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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1060587.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
25.04.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:09

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02733 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 22.06.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Bericht zur Schwerbehindertenabgabe - Haushaltsjahr 2015 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage V I - D S - 0 2 7 3 3 Bericht zur Schwerbehindertenabgabe - Haushaltsjahr 2015 Gemäß § 71 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mindestens fünf Prozent ihrer Ar beitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für die Stadt Leipzig als Arbeitgeber liegt die Schwerbehindertenquote mit 7,23 Prozent zum zweiten Mal nacheinander über 7 Prozent. Ein Blick auf andere kommunale Arbeitgeber in Mitteldeutschland zeigt, dass die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst generell gut gelingt. In Halle (8,4 Prozent), Dresden (9,5 Prozent) und Chemnitz (10,6 Prozent) wird die Beschäftigungsquote der Stadt Leipzig übertroffen. Die Beschäftigungsquote bei der Stadt Magdeburg ist mit 6,8 Prozent etwas niedriger als in der Stadt Leipzig. Bei der Stadt Rostock ist bereits jeder neunte Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt (Beschäftigungsquote 11,2 Prozent). Der bundesweite Durchschnitt für das Berufsfeld des öffentlichen Dienstes (Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung) beträgt 7,0 Prozent. Dies weist die Bundesagentur für Arbeit1 in einer Statistik zum Jahr 2013 aus. Weiterhin wird ausgeführt, dass mehr als jeder zweite schwerbehinderte Arbeitslose über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt (53 Prozent). Bei Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung sind dies nur 46 Prozent. Für das Jahr 2015 waren bei der Stadt Leipzig pro Monat durchschnittlich 688 Arbeitsplätze mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt. Bei einer auf der gesetzlichen 5-Prozent-Vorgabe basierenden Mindestzahl von 475 entspricht dies einem Plus von 213 Besetzungen. Die Beschäftigung Schwerbehinderter konnte folglich erneut auf konstant hohem Niveau gewährleistet und dadurch der Weg zur Inklusion jener Bevölkerungsgruppe auf dem ersten Arbeitsmarkt weiter unterstützt und mitgestaltet werden. Eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt ist für das vorangegangene Kalenderjahr nicht zu zahlen. Bei der Stadtverwaltung entspricht die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen mit 7,91 Prozent exakt der des Vorjahres. Geringfügige Rückgänge gab es hingegen in einigen städtischen Eigenbetrieben. Hiervon auszunehmen ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung. Dieser konnte die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gegenüber dem Jahr 2014 (12,53 Prozent) nochmals um 1,08 Prozentpunkte auf nunmehr 13,61 Prozent erhöhen. Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang, dass drei leidensgerechte Arbeitsplätze geschaffen wurden, die einen gezielten Einsatz schwerbehinderter Beschäftigter ermöglichen. Im Ergebnis einer langfristigen Prozessbetrachtung findet durch die Umstellung der Technologie seit 2014 ein verändertes Verfahren zur Reinigung verschmutzter Abfallbehälter Anwendung. Die Maßnahme ist dauerhaft konzipiert. Wird eine solche Stelle frei, kann im Zuge der Nachbesetzung die Integration eines anderen schwerbehinderten oder langzeitkranken Beschäftigten erfolgen. Neben der Stadtverwaltung und dem Eigenbetrieb Stadtreinigung erfüllt der Eigenbetrieb Behindertenhilfe mit 5,25 Prozent die gesetzliche Vorgabe. Die weiteren acht Eigenbetriebe erreichen die 5-Prozent-Vorgabe nicht (Tabelle 1). Die Gesamtberücksichtigung der Stadt Leipzig als Arbeitgeber führt jedoch dazu, dass diese Eigenbetriebe keine Ausgleichsabgabe leisten müssen. Sie partizipieren von der hohen Beschäftigungsquote Schwerbehinderter der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben Stadtreinigung und Behindertenhilfe. In 2015 stellte die Stadt Leipzig insgesamt 20 Menschen mit einer Schwerbehinderung neu ein. 67 schwerbehinderte Beschäftigte sind im Berichtszeitraum aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. In neun Fällen ist eine befristet anerkannte Schwerbehinderung ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Für 45 Beschäftigte der Stadt Leipzig wurde die Schwerbehinderteneigenschaft neu zuerkannt (Tabelle 2). 1 Zeitschrift "Wirtschaft und Unterricht", Ausgabe 3 – 2016. Herausgeber: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, S. 1 Unter den gegenwärtigen gesetzlichen Vorgaben kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Leipzig auch in den folgenden Jahren die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllt. Eine Ausgleichsabgabe wird nicht zu leisten sein. In der Stadtverwaltung Leipzig besteht, basierend auf § 83 SGB IX, mit der Integrationsvereinbarung eine konkrete Handlungsgrundlage zur Integration schwerbehinderter Menschen. Ein Ziel der seit März 2015 gültigen überarbeiteten Vereinbarung ist, die Quote der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu gewährleisten. Um dem gerecht zu werden, sollten durch Neueinstellungen in den kommenden Jahren Schwerbehinderte angeworben werden. Zudem ist die Unterstützung von betroffenen Beschäftigten seitens des Arbeitgebers und den Interessenvertretungen durch gezielte Beratung, auch im Rahmen von Gesprächen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, auf hohem Niveau beizubehalten. Hintergrund ist, dass die Schwerbehinderteneigenschaft für zahlreiche Beschäftigte nur bis zum Jahr 2016 befristet anerkannt ist und derzeit nicht abgesehen werden kann, ob eine Verlängerung erfolgt. Darüber hinaus entfällt ein Großteil der Schwerbehinderten auf die älteren Beschäftigten (ca. 12 Prozent sind bereits älter als 60 Jahre, für 14 Schwerbehinderte wurden ATZ-Verträge abgeschlossen). Das Vorgehen im Eigenbetrieb Stadtreinigung zeigt, dass durch leidensgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen (ggf. unter Ausschöpfen von Fördermöglichkeiten externer Leistungsträger) und das Schaffen leidensgerechter Arbeitsplätze eine gezielte, dauerhafte Förderung schwerbehinderter Beschäftigter möglich ist. Sollten sich schwerbehinderte Bewerber weiterhin im Rahmen der Bestenauslese in Bewerbungsverfahren durchsetzen, kann die Einstellung zudem, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Antrag von der Agentur für Arbeit gefördert werden (Eingliederungszuschuss). Die sehr gute Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen in Bezug auf Beratung und Unterstützung Schwerbehinderter ist weiterhin beizubehalten. Anlagen Betrieb SchwerbehindertenBeschäftigungsquote 2015 im Jahresmittel (in Prozent) SchwerbehindertenBeschäftigungsquote 2014 im Jahresmittel (in Prozent) SchwerbehindertenBeschäftigungsquote 2013 im Jahresmittel (in Prozent) Stadt Leipzig Einschließlich der EB 7,23 7,40 6,72 Stadtverwaltung Leipzig 7,91 7,91 7,23 Gewandhaus zu Leipzig 2,47 2,28 1,68 Musikschule Leipzig „J. S. Bach“ 1,14 0,00 0,00 Oper Leipzig 3,43 3,92 3,57 Schauspiel Leipzig 3,38 3,26 2,29 Städt. EB Behindertenhilfe 5,25 5,48 5,22 Städt. Klinikum „St. Georg“ 3,66 3,45 3,81 Stadtreinigung Leipzig 13,61 12,53 11,05 Theater der Jungen Welt 1,63 2,32 0,95 VKKJ 1,15 2,50 2,02 Tabelle 1: Entwicklung der Schwerbehindertenquote Stadtverwaltung Eigenbetriebe Schwerbehinderte Beschäftigte am 01.01.2015 Gesamt Stadt Leipzig 483 180 663 Abzüglich auslaufener Schwerbehinderteneigenschaft in 2015 4 5 9 Abzüglich in 2015 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen schwerbehinderten Mitarbeitern 45 22 67 Zuzüglich in 2015 neu anerkannter Schwerbehinderteneigenschaft 34 11 45 Zuzüglich in 2015 neu eingestellter schwerbehinderter Menschen 11 9 20 Schwerbehinderte Beschäftigte am 01.01.2016 479 173 652 Tabelle 2: Quotenrelevante Veränderungen bei Beschäftigten der Stadt Leipzig 2015