Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1062191.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
10.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02830
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Vorberatung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Entsorgung von Kunststoffabfall in Siedlungen
Beschlussvorschlag:
1.
In den 16 Siedlungen, in denen Kunststoffabfall mittels Gelbem Sack entsorgt wird, ist bis Ende III.
Quartal 2016 eine Befragung der Haushalte zur gewünschten Entsorgungsform (Gelbe Tonne oder
Gelber Sack) durchzuführen.
2.
Für denjenigen Siedlungen, in denen nachweislich mehr als 50% der Haushalte für eine Umstellung
auf Gelbe Tonne votieren, gilt folgender Arbeitsauftrag an die Verwaltung:
a) Verhandlungen mit dem DSD darüber, ob bereits vor Auslaufen der Abstimmungsvereinbarung
2019 eine Umstellung erfolgen kann. Kommt es zu einem positiven Verhandlungsergebnis mit
begründeten finanziellen Ausgleichsforderungen des DSD bzw. der ALL, wird dies dem Rat zur
Entscheidung vorgelegt.
b) Kommt es zu keiner Einigung über eine vorzeitige Umstellung, wird die Umstellung auf Gelbe
Tonne per 01.01.2019 Gegenstand der Verhandlungen zur neuen Abstimmungsvereinbarung mit
dem DSD und der entsprechenden Ausschreibung.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
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Die Antwort auf die Anfrage F-02541 machte deutlich, dass die Rahmenbedingungen für die
Entsorgung von Kunststoffabfall komplex sind und nicht in der alleinigen Entscheidungshoheit der
Stadt Leipzig liegen.
Gleichwohl unbestreitbar sind die Probleme, die sich aus der völlig ungenügenden Reißfestigkeit der
Gelben Säcke ergeben, insbesondere die permanente Zerstörung bereitgestellter Säcke durch
Wildtiere mit entsprechender Vermüllung der Umgebung. Kritisiert wird auch der in Siedlungen
praktizierte 4-Wochen-Abhol-Turnus, der vor allem im Sommer zu erheblichen hygienischen
Problemen und Geruchsbelästigungen führt.
Die Verwaltung verwies weiterhin darauf, dass es regelmäßig Wünsche einzelner Haushalte auf eine
Umstellung, aber bisher keine entsprechenden Anträge ganzer Siedlungsgemeinschaften gab.
Dies kann z.B. daran liegen, dass in manchen Siedlungen die Grundstückszuschnitte das Aufstellen
einer zusätzlichen Tonne erschweren und dass die Belastung durch Wildtiere von Siedlung zu
Siedlung unterschiedlich ist.
Von daher bietet sich an, den konkreten Problemdruck in den 16 betreffenden Siedlungen durch
Einzelbefragungen zu ermitteln. Mit der Durchführung dieser Befragungen könnten Siedlervereine
bzw. -verbände betraut werden.
Aus den Ergebnissen der Befragungen sind dann die im Beschlusspunkt 2 dargestellten
Konsequenzen zu ziehen.
Wir gehen davon aus, dass für den Fall einer vorzeitigen Umstellung vom Vertragspartner DSD bzw.
dem beauftragten Unternehmen ALL Mehrkosten geltend gemacht werden, da z.B. Kosten für das
Bereitstellen von Gelben Tonnen nicht im geltenden Vertragswerk enthalten sind. Bei einer Einigung
auf Umstellung im Rahmen der neuen Abstimmungsvereinbarung 2019 können solche Kosten
hingegen von vornherein in die Kalkulationen einfließen.
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