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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1059129.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
12.04.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02665 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Beschlussvorschlag: Die Baumaßnahme Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 8, Absatz 3, Ziffer 18 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 1. 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 3.066.000 €. Der städtische Anteil beträgt 1.265.733 €. Darin enthalten sind 128.000 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. 3. VTA: Die Auszahlungen werden im PSP-Element "Georg-Schwarz-Straße" (7.0001023.700) wie folgt bereit gestellt: 2016: 100.000 € 2017: 900.000 € 2018: 1.787.600 € Die Aufwendungen sind im Haushaltsjahr 2017 im Innenauftrag "Straßenbeleuchtung-investiv" (106654100010) in Höhe von 38.400 € und im Jahr 2018 in Höhe von 89.600 € geplant. Die Einzahlungen werden im PSP-Element "Zweckgebundene Zuweisung von Dritten" (7.0001023.705) wie folgt vereinnahmt: 2016: 60.000 € 2017: 495.000 € 2018: 1.145.000 € 4. ASW: Im PSP-Element „SOP Georg-Schwarz-Straße“ (7.0000387.700) werden in 2016 Mittel in Höhe von 68.000 € für die Platzgestaltungen bereitgestellt, da die Ausschreibung 2016 erfolgen muss. 5. ASW: Im Haushaltsjahr 2016 wird im PSP-Element „SOP Georg-Schwarz-Straße“ (7.0000387.700)eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 82.400 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Georg-Schumann-Straße“ (7.0000386.700). 6. ASW: Die Einzahlungen werden im PSP-Element "Zuweisungen vom Land" (7.0000387.705) wie folgt vereinnahmt: 2017: 2018: 31.600 € 68.667 € Die zum Jahresende nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses des jeweiligen Haushaltsjahres als Ermächtigung aus Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses des jeweiligen Haushaltsjahres und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 7. 8. Die im Haushaltsjahr 2019 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt sowie das Amt für Stadtgrün und Gewässer angemeldet. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel. 9. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen 2017 2018 38.400 89.600 106654100010/ 4221 1000 60.000 495.000 1.145.000 31.600 68.667 7.0001023.705/ 6811 0000 Einzahlungen 2016 2017 2018 2017 2018 2016 2017 2018 2017 2018 100.000 900.000 1.787.620 40.480 109.920 7.0001023.700/ 7851 2000 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis x nein von bis 7.0000387.705/ 6811 0000 7.0000387.700/ 7851 3000 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand ab 2019 (ohne Abschreibungen) jährlich 1.500 1.100.54.4.0.01.10 2.500 1.100.54.4.0.01 4.975 1.100.55.1.0.01 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Prüfkatalog Georg-Schwarz-Straße Zusammenfassung Georg-Schwarz-Straße Sachverhalt Georg-Schwarz-Straße Lageplan 1 Georg-Schwarz-Straße Lageplan 2 Georg-Schwarz-Straße Lageplan 3 Georg-Schwarz-Straße Lageplan 4 Georg-Schwarz-Straße Regelquerschnitte Georg-Schwarz-Straße Übersichtsplan Georg-Schwarz-Straße Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-DrieschStraße Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße Die Georg-Schwarz-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse. Die Straße verbindet die westliche Innenstadt mit dem Stadtteil Böhlitz-Ehrenberg. In der Straße verkehren die Straßenbahnlinie 7, die Nachtbuslinien N 3 und N 5 sowie der Quartiersbus Linie 67. Die Verkehrsanlage weist im Bauabschnitt bauliche, verkehrsorganisatorische, sicherheitstechnische und stadtgestalterische Mängel auf, die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Anlage haben. Der Straßenzug wird dazu auf einer Länge von 750 m grundhaft ausgebaut. Straßenbegleitend werden beidseitig Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr neu gebaut. Auf der stadteinwärtigen Seite werden zwischen Philipp-Reis-Straße und William-Zipperer-Straße in Kombination mit Baumpflanzungen Längsstellplätze baulich separiert. Im gesamten Baubereich wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu hergestellt. Die Straßenbahngleise werden komplett neu gebaut in neuer Lage mittig im Straßenraum zwischen Philipp-Reis-Straße und William-Zipperer-Straße und außermittig zwischen William-Zipperer-Straße bis Hans-Driesch-Straße. Die Neugestaltung des Vorplatzes Leutzsch-Arkaden, des Einmündungsbereiches in die William-ZippererStraße und des Platzbereiches Karl-Schurz-Straße ist Ergebnis eines am 06.10.2015 durchgeführten Bürgerworkshops. Neben der Erneuerung der Lichtsignalanlage am Knoten Hans-Driesch-Straße wird an der Querung an den Leutzsch-Arkarden in Ablösung des vorhandenen Provisoriums eine stationäre Fußgängersignalanlage errichtet. Das Vorhaben ist ein gemeinsames Vorhaben der Leipziger Verkehrsbetriebe, der Leipziger Wasserwerke und der Stadt Leipzig. Vom Grundansatz her erfolgt die Kostenzuordnung so, dass LVB und Stadt die Leistungen an ihren eigenen Anlagen jeweils zu 100 % finanzieren. Die Kosten für einzelne Fachgewerke werden sinngemäß nach dem Verursacherprinzip und entstehenden Wertverbesserungen ebenso zugeordnet bzw. geteilt. Für die Stadt Leipzig wurden anteilige Kosten für Planung und Bau in Höhe von 3.066.000 € brutto berechnet. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beantragt werden. Die Baukosten für die Umgestaltungen der Platzfläche vor den Leutzsch-Arkaden und des Einmündungsbereiches in die William-Zipperer-Straße werden im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – GeorgSchwarz-Straße“ (SOP) über das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) als Fördermittelbewirtschafter finanziert. Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten anzusetzen. Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-DrieschStraße Für die Baumaßnahme ist Grunderwerb erforderlich. Die erforderlichen Grunderwerbsmittel sind 2016 im Haushalt eingestellt. Einordnung in den Haushalt (Bau- und Planungskosten): in EURO 2016 2017 2.787.600 €* 100.000 € 900.000 € 1.787.600 € davon planmäßig davon Erm. aus Vorjahr 2.282.000 € 505.600 € 100.000 € 0€ 456.600 € 443.400 € 1.725.400 € 62.200 € SOP Georg-SchwarzStraße 7.0000387.700 (Auszahlung) 150.400 € 40.480 € 109.920 € 0€ 150.400 € 0€ 40.480 € 0€ 109.920 € 128.000 € 38.400 € 89.600 € 495.000 € 1.145.000 € 31.600 € 68.667 € 8.880 € 443.400 € 41.253 € 732.200 € 2.520 € 22.080 € Georg-Schwarz-Straße 7.0001023.700 (Auszahlung) davon planmäßig davon Erm. aus Vorjahr 106654100010 (Aufwand) * davon Planung Zweckgebundene Zuwendung v. Dritten PSP-7.0001023.705 (Einzahlung) PSP-7.0000387.705 (Einzahlung) Gesamt 2018 500.000 € 1.700.000 € 60.000 € 100.267 € Stadtanteil ASW Stadtanteil VTA 50.133 € 1.215.600 € davon für Platzausstattung 24.600 € 40.000 € Es entstehen für Unterhaltung der neuen Lichtsignalanlage, der Straßenbäume sowie Bänke jährliche Folgekosten in Höhe von 8.975 €. Das Bauvorhaben soll vom 03.04.2017 bis 22.12.2018 realisiert werden. Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße 1. Grundlagen - Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ (STEP) mit Beschluss Ratsversammlung am 25.02.2015 (DS-00523/14-DS-008)) - „Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020“ mit Beschluss Ratsversammlung am 18.09.2013 (RB IV-1774/13), Anlage 2/ Liste 2/Position 37 - „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09 vom 20.05.2009) - Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) – Fördergebiet Georg-Schwarz-Straße, Städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 171b, Abs.2 BauGB (RB V-861/11 vom 22.06.2011) - Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020 (RB V–1261/12 vom 20.06.2012) - „Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig 2012“ (RB V-1914/13 vom 11.12.2013) - „Grunderwerb des Verkehrs- und Tiefbauamtes in Verbindung mit außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016“ mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 10.02.2016 (VI-DS-01993) - Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS), Stand 03/2016 - Vorplanung Georg-Schwarz-Straße zwischen Philipp-Reis-Straße und HansDriesch-Straße mit Beschluss Ratsversammlung am 17.06.2015 (VI-DS-01111NF-001) - Planfeststellung für die Anlagen der LVB (im Verfahren) 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Die Georg-Schwarz-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse. Die Straße verbindet die westliche Innenstadt mit dem Stadtteil Böhlitz-Ehrenberg. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße Verkehrszählungen im Jahr 2010 ergaben für den anstehenden Baubereich eine Verkehrsbelegung von 12.800 Kfz/24h; nach der Prognoseberechnung für 2025 sind nur unwesentliche Änderungen prognostiziert (12.700 Kfz/24h). Das Radverkehrsaufkommen beträgt im Bestand ca. 350 Rad/24h. Im Baubereich verkehrt die Straßenbahnlinie 7 im 10-Minuten-Takt. Die Straßenbahnlinie weist eine sehr hohe Auslastung aus, so dass zu den Hauptverkehrszeiten eine Taktzeitverkürzung erfolgt. Ebenfalls werden die Nachtbuslinien N 3 und N 5 sowie der Quartiersbus Linie 67 durch den Baubereich geführt. Gegenwärtig befindet sich an den Leutzsch-Arkarden eine temporäre FußgängerLichtsignalanlage, die sich bei der Verkehrsabwicklung bewährt. Die Georg-Schwarz-Straße hat pro Richtung einen Fahrstreifen. Der Gleisbereich ist befahrbar. Es sind keine Bäume und Radverkehrsanlagen vorhanden. Die Verkehrsanlage befindet sich in einem baulich schlechten Zustand mit einer Straßenzustandsnote 5 (genügend – von 1-6). Geparkt wird beidseitig am Straßenrand. Zielstellung Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich vorrangig aus den Erfordernissen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mit folgenden Zielen: – Beschleunigung des ÖPNV, sichere und behindertengerechte Abwicklung der Fahrgastwechsel – klare Strukturierung des Straßenraums mit übersichtlicher Führung aller Verkehrsteilnehmer unter Gewährleistung der Sichtbeziehungen – Ablösung des Provisoriums durch eine stationäre Fußgängerlichtsignalanlage – endgültige Herstellung von Radverkehrsanlagen und Stellplätzen – stadtgestalterische Aufwertung des Straßenraumes 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative zum Bauvorhaben wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes mit den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen, sicherheitstechnischen und stadtgestalterischen Mängeln. 3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung 3.1 Allgemeines Die Georg-Schwarz-Straße soll auf einer Länge von ca. 750 m von Philipp-ReisStraße bis Hans-Driesch-Straße im gesamten Querschnitt konzentriert als Komplexvorhaben der Bauherren Stadt Leipzig, LVB und Wasserwerke ausgebaut 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße werden, um Synergieeffekte in Form reduzierter Auswirkungen auf die Anlieger und Minimierung von Verkehrsumleitungen zu erwirken. Durch die Zwangspunkte beidseitig anliegender Bebauung sowie die nördlichen und südlichen Anschlussbereiche in der Straße kann im Baubereich keine Separierung der Gleise erfolgen; es erfolgt ein bestandsnaher Ausbau. Die Basis der Planung bildet die mit Vorlage VI-DS-01111-NF-001 in der Ratsversammlung am 17.06.2015 beschlossene Vorzugsvariante der Vorplanung. 3.2 Fahrbahn Die Fahrbahnen werden mit Bodenaustausch grundhaft ausgebaut. Es entsteht pro Richtung ein Fahrstreifen auf dem Gleis (Mischnutzung durch Kraftfahrzeuge und Straßenbahn) in einer Breite von 3,25 m. Außen angelagert werden jeweils 1,60 m breite Radstreifen. Die vorhandene Straßenentwässerung wird komplett erneuert. Der Anschluss erfolgt an die neue Kanalisation. 3.3 Knotenpunkte Die vorhandenen Einmündungen werden in Abhängigkeit der gewählten Straßenraumgestaltung angepasst. Der Einmündungsbereich Karl-Schurz-Straße wird auf eine einbahnige Richtungsfahrbahn mit Nutzung des Radverkehrs im Gegenverkehr mit einer Breite von 3,50 m eingeengt. Der Einmündungsbereich William-Zipperer-Straße ist in seiner gesamten Breite als sogenannte „shared space“ - Fläche geplant, d. h. diese Fläche steht allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt zur Verfügung. Der Einmündungsbereich Georg-Schwarz-Straße/Junghanßstraße (vor den Leutzsch-Arkaden) wird für den Fahrzeugverkehr gesperrt und ebenso als Platzfläche gestaltet. Für die bessere Befahrbarkeit des Knotens Rückmarsdorfer Straße/Hans-DrieschStraße ist es erforderlich, den Bordverlauf zu verändern. 3.4 Lichtsignalanlagen Neben der Erneuerung der Lichtsignalanlage am Knoten Hans-Driesch-Straße wird an der Querung an den Leutzsch-Arkarden in Ablösung des vorhandenen Provisoriums eine stationäre Fußgängersignalanlage errichtet. 3 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße An beiden Lichtsignalanlagen werden Sehbehinderte in Ausrüstung und Abläufen der Signalanlagen sowie mittels Bodenindikatoren in allen Furten berücksichtigt. Für den ÖPNV wird eine Bevorrechtigung vorgesehen bei Erfassung über BakeFunk-Systeme. 3.5 Radverkehr/Fußgängerverkehr Straßenbegleitend werden beidseitig Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr neu gebaut. Der Radverkehr wird zwischen Philipp-Reis-Straße und William-Zipperer-Straße auf Radstreifen auf Fahrbahnniveau in einer Regelbreite von 1,60 m und angehobenen Radfahrbahnen in den Haltestellenbereichen geführt. Neben den Radstreifen sind innerhalb von Parkständen zusätzlich Sicherheitsstreifen von 0,50 m Breite vorgesehen. Im Bereich zwischen William-Zipperer-Straße und Hans-Driesch-Straße können aus baulichen Randbedingungen keine Radverkehrsanlagen eingeordnet werden. An geeigneten Stellen werden insgesamt 41 Leipziger Radbügel eingebaut. Die Gehwegbreiten variieren bei einer Mindestbreite von 2,50 m und orientieren sich an den Bestandsbreiten. Sie erhalten einen Belag aus diagonal verlegten Betonplatten 25 cm x 25 cm und mit beidseitiger Einfassung aus Mosaikpflaster. 3.6 Ruhender Verkehr Die künftige Straßengestaltung der Georg-Schwarz-Straße weist gemäß der Erläuterungen unter den Punkten 3.2 – 3.6 im Bauabschnitt einen von der vorhandenen Situation abweichenden Querschnitt zwischen den Gebäudekanten auf. Die außerdem geplanten Verbesserungen der Querungsmöglichkeiten über die Fahrbahn für die zu Fuß Gehenden und den Ausbau der behindertengerechten Haltestellen führen insgesamt zu einer Reduzierung der momentan vorhandenen Stellflächen für Kfz am Fahrbahnrand. Entsprechend dem Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015, Beschluss- Nr. VI-DS-01111-NF 001, sind im Rahmen der weiterführenden Planung Untersuchungen zum ruhenden Verkehr und zur Möglichkeit der Errichtung einer Quartiersgarage durchzuführen und darzustellen (neu aufgenommener Beschlusspunkt 2: „Im Rahmen der weiteren Planung zur Umgestaltung der GeorgSchwarz-Straße wird die Stadtverwaltung den ruhenden Verkehr detailliert untersuchen und die Ergebnisse in der Vorlage zum Bau- und Finanzierungsbeschluss darstellen. Dabei wird auch die Errichtung einer Quartiersgarage untersucht.“). 4 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße Die „Parkraumkonzeption Georg-Schwarz-Straße“ liegt mit Stand 04/2016 vor. Zusammenfassend ist Nachfolgendes herausgearbeitet worden: Aufbauend auf den Aussagen und Grundlagen der vorhandenen Parkraumanalyse des „Integrierten Verkehrskonzeptes Georg-Schwarz-Straße“ aus dem Jahr 2012 erfolgte eine Aktualisierung und Erweiterung des Untersuchungsgebiets. Damit soll die Optimierung des Parkraumangebotes vorgenommen sowie die Möglichkeiten für die Einrichtung oder Nutzung von privaten Stellflächen oder Anlagen bewertet werden. Gemäß „Integriertem Verkehrskonzept Georg-Schwarz-Straße“ ist es möglich, ein entsprechendes Parkraumangebot grundsätzlich im Umfeld des Planungsbereiches weiterhin zu gewährleisten. In der Bestandssituation des „Bereiches Nord“ (Betrachtung einschl. des Umfeldes der Georg-Schwarz-Straße zwischen Bischofund Heimteichstraße) wurden etwa 50 % verfügbare Stellflächen des Gesamtangebotes während der Geschäftszeiten sowie im südlich angrenzenden Bereich „Stadtteilzentrum Leutzsch“ (hier erfolgte die Betrachtung einschl. Umfeld der Georg-Schwarz-Straße von William-Zipperer-Straße bis Landwaisenhausstraße damit auch außerhalb des Planungsbereiches der Verkehrsbaumaßnahme) ca. 28 % noch verfügbare Stellflächen des Gesamtangebotes jeweils tagsüber ermittelt. Die aktuelle Analyse 2016 durch Begehungen und Zählungen an einem repräsentativen Werktag bestätigt, dass auch aktuell verfügbare Stellflächen in der GeorgSchwarz-Straße sowie im großräumigen Umfeld vorhanden sind. In den Abend– und Nachtstunden ist eine höhere Auslastung in der Georg-Schwarz-Straße und den angrenzenden Straßenzügen festzustellen. Durch den Entfall der momentan beidseitig vorhandenen Stellflächen am Fahrbahnrand ist eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs erforderlich. Konkrete Maßnahmen werden in der Untersuchung zum Parkraum dargestellt und beinhalten Änderungen der Parkordnung in den Nebenstraßen, konkrete Vorschläge für verkehrsrechtliche Regelungen (Kurzzeitparken, Anlieferbereiche in den einmündenden Nebenstraßen) und Empfehlungen für die Umsetzung im Zuge der weiteren Planung. In die Betrachtungen einbezogen wurden private Flächen, welche derzeit bereits als Parkflächen genutzt werden oder perspektivisch für die Einrichtung privater Stellplatzanlagen geeignet wären. Auf diesen Flächen besteht demnach grundsätzlich die Möglichkeit der Einrichtung von Quartiersgaragen, während diese Option im vorhandenen öffentlichen Straßenraum nicht geben ist. Bereits bestehende und positiv bewertete Lösungen anderer Städte (z. B. München) im unterirdischen Bauraum der Verkehrsanlagen können aus heutiger Sicht nicht wirtschaftlich in der vorliegenden Planung berücksichtigt und umgesetzt werden, da auf Grund der vorhandenen Straßenquerschnitte, der Bebauung und der erforderlichen Anlagen der Versorgungsunternehmen eine Umsetzung einer unterirdischen Parkgarage nicht möglich ist. Ebenso wird dargestellt, welche Stellflächen perspektivisch seitens der Stadt Leipzig und der LVB GmbH für die Nutzung als Park & Ride-Flächen geplant sind und damit ein weiteres Angebot für 5 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße das Parken im Untersuchungsgebiet darstellen sowie gleichzeitig eine verstärkte Nutzung des ÖPNV ermöglichen. Die bisher festzustellende zunehmende Motorisierung im Stadtgebiet Leipzig und die gleichzeitig im Untersuchungsraum erwünschte Bewohnerzunahme mit Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität einerseits und die im Straßenraum kaum noch erweiterbaren Stellflächen andererseits werden die Diskrepanz zwischen Parkraumnachfrage und Parkraumangebot im öffentlichen Verkehrsraum weiter erhöhen. So wird es über die möglichen Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum hinaus erforderlich, über eine Zusammenarbeit mit den Grundstücks- und Wohnungseigentümern die Schaffung von zusätzlichen bzw. die Nutzung von bereits vorhandenen privaten Parkflächen ggf. zeitliche Stellplatzangebote zu fördern. Gleichzeitig werden langfristig Verhaltensänderungen der Fahrzeughalter durch die Akzeptanz größerer fußläufiger Entfernungen zwischen Stellplatz und Wohnraum sowie der intensiveren Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes erforderlich. Im Bestand sind 88 zulässige Stellplätze vorhanden. Auf der stadteinwärtigen Seite werden zwischen Philipp-Reis-Straße und WilliamZipperer-Straße in Kombination mit Baumpflanzungen 25 Längsstellplätze baulich (Betonsteinpflaster) in einer Breite von 2,50 m (einschließlich 0,50 m Sicherheitstrennstreifen zum Radstreifen) separiert. Ab der William-Zipperer-Straße in stadtwärtiger Richtung werden auf der Fahrbahn Andienungsflächen auf einer Länge von ca. 100 m, für ca. 16 Fahrzeuge, zur kurzzeitigen Nutzung bereitgestellt. 3.7 ÖPNV-Anlagen (Maßnahme der LVB GmbH) Die Gleise werden komplett neu gebaut in neuer Lage mittig im Straßenraum zwischen Philipp-Reis-Straße und William-Zipperer-Straße und außermittig zwischen William-Zipperer-Straße bis Hans-Driesch-Straße mit einem Gleisachsabstand von mindestens 2,80 m. Die Straßenbahnhaltestellen werden stadtbahn- und behindertengerecht komplett neugebaut (Typ: Haltestellenkap mit angehobener Radverkehrsanlage). Neu aufgebaut werden muss die Fahrleitungsanlage. Die Aufhängung erfolgt soweit möglich als Wandabspannung oder über neue Maste (wenn möglich als Kombimaste mit der Straßenbeleuchtung). 3.8 Straßenbeleuchtung Im gesamten Baubereich wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu hergestellt. Diese wird mittels Querabspannung über den gesamten Straßenraum ausgeführt. An jeder Querabspannung werden zwei Lichtpunkte (LED-Leuchten mit der Lichtfarbe 3000 K 6 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße - warmweiß) angebracht. Die Aufhängung erfolgt als Wandabspannung, an Kombimasten der Fahrleitung oder an separaten Masten. Das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen der Straßenbeleuchtung ist vom Grundstückseigentümer nach § 126 BauGB (Eigentümerpflichten) zu dulden. Für die betroffenen Eigentümer wird dafür ein Informationsverfahren durchgeführt. Im Bereich der geplanten Platzfläche Leutzsch-Arkarden werden Lichtpunkte mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m an Masten mit der Leuchte Konus eingeordnet. 3.9 Versorgungsleitungen Sämtliche Versorgungsunternehmen wurden im Verlauf der Planung auch zu eigenen Bauabsichten befragt, so dass im Zuge des Straßenbaus ein koordinierter Leitungsbau erfolgen wird sowie im Vorlauf zum eigentlichen Verkehrsbau umfangreicher Leitungsbau der Leipziger Wasserwerke (Trinkwasserleitungen, Mischwasserleitung) erfolgen wird. Durch die Baumaßnahme sind Umverlegungen von Strom- und Gasleitungen erforderlich. Entscheidend auf den Bauablauf wirken sich die Maßnahmen der Wasserwerke aus. Im gesamten Bauabschnitt wird der komplette Leitungsbestand (Trink- und Abwasser) erneuert. Weitere Leitungsbaumaßnahmen an Nachrichtenkabeln sind von der Telekom vorgesehen. Für die neue Beleuchtungsanlage und LSA müssen neue Kabel verlegt werden. Die Schutzrohrtrasse zur LSA-Koordinierung wird neu verlegt. Die LVB GmbH plant die komplette Erneuerung der Bahnstromtrasse. 3.10 Gestaltung Durch die Materialwahl sowie die abgestimmte Einordnung von Bäumen, Masten, Ausstattungen der Haltestellen sowie Schaltschränken innerhalb des Verkehrsraums soll eine stadtgestalterische Aufwertung des Straßenzugs erreicht werden. Grundstückszufahrten erhalten einen verstärkten Aufbau. Auf dem Vorplatz Leutzsch-Arkarden und auf der Platzfläche Karl-Schurz-Straße werden jeweils Bänke in Anlehnung an den Typ „Binga“ installiert. Die Gestaltung des Vorplatzes Leutzsch-Arkaden, des Einmündungsbereiches in die William-Zipperer-Straße und des Platzbereiches Karl-Schurz-Straße ist Ergebnis eines am 06.10.2015 durchgeführten Bürgerworkshops. Die Platzgestaltung Leutzsch-Arkaden bezieht sich auf die historischen, gründerzeitlichen Straßenraumstrukturen mit entsprechend breiten Seitenbereichen und einer Verkehrsinsel. In Anlehnung an diese Historie soll eine neue „Liebesinsel“ entstehen, die auf der Platzfläche durch eine ebene Bordabtrennung besonders hervorgehoben werden soll. Drei Bäume, darunter die im Jahr 1997 gepflanzte Linde, 7 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße bilden als Baumgruppe das Herz der Insel. Die vorhandene Materialvielfalt der Platzfläche wird mit der Neugestaltung reduziert. Die William-Zipperer-Straße wird künftig von der Georg-Schwarz-Straße optisch abgehangen. Die dabei entstehende platzartige Fläche wird dem Gehweg zugeordnet. Dieser Einmündungsbereich wird als shared space gestaltet. Dabei wird vor allem auf Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Signalanlagen verzichtet. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt. Lediglich Fahrradbügel und kleine, massive Sitzsteine werden als Aufbauten auf der Fläche angeordnet. Im Einmündungsbereich Karl-Schurz-/Georg-Schwarz-Straße entsteht ebenfalls ein kleiner neuer Platz. Die dreieckige, platzartige Fläche ergibt sich durch die neue Bordführung. Ein zentraler Baum mit Rundbank schafft zusätzliche Aufenthaltsqualität. Der Gehweg folgt aus der Georg-Schwarz-Straße kommend nicht mehr der Bebauung, wie es für die gründerzeitliche Straßenraumgestaltung bisher üblich war, sondern führt bis zur Querung Karl-Schurz-Straße und bildet gleichzeitig den barrierefreien Wartebereich der Haltestelle „Philipp-Reis-Straße“. 3.11 Verkehrsgrün Durch die Pflanzung von 27 Straßenbäumen auf der stadteinwärtigen Seite (Baumtore sowie in Kombination mit Parkern und auf der Haltestelle) wird eine deutliche Aufwertung des Straßenraums erzielt. Des Weiteren werden 2 Bäume in Ergänzung des vorhandenen Baumes im Bereich der Platzfläche vor den Leutzsch-Arkarden sowie 1 Baum auf der Platzfläche KarlSchurz-Straße integriert. 3.12 Verkehrslärm Im Rahmen der Planung wurde eine schalltechnische Untersuchung zum Straßenverkehrslärm gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§ 41 - 43 BImSchG, 16. BImSchV) durchgeführt. Demnach ergeben sich aus dem Straßenbauvorhaben keine Ansprüche auf Lärmschutz. 4. Finanzierung 4.1 Grundlagen Das Vorhaben ist ein gemeinsames Vorhaben der LVB, der Leipziger Wasserwerke und der Stadt Leipzig. Vom Grundansatz her erfolgt die Kostenzuordnung so, dass die LVB und die Stadt Leipzig die Leistungen an ihren eigenen Anlagen jeweils zu 100 % finanzieren. Eine Kostenteilung erfolgt nur für wenige Fachgewerke; es wird sinngemäß nach dem Verursacherprinzip verfahren. 8 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße Für die Folgemaßnahmen an Leitungen sind Regelungen auf Basis der Anwendung der Konzessionsverträge mit den einzelnen Versorungsunternehmen (VU) vorgesehen. Die LVB und die Stadt Leipzig stellen für ihre Finanzierungsanteile jeweils getrennte Fördermittelanträge - für den städtischen Teil nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB). Die Kostenteilung ist mit der LVB vorabgestimmt und wird endgültig in der noch abzuschließenden Kostenteilungsvereinbarung geregelt. 4.2 Kostenteilung und -zuordnung Auf der Grundlage eines Kostenteilungsplanes sowie einer tabellarischen Zusammenstellung werden die Kosten wie folgt zwischen der Stadt und der LVB geteilt bzw. zugeordnet: LVB-Anlagen (Gleise/Bahnkörper, Fahrleitungen inklusive Maste, Bahnstrom, RBL, Gleisprovisorien, ggf. Schienenersatzverkehr) Kombimaste Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Zufahrten, Stellplätze, Beschilderung, Markierung Fahrbahnbau (Deck- und Binderschicht im Gleisbereich) Radstreifen in den Haltestellenbereichen Straßenbeleuchtung Lichtsignalanlagen Leitungsbau Baumpflanzungen Umleitungen Planungsleistungen 100 % LVB 80 % LVB/20 % Stadt 100 % Stadt 50 % LVB/50 % Stadt 100 % LVB 100 % Stadt 100 % Stadt nach Konzessionsverträgen 100 % Stadt Teilung LVB/Stadt/Wasserwerke nach Bausummen 100 % für Auftraggeber 4.3 Bau- und Planungskosten Die Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen für LVB und Stadt Leipzig ca. 7 Mio. €; die Kosten der Leipziger Wasserwerke belaufen sich auf etwa 2,2 Mio. €. Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtbaukosten für den städtischen Anteil nach Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) vom 25.03.2016, wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt. Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto): 9 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße - Baukosten: 2.391.400 € – Planungskosten (ca. 20 % der Baukosten) (Leistungsphasen 5 - 9, Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Kontrollprüfungen, Öffentlichkeitsarbeit, Ansprechpartner vor Ort) - Gesamtkosten Planung und Bau (VTA) 500.000 € 2.891.000 € Die Leistungsphasen 1 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im PSP-Element 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt. Die Baukosten für die Umgestaltung der Platzbereiche, welche im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Georg-Schwarz-Straße“ (SOP) über das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) als Fördermittelbewirtschafter finanziert werden, betragen auf Grundlage der Kostenberechnung für die Einmündung Georg-Schwarz-Straße/William-Zipperer-Straße (Flächenumgriff 253 m²) anteilig Planungskosten 39.000 € 4.000 € Platzgestaltung vor den Leutzsch-Arkaden (Flächenumgriff 687 m²) anteilig Planungskosten 124.000 € Gesamtkosten für Planung und Bau (ASW) 175.000 € 8.000 € Gesamtkosten für Planung und Bau Straße und Plätze (VTA + ASW) 3.066.000 € 4.4 Kosten zu Ausstattung und Interim Kosten für Umzug/Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant. 4.5 Straßenausbaubeiträge Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten anzusetzen. Ausgenommen davon sind die über das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung geförderten Umgestaltungen der Platzfläche vor den Leutzsch-Arkaden und des Einmündungsbereiches in die William-Zipperer-Straße. Anrechenbare Kosten abzüglich folgender Kostengruppen überschlägig ermittelt: 10 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße - Leiteinrichtungen/Markierungen brutto - Verkehrszeichen/LSA brutto 5.000 € 331.900 € insgesamt brutto: (2.891.000 € - 336.900 € =) Mit dem Ansatz von 25 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto 2.554.100 € 638.525 € Erörterungen dazu erfolgen für die betroffenen Eigentümer in einer separaten Informationsveranstaltung am 07.06.2016. 4.6 Fördermittel/Einzahlungen und Ausgaben Der Anteil der Stadt Leipzig am Gesamtbauvorhaben soll mit Fördermitteln nach der neuen RL-KStB finanziert werden. - Ermittlung der nicht zuwendungsfähigen Kosten brutto: Vermessung/Vermarktung Ausstattung 2.975 € 16.868 € Straßenbeleuchtung 127.824 € Änderungen an Versorgungsleitungen 283.636 € Planungskosten 500.000 € insgesamt brutto 931.300 € - Ermittlung der Einzahlungen: * zuwendungsfähige Baukosten brutto (2.891.000 € - 931.300 € =) * zuwendungsfähige Planungskosten (15% von 1.959.700 €) 1.959.700 € 293.955 € Summe zuwendungsfähige Kosten 2.253.655 € * Ansatz Förderquote 80 %/95 % Einzahlung insgesamt brutto: 1.712.778 € Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer gerundeten Einzahlung für die Stadt Leipzig in Höhe von 1.700.000 € ausgegangen. 11 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil entsprechend erhöhen. Für die Einordnung der Umgestaltung der Platzflächen vor den Leutzsch-Arkarden und des Einmündungsbereiches in die William-Zipperer-Straße im Haushalt des ASW gemäß Förderrichtlinie Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) ergibt sich folgender Ansatz: Einmündung Georg-Schwarz-Straße/William-Zipperer-Straße zuwendungsfähige Kosten (Auszahlung): PSP: 7.0000387.700 (253 m² x 160 €/m²) Zuweisung vom Land PSP-Element (Einzahlung): 7.0000387.705 Stadtanteil Förderung ASW 43.000 € 40.480 € Platzgestaltung Leutzsch-Arkaden zuwendungsfähige Kosten (Auszahlung): PSP: 7.0000387.700 (687 m² x 160 €/m²) Zuweisung vom Land PSP-Element (Einzahlung): 7.0000387.705 Stadtanteil Förderung ASW 132.000 € 109.920 € 26.987 € 13.493 € 73.280 € 36.640 € Aufgrund der Überschreitung der Förderobergrenze der Platzbereiche werden die zusätzlichen Ausgaben für die Ausstattung der Platzbereiche i. H. v. 24.600 € in dem PSP-Element „Georg-Schwarz-Straße“ (7.0001023.700) bereitgestellt. Damit entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt: in EURO Georg-Schwarz-Straße 7.0001023.700 (Auszahlung) davon planmäßig davon Erm. aus Vorjahr SOP Georg-SchwarzStraße 7.0000387.700 (Auszahlung) davon planmäßig davon Erm. aus Vorjahr 106654100010 (Aufwand) * davon Planung Gesamt 2016 2017 2.787.600 €* 100.000 € 900.000 € 1.787.600 € 2.282.000 € 505.600 € 100.000 € 0€ 456.600 € 443.400 € 1.725.400 € 62.200 € 150.400 € 40.480 € 109.920 € 0€ 150.400 € 0€ 40.480 € 0€ 109.920 € 128.000 € 38.400 € 89.600 € 500.000 € 12 2018 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße Zweckgebundene Zuwendung v. Dritten PSP-7.0001023.705 (Einzahlung) 1.700.000 € PSP-7.0000387.705 (Einzahlung) 60.000 € 100.267 € Stadtanteil ASW Stadtanteil VTA 50.133 € 1.215.600 € davon für Platzausstattung 24.600 € 40.000 € 495.000 € 1.145.000 € 31.600 € 68.667 € 8.880 € 443.400 € 41.253 € 732.200 € 2.520 € 22.080 € Somit entsteht ein städtischer Anteil i. H. v. 1.265.733 €, zusammengesetzt aus 1.215.600 € Stadtanteil VTA und 50.133 € Stadtanteil ASW. 4.7 Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Für gegenüber dem Bestand zusätzliche bzw. neu hinzukommende Anlagen (Lichtsignalanlage, Straßenbäume, Bänke) entstehen diese Folgekosten: Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP-Element Lichtsignalanlagen Straßenbäume 1.100.54.4.0.01.10 (Konto 42211000) 1.100.54.4.0.01 (Konto 42711200) 1.100.55.1.0.01 Bänke 1.100.55.1.0.01 Kosten/Einheit und Jahr ca. 1.500 €/LSA Beschreibung Unterhaltung Kosten pro Jahr in Euro 1.500 € ca. 2.500 €/LSA Stromkosten 2.500 € 53,32 €/Stück Unterhaltung 1.600 € 10 % der Herstellungskoste n Unterhaltung 3.375 € 5. Grunderwerb Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist Grunderwerb erforderlich. Es wird kein Verfahren zur Erlangung von Baurecht angestrebt, der Grunderwerb soll freihändig erfolgen. Die erforderlichen Grunderwerbsmittel i. H. v. 5.750 € sind 2016 im PSP-Element 7.0001509.700 (Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße) im Haushalt eingestellt. 6. Kinderfreundlichkeit Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich Bordabsenkungen an Querungsstellen sowie dem Neubau der Lichtsignalanlage an der bisher für Fußgänger und Radfahrer sehr problematischen Stelle wird auch den Belangen von Kindern entsprochen. 13 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße 7. Barrierefreiheit Fußgängerquerungsstellen werden mit Bordabsenkungen auf 3 cm versehen. Die neuen Haltestellen ermöglichen einen niveaugleichen Fahrgastwechsel; zudem erhalten sie ein Blindenleitsystem. Die Fußgängersignalanlage wird mit Informations- und Leitelementen (Bodenindikatoren) für Sehbehinderte ausgestattet. An den Furten werden grundsätzlich Leitelemente für Sehbehinderte (Richtungsfelder) vorgesehen. 8. Bauzeiten und Umleitungsführungen Es ist geplant, die Baumaßnahme im Zeitraum vom 03.04.2017 bis zum 22.12.2018 zu realisieren. Die Verkehrsführung während der Bauzeit erfolgt auf Basis einer Umleitungskonzeption. Die Bauarbeiten sollen in 2 Abschnitten durchgeführt werden. Die unter Punkt 3.9 geschilderten vorgezogenen Leistungen der Wasserwerke werden als Bauphase 0 mit dargestellt: 0. Bauabschnitt : 03.04.2017 – 29.05.2017 vorgezogene Leistungen Wasserwerke, Straßenbahn in Betrieb 1. Bauabschnitt: 29.05.2017 – 14.10.2017 Hans-Driesch-Straße bis William-Zipperer-Straße im Jahr 2017 mit 8-wöchiger Vollsperrung der Straßenbahn, kompakte Bauweise 2. Bauabschnitt: Bauzeit von 03.03.2018 – 22.12.2018 William-Zipperer-Straße bis Philipp-Reis-Straße im Jahr 2018 unter eingleisigem Straßenbahnverkehr, halbseitige Bauweise Der Straßenbahnbetrieb wird bis auf eine Sperrpause 2 Wochen vor den Sommerferien und die kompletten Sommerferien 2017 (damit insgesamt 8 Wochen) sowie je ein Wochenende im März 2018, im Juli 2018 und eine Woche im Dezember 2018 aufrechterhalten. In dieser Zeit wird Schienenersatzverkehr zwischen BöhlitzEhrenberg und dem Straßenbahnhof Leutzsch vorgesehen. Im 2. BA verkehren die Straßenbahnen eingleisig im Zweirichtungsverkehr. Für den Durchgangsverkehr wird es je nach Bauphase variierende Umleitungsführungen mit Verteilung auf mehrere Trassen geben: stadtwärtig über Franz-Flemming-Straße/Rückmarsdorfer Straße, landwärtig in nördliche Richtung über Rathenaustraße/Philipp-Reis-Straße, in westliche Richtung über Friesenstraße/Erich-Köhn-Straße/ Merseburger Straße. Im 1. Bauabschnitt wird innerhalb des Baufeldes kein Anliegerverkehr möglich sein; Rettungsverkehr wird gewährleistet. Die Herstellung eines Interimsparkplatzes auf dem städtischen Grundstück Ecke Hans-Driesch-Straße/Rückmarsdorfer Straße wird 14 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße geprüft. Im 2. Bauabschnitt werden Anlieger unter Baustellenbedingungen ihre Grundstücke in Abhängigkeit des Baufortschritts im Einrichtungsverkehr erreichen können. Lieferzonen werden in Einmündungsbereichen der Nebenstraßen vorgehalten. Die Erreichbarkeit des Fachmarktzentrums „Leutzsch-Arkarden“ ist über die Rückmarsdorfer Straße gewährleistet. Die Franz-Flemming-Straße wird für den Umleitungsverkehr im Jahr 2016 punktuell ertüchtigt. 9. Sonstiges Archäologie Eine Anfrage auf archäologische Belange beim Landesamt für Archäologie wurde gestellt. Das Landesamt erhebt gegen das o. g. Vorhaben keine Einwände. Kampfmittel Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist, eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma ist notwendig. Nachweis Vorstellung in AG Rad Die Planung wurde am 31.03.2015 in der AG Rad mit dem Resümee, dass für den Radverkehr eine einvernehmliche und praktikable Lösung gefunden wurde, vorgestellt. Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit) Eine Information zur Baumaßnahme erfolgt im Stadtbezirksbeirat Alt-West und über das Amtsblatt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung sollen im 1. Halbjahr 2016 und vor Baubeginn Anfang 2017 die unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen Anlieger informiert werden. Baurecht für das Vorhaben wird mittels Planfeststellung für die Anlagen der LVB geschaffen. Im Rahmen des zugehörigen Verfahrens gibt es über öffentliche Auslegungen und Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange weitere Informationsmöglichkeiten. Für den Straßenbau ist kein Baurechtsverfahren erforderlich. Zu den Straßenausbaubeiträgen wird am 07.06.2016 eine gesonderte Informationsveranstaltung für die betroffenen Eigentümer durchgeführt. 15 Verkehrs- und Tiefbauamt 12.04.2016 Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße Kommunikation und Kooperation mit Anwohnern, Anliegern und Gewerbetreibenden Die Koordinierung des komplexen Bauvorhabens wird durch die Oberbauleitung/Projektsteuerung erfolgen. Zusätzlich soll für diese Baumaßnahme ein Ansprechpartner vor Ort eingesetzt werden, der durch die drei Bauherren anteilig finanziert wird. Dafür wurden vorerst 40.000 € ermittelt, die in den Planungsmitteln erfasst sind. Der Ansprechpartner vor Ort wird zu Themen wie - Kommunikation zwischen Anliegern/Gewerbetreibenden und der Baustelle Abstimmung operativer Zuwegungen für Anlieger Abstimmung zu notwendigen Freiflächen für Anlieger zur Verfügung stehen. In den Planungsmitteln sind 45 T€ für Öffentlichkeitsarbeit enthalten. 16 Übersichtsplan Baubereich Georg-Schwarz-Straße Von Philipp-Reiss-Straße bis Hans-Driesch-Straße