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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1062603.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
04.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:51

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02817 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung Zuständigkeit Vorberatung 18.05.2016 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen an Schulstandorten Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2017 nicht abgedeckte Bedarfsspitzen an Unterrichtsräumen durch Gebäudeanbauten an vorhandenen Schulgebäuden bzw. solitären Ergänzungsbauten an den Schulstandorten schrittweise abzubauen. Diese Gebäude in Massivbauweise sollten im Rahmen eines gesonderten Programms, kurzfristig realisierbar, nachhaltig nutzbar und im Zusammenhang mit den vorhandenen Schulgebäuden barrierefrei sein. Dabei sind die bereits 2016 gemachten Erfahrungen bei der kurzfristigen Schaffung von Raumkapazitäten für Klassen für Deutsch als Zweitsprache (DAZ-Klassen) zu nutzen. 2. Mit dem Freistaat sind Verhandlungen über ein vereinfachtes Verfahren zur Fördermittelprüfung und -bereitstellung zu führen, um eine Realisierung innerhalb von ein bis eineinhalb Jahren zu ermöglichen. Seite 1/3 Sachverhalt: In zahlreichen Leipziger Schulen sind durch wachsende Schülerzahlen bisherige Raumkapazitätsreserven erschöpft. Das führt dazu, dass Horträume gleichzeitig als Klassenräume dienen. Dessen ungeachtet stoßen vor allem schulbezirksgebundene Grundschulen an Grenzen, da anders als bei weiterführenden Schulen eine Lenkung nicht bzw. nur schwer möglich ist. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit sind diese Gebäudeanbauten bzw. solitären Ergänzungsbauten in Massivbauweise und barrierefrei zu errichten. Solitäre Gebäude sollen behindertengerecht an die Außenanlagen und Anbauten barrierefrei an das Schulhauptgebäude anschließbar sein. Trotz örtlicher Anpassung sollten wiederverwendungsfähige Projekte geplant werden. Seitens der Baubehörden sollte ein kurzfristiger Prüfdurchlauf geprüft werden, da durch öffentliche Ausschreibungen ein 12-wöchiges Vergabemehrverfahren eingeplant werden muss. Aufgrund des begrenzten Leistungsumfangs sollte eine GAN-Ausschreibung oder eine Fachlosausschreibung für mehrere Vorhaben geprüft werden, was mit der IHK und der Handwerkskammer abzustimmen wäre. Seite 2/3