Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1062603.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
04.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02817
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Vorberatung
18.05.2016
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen an
Schulstandorten
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2017 nicht abgedeckte Bedarfsspitzen an
Unterrichtsräumen durch Gebäudeanbauten an vorhandenen Schulgebäuden bzw. solitären
Ergänzungsbauten an den Schulstandorten schrittweise abzubauen. Diese Gebäude in
Massivbauweise sollten im Rahmen eines gesonderten Programms, kurzfristig realisierbar,
nachhaltig nutzbar und im Zusammenhang mit den vorhandenen Schulgebäuden barrierefrei sein.
Dabei sind die bereits 2016 gemachten Erfahrungen bei der kurzfristigen Schaffung von
Raumkapazitäten für Klassen für Deutsch als Zweitsprache (DAZ-Klassen) zu nutzen.
2. Mit dem Freistaat sind Verhandlungen über ein vereinfachtes Verfahren zur Fördermittelprüfung
und -bereitstellung zu führen, um eine Realisierung innerhalb von ein bis eineinhalb Jahren zu
ermöglichen.
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Sachverhalt:
In zahlreichen Leipziger Schulen sind durch wachsende Schülerzahlen bisherige
Raumkapazitätsreserven erschöpft. Das führt dazu, dass Horträume gleichzeitig als Klassenräume
dienen. Dessen ungeachtet stoßen vor allem schulbezirksgebundene Grundschulen an Grenzen, da
anders als bei weiterführenden Schulen eine Lenkung nicht bzw. nur schwer möglich ist.
Zur Sicherung der Nachhaltigkeit sind diese Gebäudeanbauten bzw. solitären Ergänzungsbauten in
Massivbauweise und barrierefrei zu errichten. Solitäre Gebäude sollen behindertengerecht an die
Außenanlagen und Anbauten barrierefrei an das Schulhauptgebäude anschließbar sein. Trotz
örtlicher Anpassung sollten wiederverwendungsfähige Projekte geplant werden.
Seitens der Baubehörden sollte ein kurzfristiger Prüfdurchlauf geprüft werden, da durch öffentliche
Ausschreibungen ein 12-wöchiges Vergabemehrverfahren eingeplant werden muss. Aufgrund des
begrenzten Leistungsumfangs sollte eine GAN-Ausschreibung oder eine Fachlosausschreibung für
mehrere Vorhaben geprüft werden, was mit der IHK und der Handwerkskammer abzustimmen wäre.
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