Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1061883.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
04.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-02410-NF-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Bestätigung
Seniorenbeirat
Bestätigung
Behindertenbeirat
Bestätigung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Städtische Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Alters- und
Behindertengerechtigkeit von Wohnungen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung erarbeitet bis zum Ende des III. Quartals 2016 ein Konzept, um ab 2017 über
separat im städtischen Haushalt eingestellte Mittel bauliche Einzelmaßnahmen zur Verbesserung
der Alters- und Behindertengerechtigkeit von Wohnungen ausreichen zu können. Davon sollen
Betroffene mit geringem Einkommen partizipieren, die aufgrund fehlender Pflegestufe keine
Zuschüsse von den Pflege- und Krankenkassen erhalten. Durch Verhandlungen wird eine hälftige
Beteiligung der Vermieter angestrebt. Die Maßnahmen sollen nicht zur Mieterhöhung führen
bzw. als Modernisierungsmaßnahmen umgelegt werden.
In die Erarbeitung des Konzeptes werden auch der Behinderten- und der Seniorenbeirat
einbezogen.
In einem Gremium, das die Auswahl, die Planung, Durchführung und Prüfung der baulichen
Einzelförderungsmaßnahmen begleitet, werden sowohl Vertreter des Fachausschusses
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und beratend des Behinderten- und des
Seniorenbeirates mitwirken.
Sachverhalt:
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Teil der wachsenden Bevölkerung in Leipzig sind nicht nur anhaltend hohe Geburtenzahlen,
Zuzug von Familien mit Kindern, jüngere Singles und Asylbewerber/innen, sondern auch
zunehmend Seniorinnen und Senioren. Sowohl die Zahl älterer Mitbürger/innen nimmt zu als auch
ihr Lebensalter.
Unabhängig davon, dass die meisten Menschen solange wie möglich selbstbestimmt in einer
eigenen Wohnung leben und auch ihren Haushalt führen möchten, wäre die Gesellschaft
überfordert, wenn viele Ältere in Wohnheimen untergebracht werden müssten. Um das sichern zu
können, sind bauliche Einzelmaßnahmen zur alters- und behindertengerechten Anpassung der
Wohnungen erforderlich.
Aus diesem Grund förderte Leipzig bereits in den 1990-er Jahren, noch vor Einführung der
Pflegestufen, für einzelne Personen und bezogen auf die konkreten Behinderungen solche
baulichen Maßnahmen finanziell. Inzwischen gibt es eine wachsende Anzahl von Betroffenen, die
aufgrund einer fehlenden Pflegestufe und eines geringen Einkommens keine Erstattung von den
Krankenkassen erhalten und nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen. In solchen Fällen
sollte die Stadt finanzielle Unterstützung gewähren. Diese sollte aber nicht höher ausfallen als bei
vergleichbaren Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekassen.
Da die Vermieter die Vermietbarkeit ihrer Wohnungen durch solche Maßnahmen beträchtlich
erhöhen können, sollten sie auch angemessen beteiligt werden.
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