle Leipzig) sobald seitens der Stadt Leipzig die geänderte Beschlusslage
angezeigt wird.
Es wird beabsichtigt das Kostenangebot der MITZNETZ vom 16.03.2016 und die darin
enthaltenen Bestimmungen zur Vergabe anzunehmen und somit eine termingerechte
Realisierung durch die MITNETZ zur Absicherung der Ansiedlung erfolgen kann.
Insgesamt ist es ein Auftrag der öffentlichen Hand unter Verwendung von öffentlichen Geldern. In
der Vereinbarung verpflichtet sich deshalb die MITNETZ-STROM ausdrücklich zur Transparenz
sowie zur Sparsamkeit und zur Wirtschaftlichkeit bei der Umsetzung des Bauvorhabens. Das
Vergabeverfahren ist unter Nutzung des Wettbewerbs und unter Beachtung des Vergaberechtes
durchzuführen. Das Vorhaben wird ausschließlich unter Beteiligung präqualifizierter Firmen
seitens MITNETZ STROM lt. Kostenangebot beschränkt ausgeschrieben. Somit ist zum einen
sichergestellt, dass im Sinne des sicheren Netzbetriebes entsprechend leistungsfähige und
fachlich kompetente Unternehmen berücksichtigt werden und zum anderen wird der Auflage zu
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
„Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12 tlws.“
Seite 2 von 4
einem Verfahren unter Wettbewerb Rechnung getragen.
3. Finanzierung
Der Widerruf der Fördermittel zum Zuwendungsbescheid vom 02.06.2015 wird seitens der
Landesdirektion Sachsen entsprechend nach Anzeige seitens der Stadt Leipzig erfolgen.
Die Deckung der Gesamtinvestitionskosten erfolgt nunmehr durch Grundstücksverkaufserlöse,
ohne Zuhilfenahme von Fördermitteln. Der beigefügte Investitions- und Finanzierungsplan dient
der Erläuterung (Anlage c). Der Einstandswert (Erwerb des Grundstückes) wird auf den Mittelwert
im Grunderwerb festgelegt, sodass ein Überschuss aus den anstehenden Grundstücksverkäufen
bestehen wird.
Das Festpreisangebot der MITNETZ mit einer Bindefrist bis 30.06.2016 wird seitens der
Stadt Leipzig nach neuer Beschlussfassung angenommen werden. Darin enthalten sind
sowohl die Planungs-, als auch die Bau- und Baunebenkosten. Sollte aus terminlicher Sicht keine
Beschlussfassung erfolgen, verstreicht die Angebotsfrist von MITNETZ. Es besteht dann die
Gefahr einer Preiserhöhung und das Risiko der Nichtverfügbarkeit des Kabels zum Bautermin.
Ebenso besteht die Gefahr, dass die Ansiedlung nicht getätigt werden kann und langfristig
Steuereinnahmen verloren gehen.
Tabelle: Gegenüberstellung der Bau und Finanzierungsbeschlüsse alt und neu
Alt
Neu
Projektziel:
• Bau- und Finanzierungsbeschluss
Nr. VI-DS-01093 Pkt. 18.14. vom
20.05.2015
• Erdverlegung von ca. 1.000 m
110KV im GE 11-13
• unter Verwendung GRW- Infra
Zuwendung, Bescheid vom
02.06.2015
• Realisierung 2016
• neuer Bau- und Finanzierungsbeschluss
• teilweise Erdverlegung von ca. 750 m von
110 KV im GE 11-12
• Realisierung ohne GRW- Infra Zuwendung,
Widerruf durch LDS in 2016
• Annahme Kostenangebot der MITNETZ
STROM (Ende Bindefrist 30.06.2016,
Lieferzeit und Realisierung 2017)
Gesamtinvestition,
Deckung:
•Investition:
• 2.727.718,00 €, brutto in 2015 und
2016 als Baukosten
PSP Element 7.0000809.700
• Investition:
• 1.857.471,00 €, brutto in 2016/2017 als
Baukosten
PSP Element 7.0000809.700
hierin Anteil in 2016: 23.800,00 €, brutto (zur
Auftragsannahme)
• Einzahlungen/Deckung:
• 1.857.471,00 €, brutto als Einnahmen aus
Grundstücksverkäufen PSP Element: Amt
23, 7.0000069.770 (Liegenschaftsamt)
• weitere Einnahmen durch
Grundstücksverkaufserlöse
•Einzahlung/ Deckung:
• 1.705.267,84 €, brutto, GRW
Zuschuss in 2017 entsprechend
Zuwendungsbescheid
(2.167.281,00€ HH-Planung 2017)
PSP Element 7.0000809.705 als
zweckgebundene Zuwendung
• 1.022.450,16 €, brutto, Einnahmen
aus Grundstücksverkäufen PSP
Element: Amt 23, 7.0000069.770
(Liegenschaftsamt)
• weitere Einnahmen durch
Grundstücksverkaufserlöse
Ziel Bauende:
3. Quartal 2016
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
„Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12 tlws.“
3. Quartal 2017
Seite 3 von 4
ALT
Neu
Fazit:
Realisierbarkeit
nicht
gegeben, Realisierbarkeit gegeben, unter Verzicht der
aufgrund der Nebenbestimmungen GRW-Infra Zuwendung
des Zuwendungsbescheides
• MITNETZ-STROM Ablehnung der
Übernahme der Bauherrenfunktion
durch die Stadt Leipzig
• Haftung
und
Risiken
bei
Realisierung über Stadt als Bauherr
nicht
zu
verantworten
bzw.
abzusichern
Vorteile
• Entstehen nicht
• Umsetzung der anvisierten Ansiedlung der
Firmenzentrale
eines
mittelständigen
Automobilzulieferer am Standort
• Absicherung der Ansiedlung in 2017,
• Grundstücksverkaufserlösen und
nachfolgenden Gewerbesteuereinnahmen,
Schaffung von ca. 200 Dauerarbeitsplätzen
• keine Haftung und Risiken für Stadt
Nachteile
• keine Umsetzung der anvisierten
Ansiedlung der Firmenzentrale
eines mittelständigen Logistik unternehmens am Standort, es
droht eine Abwanderung nach
Sachsen Anhalt.
• Keine Vermarktbarkeit der Flächen
• Grundstückserlöse entfallen
• keine Einnahmen von
Gewerbesteuern
• Keine Inanspruchnahme von Fördermitteln
möglich
Anlagen
a)
Gesamtübersicht zur Projektbeschreibung
b)
Pläne zur Darstellung der Projektänderung „Baufeldfreimachung“
(Verfasser MITNETZ STROM):
Plan 1: Variante Geplant 2015 „Umverlegung im Gesamtbereich GE 11-13“
Plan 2: Variante Neu 2016 „Umverlegung im Bereich GE 11-12, tlws.“
Plan 3: Luftbild Baufeldfreimachung in 2017 am IP Nord Bereich GE 11-12, tlws.
c)
Investitions- und Finanzierungsplan 2016 (alt) / 2017 (neu)
d)
Baubeschreibung und Kostenbestandteile
e)
Schreiben vom MITNETZ-STROM vom 07.09.2015
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
„Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12 tlws.“
Seite 4 von 4
Stadt Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung
Anlage a) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gesamtübersicht zur Projektbeschreibung
Stadt Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung
Anlage a) Begründung
GE IP Nord GE 11-12
Umverlegung 110-kV
Gesamtübersicht zur Projektbeschreibung
Übersicht
Ziele
Sicherung Vermarktungsfähigkeit
Umverlegung Freileitung als Erdkabel
20 ha Baugebiet GE 11-13 wird erst durch
Umverlegung vermarktungsfähig,
zahlreiche Nachfragen
Zulieferer BMW
Umverlegung als Erdkabel innerhalb Baugebiet 11-12
Stand s. Begründung:
Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 20.05.2015
GRW- Infra Zuwendungsbescheid
aktualisiertes Kostenangebot der
MITNETZ STROM 2016, etc.
Baurecht
B-Plan Nr. 750, genehmigt
Erschließung
gesichert
Maßnahmenbeschreibung
Umverlegung als Erdkabel
Trassenführung am Baufeldrand
Zuhilfenahme GRW- Infra Förderung nicht möglich,
alternativ Deckung durch Erlöse Verkauf Grundstücke
Termine
Realisierung 2017
Baubeginn, -ende
Finanzierung
Baukosten
incl. Planung
1.857.471 EUR
Refinanzierung
Grundstücksverkaufserlöse
1.857.471 EUR
zzg. Überschuss
Ausschnitt FNP
Stadt Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung
Anlage b) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Lagepläne Baufeldfreimachung in 2016/2017 am IP Nord Bereich GE 11-13
1)
Lageplan zur Gesamtbaufeldfreimachung IP Nord Bereich GE 11-13
Variante 2016 (alt)
2)
Lageplan zur Baufeldfreimachung IP Nord Bereich GE 11-12 tlws.
Variante 2017 neu (südlich Umspannwerk)
3)
Luftbild zur Baufeldfreimachung IP Nord Bereich GE 11-12 tlws.
Variante 2017 neu (südlich Umspannwerk)
v
Rückbau
v
v
v
Anlage b)
Plan 1)
Plandarstellung der Baufeldfreimachung in 2016 alt
Anlage b)
Plan 2
Plandarstellung der Baufeldfreimachung in 2017 neu
Erhalt der Freileitungen
in GE 13
GE 13
Neueinbindung als Freileitung
Rückbau Mast 20 und
110-kV Freileitung
Rückbau Mast 18
und 110-kV Freileitung
blau gestrichelt
Rückbau
Mast 19
Neubau Erdkabel
GE 11
Rückbau Mast
GE 12
Neubau Erdkabel,
blau
Anlage b)
Plan 3
Luftbild zur Baufeldfreimachung
IP Nord Bereich GE 11-12 tlws.
Variante 2017 neu
(südlich Umspannwerk)
Neubau Mast 18
und Beginn ersatz Freileitung
durch Erdkabel
blau
Stadt Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung
Anlage c) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Finanzierungs- und Investitionsplan 2016 und 2017 neu
IP Nord GE 11-12 tlws.
Baufeldfreimachung südlich Umspannwerk
Investitions- und Finanzplan
alter B/F Beschluss 2015
Beschreibung zum GRW-Antrag:
„Baufeldfreimachung durch Umverlegung einer 110-kV Freileitungstrasse als Erdkabel im Bereich des Industriepark Nord LeipzigPlaußig, Baufeld GE 11-13, westlich BMW-Allee zwischen Masten 18 und 22“
Grundlagen zur Bestimmung der Investitionskosten:
a) Eigenmittelanteil für GE 11-13 aus Bestimmung der nicht förderfähigen Kosten für GE 11-13 aus 2002
b) Kostenberechnung aus Angebot der MITNETZSTROM GmbH vom 20.10.2014
Investitionsplan 2015 – 2016
lfd. Nr.
Kostenart
a)
Eigenmittelanteil für GE 11-13
Kosten (netto)
-
Kosten (brutto),
MwSt. 19%
8.283.320,00
BNK (10%)
-
Förderanteil
340.520,66
Einstandswert: 40 €/m² für Flächen Stadt Bereich GE 11-13, 207.083 m²
b)
Investitionskosten zur Baufeldfreimachung (Neubau als Erdkabel, Rückbau Trasse und Maststandorte, Anschluss UW)
Kosten (brutto),
MwSt. 19%
lfd. Nr.
Kostenart
Kosten (netto)
BNK (10%)
Förderung (75%)
1
Planungsleistungen 2014-2015
18.400,00
21.896,00
16.422,00
Baukosten gesamt in 2016:
2
Demontageleistungen
125.600,00
149.464,00
14.946,40
112.098,00
3
Kabelmasten
438.000,00
521.220,00
52.122,00
390.915,00
4
Tiefbau Erdkabel
182.200,00
216.818,00
21.681,80
162.613,50
5
Material, Verlegung etc. Kabelsysteme
1.225.000,00
1.457.750,00
145.775,00
1.093.312,50
5
Ausbau Schaltfelder
84.200,00
100.198,00
10.019,80
75.148,50
6
Leitungs-Provisorien
218.800,00
260.372,00
26.037,20
195.279,00
2.292.200,00
2.727.718,00
270.582,20
2.045.788,50
Summe
Gesamtkosten Teil a)
Gesamtkosten Teil b)
hierin enthalten Anteil BNK
Gesamtkosten
8.283.320,00
2.727.718,00
270.582,20
11.011.038,00
Finanzierungsplan (Vorjahre und 2015 ff.)
Jahresscheiben
Vorjahre
Kosten
Teil a) Grundstückskosten, nicht ff.
Teil b) Investitionskosten (Planung, Bau)
8.283.320,00
0,00
0,00
0,00
0,00
431.256,00
0,00
2.296.462,00
0,00
0,00
1.152.000,00
0,00
6.302.988,00
Erlöse aus Grundstücksverkäufen*
Verkauf Teilfläche 1 in GE 13 (3,2 ha in 2015) 36 €/m²
Verkauf Restflächen ab 2015 – 2020
2014
2015
Ansatz Förderung Baufeldfreimachung 75%
Abzug aufgrund bereits gewährter Förderung 2002 (anteilig, 20%, s.o.)
Gesamtförderung nach Abzug
verbleibender Eigenmittelanteil
2016 ff.
2.045.788,50 €
340.520,66 €
1.705.267,84 €
1.022.450,16 €
*Hinweis: Zielwert ist Marktpreis (Verkehrswertgutachten, Stand 12.02.2015, ab 36 EUR/m²)
Bilanz Gesamtübersicht
Kosten
Einnahmen:
Erlöse aus Grundstücksverkäufen*
Förderung
Bilanzdefizit
entspricht:
Gewinnerzielung ab Einnahmen /m²:
11.011.038,00
7.454.988,00
1.705.267,84
-1.850.782,16 €
8,94 EUR/m²
44,94 EUR/m²
Erläuterung:
entspricht 36 €/m² bei 207.083 m² Verkaufsfläche
Deckungsbetrag Bilanzdefizit (Erlöse Verkauf)
45 EUR/m²
(aufgerundet)
Investitions- und Finanzierungsplan neu 2016/2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
„Baufeldfreimachung durch Umverlegung einer 110-kV Freileitungstrasse als Erdkabel im
Bereich des Industrieparks Nord Leipzig-Plaußig, Baufeld GE 11-12, tlws., südlich des
Umspannwerkes, westlich BMW-Allee“
Teil Ausgaben:
Grunderwerbskosten und Investitionskosten 2017
Grundlagen zur Bestimmung der Grunderwerbs- und Investitionskosten:
a) nur Grunderwerbskosten für GE 11-13 aus 2002
b) Kosten gem. Angebot der MITNETZSTROM GmbH vom 16.03.2016
a)
Kosten Grunderwerb ohne Eigenmittelanteil aus Erschließung in EUR
Kosten (brutto),
lfd. Nr.
Kostenart
Kosten (netto)
MwSt. 19%
1
Ankauf der Grundstücke im Bereich GE 11-13
3.106.245,00
Grunderwerb im Mittelwert: 15 €/m² für Flächen der Stadt Leipzig im Bereich GE 11-13,
207.083 m² (Verkaufsfläche),
abweichender Ansatz zur Einstandswertberechnung aus GRW- Antrag 2015
b)
Kosten der Baufeldfreimachung (Angebot MITNETZ STROM aus 2016)
Kosten (brutto),
lfd. Nr.
Kostenart
Kosten (netto)
MwSt. 19%
1
Planungskosten
16.500,00 €
19.635,00
2
Demontageleistungen
96.000,00 €
114.240,00
3
Kabelmasten
239.400,00 €
284.886,00
4
Tiefbau Erdkabel
129.400,00 €
153.986,00
5
Material, Verlegung etc. Kabelsysteme
931.100,00 €
1.108.009,00
5
Ausbau Schaltfelder
52.400,00 €
62.356,00
6
Leitungs-Provisorien
105.300,00 €
125.307,00
1.570.100,00 €
Summe
1.868.419,00
Abzug Planungsleistungen
9.200,00 €
10.948,00 €
Angebotssumme
1.560.900,00
1.857.471,00
Gesamtkosten (a und b)
4.963.716,00
Teil Einnahmen:
Verkaufserlöse
lfd. Nr.
Kostenart
1
Flächen südlich Umspannwerk ca. 10 ha
2
Flächen nördlich Umspannwerk ca. 10 ha
Preis ab in €/m²
36,00 €/m²
k.A.
Zielwerte
3.600.000,00
3.500.000,00
Hinweis zur Preisbildung: Grundlage Verkehrswertgutachten 2015 / 2016 für Pos. Nr. 1, Pos.
Nr. 2 Ansatz ab 35 €/m², Bestimmung nach Gutachten ab 2017
Summe der Verkaufserlöse
7.100.000,00
Finanzierungsplan (Vorjahre und 2017 ff.)
Jahresscheiben
Vorjahre
2017 ff.
3.106.245,00
0,00
0,00
1.857.471,00
Kosten
Teil a) Grundstückskosten, nicht ff.
Teil b) Investitionskosten (Planung, Bau)
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Bilanz
7.100.000,00
Überschuss:
2.136.284,00
Stadt Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung
Anlage d) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Baubeschreibung und Kostenbestandteile
Stadt Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung
Anlage d) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Baubeschreibung und Kostenbestandteile
Grundlage: Angebot der MITNETZ STROM vom 16.03.2016 (Bindefrist bis 30.06.2016)
Kostenbestandteile:
Planungsleistungen
(Trassierung, Vermessung, Revision)
16.500,00 €
Demontageleistungen (Demontage von 2 Systemen
110-kV-Freileitung auf ca. 730 m Trassenlänge)
96.000,00 €
Errichtung von einem Kabelaufführungsmast in die bestehende
110-kV- Trasse sowie einer Kabelendmastanlage mit Kabelgarten
am vorhandenen Mast 21 (Material und Montage)
239.400,00 €
Tiefbau für die Verlegung der 110-kV-Kabelsysteme
129.400,00 €
Material, Verlegung, Montage und Prüfung von zwei
110-kV-Kabelsystemen einschließlich Verlegung LWL
931.100,00 €
Ausbau eines Schaltfeldes für die Einbindung für die
Einbindung mit 110-kV-Kabel im UW Plaußig
52.400,00 €
Leitungs-Provisorien / Flurschäden / Wegebau /
Sonstige Leistungen
Summe Positionen
105.300,00 €
1.570.100,00 €
abzüglich nutzbarer Planungen aus Planungsangebot vom 20.10.2014
Angebotssumme (netto)
zuzüglich gesetzl. geltender Mehrwertsteuer (19%)
Gesamtsumme
9.200,00 €
1.560.900,00 €
296.571,00 €
1.857.471,00 €
Baubeschreibung
Das Vorhaben wird ausschließlich unter Beteiligung präqualifizierter Firmen seitens
MITNETZ STROM lt. Kostenangebot hausintern ausgeschrieben. Somit ist sichergestellt,
dass im Sinne des sicheren Netzbetriebes entsprechend leistungsfähige und fachlich
kompetente Unternehmen unter der Maßgabe möglichst geringer Kosten bei der Vergabe
der Leistungen berücksichtigt werden. Technische Details sind dem Lageplan (Anlage b) zu
entnehmen. Durch die Vertragsbindung ist eine risikofreie Realisierung möglich, die zudem
die notwendige Terminsicherheit zur Ansiedlung eines Unternehmens in 2017 garantiert.
Hierzu soll die südlich des Umspannwerkes (Bereich GE 11 und südliche Teilfläche GE 12,
tlws.)
notwendige
Baufeldfreimachung
durch
Umverlegung
eines
mittigen
Freileitungsbereiches als Erdkabel abgesichert werden.
Das BMW-Werk Leipzig wurde am 31.03.2016 über die veränderte Realisierung informiert.
Es erfolgte eine Bestätigung hierzu.
Stadt Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung
Anlage e) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Schreiben der MITNETZ STROM vom 07.09.2015
*
*
+
/
$ !!
) 0 !
,
"
!*
#
-
"
)) %/)* !& ! !&
/ !' (
" ( & # & !! '
"
1 #
$
2 #
4
!
!
"
#
(
$
(3
(
5
0
!
6(.
78
*
8
39
.(
7
3
:
;
$
< '
)
! & *
(
I
#
#
/
$ "
& B A" *
2 2 23
2
"
" #
!
( .
$0(
(
>
=
'
'?
! !
I
! !
#
I
! !
1