Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1063023.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
18.05.16, 12:00
Aktualisiert
26.05.16, 13:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
eilbedürftig
Neufassung Nr. -01363-DS-02-NF-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
18.05.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung
der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusspunkt 1 gilt unverändert. Es ändert sich gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss (Beschluss-Nr.: VI-DS-01363) vom 16.09.2015 der Beschlusspunkt 2. Der Beschlusspunkt 3 wird neu aufgenommen.
2.Die Gesamtkosten für die Investitionsmaßnahme betragen 6.657.333,00 EUR. 5.249.660,00 €
werden durch die Sächsische Aufbaubank (Förderrichtlinie Teilhabe) finanziert. Der Trägeranteil des
Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe beträgt 656.207,50 EUR. Der Kommunalanteil beträgt
ebenfalls 656.207,50. Die betriebsnotwendigen, aber nicht förderfähigen Kosten betragen 95.258
EUR (Gesamtanteil Stadt Leipzig 1.407.673,00 €). Im städtischen Haushalt 2015 und 2016 sind für
die Maßnahme 1.258.000,00
EUR eingestellt.
3.Die Mehrausgaben in Höhe von 149.673,00 EUR werden im Haushalt 2017 in PSP-Element
7.0001.409.700 veranschlagt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
149.673,00 €
7.0001.409.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Eilbedürftigkeitsbegründung
In der Ratsversammlung am 16.09.2015 wurde der Beschluss zum Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 gefasst.
Die Einbringung der Vorlage und deren Beschlussfassung erfolgten parallel zum Förderantragsverfahren auf die SAB-Fördermittel und das Baugenehmigungsverfahren.
Durch die Anforderungen der Baugenehmigung sowie zusätzliche weitere Anforderungen
während der baufachlichen Prüfung und entsprechende Nachjustierung von Bauleistungen
ergeben sich
-
erhöhte förderfähige Aufwendungen innerhalb der am 01.01.2016 in Kraft getretenen
Platzkostengrenzen der Förderrichtlinie Teilhabe sowie
- erhöhte nicht förderfähige Kosten in der KG 200 (Erschließung, Teile der Außenanlagen – auch Rodungen und Ersatzpflanzungen)
Für die Fördermittelbewilligung sowie auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist ein
ergänzender Ratsbeschluss erforderlich, der den Kommunal- und Trägeranteil gemäß den
Maßgaben des Staatsbetriebes Immobilien und Baumanagement (SIB) Chemnitz als
anforderungsgerecht eingestuften Baukosten ausweist.
Durch die extrem lange Bearbeitungszeit des Förderantrages (10 Monate seit Antragstellung) ist die Realisierung der Investition bereits um 6 Monate zeitverzögert. Ursprünglich
sollte das Angebot im September/Oktober 2015 in Betrieb gehen, durch den Verzug ist
jedoch keinesfalls erreichbar.
Die notwendige Übergangslösung mit ihren Einschränkungen und zusätzlichen Belastungen
belastet die Kinder und auch den SEB maßgeblich mit erhöhten Zeit-, Transport- und
Personalaufwendungen und sollte auf ein Minimum begrenzt werden. Ein Baustart im Mai
würde zumindest eine Inbetriebnahme im Frühjahr 2017 ermöglichen.
Hierfür ist eine erneute Beschlussfassung in der Ratsversammlung Voraussetzung.