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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1062191.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
10.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:52

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02830 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Verweisung in die Gremien Fachausschuss Umwelt und Ordnung Vorberatung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Entsorgung von Kunststoffabfall in Siedlungen Beschlussvorschlag: 1. In den 16 Siedlungen, in denen Kunststoffabfall mittels Gelbem Sack entsorgt wird, ist bis Ende III. Quartal 2016 eine Befragung der Haushalte zur gewünschten Entsorgungsform (Gelbe Tonne oder Gelber Sack) durchzuführen. 2. Für denjenigen Siedlungen, in denen nachweislich mehr als 50% der Haushalte für eine Umstellung auf Gelbe Tonne votieren, gilt folgender Arbeitsauftrag an die Verwaltung: a) Verhandlungen mit dem DSD darüber, ob bereits vor Auslaufen der Abstimmungsvereinbarung 2019 eine Umstellung erfolgen kann. Kommt es zu einem positiven Verhandlungsergebnis mit begründeten finanziellen Ausgleichsforderungen des DSD bzw. der ALL, wird dies dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. b) Kommt es zu keiner Einigung über eine vorzeitige Umstellung, wird die Umstellung auf Gelbe Tonne per 01.01.2019 Gegenstand der Verhandlungen zur neuen Abstimmungsvereinbarung mit dem DSD und der entsprechenden Ausschreibung. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Seite 1/3 Die Antwort auf die Anfrage F-02541 machte deutlich, dass die Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Kunststoffabfall komplex sind und nicht in der alleinigen Entscheidungshoheit der Stadt Leipzig liegen. Gleichwohl unbestreitbar sind die Probleme, die sich aus der völlig ungenügenden Reißfestigkeit der Gelben Säcke ergeben, insbesondere die permanente Zerstörung bereitgestellter Säcke durch Wildtiere mit entsprechender Vermüllung der Umgebung. Kritisiert wird auch der in Siedlungen praktizierte 4-Wochen-Abhol-Turnus, der vor allem im Sommer zu erheblichen hygienischen Problemen und Geruchsbelästigungen führt. Die Verwaltung verwies weiterhin darauf, dass es regelmäßig Wünsche einzelner Haushalte auf eine Umstellung, aber bisher keine entsprechenden Anträge ganzer Siedlungsgemeinschaften gab. Dies kann z.B. daran liegen, dass in manchen Siedlungen die Grundstückszuschnitte das Aufstellen einer zusätzlichen Tonne erschweren und dass die Belastung durch Wildtiere von Siedlung zu Siedlung unterschiedlich ist. Von daher bietet sich an, den konkreten Problemdruck in den 16 betreffenden Siedlungen durch Einzelbefragungen zu ermitteln. Mit der Durchführung dieser Befragungen könnten Siedlervereine bzw. -verbände betraut werden. Aus den Ergebnissen der Befragungen sind dann die im Beschlusspunkt 2 dargestellten Konsequenzen zu ziehen. Wir gehen davon aus, dass für den Fall einer vorzeitigen Umstellung vom Vertragspartner DSD bzw. dem beauftragten Unternehmen ALL Mehrkosten geltend gemacht werden, da z.B. Kosten für das Bereitstellen von Gelben Tonnen nicht im geltenden Vertragswerk enthalten sind. Bei einer Einigung auf Umstellung im Rahmen der neuen Abstimmungsvereinbarung 2019 können solche Kosten hingegen von vornherein in die Kalkulationen einfließen. Seite 2/3