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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1056140.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
16.03.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:59

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Informationsvorlage Nr. VI-DS-02500 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Information zur geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig Plagwitz" Die Information zur geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig Plagwitz“ wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Vorlage informiert zum weiteren Vorgehen bei der Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig Plagwitz“. Es geht zunächst um eine Teilaufhebung für den südlichen Bereich dieses Sanierungsgebietes. Sie soll zum 31.01.2018 erfolgen. Vor der förmlichen Aufhebung soll eine freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung ermöglicht werden (Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung). Die auf diesem Wege erwarteten Einnahmen sollen der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen. Anlagen: Begründung 1 Karte Teilentlassung Leipzig Plagwitz 2 Maßnahmeplanung 3 Zonenübersicht Bodenrichtwerte Plagwitz 4 Zwischenbilanz 5 Fotos Entlassungsbereich Begründung Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Plagwitz" und sodann auf die Voraussetzungen der Teilaufhebung im Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Teilaufhebung, zu denen insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört. 1. Ausgangssituation Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete, in denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, förmlich festgelegt. Nach den Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben. Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde und bis zum Jahr 2016 lediglich noch Bewilligungen des Programmjahres 2012 umgesetzt werden (Abwicklung); Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 20.04.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Plagwitz“ (Nr. 13) beschlossen. Diese Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum 01.04.1995 in Kraft. 2. Voraussetzung der Teilaufhebung Nach § 162 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind, ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist. Der für die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene südliche Bereich des Sanierungsgebiets (s. Anlage 1) erfüllt diese Voraussetzungen. Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden aufgrund der schlechten Bausubstanz und aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel zur Instandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall dieses gründerzeitlichen Quartiers gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden, so dass sich dieses Quartier heute als ein attraktiver Wohn- und Lebensraum präsentiert. Im Bereich der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung beträgt der Anteil der modernisierten Bausubstanz und des Neubaus, bezogen auf die Anzahl der Grundstücke annähernd 90 %. Der besondere Charakter dieses Gebietes wird durch eine einzigartige Industriearchitektur geprägt, wobei das KonsumGebäude und das Stelzen-Haus dabei besonders herausragen. Der öffentliche Straßenraum ist in diesem Bereich im Wesentlichen saniert bzw. neu gestaltet worden. Hinzu kommt, dass der Bereich mit seiner Lage am Karl-Heine-Kanal sowie der Neuanlage des Stadteilparks Plagwitz als 1 Naherholungs- und Grün- und Freizeitbereich eine besondere Aufwertung erfahren hat. Die städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven Bevölkerungsentwicklung wieder. Im Zeitraum von 1995 bis 2014 hat sich die Zahl der Einwohner im Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ um 50 % erhöht, im zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehenen Bereich um 40 %. In dem ehemals gewerblich geprägten und damit unbewohnten Bereich bleibt durch die Einfamilienhausbebauung eine geringe Bevölkerungsdichte bestehen. Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind in diesem Bereich im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Plagwitz“ nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig auch ohne den Status Sanierungsgebiet gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die „Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz“ (s. Anlage 4). 3. Auswirkungen der Teilaufhebung Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen Status als Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die Genehmigungspflicht der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz 3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2 BauGB. Mit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen. Gleichzeitig entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge zu entrichten. 3.1 Begriff des Ausgleichsbetrags § 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. Der Ausgleichsbetrag ist die Differenz zwischen dem Bodenwert, den ein Grundstück hätte, wenn keine Sanierung durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich nach der Sanierung ergibt (Endwert). Der Stadt Leipzig steht hinsichtlich der Erhebung von Ausgleichsbeträgen kein Ermessen zu. Nur im Einzelfall kann von der Erhebung ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist (§ 155 Abs. 4 BauGB). Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Stadt Leipzig hat mit Beschluss vom 25.02.2016 für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ sanierungsunbeeinflusste und sanierungsbeeinflusste zonale Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2015 ermittelt. Der Anlage 3 ist die zur Zeit vorliegende Bodenrichtwertkarte für das Sanierungsgebiet Plagwitz mit sanierungsunbeeinflussten und sanierungsbeeinflussten zonalen Bodenrichtwerten zum Stichtag: 31.12.2015 beigefügt. Der für die Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene Bereich liegt in den Zonen II, III, V und VI. In dem für die Teilaufhebung vorgesehenen Bereich der Sanierungssatzung liegt die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zwischen 3,53 % und 16,06 %. Das entspricht einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen von 2 € in der gewerblichen Zone VI bis 21 € in der 2 Zone V, dem Wohnbereich um den Karl-Heine-Kanal. Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht spätestens nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme. Die Ausgleichsbeträge sind nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme per Bescheid zu erheben. Gegen die Bescheide kann Widerspruch eingelegt und, bei Nichtabhilfe im Widerspruchsverfahren, Klage erhoben werden. 3.2 Freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Ablösung erfolgt durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift zur Städtebaulichen Erneuerung des Freistaates Sachsen vom 20.08.2009, dass die Gemeinde bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass von bis zu 20 % auf Ausgleichsbeträge gewähren kann. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten unter den genannten Voraussetzungen bei freiwilliger Ablösung von Ausgleichsbeträgen diesen Verfahrensnachlass von 20 Prozent. Die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ ist zum 31.01.2018 geplant. Aufgrund der vorgenannten Regelung kann betroffenen Eigentümern somit bis zum 31.01.2017 der Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung gewährt werden. 3.3 Reinvestition der Ausgleichsbeträge Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Ist die Sanierungsmaßnahme endgültig abgeschlossen, sind die Ausgleichsbeträge grundsätzlich zu zwei Dritteln an die Fördermittelgeber Bund und Freistaat Sachsen abzuführen. Die im Rahmen der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ artenden Einnahmen sollen daher auch der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen. Prognose der Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Teilgebiet Aus gleichs beträge ins ges am t 1) Prognos e der Einnahm en aus freiwilliger Ablös ung verbleibend Prognos e der Einnahm en durch Fes ts etzung nach Teilaufhebung der Satzung Prognos e der noch zu erwartenden Einnahm en aus Aus gleichs beträgen Ablös ung + Fes ts etzung A (60% von A bei 20% Verfahrens nachlas s ) B C (80% von C) D (B+ D) E 1.517.898 € 728.591 € 607.159 € 485.727 € 1.214.318 € 1) Bodenwerterhöhungen der Grundstücke, für die die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig Plagwitz“ abgelöst wurde, sind in der Prognose nicht enthalten. Die prognostizierten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Teilentlassungsgebiet belaufen sich auf insgesamt rund 1.214.318 €. Bei Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % wird davon ausgegangen, dass 60% der zu erhebenden Ausgleichsbeträge auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen freiwillig abgelöst werden. Nach der Teilaufhebung der Satzung wird mit weiteren 607.159 € Einnahmen kalkuliert, Hierbei wird unter Beachtung des 3 Vorsichtsprinzips davon ausgegangen, dass jedenfalls 80 % der Forderungen, also 485.727 € als Einnahmen realisiert werden können. Diese der Prognose zugrundeliegenden Annahmen stützen sich auf eigene Erfahrungen im Zusammenhang mit den ersten Teilaufhebungen der Sanierungssatzungen „Leipzig/ Connewitz-Biedermannstraße“ , „Innerer Süden“ und „LeipzigReudnitz“ (bezogen auf die Bereitschaft der Eigentümer zur freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung). Zudem stehen im Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ weitere 400.000 € aus freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen zur Verfügung. Mit diesen bereits vorliegenden und den noch zu erwartenden Einnahmen sollen weitere Vorhaben im Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ realisiert werden. So sind die Straßenraumneugestaltung der Birkenstraße, die gestalterische Aufwertung zu einer kleinen öffentlichem Grünfläche Ecke Hähnel-/Aurelienstraße dem sogenannten Westentaschenpark, die Neugestaltung der Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Aurelien- und Karl-Heine-Straße am Kanal, die Sanierung der äußeren Hülle des Felsenkellers als wichtiges identitätsstiftendes Gebäude und die Planung der Aurelienstraße im Abschnitt Kanal und Gießerstraße vorgesehen (zu den geplanten Maßnahmen s. Anlage 2). Mit der Beschlussvorlage VI-DS-02010 „Verwendung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen gemäß §154 BauGB in 2016“ wurden die noch im laufenden Jahr geplanten Vorhaben (lfd. 1 bis 5 der Anlage 3) bereits durch die DB OBM bestätigt. Es ist beabsichtigt, auch für die Folgejahre ab 2017 die Verwendung der Ausgleichsbeträge in den Sanierungsgebieten der Stadt Leipzig jährlich durch die DB OBM bestätigen zu lassen. Unbeschadet dessen sind je nach Höhe der geplanten Einzelmaßnahmen separate Beschlüsse durch die zuständigen Gremien entsprechend der Hauptsatzung erforderlich. 3.4 Beteiligung der betroffenen Eigentümer Die vorgesehene Teilaufhebung der Sanierungssatzung umfasst 340 Grundstücke. Dabei handelt es sich bei 22 Grundstücken um städtische Flächen (Park, Feuerwache) und private Erschließungsanlagen für die kein Ausgleichsbetrag erhoben wird. Für 68 Grundstücke wurde die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Teilentlassungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ durch die Eigentümer abgelöst. Das ASW wird die betroffenen Eigentümer der noch verbleibenden 250 Grundstücke über die aktuell ermittelten sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und die daraus resultierenden zu erwartenden Ausgleichsbeträge schriftlich informieren und Ihnen auf dieser Grundlage die freiwillige Ablösung der Ausgleichsbeträge unter Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % anbieten. Anlagen: 1 2 3 4 5 Karte Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ mit geplantem Entlassungsgebiet Maßnahmeplanung zur Verwendung der Ausgleichsbeträge im SG „Leipzig-Plagwitz“ Karte „Zonale Anfangs- und Endwerte“ im Gesamt- und Teilgebiet (Stichtag: 31.12.2015) Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig Plagwitz“ Fotos zum Teilentlassungsbereich 4 Sanierungsgebiet Leipzig-Plagwitz Gebietsgrenze Satzung 1. Teilaufhebung (geplant) 0 125 250 500 Meter Stand: 12/ 2015 Maßstab 1:5.000 Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Anlage 2 Maßnahmenplanung zur geplanten Verwendung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ lfd. Nr. Sanierungsgebiet Projekt Bemerkung 1 Plagwitz Öffentliche Grünfläche Aurelienstraße/ Ecke Hähnelstraße, Planung und Bau 2 Plagwitz Birkenstraße Realisierung ab 2017 3 Plagwitz Felsenkeller (Karl-Heine-Straße 32) Sanierung der denkmalgeschützten Fassade Ordnungsmaßnahmen (Beräumung/ Entsiegelung) im Areal der Nachbarschaftsgärten zwischen der Josephstraße und Siemeringstraße Kosten/ Kalkulation in € im ErgHH 20162020 Kosten/ Kalkulation in € im InvHH 20162020 75.000 380.000 400.000 4 Plagwitz Nachbarschaftsgärten 5 Plagwitz Programmbegleitung 1) 6 Plagwitz Rad-Fußwegeverbindung an Kanal (Aurelienbis Karl-Heine-Straße) 7 Plagwitz Aurelienstraße (Kanal bis Gießerstraße) 8 Summe 30.000 40.000 90.000 Planung ab 2017 350.000 115.000 1.250.000 1) Unter dem Begriff „Programmbegleitung“ werden die unter Abschnitt B Nummer 11 der VwV-StBauE vom 10.09.2009 aufgeführten zuwendungs-fähigen Maßnahmen zusammengefasst. Darunter fallen u.a.: Vergütungen für Sanierungsträger und andere Beauftragte, Wettbewerbe und gutachterliche Kostenermittlungen, Evaluation, Abrechnung, Dokumentation, Verfügungsfonds, Städtebauliche Entwicklungskonzepte. Seite 1 Leipzig-Plagwitz (1. Änderung) Sani er ungsgebi et 42 128 133 131 129 124 127 122 120 42 44 1 114 112 116 114 28 2 26 24 22 10 16 15 45 47 41 43 36 38 40 42 44 117 3 18 20 22 16 21 23 12 14 19 6 8 10 25 17 23 14 21 32 19 17 28 30 26 26 B 22 92 25 90 103 27 99 97 35 20 23 18 21 16 19 14 11 6 8 12 14 20 24 95 19 60 3 5 52 54 58 -Zone I( 71300657) BM I I I V SU80, 00€/ m ² +10, 17% SB88, 00€/ m ² 66 68 70 72 62 8 49 82 51 53 85 81 79 84 4 7 2 5 82 86 8 5 6 103 4 3 1 130 2 134 105 107 17 101 16 63 A 15 13 12 11 10 -Zone VII( 71300659) BW SU140, 00€/ m ² +11, 08% SB156, 00€/ m ² 7C 9A 58 60 13 2 4 64 62 B 75 4A 4B 73 62 56 67 69 65 46 35 B 26 25 8 30 32 37 35 26 A 28 27 29 7 9 10 12 17 19 12 21 15 18 62 63 13 14 17 21 11 23 27 26 28 30 54 59 56 55 45 38 40 42 29 14 16 3 18 71 48 31 47 27 49 50 33 35 74 72 70 68 66 60 62 64 79 81 83 25 ! 6 8 85 A 85 B 8 57 10 46 14 112 27 29 31 59 -Zone VIII( 71300649) BG SU40, 00€/ m ² +4, 15% SB42, 00€/ m ² 3 7 39 37 5 2 12 31 29 11 12 27 17 85 19 30 81 A 81 71 22 ! 17 67 46 19 8 9 70 63 50 19 21 45 52 54 24 22 32 25 20 A 23 21 2 18 17 6 58 C 62 71 64 5 1 12 66 7 5 2 3 61 47 66 64 62 60 58 56 54 52 50 59 48 57 55 53 51 49 47 7 8 9 10 11 4 12 3 2 8 70 6 5 3 1 10 11 9 54 4 56 1 8 37 39 7 5 4 78 52 58 60 62 57 37 34 3 42 53 51 36 34 43 35 35 A 35 C 35 D 35 E 6A BRW Zonen 31.12.2015 46 84 A 84 32 39 30 G 37 30 B 30 D 30 A 33 F ± 30 A 30 C 73 26 32 30 E 38 B 42 44 38 A 40 46 47 77 49 51 53 55 31 105 103 35 35 A 35 B 37 39 41 43 45 48 33 33 A 36 38 29 28 30 30 D 38 C 75 Teilaufhebungsgebiet 31 28 B 28 C 65 A 64 B 30 33 24 28 A 77 A Flurstücke 25 25 A 27 29 35 35 F 30 B 64 C 46 48 50 31 50 A 31 A 50 B 33 64 79 C 44 C 23 38 45 69 79 E 6 49 40 47 65 64 A 39 45 44 D 39 79 D 37 35 47 79 A 82 82 A 31 33 43 79 67 27 29 43 34 40 3 25 C 41 32 15 38 6 54 58 74 76 79 B 35 28 36 12 13 33 1A 30 13 24 31 41 82 B 68 5 10 15 13 68 4 D4 B 4 6 -Zone V( 71300658) BM gI I I Vt 25 SU130, 00€/ m ² +16, 06% SB151, 00€/ m ² ! 29 27 25 23 5 22 24 7 14 16 27 41 B 51 20 19 6 25 14 8 3 4 49 48 B 12 18 15 45 48 A 31 22 A 20 17 47 1 22 13 13 43 46 48 29 11 10 34 41 Lage des BRW-Grundstücks 24 8 80 43 72 65 21 19 -Zone VI( 71300648) BG SU50, 00€/ m ² +3, 53% SB52, 00€/ m ² 8B 4 69 30 9 6 35 41 A 44 37 44 74 C 74 B 26 28 14 7 41 40 7 5 39 38 23 1 37 36 25 73 71 G 13 9 7 15 C 74 D 75 10 1 20 77 31 42 20 A 79 15 33 15 74 A 34 17 29 29 2 22 33 A 26 31 25 33 19 30 33 27 31 28 32 27 11 26 11 72 ! 33 40 16 83 A 83 12 21 13 58 G 58 E 23 29 31 25 29 B 24 20 26 24 13 22 15 35 33 11 C 11 B 10 31 28 86 97 95 32 34 14 25 27 28 A 14 35 23 16 22 9 12 26 A 37 A 24 30 10 32 37 39 3 15 B 15 28 14 B 33 33 1 30 32 A 35 34 38 22 17 34 18 32 8 21 20 7 9A 6 13 15 4 44 37 3 25 27 2 9 4 17 41 43 13 19 1 20 19 65 I 32 35 45 39 36 45 47 49 36 46 48 50 41 14 11 14 19 32 19 49 J 49 K 32 30 28 26 10 16 24 34 7 11 4 6 8 32 34 36 38 43 41 36 1 6 9 45 38 3 4 18 12 14 16 18 20 22 24 26 28 47 2 5 40 47 52 43 43 20 1 2D 65 H 54 56 77 H 77 G 77 E 77 D 77 A 22 42 51 49 4 4A 4C 6 6A 37 18 46 44 2 2A 2B 2C 59 A 16 49 L 42 51 -Zone IV( 71300647) BG SU45, 00€/ m ² +2, 94% SB46, 00€/ m ² 110 44 32 49 A 49 B 49 D 49 O 49 E 49 N 49 F 49 M 49 H 42 A 12 34 58 60 49 47 B 44 46 A 48 A 22 38 55 A 9C 12 12 30 40 53 5 1 17 26 51 7B 10 15 1 24 40 51 A 51 B 92 62 51 53 55 64 66 4 8 51 55 57 59 61 63 2 49 46 50 52 36 21 89 68 29 1A 7 5 6 1 44 38 23 79 A 85 87 75 77 1D 3 11 47 46 67 69 1C 2D 2 4 28 42 25 54 56 71 2A 3 10 4 23 45 27 28 56 B 2A 7 43 40 23 38 A 58 B 58 A 58 15 21 38 B 29 32 2 8 12 10 11 13 39 38 26 31 45 30 4 17 30 17 19 21 23 33 38 C 43 46 27 12 41 44 25 16 40 35 2 1B 25 28 6 22 24 33 32 35 34 36 44 37 26 24 2 1 23 21 17 19 15 B 28 30 22 4 3 ! 26 13 25 29 27 6 5 1 31 28 24 26 8 7 15 73 26 24 8 20 26 46 39 39 28 31 33 35 37 39 41 42 47 49 32 1 35 33 31 4 27 16 48 2 12 10 19 1 21 14 30 3 14 11 2B 15 12 50 13 13 24 52 43 34 36 38 40 23 8 10 63 44 46 45 16 14 A 15 2C 17 18 10 41 35 4C 6A 23 15 1 11 54 33 36 48 57 31 34 21 58 ! 29 32 19 47 27 A 18 12 22 22 A 8 17 B 17 A 32 13 16 9 58 49 25 17 58 A 56 A 51 20 13 2 17 8 7 53 21 A 15 20 18 19 24 17 4 24 10 20 2 55 19 A 24 52 18 28 26 A 6 5 1 57 19 22 13 60 60 A 20 16 A 16 59 15 62 34 11 61 15 9 ! 36 4 14 4 64 11 7 64 62 A 38 27 2 13 20 6 9 5 8 18 33 7 7 33 A 73 71 16 31 9 5 29 22 23 21 -Zone III( 71300700) BW gI I I I V SU125, 00€/ m ² +10, 33% SB138, 00€/ m ² 12 11 31 23 A 23 6 3 28 A 26 B 26 27 25 5 3 8 4 6 25 19 5 30 F 30 H 30 I 2 21 1 16 14 -Zone II( 71300699) BW gI V SU140, 00€/ m ² +9, 01% SB153, 00€/ m ² 47 5A 18 5 16 23 20 68 74 7 30 D 30 C 30 B 31 32 8 9 22 21 10 75 12 11 5 7 30 A 30 33 8 8B 10 14 12 9 11 13 15 17 2 35 34 25 B 2A 16 18 20 19 19 A 29 33 70 1 2 25 18 22 19 77 8 20 26 4 3 2 36 38 40 17 3 4 22 1 28 27 32 37 36 29 1 24 38 31 6 7 4 39 33 8 6 3 33 35 35 1 2 6 26 14 4 42 44 49 55 59 57 61 95 99 1 74 72 76 78 80 12 120 30 37 11 14 124 32 27 25 9 21 23 22 32 1 37 80 83 6 55 112 116 4 50 10 118 34 38 80 B ! 8A 10 5 10 11 10 12 3 11 88 24 14 5 7 11 17 19 8A8 10 10 12 14 16 18 20 1 3 16 88 B 10 3 16 9 15 17 2 18 5 7 9 5 4 7 22 20 2 4 6 8 10 12 9 12 87 89 4A 2 107 9 13 4B 6 4 94 13 92 98 1 15 84 8 6 5 17 15 C 15 B 15 D 15 E 13 11 10 5 115 14 A 14 11 12 9B 11 13 15 17 7 9 11 30 4 6 26 9 104 102 100 63 61 B 12 13 7 106 31 33 35 37 13 39 26 28 30 32 24 77 73 75 15 67 69 71 63 A 63 B 65 111 21 A 18 108 79 1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 49 110 112 104 106 102 100 94 96 14 17 108 30 46 19 31 33 35 37 39 41 116 34 36 38 40 118 2 4 42 A 126 Druckdatum:15.03.2016 SU und SB durch Gutachterausschuss beschlossen 42 B 96 67 94 65 42 92 90 44 63 46 Sanierungsgebiet 48 50 31 33 33 A Anlage 4 Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig Plagwitz“ Inhaltsverzeichniss Allgemeiner Teil Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet Seite 2 - 3 Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen Seite 4 Besonderer Teil Bevölkerungsentwicklung Seite 4 Charakteristik Teilaufhebungsgebiet Seite 5 Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum Seite 6 1 Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.1992 (Nr. 542/92) wurden für das Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 20.04.1994 (Nr. 1085/14) wurde das Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ festgelegt und zum Zwecke der Herstellung von Rechtssicherheit erneut am 19.06.2013 (Nr. RBV-1642/13) beschlossen. Die Erweiterung des Gebietes sowie die Konkretisierung des Sanierungskonzeptes erfolgte durch Beschluss der Ratsversammlung vom 24.02.1999 (Nr. RB-1514/99). Gebietsbezeichnung: Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ Gebietsgröße: 86 ha Durchführungszeitraum:* 1995 bis voraussichtlich 2021 Förderprogramme: Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Landessanierungsprogramm LSP Europäischer Fonds für Regionalentwicklung (EFRE/URBAN II) Stadtumbau Ost – Rückbau und Aufwertung Summe der Ausgaben bisher:* 19.452.000 € Summe der Einnahmen bisher:* Summe der Finanzhilfen bisher:* 203.400 € 12.832.400 € * nur Zwischennachweis SEP 2 2,5 Mio. € bis Ende der Sanierung Fördermitteleinsatz (SEP) nach Verwendungszweck Grunderwerb 300.400,00 € Ordnungsmaßnahmen 8.177.300,00 € Baumaßnahmen 8.723.700,00 € Vorbereitung / Vergütungen 2.250.600,00 € Gesamt 19.452.000,00 € 3 Stand der Sanierungsmaßnahme Leipzig-Plagwitz 4 Charakteristik des Teilentlassungsgebietes Leipzig-Plagwitz Das Teilentlassungsgebiet umfasst den gesamten südlichen Abschnitt des Sanierungsgebietes Plagwitz von der Karl-Heine-Straße bis zur Naumburger Straße Der Bereich mit Kanallage um Industriestraße und Merseburger Straße bis zur Karl-HeineStraße war zur Wendezeit in einem äußert desolaten Zustand. In den vorbereitenden Untersuchungen 1994 wurden die Missstände folgendermaßen beschrieben: fast alle Wohngebäude standen leer und verwahrlosten zunehmend, entlang der Industriestraße zeigte sich eine diffuse, heterogene Ansammlung aus Schuppen, Lagergebäuden, Kohlehalden etc.) die Umweltbelastung durch die ehemalige industrielle Nutzung war noch hoch. Andererseits wurden für diesen Bereich frühzeitig die Entwicklungschancen erkannt. Mit der besonderen Industriearchitektur ließen sich am Kanal die Funktionen - Wohnen – Arbeiten und Sich Erholen in optimaler Weise kombinieren. Bei der Bürgerbeteiligung zum Forum „Vision Plagwitz – Wie weiter in Plagwitz ?“ 1993 bemängelten die Plagwitzer Bürger insbesondere fehlendes Grün und Kinderspielplätze, boten Ihre Bereitschaft für Baumpflanzaktionen an, sprachen sich für die Entkernung der Blockinnenereiche aus (Abbruch von hohen Mauern, Waschhäusern, ungenutzten Gebäuden). Für diesen Bereich außerhalb der gründerzeitlichen Wohnquartiere hat die Stadtverwaltung schon 1997 begonnen, Blockkonzepte für attraktives Wohnen und neue Bauformen zu entwickeln und die Eigentumsbildung unter damals schwierigen Marktbedingungen zu fördern. Parallel wurden Gewerberuinen und Produktionshallen mit Städtebaufördermitteln entlang der Industriestraße abgerissen. Die Errichtung des Stadtteilparks zwischen Karl-Heine-Kanal und Industriestraße über Ankauf, Wettbewerb und Gestaltung der Grundstücke zwischen Industriestraße und Kanal zur großzügigen attraktiven öffentlichen Grünfläche setzte schlagartig ein wesentliches und wichtiges Initial für eine positive Entwicklung. Neben dem Einsatz von Städtebaufördermitteln für den neugeschaffenen Stadtteilpark trugen auch die Umgestaltung der Industriestraße, die neue Fußgängerbrücke über den Karl-Heine-Kanal, Böschungssanierungen des Kanals, Schaffung von Bootsanlegern, nicht zuletzt der schon 1992 angelegte Rad-/ Fußweg entlang des Kanals zu einer zunehmenden Attraktivierung bei und zogen zahlreiche private Investitionen nach sich. Heute präsentiert sich der Block als neues Wohnviertel mit neuen Einfamilienhäusern – sogenannten Stadthäusern in Industrie-/ Naumburgerund Saalfelderstraße, ausgefallene Wohneigentumswohnungen in der ehemaligen ELGUWA-Produktionsstätte, den sanierten Wagnerschen Häusern…, die sich um eine attraktive Park- und Kanallandschaft gruppieren. Die Karl-Heine-Straße ist mit ihrem Boulevardcharakter zu einer lebendigen Stadtteilmeile geworden mit vielen interessanten Geschäften, Kultureinrichtungen, Cafes und Restaurants. Betrachtet man heute die wiederhergestellten Gebäude der Industriearchitektur so fallen das sanierte expressionistische Konsumgebäude vom Architekten Fritz Höger sowie das Stelzenhaus mit seinem Nutzungsspektrum zwischen Wohnen, Büroräumen und einer Restaurantnutzung besonders auf. Zusammenfassend kann man sagen, das dieser Teil von Plagwitz einen der größten Transformationsprozesse in der Leipziger Stadterneuerung vollzogen hat. 5 Plagwitz, Teilgebiet I: Umgesetzte Fördermaßnahmen (ohne private Gebäudemaßnahmen) Stand: 12/2015 Maßnahme Fertigstellung Kosten in € Förderprogramm Gutachterverfahren Stadtteilpark 31.12.1999 115.000,00 LSP Grunderwerb Stadtteilpark 30.10.2002 154.412,00 SEP Neuanlage Stadtteilpark 31.04.2004 888.000,00 SEP Westl. Abschnitt Stadtteilpark 31.12.2007 141.550,00 EFRE Industriestraße (Straßenraumneugestaltung) 31.01.2002 455.800,00 SEP Lauchstädter Straße (Straßenraumneugestaltung) 31.08.2002 610.300,00 SEP Fußgängerbrücke Karl-Heine-Kanal 31.07.2000 518.000,00 SEP, LSP Fuß-Radweg Gleistrasse Ost 31.12.2004 412.500,00 SEP Merseburger Straße (Straßenraumneugestaltung, auch außerhalb Teilgebiet) 31.12.2000 428.600,00 SEP Böschungssanierung Karl-Heine-Kanal 31.12.2007 411.030,00 EFRE Sanierung Stationsgebäude Expoausstellung Sanierung Stationsgebäude zum Vereinshaus Modellachse Konsumgebäude, San. Inst. Industriestraße 85-95 30.09.2000 59.000,00 SEP 31.12.2004 29.080,00 EFRE 31.05.1999 635.000,00 SEP, LSP Bootsanlegestelle Stadtteilpark 31.05.2001 22.200,00 LSP Tiefgarage Konsumgebäude 15.10.2010 1.817.640,00 SUO Walter-Heinze-Straße (Straßenraumgestaltung) Mütterzentrum, Walter-Heinze-Str. 2224, Gemeinbedarfseinrichtung Außenanlagen 30.11.2000 227.819,00 SEP+Eigenmittel 30.11.2004 154.662,40 SEP Mütterzentrum, Walter-Heinze-Str. 2224, Gemeinbedarfseinrichtung Umbau 31.12.2004 205.070,00 EFRE Standortmarketing Zschochersche Straße (daraufhin viele Sanierungsvorhaben unterstützt) 31.12.2006 258.930,00 EFRE 7.429.593,40 SEP – Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen LSP – Landessanierungsprogramm EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 6 Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung Stadtteilpark Plagwitz 1998 2008 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung Luftbild Plagwitz vom Teilentlassungsgebiet 1997 2005 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung Grüne Gleise, Stadtteilpark Weiterführung 1998 2003 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung Konsumzentrale, Industriestraße 85-95 1998 2003 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung Gründer- und Gewerbehof Plagwitz, Naumburger Str. 26 1950 2003 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung Stadtteilpark mit neuer Fußgängerbrücke über Karl-Heine-Kanal 2003 Ansicht der neuen Stadthäuser in der umgestalteten Industriestraße , 2006 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung Durchgang Weißenfelser -/ Lauchstädter Straße 2000 Durchgang Weißenfelser / Lauchstädter Straße 2014 Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW