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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1057685.pdf
Größe
6,3 MB
Erstellt
31.03.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:48

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02547 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff "Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12, tlws. durch Umverlegung einer 110-kV-Freileitungstrasse als Erdkabel zur Herstellung der Verkaufsfähigkeit" Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird mit der Baufeldfreimachung des Industriegebietes Industriepark Nord Leipzig-Plaußig im Bereich südlich des Umspannwerkes (GE11-12, tlws.) westlich der BMW-Allee durch Umverlegung einer 110-KV Freileitungstrasse als Erdkabel beauftragt. 2. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baufeldfreimachung im Bereich GE 11-13 vom 20.05.2015 Pkt. 18.14 (VI-DS-01093) wird aufgehoben. 3. Die Gesamtinvestition wird ohne Zuhilfenahme von GRW- Infra Fördermitteln umgesetzt. 4. Das Gesamtinvestitionsvolumen der Maßnahme in 2017 beträgt 1.857.471,00 €, brutto (PSP Element 7.0000809.700 - IP Nord Teilgebiet GE 11-13 Umverlegung) mit folgender Jahresaufteilung: 2016: 23.800,00 €, brutto 2017: 1.833.671,00 €, brutto Eine Deckung der Gesamtinvestitionskosten erfolgt durch Einnahmen aus Grundstücksverkäufen des Vorhabengebietes IP Nord Bereich GE 11-13 im Liegenschaftsamt (notwendige Summe der Deckung der Ausgaben: 1.857.471,00 €, brutto PSP Element Amt 23, 7.0000069.770). 5. Die Auftragserteilung zum vorliegendem Angebot vom 16.03.2016 erfolgt aufgrund der Projektbesonderheit an die MITNETZ STROM bis zum 30.06.2016 ohne Beteiligung des Vergabegremium VOB der Stadt Leipzig. Das Gremium wird nachrichtlich informiert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 2016 2019 nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 1.857.471,00 7.0000069.770 Verkaufserlöse in 2016: 23.800,00 Auftragsbestätigung Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 2016 x von 2017 nein in 2017: 1.833.671,00 Restbetrag der Bauund Planungskosten 7.0000809.700 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: „Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12, tlws. durch Umverlegung einer 110-kV-Freileitungstrasse als Erdkabel zur Herstellung der Verkaufsfähigkeit“ 1. Ausgangslage und Problemstellung Am 02. Juni 2015 erhielt die Stadt Leipzig seitens der Landesdirektion den Zuwendungsbescheid in Höhe von ca. 1,7 Mio. € zur Baufeldfreimachung des Gesamtareals GE 11-13. In diesem Bescheid war die Nebenbestimmung aufgeführt, dass eine Realisierung seitens der Stadt Leipzig als Bauherr erfolgen muss und für die Bauleistungen eine öffentliche Ausschreibung im Rahmen eines VOB-Verfahrens durchzuführen ist. Die umzuverlegende Leitung befindet sich jedoch im Eigentum der enviaM bzw. Mitteldeutsche Netzgesellschft Strom mbH (MITNETZ), welche als Konzessionsträger für die Versorgungssicherheit in ihrem Konzessionsgebiet und somit im gesamten mitteldeutschen Raum, vollumfänglich Sorge tragen. Daher beauftragt die MITNETZ bei Baumaßnahmen in ihrem Netz nur Firmen, welche sich in einem umfangreichen Auswahl- und Präqualifizierungsverfahren als geeignet erwiesen haben. Dadurch sollen die Risiken bei der Durchführung von Baumaßnahmen hinsichtlich der Netzsicherheit so gering wie möglich gehalten werden. Aus diesem Grund sah die Projektplanung seitens der Stadt einen Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der MITNETZ hinsichtlich der Umverlegung durch die MITNETZ vor, welche die Maßnahmen nach einer beschränkten Ausschreibung aus ihrem Pool von präqualifizierten Unternehmen umsetzen sollte. Dieses Vorgehen würde aber laut Landesdirektion den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides widersprechen. Der entsprechende Vertragsentwurf wurde der Landesdirektion mit der Bitte um Zustimmung zum Vorgehen übergeben. Auch nach wiederholten und umfangreichen Darstellungen der Problemstellung hinsichtlich der Risiken für die Stadt und der MITNETZ bei Übernahme der Bauherrenfunktion durch die Stadt gegenüber der Landesdirektion, werteten diese den Verfahrensvorschlag als eklatanten Vergabeverstoß, was eine Nichtausreichung der Fördermittel bzw. ein Widerruf des Zuwendungsbescheides zur Folge hätte. Als Begründung wird aufgeführt, dass gemäß Nr. 12 der Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen des Freistaates an kommunale Körperschaften (ANBest-K) keine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte förderrechtlich möglich ist. Ebenso kann laut Aussage der Landesdirektion unter Verweis auf die Nebenbestimmung der Förderrichtlinie GRW-Infra und aus den haushaltsrechlichen Regelungen der ANBest-K insbesondere hinsichtlich der Art der Vergabe keine Änderung der Nebenbestimmung des Zuwendungsbescheides vorgenommen werden. Ebenso wurde der Sachverhalt der sächsischen Landesregierung, hier dem zuständigen sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA), vorgetragen. Dieses bestätigte die Aussagen der Landesdirektion und sah ebenso keine Möglichkeiten zur Änderung der Nebenbestimmungen. Parallel trat die Stadt Leipzig an die MITZNETZ mit der Bitte heran, ob nicht eine mit den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides konforme Umsetzung erfolgen könnte, in der die Stadt als Bauherr fungiere und eine öffentliche Vergabe der Leistungen erfolgt. Dieser Verfahrensvorschlag wurde stadtintern mit Hilfe des Rechtsamtes und von der MITNETZ intensiv geprüft. Als nicht umsetzbar wurde hierbei die vollständige Haftungsfreistellung hinsichtlich der Netzsicherheit für MITNETZ gegenüber der Stadt als Bauherr gesehen. Dies würde nicht nur das Einverständnis der MITNETZ voraussetzen, sondern auch von BMW, da das benachbarte Werk unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen Trafostation versorgt wird. Eine solche Zustimmung würde gegen die Bestimmungen des Ansiedlungsvertrages verstoßen. Außerdem Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss „Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12 tlws.“ Seite 1 von 4 kommt die Stadt Leipzig nach interner Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine solche Risikoübernahme nicht über eine Versicherung bzw. den KSA (Kommunaler Schadensausgleich) abgedeckt werden kann. Darüber hinaus lehnt die MITNETZ nach einer umfangreichen Prüfung der Sach- und Rechtslage eine Umsetzung der Baumaßnahme durch die Stadt Leipzig ab. Sie begründet es damit, dass die Leitungen sich im Eigentum der enviaM befindet und von der MITNETZ-STROM gepachtet und betrieben werden. Aus diesem Grund haben auch nur diese die Verantwortung und können die Baumaßnahme durchführen. Eine zwischenzeitliche Übertragung der Eigentümerrechte an die Stadt Leipzig sehen sie als nicht durchführbar an. Das gilt insbesondere, als dass die hohen Anforderungen an die Versorgungssicherheit und technischen Regelwerke nur sicher gestellt sind, wenn sich MITETZ als allein verantwortlicher Verteilnetzbetreiber für die Durchführung und Umsetzung der Baumaßnahme verantwortlich zeichnet. Fazit: Vorangestellt der Ablehnung des Verfahrens durch die MITNETZ STROM und der Nichtabsicherung der Risiken, ist die eigenverantworliche Durchführung der Baumaßnahme seitens der Stadt nicht möglich. Es ist eine Projektänderung erforderlich um eine Vermarktungsfähigkeit der Fläche dennoch herzustellen. Die bestehende Beschlusslage „Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 13 durch Umverlegung einer 110-kV-Freileitungstrasse als Erdkabel zur Herstellung der Verkaufsfähigkeit“ vom 20.05.2015, Nr. VI-DS-01093 (s. Plan 1 der Anlagen, betrifft Gesamtareal GE 11-13) muss daher aufgehoben und neu gefasst werden. 2. Ziel und Verfahren der neuen Beschlussfassung: Die Baufeldfreimachung wird auf ein Minimum beschränkt und erfolgt nur noch zur Erhöhung der Vermarktungsfähigkeit des Gesamtareals südlich des Umspannwerkes im Bereich GE 11 – 12. (s. Plan 2 der Anlagen, betrifft nur die Flächen südlich des Umspannwerkes). Es wird somit die Ansiedlung eines Unternehmens aus dem Süddeutschland und die Errichtung einer Firmenzentrale mit ca. 200 Arbeitsplätzen sichergestellt. Die nördlich befindlichen Flächen GE 13 werden mit den bestehenden Nachfragen nunmehr ohne Baufeldfreimachung vermarktet. Der Anteil des neu zu verlegenden Erdkabels verringert sich von 1.000 m auf 730 m. Das Bauvorhaben ist in der Anlage d) auf seine technischen Bestandteile detailliert beschrieben. Eine verantwortliche Baurealisierung soll nunmehr ohne Zuhilfenahme der GRW-Infra Fördermittel erfolgen. Der Widerruf erfolgt hierzu durch die Zuwendungsgeberin (Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig) sobald seitens der Stadt Leipzig die geänderte Beschlusslage angezeigt wird. Es wird beabsichtigt das Kostenangebot der MITZNETZ vom 16.03.2016 und die darin enthaltenen Bestimmungen zur Vergabe anzunehmen und somit eine termingerechte Realisierung durch die MITNETZ zur Absicherung der Ansiedlung erfolgen kann. Insgesamt ist es ein Auftrag der öffentlichen Hand unter Verwendung von öffentlichen Geldern. In der Vereinbarung verpflichtet sich deshalb die MITNETZ-STROM ausdrücklich zur Transparenz sowie zur Sparsamkeit und zur Wirtschaftlichkeit bei der Umsetzung des Bauvorhabens. Das Vergabeverfahren ist unter Nutzung des Wettbewerbs und unter Beachtung des Vergaberechtes durchzuführen. Das Vorhaben wird ausschließlich unter Beteiligung präqualifizierter Firmen seitens MITNETZ STROM lt. Kostenangebot beschränkt ausgeschrieben. Somit ist zum einen sichergestellt, dass im Sinne des sicheren Netzbetriebes entsprechend leistungsfähige und fachlich kompetente Unternehmen berücksichtigt werden und zum anderen wird der Auflage zu Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss „Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12 tlws.“ Seite 2 von 4 einem Verfahren unter Wettbewerb Rechnung getragen. 3. Finanzierung Der Widerruf der Fördermittel zum Zuwendungsbescheid vom 02.06.2015 wird seitens der Landesdirektion Sachsen entsprechend nach Anzeige seitens der Stadt Leipzig erfolgen. Die Deckung der Gesamtinvestitionskosten erfolgt nunmehr durch Grundstücksverkaufserlöse, ohne Zuhilfenahme von Fördermitteln. Der beigefügte Investitions- und Finanzierungsplan dient der Erläuterung (Anlage c). Der Einstandswert (Erwerb des Grundstückes) wird auf den Mittelwert im Grunderwerb festgelegt, sodass ein Überschuss aus den anstehenden Grundstücksverkäufen bestehen wird. Das Festpreisangebot der MITNETZ mit einer Bindefrist bis 30.06.2016 wird seitens der Stadt Leipzig nach neuer Beschlussfassung angenommen werden. Darin enthalten sind sowohl die Planungs-, als auch die Bau- und Baunebenkosten. Sollte aus terminlicher Sicht keine Beschlussfassung erfolgen, verstreicht die Angebotsfrist von MITNETZ. Es besteht dann die Gefahr einer Preiserhöhung und das Risiko der Nichtverfügbarkeit des Kabels zum Bautermin. Ebenso besteht die Gefahr, dass die Ansiedlung nicht getätigt werden kann und langfristig Steuereinnahmen verloren gehen. Tabelle: Gegenüberstellung der Bau und Finanzierungsbeschlüsse alt und neu Alt Neu Projektziel: • Bau- und Finanzierungsbeschluss Nr. VI-DS-01093 Pkt. 18.14. vom 20.05.2015 • Erdverlegung von ca. 1.000 m 110KV im GE 11-13 • unter Verwendung GRW- Infra Zuwendung, Bescheid vom 02.06.2015 • Realisierung 2016 • neuer Bau- und Finanzierungsbeschluss • teilweise Erdverlegung von ca. 750 m von 110 KV im GE 11-12 • Realisierung ohne GRW- Infra Zuwendung, Widerruf durch LDS in 2016 • Annahme Kostenangebot der MITNETZ STROM (Ende Bindefrist 30.06.2016, Lieferzeit und Realisierung 2017) Gesamtinvestition, Deckung: •Investition: • 2.727.718,00 €, brutto in 2015 und 2016 als Baukosten PSP Element 7.0000809.700 • Investition: • 1.857.471,00 €, brutto in 2016/2017 als Baukosten PSP Element 7.0000809.700 hierin Anteil in 2016: 23.800,00 €, brutto (zur Auftragsannahme) • Einzahlungen/Deckung: • 1.857.471,00 €, brutto als Einnahmen aus Grundstücksverkäufen PSP Element: Amt 23, 7.0000069.770 (Liegenschaftsamt) • weitere Einnahmen durch Grundstücksverkaufserlöse •Einzahlung/ Deckung: • 1.705.267,84 €, brutto, GRW Zuschuss in 2017 entsprechend Zuwendungsbescheid (2.167.281,00€ HH-Planung 2017) PSP Element 7.0000809.705 als zweckgebundene Zuwendung • 1.022.450,16 €, brutto, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen PSP Element: Amt 23, 7.0000069.770 (Liegenschaftsamt) • weitere Einnahmen durch Grundstücksverkaufserlöse Ziel Bauende: 3. Quartal 2016 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss „Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12 tlws.“ 3. Quartal 2017 Seite 3 von 4 ALT Neu Fazit: Realisierbarkeit nicht gegeben, Realisierbarkeit gegeben, unter Verzicht der aufgrund der Nebenbestimmungen GRW-Infra Zuwendung des Zuwendungsbescheides • MITNETZ-STROM Ablehnung der Übernahme der Bauherrenfunktion durch die Stadt Leipzig • Haftung und Risiken bei Realisierung über Stadt als Bauherr nicht zu verantworten bzw. abzusichern Vorteile • Entstehen nicht • Umsetzung der anvisierten Ansiedlung der Firmenzentrale eines mittelständigen Automobilzulieferer am Standort • Absicherung der Ansiedlung in 2017, • Grundstücksverkaufserlösen und nachfolgenden Gewerbesteuereinnahmen, Schaffung von ca. 200 Dauerarbeitsplätzen • keine Haftung und Risiken für Stadt Nachteile • keine Umsetzung der anvisierten Ansiedlung der Firmenzentrale eines mittelständigen Logistik unternehmens am Standort, es droht eine Abwanderung nach Sachsen Anhalt. • Keine Vermarktbarkeit der Flächen • Grundstückserlöse entfallen • keine Einnahmen von Gewerbesteuern • Keine Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich Anlagen a) Gesamtübersicht zur Projektbeschreibung b) Pläne zur Darstellung der Projektänderung „Baufeldfreimachung“ (Verfasser MITNETZ STROM): Plan 1: Variante Geplant 2015 „Umverlegung im Gesamtbereich GE 11-13“ Plan 2: Variante Neu 2016 „Umverlegung im Bereich GE 11-12, tlws.“ Plan 3: Luftbild Baufeldfreimachung in 2017 am IP Nord Bereich GE 11-12, tlws. c) Investitions- und Finanzierungsplan 2016 (alt) / 2017 (neu) d) Baubeschreibung und Kostenbestandteile e) Schreiben vom MITNETZ-STROM vom 07.09.2015 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss „Baufeldfreimachung am Industriepark Nord im Bereich GE 11 bis 12 tlws.“ Seite 4 von 4 Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung Anlage a) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss Gesamtübersicht zur Projektbeschreibung Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung Anlage a) Begründung GE IP Nord GE 11-12 Umverlegung 110-kV Gesamtübersicht zur Projektbeschreibung Übersicht Ziele Sicherung Vermarktungsfähigkeit Umverlegung Freileitung als Erdkabel 20 ha Baugebiet GE 11-13 wird erst durch Umverlegung vermarktungsfähig, zahlreiche Nachfragen Zulieferer BMW Umverlegung als Erdkabel innerhalb Baugebiet 11-12 Stand s. Begründung: Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 20.05.2015 GRW- Infra Zuwendungsbescheid aktualisiertes Kostenangebot der MITNETZ STROM 2016, etc. Baurecht B-Plan Nr. 750, genehmigt Erschließung gesichert Maßnahmenbeschreibung Umverlegung als Erdkabel Trassenführung am Baufeldrand Zuhilfenahme GRW- Infra Förderung nicht möglich, alternativ Deckung durch Erlöse Verkauf Grundstücke Termine Realisierung 2017 Baubeginn, -ende Finanzierung Baukosten incl. Planung 1.857.471 EUR Refinanzierung Grundstücksverkaufserlöse 1.857.471 EUR zzg. Überschuss Ausschnitt FNP Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung Anlage b) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss Lagepläne Baufeldfreimachung in 2016/2017 am IP Nord Bereich GE 11-13 1) Lageplan zur Gesamtbaufeldfreimachung IP Nord Bereich GE 11-13 Variante 2016 (alt) 2) Lageplan zur Baufeldfreimachung IP Nord Bereich GE 11-12 tlws. Variante 2017 neu (südlich Umspannwerk) 3) Luftbild zur Baufeldfreimachung IP Nord Bereich GE 11-12 tlws. Variante 2017 neu (südlich Umspannwerk) v Rückbau v v v Anlage b) Plan 1) Plandarstellung der Baufeldfreimachung in 2016 alt Anlage b) Plan 2 Plandarstellung der Baufeldfreimachung in 2017 neu Erhalt der Freileitungen in GE 13 GE 13 Neueinbindung als Freileitung Rückbau Mast 20 und 110-kV Freileitung Rückbau Mast 18 und 110-kV Freileitung blau gestrichelt Rückbau Mast 19 Neubau Erdkabel GE 11 Rückbau Mast GE 12 Neubau Erdkabel, blau Anlage b) Plan 3 Luftbild zur Baufeldfreimachung IP Nord Bereich GE 11-12 tlws. Variante 2017 neu (südlich Umspannwerk) Neubau Mast 18 und Beginn ersatz Freileitung durch Erdkabel blau Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung Anlage c) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss Finanzierungs- und Investitionsplan 2016 und 2017 neu IP Nord GE 11-12 tlws. Baufeldfreimachung südlich Umspannwerk Investitions- und Finanzplan alter B/F Beschluss 2015 Beschreibung zum GRW-Antrag: „Baufeldfreimachung durch Umverlegung einer 110-kV Freileitungstrasse als Erdkabel im Bereich des Industriepark Nord LeipzigPlaußig, Baufeld GE 11-13, westlich BMW-Allee zwischen Masten 18 und 22“ Grundlagen zur Bestimmung der Investitionskosten: a) Eigenmittelanteil für GE 11-13 aus Bestimmung der nicht förderfähigen Kosten für GE 11-13 aus 2002 b) Kostenberechnung aus Angebot der MITNETZSTROM GmbH vom 20.10.2014 Investitionsplan 2015 – 2016 lfd. Nr. Kostenart a) Eigenmittelanteil für GE 11-13 Kosten (netto) - Kosten (brutto), MwSt. 19% 8.283.320,00 BNK (10%) - Förderanteil 340.520,66 Einstandswert: 40 €/m² für Flächen Stadt Bereich GE 11-13, 207.083 m² b) Investitionskosten zur Baufeldfreimachung (Neubau als Erdkabel, Rückbau Trasse und Maststandorte, Anschluss UW) Kosten (brutto), MwSt. 19% lfd. Nr. Kostenart Kosten (netto) BNK (10%) Förderung (75%) 1 Planungsleistungen 2014-2015 18.400,00 21.896,00 16.422,00 Baukosten gesamt in 2016: 2 Demontageleistungen 125.600,00 149.464,00 14.946,40 112.098,00 3 Kabelmasten 438.000,00 521.220,00 52.122,00 390.915,00 4 Tiefbau Erdkabel 182.200,00 216.818,00 21.681,80 162.613,50 5 Material, Verlegung etc. Kabelsysteme 1.225.000,00 1.457.750,00 145.775,00 1.093.312,50 5 Ausbau Schaltfelder 84.200,00 100.198,00 10.019,80 75.148,50 6 Leitungs-Provisorien 218.800,00 260.372,00 26.037,20 195.279,00 2.292.200,00 2.727.718,00 270.582,20 2.045.788,50 Summe Gesamtkosten Teil a) Gesamtkosten Teil b) hierin enthalten Anteil BNK Gesamtkosten 8.283.320,00 2.727.718,00 270.582,20 11.011.038,00 Finanzierungsplan (Vorjahre und 2015 ff.) Jahresscheiben Vorjahre Kosten Teil a) Grundstückskosten, nicht ff. Teil b) Investitionskosten (Planung, Bau) 8.283.320,00 0,00 0,00 0,00 0,00 431.256,00 0,00 2.296.462,00 0,00 0,00 1.152.000,00 0,00 6.302.988,00 Erlöse aus Grundstücksverkäufen* Verkauf Teilfläche 1 in GE 13 (3,2 ha in 2015) 36 €/m² Verkauf Restflächen ab 2015 – 2020 2014 2015 Ansatz Förderung Baufeldfreimachung 75% Abzug aufgrund bereits gewährter Förderung 2002 (anteilig, 20%, s.o.) Gesamtförderung nach Abzug verbleibender Eigenmittelanteil 2016 ff. 2.045.788,50 € 340.520,66 € 1.705.267,84 € 1.022.450,16 € *Hinweis: Zielwert ist Marktpreis (Verkehrswertgutachten, Stand 12.02.2015, ab 36 EUR/m²) Bilanz Gesamtübersicht Kosten Einnahmen: Erlöse aus Grundstücksverkäufen* Förderung Bilanzdefizit entspricht: Gewinnerzielung ab Einnahmen /m²: 11.011.038,00 7.454.988,00 1.705.267,84 -1.850.782,16 € 8,94 EUR/m² 44,94 EUR/m² Erläuterung: entspricht 36 €/m² bei 207.083 m² Verkaufsfläche Deckungsbetrag Bilanzdefizit (Erlöse Verkauf) 45 EUR/m² (aufgerundet) Investitions- und Finanzierungsplan neu 2016/2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss: „Baufeldfreimachung durch Umverlegung einer 110-kV Freileitungstrasse als Erdkabel im Bereich des Industrieparks Nord Leipzig-Plaußig, Baufeld GE 11-12, tlws., südlich des Umspannwerkes, westlich BMW-Allee“ Teil Ausgaben: Grunderwerbskosten und Investitionskosten 2017 Grundlagen zur Bestimmung der Grunderwerbs- und Investitionskosten: a) nur Grunderwerbskosten für GE 11-13 aus 2002 b) Kosten gem. Angebot der MITNETZSTROM GmbH vom 16.03.2016 a) Kosten Grunderwerb ohne Eigenmittelanteil aus Erschließung in EUR Kosten (brutto), lfd. Nr. Kostenart Kosten (netto) MwSt. 19% 1 Ankauf der Grundstücke im Bereich GE 11-13 3.106.245,00 Grunderwerb im Mittelwert: 15 €/m² für Flächen der Stadt Leipzig im Bereich GE 11-13, 207.083 m² (Verkaufsfläche), abweichender Ansatz zur Einstandswertberechnung aus GRW- Antrag 2015 b) Kosten der Baufeldfreimachung (Angebot MITNETZ STROM aus 2016) Kosten (brutto), lfd. Nr. Kostenart Kosten (netto) MwSt. 19% 1 Planungskosten 16.500,00 € 19.635,00 2 Demontageleistungen 96.000,00 € 114.240,00 3 Kabelmasten 239.400,00 € 284.886,00 4 Tiefbau Erdkabel 129.400,00 € 153.986,00 5 Material, Verlegung etc. Kabelsysteme 931.100,00 € 1.108.009,00 5 Ausbau Schaltfelder 52.400,00 € 62.356,00 6 Leitungs-Provisorien 105.300,00 € 125.307,00 1.570.100,00 € Summe 1.868.419,00 Abzug Planungsleistungen 9.200,00 € 10.948,00 € Angebotssumme 1.560.900,00 1.857.471,00 Gesamtkosten (a und b) 4.963.716,00 Teil Einnahmen: Verkaufserlöse lfd. Nr. Kostenart 1 Flächen südlich Umspannwerk ca. 10 ha 2 Flächen nördlich Umspannwerk ca. 10 ha Preis ab in €/m² 36,00 €/m² k.A. Zielwerte 3.600.000,00 3.500.000,00 Hinweis zur Preisbildung: Grundlage Verkehrswertgutachten 2015 / 2016 für Pos. Nr. 1, Pos. Nr. 2 Ansatz ab 35 €/m², Bestimmung nach Gutachten ab 2017 Summe der Verkaufserlöse 7.100.000,00 Finanzierungsplan (Vorjahre und 2017 ff.) Jahresscheiben Vorjahre 2017 ff. 3.106.245,00 0,00 0,00 1.857.471,00 Kosten Teil a) Grundstückskosten, nicht ff. Teil b) Investitionskosten (Planung, Bau) Erlöse aus Grundstücksverkäufen Bilanz 7.100.000,00 Überschuss: 2.136.284,00 Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung Anlage d) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss Baubeschreibung und Kostenbestandteile Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung Anlage d) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss Baubeschreibung und Kostenbestandteile Grundlage: Angebot der MITNETZ STROM vom 16.03.2016 (Bindefrist bis 30.06.2016) Kostenbestandteile: Planungsleistungen (Trassierung, Vermessung, Revision) 16.500,00 € Demontageleistungen (Demontage von 2 Systemen 110-kV-Freileitung auf ca. 730 m Trassenlänge) 96.000,00 € Errichtung von einem Kabelaufführungsmast in die bestehende 110-kV- Trasse sowie einer Kabelendmastanlage mit Kabelgarten am vorhandenen Mast 21 (Material und Montage) 239.400,00 € Tiefbau für die Verlegung der 110-kV-Kabelsysteme 129.400,00 € Material, Verlegung, Montage und Prüfung von zwei 110-kV-Kabelsystemen einschließlich Verlegung LWL 931.100,00 € Ausbau eines Schaltfeldes für die Einbindung für die Einbindung mit 110-kV-Kabel im UW Plaußig 52.400,00 € Leitungs-Provisorien / Flurschäden / Wegebau / Sonstige Leistungen Summe Positionen 105.300,00 € 1.570.100,00 € abzüglich nutzbarer Planungen aus Planungsangebot vom 20.10.2014 Angebotssumme (netto) zuzüglich gesetzl. geltender Mehrwertsteuer (19%) Gesamtsumme 9.200,00 € 1.560.900,00 € 296.571,00 € 1.857.471,00 € Baubeschreibung Das Vorhaben wird ausschließlich unter Beteiligung präqualifizierter Firmen seitens MITNETZ STROM lt. Kostenangebot hausintern ausgeschrieben. Somit ist sichergestellt, dass im Sinne des sicheren Netzbetriebes entsprechend leistungsfähige und fachlich kompetente Unternehmen unter der Maßgabe möglichst geringer Kosten bei der Vergabe der Leistungen berücksichtigt werden. Technische Details sind dem Lageplan (Anlage b) zu entnehmen. Durch die Vertragsbindung ist eine risikofreie Realisierung möglich, die zudem die notwendige Terminsicherheit zur Ansiedlung eines Unternehmens in 2017 garantiert. Hierzu soll die südlich des Umspannwerkes (Bereich GE 11 und südliche Teilfläche GE 12, tlws.) notwendige Baufeldfreimachung durch Umverlegung eines mittigen Freileitungsbereiches als Erdkabel abgesichert werden. Das BMW-Werk Leipzig wurde am 31.03.2016 über die veränderte Realisierung informiert. Es erfolgte eine Bestätigung hierzu. Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung Anlage e) zu Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss Schreiben der MITNETZ STROM vom 07.09.2015 * * + / $ !! ) 0 ! , " !* # - " )) %/)* !& ! !& / !' ( " ( & # & !! ' " 1 # $ 2 # 4 ! ! " # ( $ (3 ( 5 0 ! 6(. 78 * 8 39 .( 7 3 : ; $ < ' ) ! & * ( I # # / $ " & B A" * 2 2 23 2 " " # ! ( . $0( ( > = ' '? ! ! I ! ! # I ! ! 1