Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1059129.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
12.04.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02665
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße
bis Hans-Driesch-Straße und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach
§ 79 (1) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
Die Baumaßnahme Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 8, Absatz 3, Ziffer 18 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen
Fassung).
1.
2.
Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 3.066.000 €. Der städtische Anteil beträgt
1.265.733 €. Darin enthalten sind 128.000 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem
Ergebnishaushalt zu finanzieren sind.
3.
VTA:
Die Auszahlungen werden im PSP-Element "Georg-Schwarz-Straße" (7.0001023.700) wie folgt
bereit gestellt:
2016: 100.000 €
2017: 900.000 €
2018: 1.787.600 €
Die Aufwendungen sind im Haushaltsjahr 2017 im Innenauftrag "Straßenbeleuchtung-investiv"
(106654100010) in Höhe von 38.400 € und im Jahr 2018 in Höhe von 89.600 € geplant.
Die Einzahlungen werden im PSP-Element "Zweckgebundene Zuweisung von Dritten"
(7.0001023.705) wie folgt vereinnahmt:
2016:
60.000 €
2017: 495.000 €
2018: 1.145.000 €
4.
ASW:
Im PSP-Element „SOP Georg-Schwarz-Straße“ (7.0000387.700) werden in 2016 Mittel in Höhe von
68.000 € für die Platzgestaltungen bereitgestellt, da die Ausschreibung 2016 erfolgen muss.
5.
ASW:
Im Haushaltsjahr 2016 wird im PSP-Element „SOP Georg-Schwarz-Straße“ (7.0000387.700)eine
überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 82.400 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Georg-Schumann-Straße“ (7.0000386.700).
6.
ASW:
Die Einzahlungen werden im PSP-Element "Zuweisungen vom Land" (7.0000387.705) wie folgt
vereinnahmt:
2017:
2018:
31.600 €
68.667 €
Die zum Jahresende nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses des jeweiligen Haushaltsjahres als Ermächtigung aus Vorjahren in das Folgejahr
übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des
Jahresrechnungsergebnisses des jeweiligen Haushaltsjahres und der Bestätigung durch den
Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
7.
8.
Die im Haushaltsjahr 2019 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis
genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu
entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt sowie das Amt
für Stadtgrün und Gewässer angemeldet.
Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der
Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel.
9.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
2017
2018
38.400
89.600
106654100010/
4221 1000
60.000
495.000
1.145.000
31.600
68.667
7.0001023.705/
6811 0000
Einzahlungen
2016
2017
2018
2017
2018
2016
2017
2018
2017
2018
100.000
900.000
1.787.620
40.480
109.920
7.0001023.700/
7851 2000
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
x
nein
von
bis
7.0000387.705/
6811 0000
7.0000387.700/
7851 3000
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand ab 2019
(ohne Abschreibungen)
jährlich
1.500 1.100.54.4.0.01.10
2.500 1.100.54.4.0.01
4.975 1.100.55.1.0.01
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Prüfkatalog Georg-Schwarz-Straße
Zusammenfassung Georg-Schwarz-Straße
Sachverhalt Georg-Schwarz-Straße
Lageplan 1 Georg-Schwarz-Straße
Lageplan 2 Georg-Schwarz-Straße
Lageplan 3 Georg-Schwarz-Straße
Lageplan 4 Georg-Schwarz-Straße
Regelquerschnitte Georg-Schwarz-Straße
Übersichtsplan Georg-Schwarz-Straße
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-DrieschStraße
Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
Die Georg-Schwarz-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung
zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist eine wichtige
Nahverkehrstrasse. Die Straße verbindet die westliche Innenstadt mit dem Stadtteil
Böhlitz-Ehrenberg.
In der Straße verkehren die Straßenbahnlinie 7, die Nachtbuslinien N 3 und N 5 sowie
der Quartiersbus Linie 67.
Die Verkehrsanlage weist im Bauabschnitt bauliche, verkehrsorganisatorische,
sicherheitstechnische und stadtgestalterische Mängel auf, die Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Anlage haben.
Der Straßenzug wird dazu auf einer Länge von 750 m grundhaft ausgebaut.
Straßenbegleitend werden beidseitig Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr neu
gebaut. Auf der stadteinwärtigen Seite werden zwischen Philipp-Reis-Straße und
William-Zipperer-Straße in Kombination mit Baumpflanzungen Längsstellplätze baulich
separiert. Im gesamten Baubereich wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu hergestellt.
Die Straßenbahngleise werden komplett neu gebaut in neuer Lage mittig im
Straßenraum zwischen Philipp-Reis-Straße und William-Zipperer-Straße und außermittig
zwischen William-Zipperer-Straße bis Hans-Driesch-Straße. Die Neugestaltung des
Vorplatzes Leutzsch-Arkaden, des Einmündungsbereiches in die William-ZippererStraße und des Platzbereiches Karl-Schurz-Straße ist Ergebnis eines am 06.10.2015
durchgeführten Bürgerworkshops.
Neben der Erneuerung der Lichtsignalanlage am Knoten Hans-Driesch-Straße wird an
der Querung an den Leutzsch-Arkarden in Ablösung des vorhandenen Provisoriums eine
stationäre Fußgängersignalanlage errichtet.
Das Vorhaben ist ein gemeinsames Vorhaben der Leipziger Verkehrsbetriebe, der
Leipziger Wasserwerke und der Stadt Leipzig. Vom Grundansatz her erfolgt die
Kostenzuordnung so, dass LVB und Stadt die Leistungen an ihren eigenen Anlagen
jeweils zu 100 % finanzieren. Die Kosten für einzelne Fachgewerke werden sinngemäß
nach dem Verursacherprinzip und entstehenden Wertverbesserungen ebenso
zugeordnet bzw. geteilt.
Für die Stadt Leipzig wurden anteilige Kosten für Planung und Bau in Höhe von
3.066.000 € brutto berechnet. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel nach der
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die
Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)
beantragt werden. Die Baukosten für die Umgestaltungen der Platzfläche vor den
Leutzsch-Arkaden und des Einmündungsbereiches in die William-Zipperer-Straße
werden im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – GeorgSchwarz-Straße“ (SOP) über das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
(ASW) als Fördermittelbewirtschafter finanziert.
Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige
Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für
Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten anzusetzen.
Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-DrieschStraße
Für die Baumaßnahme ist Grunderwerb erforderlich. Die erforderlichen
Grunderwerbsmittel sind 2016 im Haushalt eingestellt.
Einordnung in den Haushalt (Bau- und Planungskosten):
in EURO
2016
2017
2.787.600 €*
100.000 €
900.000 €
1.787.600 €
davon planmäßig
davon Erm. aus Vorjahr
2.282.000 €
505.600 €
100.000 €
0€
456.600 €
443.400 €
1.725.400 €
62.200 €
SOP Georg-SchwarzStraße 7.0000387.700
(Auszahlung)
150.400 €
40.480 €
109.920 €
0€
150.400 €
0€
40.480 €
0€
109.920 €
128.000 €
38.400 €
89.600 €
495.000 €
1.145.000 €
31.600 €
68.667 €
8.880 €
443.400 €
41.253 €
732.200 €
2.520 €
22.080 €
Georg-Schwarz-Straße
7.0001023.700
(Auszahlung)
davon planmäßig
davon Erm. aus Vorjahr
106654100010
(Aufwand)
* davon Planung
Zweckgebundene
Zuwendung v. Dritten
PSP-7.0001023.705
(Einzahlung)
PSP-7.0000387.705
(Einzahlung)
Gesamt
2018
500.000 €
1.700.000 €
60.000 €
100.267 €
Stadtanteil ASW
Stadtanteil VTA
50.133 €
1.215.600 €
davon für
Platzausstattung
24.600 €
40.000 €
Es entstehen für Unterhaltung der neuen Lichtsignalanlage, der Straßenbäume sowie
Bänke jährliche Folgekosten in Höhe von 8.975 €.
Das Bauvorhaben soll vom 03.04.2017 bis 22.12.2018 realisiert werden.
Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
1. Grundlagen
- Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ (STEP) mit Beschluss
Ratsversammlung am 25.02.2015 (DS-00523/14-DS-008))
- „Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020“
mit Beschluss Ratsversammlung am 18.09.2013 (RB IV-1774/13), Anlage 2/
Liste 2/Position 37
- „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09
vom 20.05.2009)
- Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) – Fördergebiet
Georg-Schwarz-Straße, Städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 171b,
Abs.2 BauGB (RB V-861/11 vom 22.06.2011)
- Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020 (RB V–1261/12 vom 20.06.2012)
- „Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig 2012“ (RB V-1914/13 vom 11.12.2013)
- „Grunderwerb des Verkehrs- und Tiefbauamtes in Verbindung mit
außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2016“ mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 10.02.2016
(VI-DS-01993)
- Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der „Anweisung zur
Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS),
Stand 03/2016
- Vorplanung Georg-Schwarz-Straße zwischen Philipp-Reis-Straße und HansDriesch-Straße mit Beschluss Ratsversammlung am 17.06.2015 (VI-DS-01111NF-001)
- Planfeststellung für die Anlagen der LVB (im Verfahren)
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Die Georg-Schwarz-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen
Entwicklung zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist
eine wichtige Nahverkehrstrasse. Die Straße verbindet die westliche Innenstadt mit
dem Stadtteil Böhlitz-Ehrenberg.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
Verkehrszählungen im Jahr 2010 ergaben für den anstehenden Baubereich eine
Verkehrsbelegung von 12.800 Kfz/24h; nach der Prognoseberechnung für 2025 sind
nur unwesentliche Änderungen prognostiziert (12.700 Kfz/24h). Das
Radverkehrsaufkommen beträgt im Bestand ca. 350 Rad/24h.
Im Baubereich verkehrt die Straßenbahnlinie 7 im 10-Minuten-Takt. Die
Straßenbahnlinie weist eine sehr hohe Auslastung aus, so dass zu den
Hauptverkehrszeiten eine Taktzeitverkürzung erfolgt. Ebenfalls werden die
Nachtbuslinien N 3 und N 5 sowie der Quartiersbus Linie 67 durch den Baubereich
geführt.
Gegenwärtig befindet sich an den Leutzsch-Arkarden eine temporäre FußgängerLichtsignalanlage, die sich bei der Verkehrsabwicklung bewährt.
Die Georg-Schwarz-Straße hat pro Richtung einen Fahrstreifen. Der Gleisbereich ist
befahrbar. Es sind keine Bäume und Radverkehrsanlagen vorhanden. Die
Verkehrsanlage befindet sich in einem baulich schlechten Zustand mit einer
Straßenzustandsnote 5 (genügend – von 1-6). Geparkt wird beidseitig am
Straßenrand.
Zielstellung
Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich vorrangig aus den Erfordernissen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mit folgenden Zielen:
– Beschleunigung des ÖPNV, sichere und behindertengerechte Abwicklung der
Fahrgastwechsel
– klare Strukturierung des Straßenraums mit übersichtlicher Führung aller
Verkehrsteilnehmer unter Gewährleistung der Sichtbeziehungen
– Ablösung des Provisoriums durch eine stationäre Fußgängerlichtsignalanlage
– endgültige Herstellung von Radverkehrsanlagen und Stellplätzen
– stadtgestalterische Aufwertung des Straßenraumes
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative zum Bauvorhaben wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen
Zustandes mit den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen,
sicherheitstechnischen und stadtgestalterischen Mängeln.
3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung
3.1 Allgemeines
Die Georg-Schwarz-Straße soll auf einer Länge von ca. 750 m von Philipp-ReisStraße bis Hans-Driesch-Straße im gesamten Querschnitt konzentriert als
Komplexvorhaben der Bauherren Stadt Leipzig, LVB und Wasserwerke ausgebaut
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
werden, um Synergieeffekte in Form reduzierter Auswirkungen auf die Anlieger und
Minimierung von Verkehrsumleitungen zu erwirken.
Durch die Zwangspunkte beidseitig anliegender Bebauung sowie die nördlichen und
südlichen Anschlussbereiche in der Straße kann im Baubereich keine Separierung
der Gleise erfolgen; es erfolgt ein bestandsnaher Ausbau.
Die Basis der Planung bildet die mit Vorlage VI-DS-01111-NF-001 in der
Ratsversammlung am 17.06.2015 beschlossene Vorzugsvariante der Vorplanung.
3.2 Fahrbahn
Die Fahrbahnen werden mit Bodenaustausch grundhaft ausgebaut.
Es entsteht pro Richtung ein Fahrstreifen auf dem Gleis (Mischnutzung durch
Kraftfahrzeuge und Straßenbahn) in einer Breite von 3,25 m.
Außen angelagert werden jeweils 1,60 m breite Radstreifen.
Die vorhandene Straßenentwässerung wird komplett erneuert. Der Anschluss erfolgt
an die neue Kanalisation.
3.3 Knotenpunkte
Die vorhandenen Einmündungen werden in Abhängigkeit der gewählten
Straßenraumgestaltung angepasst.
Der Einmündungsbereich Karl-Schurz-Straße wird auf eine einbahnige
Richtungsfahrbahn mit Nutzung des Radverkehrs im Gegenverkehr mit einer Breite
von 3,50 m eingeengt.
Der Einmündungsbereich William-Zipperer-Straße ist in seiner gesamten Breite als
sogenannte „shared space“ - Fläche geplant, d. h. diese Fläche steht allen
Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt zur Verfügung.
Der Einmündungsbereich Georg-Schwarz-Straße/Junghanßstraße (vor den
Leutzsch-Arkaden) wird für den Fahrzeugverkehr gesperrt und ebenso als
Platzfläche gestaltet.
Für die bessere Befahrbarkeit des Knotens Rückmarsdorfer Straße/Hans-DrieschStraße ist es erforderlich, den Bordverlauf zu verändern.
3.4 Lichtsignalanlagen
Neben der Erneuerung der Lichtsignalanlage am Knoten Hans-Driesch-Straße wird
an der Querung an den Leutzsch-Arkarden in Ablösung des vorhandenen
Provisoriums eine stationäre Fußgängersignalanlage errichtet.
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
An beiden Lichtsignalanlagen werden Sehbehinderte in Ausrüstung und Abläufen der
Signalanlagen sowie mittels Bodenindikatoren in allen Furten berücksichtigt.
Für den ÖPNV wird eine Bevorrechtigung vorgesehen bei Erfassung über BakeFunk-Systeme.
3.5 Radverkehr/Fußgängerverkehr
Straßenbegleitend werden beidseitig Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr neu
gebaut.
Der Radverkehr wird zwischen Philipp-Reis-Straße und William-Zipperer-Straße auf
Radstreifen auf Fahrbahnniveau in einer Regelbreite von 1,60 m und angehobenen
Radfahrbahnen in den Haltestellenbereichen geführt. Neben den Radstreifen sind
innerhalb von Parkständen zusätzlich Sicherheitsstreifen von 0,50 m Breite
vorgesehen.
Im Bereich zwischen William-Zipperer-Straße und Hans-Driesch-Straße können aus
baulichen Randbedingungen keine Radverkehrsanlagen eingeordnet werden.
An geeigneten Stellen werden insgesamt 41 Leipziger Radbügel eingebaut.
Die Gehwegbreiten variieren bei einer Mindestbreite von 2,50 m und orientieren sich
an den Bestandsbreiten. Sie erhalten einen Belag aus diagonal verlegten
Betonplatten 25 cm x 25 cm und mit beidseitiger Einfassung aus Mosaikpflaster.
3.6 Ruhender Verkehr
Die künftige Straßengestaltung der Georg-Schwarz-Straße weist gemäß der
Erläuterungen unter den Punkten 3.2 – 3.6 im Bauabschnitt einen von der
vorhandenen Situation abweichenden Querschnitt zwischen den Gebäudekanten auf.
Die außerdem geplanten Verbesserungen der Querungsmöglichkeiten über die
Fahrbahn für die zu Fuß Gehenden und den Ausbau der behindertengerechten
Haltestellen führen insgesamt zu einer Reduzierung der momentan vorhandenen
Stellflächen für Kfz am Fahrbahnrand.
Entsprechend dem Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015, Beschluss- Nr.
VI-DS-01111-NF 001, sind im Rahmen der weiterführenden Planung
Untersuchungen zum ruhenden Verkehr und zur Möglichkeit der Errichtung einer
Quartiersgarage durchzuführen und darzustellen (neu aufgenommener
Beschlusspunkt 2: „Im Rahmen der weiteren Planung zur Umgestaltung der GeorgSchwarz-Straße wird die Stadtverwaltung den ruhenden Verkehr detailliert
untersuchen und die Ergebnisse in der Vorlage zum Bau- und
Finanzierungsbeschluss darstellen. Dabei wird auch die Errichtung einer
Quartiersgarage untersucht.“).
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
Die „Parkraumkonzeption Georg-Schwarz-Straße“ liegt mit Stand 04/2016 vor.
Zusammenfassend ist Nachfolgendes herausgearbeitet worden:
Aufbauend auf den Aussagen und Grundlagen der vorhandenen Parkraumanalyse
des „Integrierten Verkehrskonzeptes Georg-Schwarz-Straße“ aus dem Jahr 2012
erfolgte eine Aktualisierung und Erweiterung des Untersuchungsgebiets. Damit soll
die Optimierung des Parkraumangebotes vorgenommen sowie die Möglichkeiten für
die Einrichtung oder Nutzung von privaten Stellflächen oder Anlagen bewertet
werden.
Gemäß „Integriertem Verkehrskonzept Georg-Schwarz-Straße“ ist es möglich, ein
entsprechendes Parkraumangebot grundsätzlich im Umfeld des Planungsbereiches
weiterhin zu gewährleisten. In der Bestandssituation des „Bereiches Nord“
(Betrachtung einschl. des Umfeldes der Georg-Schwarz-Straße zwischen Bischofund Heimteichstraße) wurden etwa 50 % verfügbare Stellflächen des
Gesamtangebotes während der Geschäftszeiten sowie im südlich angrenzenden
Bereich „Stadtteilzentrum Leutzsch“ (hier erfolgte die Betrachtung einschl. Umfeld
der Georg-Schwarz-Straße von William-Zipperer-Straße bis Landwaisenhausstraße damit auch außerhalb des Planungsbereiches der Verkehrsbaumaßnahme) ca. 28 %
noch verfügbare Stellflächen des Gesamtangebotes jeweils tagsüber ermittelt.
Die aktuelle Analyse 2016 durch Begehungen und Zählungen an einem
repräsentativen Werktag bestätigt, dass auch aktuell verfügbare Stellflächen in der
GeorgSchwarz-Straße sowie im großräumigen Umfeld vorhanden sind. In den
Abend–
und Nachtstunden ist eine höhere Auslastung in der Georg-Schwarz-Straße und den
angrenzenden Straßenzügen festzustellen.
Durch den Entfall der momentan beidseitig vorhandenen Stellflächen am
Fahrbahnrand ist eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs erforderlich. Konkrete
Maßnahmen werden in der Untersuchung zum Parkraum dargestellt und beinhalten
Änderungen der Parkordnung in den Nebenstraßen, konkrete Vorschläge für
verkehrsrechtliche Regelungen (Kurzzeitparken, Anlieferbereiche in den
einmündenden Nebenstraßen) und Empfehlungen für die Umsetzung im Zuge der
weiteren Planung.
In die Betrachtungen einbezogen wurden private Flächen, welche derzeit bereits als
Parkflächen genutzt werden oder perspektivisch für die Einrichtung privater
Stellplatzanlagen geeignet wären. Auf diesen Flächen besteht demnach
grundsätzlich die Möglichkeit der Einrichtung von Quartiersgaragen, während diese
Option im vorhandenen öffentlichen Straßenraum nicht geben ist. Bereits
bestehende und positiv bewertete Lösungen anderer Städte (z. B. München) im
unterirdischen Bauraum der Verkehrsanlagen können aus heutiger Sicht nicht
wirtschaftlich in der vorliegenden Planung berücksichtigt und umgesetzt werden, da
auf Grund der vorhandenen Straßenquerschnitte, der Bebauung und der
erforderlichen Anlagen der Versorgungsunternehmen eine Umsetzung einer
unterirdischen Parkgarage nicht möglich ist. Ebenso wird dargestellt, welche
Stellflächen perspektivisch seitens der Stadt Leipzig und der LVB GmbH für die
Nutzung als Park & Ride-Flächen geplant sind und damit ein weiteres Angebot für
5
Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
das Parken im Untersuchungsgebiet darstellen sowie gleichzeitig eine verstärkte
Nutzung des ÖPNV ermöglichen.
Die bisher festzustellende zunehmende Motorisierung im Stadtgebiet Leipzig und die
gleichzeitig im Untersuchungsraum erwünschte Bewohnerzunahme mit Erhöhung
der Wohn- und Aufenthaltsqualität einerseits und die im Straßenraum kaum noch
erweiterbaren Stellflächen andererseits werden die Diskrepanz zwischen
Parkraumnachfrage und Parkraumangebot im öffentlichen Verkehrsraum weiter
erhöhen. So wird es über die möglichen Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
hinaus erforderlich, über eine Zusammenarbeit mit den Grundstücks- und
Wohnungseigentümern die Schaffung von zusätzlichen bzw. die Nutzung von bereits
vorhandenen privaten Parkflächen ggf. zeitliche Stellplatzangebote zu fördern.
Gleichzeitig werden langfristig Verhaltensänderungen der Fahrzeughalter durch die
Akzeptanz größerer fußläufiger Entfernungen zwischen Stellplatz und Wohnraum
sowie der intensiveren Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
erforderlich.
Im Bestand sind 88 zulässige Stellplätze vorhanden.
Auf der stadteinwärtigen Seite werden zwischen Philipp-Reis-Straße und WilliamZipperer-Straße in Kombination mit Baumpflanzungen 25 Längsstellplätze baulich
(Betonsteinpflaster) in einer Breite von 2,50 m (einschließlich 0,50 m
Sicherheitstrennstreifen zum Radstreifen) separiert.
Ab der William-Zipperer-Straße in stadtwärtiger Richtung werden auf der Fahrbahn
Andienungsflächen auf einer Länge von ca. 100 m, für ca. 16 Fahrzeuge, zur
kurzzeitigen Nutzung bereitgestellt.
3.7 ÖPNV-Anlagen (Maßnahme der LVB GmbH)
Die Gleise werden komplett neu gebaut in neuer Lage mittig im Straßenraum
zwischen Philipp-Reis-Straße und William-Zipperer-Straße und außermittig zwischen
William-Zipperer-Straße bis Hans-Driesch-Straße mit einem Gleisachsabstand von
mindestens 2,80 m.
Die Straßenbahnhaltestellen werden stadtbahn- und behindertengerecht komplett
neugebaut (Typ: Haltestellenkap mit angehobener Radverkehrsanlage).
Neu aufgebaut werden muss die Fahrleitungsanlage. Die Aufhängung erfolgt soweit
möglich als Wandabspannung oder über neue Maste (wenn möglich als Kombimaste
mit der Straßenbeleuchtung).
3.8 Straßenbeleuchtung
Im gesamten Baubereich wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu hergestellt. Diese
wird mittels Querabspannung über den gesamten Straßenraum ausgeführt. An jeder
Querabspannung werden zwei Lichtpunkte (LED-Leuchten mit der Lichtfarbe 3000 K
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Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
- warmweiß) angebracht. Die Aufhängung erfolgt als Wandabspannung, an
Kombimasten der Fahrleitung oder an separaten Masten.
Das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen der Straßenbeleuchtung ist
vom Grundstückseigentümer nach § 126 BauGB (Eigentümerpflichten) zu dulden.
Für die betroffenen Eigentümer wird dafür ein Informationsverfahren durchgeführt.
Im Bereich der geplanten Platzfläche Leutzsch-Arkarden werden Lichtpunkte mit
einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m an Masten mit der Leuchte Konus eingeordnet.
3.9 Versorgungsleitungen
Sämtliche Versorgungsunternehmen wurden im Verlauf der Planung auch zu
eigenen Bauabsichten befragt, so dass im Zuge des Straßenbaus ein koordinierter
Leitungsbau erfolgen wird sowie im Vorlauf zum eigentlichen Verkehrsbau
umfangreicher Leitungsbau der Leipziger Wasserwerke (Trinkwasserleitungen,
Mischwasserleitung) erfolgen wird.
Durch die Baumaßnahme sind Umverlegungen von Strom- und Gasleitungen
erforderlich. Entscheidend auf den Bauablauf wirken sich die Maßnahmen der
Wasserwerke aus. Im gesamten Bauabschnitt wird der komplette Leitungsbestand
(Trink- und Abwasser) erneuert. Weitere Leitungsbaumaßnahmen an
Nachrichtenkabeln sind von der Telekom vorgesehen. Für die neue
Beleuchtungsanlage und LSA müssen neue Kabel verlegt werden. Die
Schutzrohrtrasse zur LSA-Koordinierung wird neu verlegt. Die LVB GmbH plant die
komplette Erneuerung der Bahnstromtrasse.
3.10 Gestaltung
Durch die Materialwahl sowie die abgestimmte Einordnung von Bäumen, Masten,
Ausstattungen der Haltestellen sowie Schaltschränken innerhalb des Verkehrsraums
soll eine stadtgestalterische Aufwertung des Straßenzugs erreicht werden.
Grundstückszufahrten erhalten einen verstärkten Aufbau.
Auf dem Vorplatz Leutzsch-Arkarden und auf der Platzfläche Karl-Schurz-Straße
werden jeweils Bänke in Anlehnung an den Typ „Binga“ installiert.
Die Gestaltung des Vorplatzes Leutzsch-Arkaden, des Einmündungsbereiches in die
William-Zipperer-Straße und des Platzbereiches Karl-Schurz-Straße ist Ergebnis
eines am 06.10.2015 durchgeführten Bürgerworkshops.
Die Platzgestaltung Leutzsch-Arkaden bezieht sich auf die historischen,
gründerzeitlichen Straßenraumstrukturen mit entsprechend breiten Seitenbereichen
und einer Verkehrsinsel. In Anlehnung an diese Historie soll eine neue „Liebesinsel“
entstehen, die auf der Platzfläche durch eine ebene Bordabtrennung besonders
hervorgehoben werden soll. Drei Bäume, darunter die im Jahr 1997 gepflanzte Linde,
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Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
bilden als Baumgruppe das Herz der Insel. Die vorhandene Materialvielfalt der
Platzfläche wird mit der Neugestaltung reduziert.
Die William-Zipperer-Straße wird künftig von der Georg-Schwarz-Straße optisch
abgehangen. Die dabei entstehende platzartige Fläche wird dem Gehweg
zugeordnet. Dieser Einmündungsbereich wird als shared space gestaltet. Dabei wird
vor allem auf Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Signalanlagen verzichtet.
Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt. Lediglich Fahrradbügel und kleine,
massive Sitzsteine werden als Aufbauten auf der Fläche angeordnet.
Im Einmündungsbereich Karl-Schurz-/Georg-Schwarz-Straße entsteht ebenfalls ein
kleiner neuer Platz. Die dreieckige, platzartige Fläche ergibt sich durch die neue
Bordführung. Ein zentraler Baum mit Rundbank schafft zusätzliche
Aufenthaltsqualität. Der Gehweg folgt aus der Georg-Schwarz-Straße kommend
nicht mehr der Bebauung, wie es für die gründerzeitliche Straßenraumgestaltung
bisher üblich war, sondern führt bis zur Querung Karl-Schurz-Straße und bildet
gleichzeitig den barrierefreien Wartebereich der Haltestelle „Philipp-Reis-Straße“.
3.11 Verkehrsgrün
Durch die Pflanzung von 27 Straßenbäumen auf der stadteinwärtigen Seite
(Baumtore sowie in Kombination mit Parkern und auf der Haltestelle) wird eine
deutliche Aufwertung des Straßenraums erzielt.
Des Weiteren werden 2 Bäume in Ergänzung des vorhandenen Baumes im Bereich
der Platzfläche vor den Leutzsch-Arkarden sowie 1 Baum auf der Platzfläche KarlSchurz-Straße integriert.
3.12 Verkehrslärm
Im Rahmen der Planung wurde eine schalltechnische Untersuchung zum
Straßenverkehrslärm gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§ 41 - 43 BImSchG, 16.
BImSchV) durchgeführt. Demnach ergeben sich aus dem Straßenbauvorhaben keine
Ansprüche auf Lärmschutz.
4. Finanzierung
4.1 Grundlagen
Das Vorhaben ist ein gemeinsames Vorhaben der LVB, der Leipziger Wasserwerke
und der Stadt Leipzig.
Vom Grundansatz her erfolgt die Kostenzuordnung so, dass die LVB und die Stadt
Leipzig die Leistungen an ihren eigenen Anlagen jeweils zu 100 % finanzieren.
Eine Kostenteilung erfolgt nur für wenige Fachgewerke; es wird sinngemäß nach
dem Verursacherprinzip verfahren.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
Für die Folgemaßnahmen an Leitungen sind Regelungen auf Basis der Anwendung
der Konzessionsverträge mit den einzelnen Versorungsunternehmen (VU) vorgesehen.
Die LVB und die Stadt Leipzig stellen für ihre Finanzierungsanteile jeweils getrennte
Fördermittelanträge - für den städtischen Teil nach der Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von
Straßenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB). Die Kostenteilung ist mit
der LVB vorabgestimmt und wird endgültig in der noch abzuschließenden
Kostenteilungsvereinbarung geregelt.
4.2 Kostenteilung und -zuordnung
Auf der Grundlage eines Kostenteilungsplanes sowie einer tabellarischen
Zusammenstellung werden die Kosten wie folgt zwischen der Stadt und der LVB
geteilt bzw. zugeordnet:
LVB-Anlagen (Gleise/Bahnkörper, Fahrleitungen
inklusive Maste, Bahnstrom, RBL, Gleisprovisorien,
ggf. Schienenersatzverkehr)
Kombimaste
Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Zufahrten,
Stellplätze, Beschilderung, Markierung
Fahrbahnbau (Deck- und Binderschicht im
Gleisbereich)
Radstreifen in den Haltestellenbereichen
Straßenbeleuchtung
Lichtsignalanlagen
Leitungsbau
Baumpflanzungen
Umleitungen
Planungsleistungen
100 % LVB
80 % LVB/20 % Stadt
100 % Stadt
50 % LVB/50 % Stadt
100 % LVB
100 % Stadt
100 % Stadt
nach Konzessionsverträgen
100 % Stadt
Teilung
LVB/Stadt/Wasserwerke nach
Bausummen
100 % für Auftraggeber
4.3 Bau- und Planungskosten
Die Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen für LVB und Stadt Leipzig ca.
7 Mio. €; die Kosten der Leipziger Wasserwerke belaufen sich auf etwa 2,2 Mio. €.
Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtbaukosten für den
städtischen Anteil nach Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung
von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) vom 25.03.2016, wurde von der Verwaltung
anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden Preiskataloges geprüft und
als ortsüblich auskömmlich anerkannt. Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig
folgende Kosten (brutto):
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12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
- Baukosten:
2.391.400 €
– Planungskosten (ca. 20 % der Baukosten)
(Leistungsphasen 5 - 9, Bauüberwachung, Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator, Kontrollprüfungen,
Öffentlichkeitsarbeit, Ansprechpartner vor Ort)
- Gesamtkosten Planung und Bau (VTA)
500.000 €
2.891.000 €
Die Leistungsphasen 1 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im
PSP-Element 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt.
Die Baukosten für die Umgestaltung der Platzbereiche, welche im Rahmen des
Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Georg-Schwarz-Straße“ (SOP)
über das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) als
Fördermittelbewirtschafter finanziert werden, betragen auf Grundlage der
Kostenberechnung für die
Einmündung Georg-Schwarz-Straße/William-Zipperer-Straße
(Flächenumgriff 253 m²)
anteilig Planungskosten
39.000 €
4.000 €
Platzgestaltung vor den Leutzsch-Arkaden
(Flächenumgriff 687 m²)
anteilig Planungskosten
124.000 €
Gesamtkosten für Planung und Bau (ASW)
175.000 €
8.000 €
Gesamtkosten für Planung und Bau Straße und Plätze (VTA + ASW) 3.066.000 €
4.4 Kosten zu Ausstattung und Interim
Kosten für Umzug/Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant.
4.5 Straßenausbaubeiträge
Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige
Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für
Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten anzusetzen. Ausgenommen
davon sind die über das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
geförderten Umgestaltungen der Platzfläche vor den Leutzsch-Arkaden und des
Einmündungsbereiches in die William-Zipperer-Straße.
Anrechenbare Kosten abzüglich folgender Kostengruppen überschlägig ermittelt:
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Verkehrs- und Tiefbauamt
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Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
- Leiteinrichtungen/Markierungen brutto
- Verkehrszeichen/LSA brutto
5.000 €
331.900 €
insgesamt brutto: (2.891.000 € - 336.900 € =)
Mit dem Ansatz von 25 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto
2.554.100 €
638.525 €
Erörterungen dazu erfolgen für die betroffenen Eigentümer in einer separaten
Informationsveranstaltung am 07.06.2016.
4.6 Fördermittel/Einzahlungen und Ausgaben
Der Anteil der Stadt Leipzig am Gesamtbauvorhaben soll mit Fördermitteln nach der
neuen RL-KStB finanziert werden.
- Ermittlung der nicht zuwendungsfähigen Kosten brutto:
Vermessung/Vermarktung
Ausstattung
2.975 €
16.868 €
Straßenbeleuchtung
127.824 €
Änderungen an Versorgungsleitungen
283.636 €
Planungskosten
500.000 €
insgesamt brutto
931.300 €
- Ermittlung der Einzahlungen:
* zuwendungsfähige Baukosten brutto (2.891.000 € - 931.300 € =)
* zuwendungsfähige Planungskosten (15% von 1.959.700 €)
1.959.700 €
293.955 €
Summe zuwendungsfähige Kosten
2.253.655 €
* Ansatz Förderquote 80 %/95 %
Einzahlung insgesamt brutto:
1.712.778 €
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der
Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei
denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass
nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 €
nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer gerundeten Einzahlung für die
Stadt Leipzig in Höhe von 1.700.000 € ausgegangen.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
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Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die
zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht
in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der
Stadtanteil entsprechend erhöhen.
Für die Einordnung der Umgestaltung der Platzflächen vor den Leutzsch-Arkarden
und des Einmündungsbereiches in die William-Zipperer-Straße im Haushalt des
ASW gemäß Förderrichtlinie Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ (SOP) ergibt sich folgender Ansatz:
Einmündung Georg-Schwarz-Straße/William-Zipperer-Straße
zuwendungsfähige Kosten (Auszahlung): PSP: 7.0000387.700
(253 m² x 160 €/m²)
Zuweisung vom Land
PSP-Element (Einzahlung): 7.0000387.705
Stadtanteil Förderung ASW
43.000 €
40.480 €
Platzgestaltung Leutzsch-Arkaden
zuwendungsfähige Kosten (Auszahlung): PSP: 7.0000387.700
(687 m² x 160 €/m²)
Zuweisung vom Land
PSP-Element (Einzahlung): 7.0000387.705
Stadtanteil Förderung ASW
132.000 €
109.920 €
26.987 €
13.493 €
73.280 €
36.640 €
Aufgrund der Überschreitung der Förderobergrenze der Platzbereiche werden die
zusätzlichen Ausgaben für die Ausstattung der Platzbereiche i. H. v. 24.600 € in dem
PSP-Element „Georg-Schwarz-Straße“ (7.0001023.700) bereitgestellt.
Damit entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt:
in EURO
Georg-Schwarz-Straße
7.0001023.700
(Auszahlung)
davon planmäßig
davon Erm. aus Vorjahr
SOP Georg-SchwarzStraße 7.0000387.700
(Auszahlung)
davon planmäßig
davon Erm. aus Vorjahr
106654100010
(Aufwand)
* davon Planung
Gesamt
2016
2017
2.787.600 €*
100.000 €
900.000 €
1.787.600 €
2.282.000 €
505.600 €
100.000 €
0€
456.600 €
443.400 €
1.725.400 €
62.200 €
150.400 €
40.480 €
109.920 €
0€
150.400 €
0€
40.480 €
0€
109.920 €
128.000 €
38.400 €
89.600 €
500.000 €
12
2018
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12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
Zweckgebundene
Zuwendung v. Dritten
PSP-7.0001023.705
(Einzahlung)
1.700.000 €
PSP-7.0000387.705
(Einzahlung)
60.000 €
100.267 €
Stadtanteil ASW
Stadtanteil VTA
50.133 €
1.215.600 €
davon für
Platzausstattung
24.600 €
40.000 €
495.000 €
1.145.000 €
31.600 €
68.667 €
8.880 €
443.400 €
41.253 €
732.200 €
2.520 €
22.080 €
Somit entsteht ein städtischer Anteil i. H. v. 1.265.733 €, zusammengesetzt aus
1.215.600 € Stadtanteil VTA und 50.133 € Stadtanteil ASW.
4.7 Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage. Für gegenüber dem Bestand zusätzliche bzw. neu hinzukommende
Anlagen (Lichtsignalanlage, Straßenbäume, Bänke) entstehen diese Folgekosten:
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP-Element
Lichtsignalanlagen
Straßenbäume
1.100.54.4.0.01.10
(Konto 42211000)
1.100.54.4.0.01
(Konto 42711200)
1.100.55.1.0.01
Bänke
1.100.55.1.0.01
Kosten/Einheit
und Jahr
ca. 1.500 €/LSA
Beschreibung
Unterhaltung
Kosten pro Jahr in
Euro
1.500 €
ca. 2.500 €/LSA
Stromkosten
2.500 €
53,32 €/Stück
Unterhaltung
1.600 €
10 % der
Herstellungskoste
n
Unterhaltung
3.375 €
5. Grunderwerb
Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist Grunderwerb erforderlich. Es wird
kein Verfahren zur Erlangung von Baurecht angestrebt, der Grunderwerb soll
freihändig erfolgen. Die erforderlichen Grunderwerbsmittel i. H. v. 5.750 € sind 2016
im PSP-Element 7.0001509.700 (Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis
Hans-Driesch-Straße) im Haushalt eingestellt.
6. Kinderfreundlichkeit
Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich
Bordabsenkungen an Querungsstellen sowie dem Neubau der Lichtsignalanlage an
der bisher für Fußgänger und Radfahrer sehr problematischen Stelle wird auch den
Belangen von Kindern entsprochen.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
7. Barrierefreiheit
Fußgängerquerungsstellen werden mit Bordabsenkungen auf 3 cm versehen.
Die neuen Haltestellen ermöglichen einen niveaugleichen Fahrgastwechsel; zudem
erhalten sie ein Blindenleitsystem.
Die Fußgängersignalanlage wird mit Informations- und Leitelementen
(Bodenindikatoren) für Sehbehinderte ausgestattet. An den Furten werden
grundsätzlich Leitelemente für Sehbehinderte (Richtungsfelder) vorgesehen.
8. Bauzeiten und Umleitungsführungen
Es ist geplant, die Baumaßnahme im Zeitraum vom 03.04.2017 bis zum 22.12.2018
zu realisieren. Die Verkehrsführung während der Bauzeit erfolgt auf Basis einer
Umleitungskonzeption. Die Bauarbeiten sollen in 2 Abschnitten durchgeführt werden.
Die unter Punkt 3.9 geschilderten vorgezogenen Leistungen der Wasserwerke
werden als Bauphase 0 mit dargestellt:
0. Bauabschnitt : 03.04.2017 – 29.05.2017
vorgezogene Leistungen Wasserwerke, Straßenbahn in Betrieb
1. Bauabschnitt: 29.05.2017 – 14.10.2017
Hans-Driesch-Straße bis William-Zipperer-Straße im Jahr 2017 mit 8-wöchiger
Vollsperrung der Straßenbahn, kompakte Bauweise
2. Bauabschnitt: Bauzeit von 03.03.2018 – 22.12.2018
William-Zipperer-Straße bis Philipp-Reis-Straße im Jahr 2018 unter eingleisigem
Straßenbahnverkehr, halbseitige Bauweise
Der Straßenbahnbetrieb wird bis auf eine Sperrpause 2 Wochen vor den
Sommerferien und die kompletten Sommerferien 2017 (damit insgesamt 8 Wochen)
sowie je ein Wochenende im März 2018, im Juli 2018 und eine Woche im Dezember
2018 aufrechterhalten. In dieser Zeit wird Schienenersatzverkehr zwischen BöhlitzEhrenberg und dem Straßenbahnhof Leutzsch vorgesehen. Im 2. BA verkehren die
Straßenbahnen eingleisig im Zweirichtungsverkehr.
Für den Durchgangsverkehr wird es je nach Bauphase variierende
Umleitungsführungen mit Verteilung auf mehrere Trassen geben: stadtwärtig über
Franz-Flemming-Straße/Rückmarsdorfer Straße, landwärtig in nördliche Richtung
über Rathenaustraße/Philipp-Reis-Straße, in westliche Richtung über
Friesenstraße/Erich-Köhn-Straße/ Merseburger Straße.
Im 1. Bauabschnitt wird innerhalb des Baufeldes kein Anliegerverkehr möglich sein;
Rettungsverkehr wird gewährleistet. Die Herstellung eines Interimsparkplatzes auf
dem städtischen Grundstück Ecke Hans-Driesch-Straße/Rückmarsdorfer Straße wird
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Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
geprüft. Im 2. Bauabschnitt werden Anlieger unter Baustellenbedingungen ihre
Grundstücke in Abhängigkeit des Baufortschritts im Einrichtungsverkehr erreichen
können.
Lieferzonen werden in Einmündungsbereichen der Nebenstraßen vorgehalten. Die
Erreichbarkeit des Fachmarktzentrums „Leutzsch-Arkarden“ ist über die
Rückmarsdorfer Straße gewährleistet.
Die Franz-Flemming-Straße wird für den Umleitungsverkehr im Jahr 2016 punktuell
ertüchtigt.
9. Sonstiges
Archäologie
Eine Anfrage auf archäologische Belange beim Landesamt für Archäologie wurde
gestellt. Das Landesamt erhebt gegen das o. g. Vorhaben keine Einwände.
Kampfmittel
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei
Erdarbeiten zu beachten ist, eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma ist
notwendig.
Nachweis Vorstellung in AG Rad
Die Planung wurde am 31.03.2015 in der AG Rad mit dem Resümee, dass für den
Radverkehr eine einvernehmliche und praktikable Lösung gefunden wurde,
vorgestellt.
Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit)
Eine Information zur Baumaßnahme erfolgt im Stadtbezirksbeirat Alt-West und über
das Amtsblatt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung sollen im 1. Halbjahr 2016 und
vor Baubeginn Anfang 2017 die unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen
Anlieger informiert werden.
Baurecht für das Vorhaben wird mittels Planfeststellung für die Anlagen der LVB
geschaffen. Im Rahmen des zugehörigen Verfahrens gibt es über öffentliche
Auslegungen und Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange weitere
Informationsmöglichkeiten. Für den Straßenbau ist kein Baurechtsverfahren
erforderlich.
Zu den Straßenausbaubeiträgen wird am 07.06.2016 eine gesonderte
Informationsveranstaltung für die betroffenen Eigentümer durchgeführt.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
12.04.2016
Baubeschluss Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße
Kommunikation und Kooperation mit Anwohnern, Anliegern und Gewerbetreibenden
Die Koordinierung des komplexen Bauvorhabens wird durch die
Oberbauleitung/Projektsteuerung erfolgen. Zusätzlich soll für diese Baumaßnahme
ein Ansprechpartner vor Ort eingesetzt werden, der durch die drei Bauherren anteilig
finanziert wird. Dafür wurden vorerst 40.000 € ermittelt, die in den Planungsmitteln
erfasst sind. Der Ansprechpartner vor Ort wird zu Themen wie
-
Kommunikation zwischen Anliegern/Gewerbetreibenden und der Baustelle
Abstimmung operativer Zuwegungen für Anlieger
Abstimmung zu notwendigen Freiflächen für Anlieger
zur Verfügung stehen.
In den Planungsmitteln sind 45 T€ für Öffentlichkeitsarbeit enthalten.
16
Übersichtsplan
Baubereich
Georg-Schwarz-Straße
Von Philipp-Reiss-Straße bis
Hans-Driesch-Straße