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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1054058.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
24.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.06.16, 06:36

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01341-VSP-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 31.05.2016 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost 01.06.2016 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.06.2016 Vorberatung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Aufwertung des Mariannenparks - NEUFASSUNG (ehem. Antrag V/A 350) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kulturdenkmal "Mariannenpark" die vorliegende Konzeption aus dem Jahre 1994 zu aktualisieren. Dabei sind im Rahmen der Nutzungsanalyse auch die gastronomischen Anforderungen und Möglichkeiten im Park und im Umfeld des Parks besonders zu betrachten. 2. Die Planungsmittel in Höhe von 35.000,00 € zur Beauftragung dieser Planungsleistungen werden in das PSPElement 1.100.55.1.0.01.01 - Öffentliche Park- und Grünanlagen, Kostenart: 42112000, Unterhaltung baulicher Außenanlagen - des Amtes für Stadtgrün und Gewässer im Jahr 2017 zusätzlich eingestellt. Sachverhalt: Im Stadtgebiet Nordost besteht Handlungsbedarf sowohl für die Aufwertung des Mariannenparks als auch für die Entwicklung des Naturbades Nordost ("Bagger"). Aus fachlicher Sicht ist eine Priorisierung aufgrund der begrenzten Ressourcen erforderlich. Beide Konzeptionen können nicht gleichzeitig erarbeitet werden. Der Mariannenpark ist ein Kulturdenkmal nach § 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG). Er ist als Gartendenkmal in die Liste der Kulturdenkmale der Stadt Leipzig eingetragen. Der Mariannenpark ist ein seltenes und bedeutendes Beispiel eines Volksparks im architektonischen Stil des früheren 20. Jahrhunderts. Da es in Deutschland kaum noch vergleichbare, relativ unverfälschte Volksparks dieser Größenordnung gibt, wurde der Mariannenpark 1991 als Kulturdenkmal des Landes Sachsen ausgewiesen. An seiner Erhaltung besteht aufgrund seiner städtebaulichen, geschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung ein öffentliches Interesse. Deshalb wurde bereits im Jahr 1994 für die Parkanlage eine denkmalpflegerische Konzeption erstellt. Aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung und der Notwendigkeit, die bereits vorliegende Konzeption an die aktuellen Nutzungsgewohnheiten und -ansprüche anzupassen, soll daher zunächst der Mariannenpark bearbeitet werden. Die vorhandene Konzeption muss nach über 20 Jahren mit folgenden Schwerpunkten neu erarbeitet werden: ▪ Erhalt des Gartendenkmals ▪ Verbesserung des Erscheinungsbildes des Parks und der Parkeingänge ▪ Steigerung der Attraktivität der Parkanlage ▪ Überprüfung der gastronomischen Versorgung sowohl im Park als auch im unmittelbaren Umfeld ▪ Klärung des weiteren Umgangs mit dem ehemaligen sozialistischen Ernst-Thälmann-Hain Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Folgen bei Ablehnung: Die Entwicklungskonzeption kann nicht beauftragt werden. Damit fehlt die Handlungsgrundlage für eine umfassende strategische Gebietsentwicklung und eine nachhaltige Betreibung des Standortes. Folglich fehlt auch die Grundlage für die Erstellung eines Mittelfristigen Investitions- und Instandhaltungsprogrammes für die Haushaltplanung. Die Entwicklungspotentiale des Gebietes bleiben ungenutzt. Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft x Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis x nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 35.000,- PSP-Element 1.100.55.1.0.01 (Unterhaltung baulicher Außenanlagen) Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein x 2017 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: