Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054058.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
24.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.06.16, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01341-VSP-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
31.05.2016
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
01.06.2016
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.06.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Aufwertung des Mariannenparks - NEUFASSUNG (ehem. Antrag V/A 350)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kulturdenkmal "Mariannenpark" die vorliegende Konzeption aus dem
Jahre 1994 zu aktualisieren. Dabei sind im Rahmen der Nutzungsanalyse auch die gastronomischen
Anforderungen und Möglichkeiten im Park und im Umfeld des Parks besonders zu betrachten.
2.
Die Planungsmittel in Höhe von 35.000,00 € zur Beauftragung dieser Planungsleistungen werden in das PSPElement 1.100.55.1.0.01.01 - Öffentliche Park- und Grünanlagen, Kostenart: 42112000, Unterhaltung
baulicher Außenanlagen - des Amtes für Stadtgrün und Gewässer im Jahr 2017 zusätzlich eingestellt.
Sachverhalt:
Im Stadtgebiet Nordost besteht Handlungsbedarf sowohl für die Aufwertung des Mariannenparks als auch für
die Entwicklung des Naturbades Nordost ("Bagger"). Aus fachlicher Sicht ist eine Priorisierung aufgrund der
begrenzten Ressourcen erforderlich. Beide Konzeptionen können nicht gleichzeitig erarbeitet werden.
Der Mariannenpark ist ein Kulturdenkmal nach § 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG).
Er ist als Gartendenkmal in die Liste der Kulturdenkmale der Stadt Leipzig eingetragen.
Der Mariannenpark ist ein seltenes und bedeutendes Beispiel eines Volksparks im architektonischen Stil des
früheren 20. Jahrhunderts.
Da es in Deutschland kaum noch vergleichbare, relativ unverfälschte Volksparks dieser Größenordnung gibt,
wurde der Mariannenpark 1991 als Kulturdenkmal des Landes Sachsen ausgewiesen. An seiner Erhaltung
besteht aufgrund seiner städtebaulichen, geschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung ein öffentliches
Interesse. Deshalb wurde bereits im Jahr 1994 für die Parkanlage eine denkmalpflegerische Konzeption
erstellt.
Aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung und der Notwendigkeit, die bereits vorliegende Konzeption an die
aktuellen Nutzungsgewohnheiten und -ansprüche anzupassen, soll daher zunächst der Mariannenpark
bearbeitet werden.
Die vorhandene Konzeption muss nach über 20 Jahren mit folgenden Schwerpunkten neu erarbeitet werden:
▪ Erhalt des Gartendenkmals
▪ Verbesserung des Erscheinungsbildes des Parks und der Parkeingänge
▪ Steigerung der Attraktivität der Parkanlage
▪ Überprüfung der gastronomischen Versorgung sowohl im Park als auch im unmittelbaren Umfeld
▪ Klärung des weiteren Umgangs mit dem ehemaligen sozialistischen Ernst-Thälmann-Hain
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.
Folgen bei Ablehnung:
Die Entwicklungskonzeption kann nicht beauftragt werden.
Damit fehlt die Handlungsgrundlage für eine umfassende strategische Gebietsentwicklung und eine
nachhaltige Betreibung des Standortes.
Folglich fehlt auch die Grundlage für die Erstellung eines Mittelfristigen Investitions- und
Instandhaltungsprogrammes für die Haushaltplanung.
Die Entwicklungspotentiale des Gebietes bleiben ungenutzt.
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
x
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
35.000,-
PSP-Element
1.100.55.1.0.01
(Unterhaltung baulicher
Außenanlagen)
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
x
2017
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: