Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1056140.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
16.03.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02500
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Information zur geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig Plagwitz"
Die Information zur geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig Plagwitz“ wird zur
Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Vorlage informiert zum weiteren Vorgehen bei der Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig
Plagwitz“. Es geht zunächst um eine Teilaufhebung für den südlichen Bereich dieses
Sanierungsgebietes. Sie soll zum 31.01.2018 erfolgen.
Vor der förmlichen Aufhebung soll eine freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung
ermöglicht werden (Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung). Die auf diesem Wege
erwarteten Einnahmen sollen der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden
Sanierungsgebiet dienen.
Anlagen:
Begründung
1 Karte Teilentlassung Leipzig Plagwitz
2 Maßnahmeplanung
3 Zonenübersicht Bodenrichtwerte Plagwitz
4 Zwischenbilanz
5 Fotos Entlassungsbereich
Begründung
Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Plagwitz" und sodann auf die Voraussetzungen der Teilaufhebung im
Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Teilaufhebung, zu denen
insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört.
1. Ausgangssituation
Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete, in denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der
§§152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, förmlich festgelegt. Nach den
Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der
einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben.
Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde und bis zum
Jahr 2016 lediglich noch Bewilligungen des Programmjahres 2012 umgesetzt werden (Abwicklung); Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen.
Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung
durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 20.04.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese
Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass
die Satzung mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des
Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme
nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Plagwitz“ (Nr. 13) beschlossen. Diese
Satzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, trat rückwirkend zum
01.04.1995 in Kraft.
2. Voraussetzung der Teilaufhebung
Nach § 162 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die
Sanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich festgelegten
Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil
aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind,
ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die
weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer
sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist.
Der für die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene südliche Bereich des
Sanierungsgebiets (s. Anlage 1) erfüllt diese Voraussetzungen. Seit Beginn der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden aufgrund der schlechten Bausubstanz und
aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel zur Instandsetzung und baulichen
Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall dieses gründerzeitlichen Quartiers
gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden, so dass sich dieses Quartier
heute als ein attraktiver Wohn- und Lebensraum präsentiert. Im Bereich der geplanten
Teilaufhebung der Sanierungssatzung beträgt der Anteil der modernisierten Bausubstanz und des
Neubaus, bezogen auf die Anzahl der Grundstücke annähernd 90 %. Der besondere Charakter
dieses Gebietes wird durch eine einzigartige Industriearchitektur geprägt, wobei das KonsumGebäude und das Stelzen-Haus dabei besonders herausragen. Der öffentliche Straßenraum ist in
diesem Bereich im Wesentlichen saniert bzw. neu gestaltet worden. Hinzu kommt, dass der
Bereich mit seiner Lage am Karl-Heine-Kanal sowie der Neuanlage des Stadteilparks Plagwitz als
1
Naherholungs- und Grün- und Freizeitbereich eine besondere Aufwertung erfahren hat. Die
städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven
Bevölkerungsentwicklung wieder. Im Zeitraum von 1995 bis 2014 hat sich die Zahl der Einwohner
im Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ um 50 % erhöht, im zur Teilaufhebung der
Sanierungssatzung vorgesehenen Bereich um 40 %. In dem ehemals gewerblich geprägten und
damit
unbewohnten Bereich bleibt durch die Einfamilienhausbebauung eine geringe
Bevölkerungsdichte bestehen.
Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind in diesem Bereich im Rahmen der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Plagwitz“ nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für
dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen
Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig auch ohne den Status Sanierungsgebiet gewährleistet
ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die „Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des
Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz“ (s. Anlage 4).
3. Auswirkungen der Teilaufhebung
Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen Status als
Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die Genehmigungspflicht
der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz
3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2
BauGB.
Mit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen. Gleichzeitig
entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge zu entrichten.
3.1 Begriff des Ausgleichsbetrags
§ 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag
zu entrichten hat, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines
Grundstücks entspricht. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. Der Ausgleichsbetrag ist
die Differenz zwischen dem Bodenwert, den ein Grundstück hätte, wenn keine Sanierung
durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich nach der Sanierung ergibt
(Endwert). Der Stadt Leipzig steht hinsichtlich der Erhebung von Ausgleichsbeträgen kein
Ermessen zu. Nur im Einzelfall kann von der Erhebung ganz oder teilweise abgesehen werden,
wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist (§ 155 Abs.
4 BauGB).
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Stadt Leipzig hat mit
Beschluss vom 25.02.2016 für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ sanierungsunbeeinflusste
und sanierungsbeeinflusste zonale Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2015 ermittelt. Der Anlage
3 ist die zur Zeit vorliegende Bodenrichtwertkarte für das Sanierungsgebiet Plagwitz mit
sanierungsunbeeinflussten und sanierungsbeeinflussten zonalen Bodenrichtwerten zum Stichtag:
31.12.2015 beigefügt.
Der für die Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene Bereich liegt in den Zonen II, III, V
und VI. In dem für die Teilaufhebung vorgesehenen Bereich der Sanierungssatzung liegt die
sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zwischen 3,53 % und 16,06 %. Das entspricht einer
sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen von 2 € in der gewerblichen Zone VI bis 21 € in der
2
Zone V, dem Wohnbereich um den Karl-Heine-Kanal.
Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht spätestens nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahme. Die Ausgleichsbeträge sind nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme
per Bescheid zu erheben. Gegen die Bescheide kann Widerspruch eingelegt und, bei Nichtabhilfe
im Widerspruchsverfahren, Klage erhoben werden.
3.2 Freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung
Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Ablösung erfolgt durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift zur
Städtebaulichen Erneuerung des Freistaates Sachsen vom 20.08.2009, dass die Gemeinde bis zu
einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass
von bis zu 20 % auf Ausgleichsbeträge gewähren kann. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung
vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten
unter den genannten Voraussetzungen bei freiwilliger Ablösung von Ausgleichsbeträgen diesen
Verfahrensnachlass von 20 Prozent. Die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“
ist zum 31.01.2018 geplant. Aufgrund der vorgenannten Regelung kann betroffenen Eigentümern
somit bis zum 31.01.2017 der Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung gewährt
werden.
3.3 Reinvestition der Ausgleichsbeträge
Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind
zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet
einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Ist die Sanierungsmaßnahme endgültig abgeschlossen, sind die Ausgleichsbeträge grundsätzlich zu zwei
Dritteln an die Fördermittelgeber Bund und Freistaat Sachsen abzuführen. Die im Rahmen der
geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ artenden Einnahmen sollen
daher auch der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet
dienen.
Prognose der Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Teilgebiet
Aus gleichs beträge
ins ges am t 1)
Prognos e der
Einnahm en aus
freiwilliger Ablös ung
verbleibend
Prognos e der
Einnahm en durch
Fes ts etzung nach
Teilaufhebung der
Satzung
Prognos e der noch zu
erwartenden
Einnahm en aus
Aus gleichs beträgen
Ablös ung +
Fes ts etzung
A
(60% von A bei 20%
Verfahrens nachlas s )
B
C
(80% von C)
D
(B+ D)
E
1.517.898 €
728.591 €
607.159 €
485.727 €
1.214.318 €
1) Bodenwerterhöhungen der Grundstücke, für die die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der
städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig Plagwitz“ abgelöst wurde, sind in der Prognose nicht enthalten.
Die prognostizierten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Teilentlassungsgebiet belaufen sich
auf insgesamt rund 1.214.318 €. Bei Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % wird davon
ausgegangen, dass 60% der zu erhebenden Ausgleichsbeträge auf der Grundlage
entsprechender Vereinbarungen freiwillig abgelöst werden. Nach der Teilaufhebung der Satzung
wird mit weiteren 607.159 €
Einnahmen kalkuliert, Hierbei wird unter Beachtung des
3
Vorsichtsprinzips davon ausgegangen, dass jedenfalls 80 % der Forderungen, also 485.727 € als
Einnahmen realisiert werden können. Diese der Prognose zugrundeliegenden Annahmen stützen
sich auf eigene Erfahrungen im Zusammenhang mit den ersten Teilaufhebungen der
Sanierungssatzungen „Leipzig/ Connewitz-Biedermannstraße“ , „Innerer Süden“ und „LeipzigReudnitz“ (bezogen auf die Bereitschaft der Eigentümer zur freiwilligen Ablösung der
Ausgleichsbetragsverpflichtung).
Zudem stehen im Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ weitere 400.000 € aus freiwillig abgelösten
Ausgleichsbeträgen zur Verfügung.
Mit diesen bereits vorliegenden und den noch zu erwartenden Einnahmen sollen weitere Vorhaben
im Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ realisiert werden. So sind die Straßenraumneugestaltung
der Birkenstraße, die gestalterische Aufwertung zu einer kleinen öffentlichem Grünfläche Ecke
Hähnel-/Aurelienstraße dem sogenannten Westentaschenpark, die Neugestaltung der Rad- und
Fußwegeverbindung zwischen Aurelien- und Karl-Heine-Straße am Kanal, die Sanierung der
äußeren Hülle des Felsenkellers als wichtiges identitätsstiftendes Gebäude und die Planung der
Aurelienstraße im Abschnitt Kanal und Gießerstraße vorgesehen (zu den geplanten Maßnahmen
s. Anlage 2).
Mit
der
Beschlussvorlage
VI-DS-02010
„Verwendung
von
sanierungsrechtlichen
Ausgleichsbeträgen gemäß §154 BauGB in 2016“ wurden die noch im laufenden Jahr geplanten
Vorhaben (lfd. 1 bis 5 der Anlage 3) bereits durch die DB OBM bestätigt. Es ist beabsichtigt, auch
für die Folgejahre ab 2017 die Verwendung der Ausgleichsbeträge in den Sanierungsgebieten der
Stadt Leipzig jährlich durch die DB OBM bestätigen zu lassen. Unbeschadet dessen sind je nach
Höhe der geplanten Einzelmaßnahmen separate Beschlüsse durch die zuständigen Gremien
entsprechend der Hauptsatzung erforderlich.
3.4 Beteiligung der betroffenen Eigentümer
Die vorgesehene Teilaufhebung der Sanierungssatzung umfasst 340 Grundstücke. Dabei handelt
es sich bei 22 Grundstücken um städtische Flächen (Park, Feuerwache) und private
Erschließungsanlagen für die kein Ausgleichsbetrag erhoben wird. Für 68 Grundstücke wurde die
Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im
Teilentlassungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ durch die Eigentümer abgelöst. Das ASW wird die
betroffenen Eigentümer der noch verbleibenden 250 Grundstücke über die aktuell ermittelten
sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und die daraus resultierenden zu erwartenden
Ausgleichsbeträge schriftlich informieren und Ihnen auf dieser Grundlage die freiwillige Ablösung
der Ausgleichsbeträge unter Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % anbieten.
Anlagen:
1
2
3
4
5
Karte Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ mit geplantem Entlassungsgebiet
Maßnahmeplanung zur Verwendung der Ausgleichsbeträge im SG „Leipzig-Plagwitz“
Karte „Zonale Anfangs- und Endwerte“ im Gesamt- und Teilgebiet (Stichtag: 31.12.2015)
Zwischenbilanz zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig Plagwitz“
Fotos zum Teilentlassungsbereich
4
Sanierungsgebiet
Leipzig-Plagwitz
Gebietsgrenze
Satzung
1. Teilaufhebung
(geplant)
0
125
250
500
Meter
Stand: 12/ 2015
Maßstab 1:5.000
Kartengrundlage: Amt für
Geoinformation und Bodenordnung
Anlage 2
Maßnahmenplanung zur geplanten Verwendung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“
lfd. Nr.
Sanierungsgebiet
Projekt
Bemerkung
1
Plagwitz
Öffentliche Grünfläche Aurelienstraße/ Ecke
Hähnelstraße, Planung und Bau
2
Plagwitz
Birkenstraße
Realisierung ab 2017
3
Plagwitz
Felsenkeller (Karl-Heine-Straße 32)
Sanierung der denkmalgeschützten Fassade
Ordnungsmaßnahmen (Beräumung/
Entsiegelung) im Areal der
Nachbarschaftsgärten zwischen der
Josephstraße und Siemeringstraße
Kosten/
Kalkulation in €
im ErgHH 20162020
Kosten/
Kalkulation in €
im InvHH 20162020
75.000
380.000
400.000
4
Plagwitz
Nachbarschaftsgärten
5
Plagwitz
Programmbegleitung 1)
6
Plagwitz
Rad-Fußwegeverbindung an Kanal (Aurelienbis Karl-Heine-Straße)
7
Plagwitz
Aurelienstraße (Kanal bis Gießerstraße)
8
Summe
30.000
40.000
90.000
Planung ab 2017
350.000
115.000
1.250.000
1) Unter dem Begriff „Programmbegleitung“ werden die unter Abschnitt B Nummer 11 der VwV-StBauE vom 10.09.2009 aufgeführten zuwendungs-fähigen
Maßnahmen zusammengefasst. Darunter fallen u.a.: Vergütungen für Sanierungsträger und andere Beauftragte, Wettbewerbe und gutachterliche
Kostenermittlungen, Evaluation, Abrechnung, Dokumentation, Verfügungsfonds, Städtebauliche Entwicklungskonzepte.
Seite 1
Leipzig-Plagwitz (1. Änderung)
Sani
er
ungsgebi
et
42
128
133
131
129
124
127
122
120
42
44
1
114
112
116
114
28
2
26
24
22
10
16
15
45
47
41
43
36
38
40
42
44
117
3
18
20
22
16
21
23
12
14
19
6
8
10
25
17
23
14
21
32
19
17
28
30
26
26 B
22
92
25
90
103
27
99
97
35
20
23
18
21
16
19
14
11
6
8
12
14
20
24
95
19
60
3
5
52
54
58
-Zone I(
71300657)
BM I
I
I
V
SU80,
00€/
m ²
+10,
17%
SB88,
00€/
m ²
66
68
70
72
62
8
49
82
51
53
85
81
79
84
4
7
2
5
82
86
8
5
6
103
4
3
1
130
2
134
105
107
17
101
16
63 A
15
13
12
11
10
-Zone VII(
71300659)
BW
SU140,
00€/
m ²
+11,
08%
SB156,
00€/
m ²
7C
9A
58
60
13
2
4
64
62 B
75
4A
4B
73
62
56
67
69
65
46
35 B
26
25
8
30
32
37
35
26 A
28
27
29
7
9
10
12
17
19 12
21
15
18
62
63
13
14
17
21
11
23
27
26
28
30
54
59
56
55
45
38
40
42
29
14
16
3
18
71
48
31
47
27
49
50
33
35
74
72
70
68
66
60
62
64
79
81
83
25
!
6
8
85 A
85 B
8
57
10
46
14
112
27
29
31
59
-Zone VIII(
71300649)
BG
SU40,
00€/
m ²
+4,
15%
SB42,
00€/
m ²
3
7
39
37
5
2
12
31
29
11
12
27
17
85
19
30
81 A 81
71
22
!
17
67
46
19
8
9
70
63
50
19
21
45
52
54
24
22
32
25
20 A
23
21
2
18
17
6
58 C
62
71
64
5
1
12
66
7
5
2
3
61
47
66 64
62 60
58 56
54 52
50
59
48
57 55
53 51
49
47
7
8
9
10
11
4
12
3
2
8
70
6
5
3
1
10
11
9
54
4
56
1
8
37
39
7
5
4
78
52
58
60
62
57
37
34
3
42
53
51
36
34
43
35
35 A
35 C
35 D
35 E
6A
BRW Zonen 31.12.2015
46
84 A 84
32
39
30 G
37
30 B 30 D
30 A
33 F
±
30 A
30 C
73
26
32
30 E
38 B
42
44
38 A
40
46
47
77
49
51
53
55
31
105
103
35
35 A
35 B
37
39
41
43
45
48
33
33 A
36
38
29
28
30
30 D
38 C
75
Teilaufhebungsgebiet
31
28 B 28 C
65 A
64 B
30
33
24
28 A
77 A
Flurstücke
25 25 A
27
29
35
35 F
30 B
64 C
46
48
50
31
50 A
31 A
50 B
33
64
79 C
44 C
23
38
45
69
79 E
6
49
40
47
65
64 A
39
45
44 D
39
79 D
37
35
47
79 A
82
82 A
31
33
43
79
67
27
29
43
34
40
3
25 C
41
32
15
38
6
54
58
74
76
79 B
35
28
36
12
13
33
1A
30
13
24
31
41
82 B
68
5
10
15 13
68
4 D4 B 4
6
-Zone V(
71300658)
BM gI
I
I
Vt
25
SU130,
00€/
m ²
+16,
06%
SB151,
00€/
m ²
!
29
27
25
23
5
22
24
7
14
16
27
41 B
51
20
19
6
25
14
8
3
4
49
48 B
12
18
15
45
48 A
31
22 A
20
17
47
1
22
13
13
43
46
48
29
11
10
34
41
Lage des BRW-Grundstücks
24
8
80
43
72
65
21
19
-Zone VI(
71300648)
BG
SU50,
00€/
m ²
+3,
53%
SB52,
00€/
m ²
8B
4
69
30
9
6
35
41 A
44
37
44
74 C 74 B
26
28
14
7
41
40
7
5
39
38
23
1
37
36
25
73 71 G
13
9
7
15 C
74 D
75
10
1
20
77
31
42
20 A
79
15
33
15
74 A
34
17
29
29
2
22
33 A
26
31
25
33
19
30
33
27
31
28
32
27
11
26
11
72
!
33
40
16
83 A 83
12
21
13
58 G 58 E
23
29
31
25
29 B
24
20
26
24
13
22
15
35 33
11 C 11 B
10
31
28
86
97 95
32
34
14
25
27
28 A
14
35
23
16
22
9
12
26 A
37 A
24
30
10
32
37
39
3
15 B
15
28
14 B
33
33
1
30
32 A
35
34
38
22
17
34
18
32
8
21
20
7
9A
6
13
15
4
44
37
3
25
27
2
9
4
17
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13
19
1
20
19
65 I
32
35
45
39
36
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47
49
36
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48
50
41
14
11
14
19
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19
49 J
49 K
32 30
28
26
10
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24
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7
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4
6
8
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43 41
36
1
6
9
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3
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18
12
14
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2
5
40
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20
1
2D
65 H
54
56
77 H
77 G 77 E
77 D 77 A
22
42
51 49
4
4A
4C
6
6A
37
18
46 44
2
2A
2B
2C
59 A
16
49 L
42
51
-Zone IV(
71300647)
BG
SU45,
00€/
m ²
+2,
94%
SB46,
00€/
m ²
110
44
32
49 A
49 B
49 D
49 O 49 E
49 N 49 F
49 M 49 H
42 A
12
34
58
60
49 47 B
44
46 A
48 A
22
38
55 A
9C
12
12
30
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53
5
1
17
26
51
7B
10
15
1
24
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51 A
51 B
92
62
51
53
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64
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4
8
51
55
57
59
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63
2
49
46
50
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36
21
89
68
29
1A
7
5
6
1
44
38
23
79 A
85
87
75
77
1D
3
11
47
46
67
69
1C
2D
2
4
28
42
25
54
56
71
2A
3
10
4
23
45
27
28
56 B
2A
7
43
40
23
38 A
58 B 58 A
58
15
21
38 B
29
32
2
8
12 10
11
13
39
38
26
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30
4
17
30
17
19
21
23
33 38 C
43
46
27
12
41
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25
16
40
35
2
1B
25
28
6
22
24
33
32 35
34
36
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37
26
24
2
1
23
21
17 19
15 B
28
30
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4
3
!
26
13
25
29 27
6
5
1
31
28
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8
7
15
73
26
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20
26
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39
28
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1
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33
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16
48
2
12
10
19
1
21
14
30
3
14
11
2B
15
12
50
13
13
24
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43
34
36
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23
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10
63
44
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16
14 A
15
2C
17
18
10
41
35
4C
6A
23
15
1
11
54
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48
57
31
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21
58
!
29
32
19
47
27 A
18
12
22
22 A
8
17 B
17 A
32
13
16
9
58
49
25
17
58 A 56 A
51
20
13
2
17
8
7
53
21 A
15
20
18
19
24
17
4
24
10
20
2
55
19 A
24
52
18
28
26 A
6
5
1
57
19
22
13
60 60 A 20
16 A 16
59
15
62
34
11
61
15
9
!
36
4
14
4
64
11
7
64 62 A
38
27
2
13
20
6
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5
8
18
33
7
7
33 A
73
71
16
31
9
5
29
22
23
21
-Zone III(
71300700)
BW gI
I
I
I
V
SU125,
00€/
m ²
+10,
33%
SB138,
00€/
m ²
12
11
31
23 A
23
6
3
28 A
26 B
26
27
25
5
3
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6
25
19
5
30 F
30 H
30 I
2
21
1
16
14
-Zone II(
71300699)
BW gI
V
SU140,
00€/
m ²
+9,
01%
SB153,
00€/
m ²
47
5A
18
5
16
23
20
68
74
7
30 D
30 C
30 B
31
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8
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22
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10
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5
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30 A
30
33
8
8B
10
14 12
9
11
13
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2
35
34
25 B
2A
16
18
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19 A
29
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17
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24
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6
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6
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33
35
35
1
2
6
26
14
4
42
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49
55
59 57
61
95
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1
74 72
76
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80
12
120
30
37
11
14
124
32
27 25
9
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32
1
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83
6
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112
116
4
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10
118
34
38
80 B
!
8A
10
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3
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24
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5
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17
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8A8
10
10
12
14
16
18
20
1
3
16
88 B
10
3
16
9
15
17
2
18
5
7
9
5
4
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22
20
2
4
6
8
10
12
9
12
87
89
4A
2
107
9
13
4B
6
4
94
13
92
98
1
15
84
8
6
5
17
15 C 15 B
15 D
15 E
13
11
10
5
115
14 A
14
11
12
9B
11
13
15
17
7
9
11
30
4
6
26
9
104
102 100
63
61 B
12
13
7
106
31
33
35
37
13
39
26
28
30
32
24
77
73
75
15
67
69
71
63 A
63 B
65
111
21 A
18
108
79
1
3
5
7
9
11
13
15
17
19
21
23
25
49
110
112
104
106
102
100
94
96
14
17
108
30
46
19
31
33
35
37
39
41
116
34
36
38
40
118
2
4
42 A
126
Druckdatum:15.03.2016
SU und SB durch Gutachterausschuss beschlossen
42 B
96
67
94
65
42
92
90
44
63
46
Sanierungsgebiet
48
50
31
33
33 A
Anlage 4
Zwischenbilanz
zur geplanten Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig Plagwitz“
Inhaltsverzeichniss
Allgemeiner Teil
Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet
Seite 2 - 3
Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen
Seite 4
Besonderer Teil
Bevölkerungsentwicklung
Seite 4
Charakteristik Teilaufhebungsgebiet
Seite 5
Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum
Seite 6
1
Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet
Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.1992 (Nr. 542/92)
wurden für das Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung
der Sanierungsbedürftigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 20.04.1994 (Nr. 1085/14) wurde das
Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ festgelegt und zum Zwecke der Herstellung von
Rechtssicherheit erneut am 19.06.2013 (Nr. RBV-1642/13) beschlossen. Die Erweiterung des
Gebietes sowie die Konkretisierung des Sanierungskonzeptes erfolgte durch Beschluss der
Ratsversammlung vom 24.02.1999 (Nr. RB-1514/99).
Gebietsbezeichnung:
Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“
Gebietsgröße:
86 ha
Durchführungszeitraum:*
1995 bis voraussichtlich 2021
Förderprogramme:
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen,
Landessanierungsprogramm LSP
Europäischer Fonds für Regionalentwicklung
(EFRE/URBAN II)
Stadtumbau Ost – Rückbau und Aufwertung
Summe der Ausgaben bisher:*
19.452.000 €
Summe der Einnahmen bisher:*
Summe der Finanzhilfen bisher:*
203.400 €
12.832.400 €
* nur Zwischennachweis SEP
2
2,5 Mio. € bis Ende der Sanierung
Fördermitteleinsatz (SEP) nach Verwendungszweck
Grunderwerb
300.400,00 €
Ordnungsmaßnahmen
8.177.300,00 €
Baumaßnahmen
8.723.700,00 €
Vorbereitung / Vergütungen
2.250.600,00 €
Gesamt
19.452.000,00 €
3
Stand der Sanierungsmaßnahme Leipzig-Plagwitz
4
Charakteristik des Teilentlassungsgebietes Leipzig-Plagwitz
Das Teilentlassungsgebiet umfasst den gesamten südlichen Abschnitt des Sanierungsgebietes Plagwitz von der Karl-Heine-Straße bis zur Naumburger Straße
Der Bereich mit Kanallage um Industriestraße und Merseburger Straße bis zur Karl-HeineStraße war zur Wendezeit in einem äußert desolaten Zustand. In den vorbereitenden
Untersuchungen 1994 wurden die Missstände folgendermaßen beschrieben: fast alle
Wohngebäude standen leer und verwahrlosten zunehmend, entlang der Industriestraße
zeigte sich eine diffuse, heterogene Ansammlung aus Schuppen, Lagergebäuden,
Kohlehalden etc.) die Umweltbelastung durch die ehemalige industrielle Nutzung war noch
hoch.
Andererseits wurden für diesen Bereich frühzeitig die Entwicklungschancen erkannt. Mit
der besonderen Industriearchitektur ließen sich am Kanal die Funktionen - Wohnen –
Arbeiten und Sich Erholen in optimaler Weise kombinieren. Bei der Bürgerbeteiligung zum
Forum „Vision Plagwitz – Wie weiter in Plagwitz ?“ 1993 bemängelten die Plagwitzer
Bürger insbesondere fehlendes Grün und Kinderspielplätze, boten Ihre Bereitschaft für
Baumpflanzaktionen an, sprachen sich für die Entkernung der Blockinnenereiche aus
(Abbruch von hohen Mauern, Waschhäusern, ungenutzten Gebäuden).
Für diesen Bereich außerhalb der gründerzeitlichen Wohnquartiere hat die
Stadtverwaltung schon 1997 begonnen, Blockkonzepte für attraktives Wohnen und neue
Bauformen zu entwickeln und die Eigentumsbildung unter damals schwierigen
Marktbedingungen zu fördern. Parallel wurden Gewerberuinen und Produktionshallen mit
Städtebaufördermitteln entlang der Industriestraße abgerissen.
Die Errichtung des Stadtteilparks zwischen Karl-Heine-Kanal und Industriestraße über
Ankauf, Wettbewerb und Gestaltung der Grundstücke zwischen Industriestraße und Kanal
zur großzügigen attraktiven öffentlichen Grünfläche setzte schlagartig ein wesentliches
und wichtiges Initial für eine positive Entwicklung. Neben dem Einsatz von
Städtebaufördermitteln für den neugeschaffenen Stadtteilpark trugen auch die
Umgestaltung der Industriestraße, die neue Fußgängerbrücke über den Karl-Heine-Kanal,
Böschungssanierungen des Kanals, Schaffung von Bootsanlegern, nicht zuletzt der schon
1992 angelegte Rad-/ Fußweg entlang des Kanals zu einer zunehmenden Attraktivierung
bei und zogen zahlreiche private Investitionen nach sich.
Heute präsentiert sich der Block als neues Wohnviertel mit neuen Einfamilienhäusern –
sogenannten Stadthäusern in Industrie-/ Naumburgerund Saalfelderstraße,
ausgefallene Wohneigentumswohnungen in der ehemaligen ELGUWA-Produktionsstätte,
den sanierten Wagnerschen Häusern…, die sich um eine attraktive Park- und
Kanallandschaft gruppieren. Die Karl-Heine-Straße ist mit ihrem Boulevardcharakter zu
einer lebendigen Stadtteilmeile geworden mit vielen interessanten Geschäften,
Kultureinrichtungen, Cafes und Restaurants.
Betrachtet man heute die wiederhergestellten Gebäude der Industriearchitektur so fallen
das sanierte expressionistische Konsumgebäude vom Architekten Fritz Höger sowie das
Stelzenhaus mit seinem Nutzungsspektrum zwischen Wohnen, Büroräumen und einer
Restaurantnutzung besonders auf.
Zusammenfassend kann man sagen, das dieser Teil von Plagwitz einen der größten
Transformationsprozesse in der Leipziger Stadterneuerung vollzogen hat.
5
Plagwitz, Teilgebiet I: Umgesetzte Fördermaßnahmen
(ohne private Gebäudemaßnahmen)
Stand: 12/2015
Maßnahme
Fertigstellung
Kosten in €
Förderprogramm
Gutachterverfahren Stadtteilpark
31.12.1999
115.000,00
LSP
Grunderwerb Stadtteilpark
30.10.2002
154.412,00
SEP
Neuanlage Stadtteilpark
31.04.2004
888.000,00
SEP
Westl. Abschnitt Stadtteilpark
31.12.2007
141.550,00
EFRE
Industriestraße
(Straßenraumneugestaltung)
31.01.2002
455.800,00
SEP
Lauchstädter Straße
(Straßenraumneugestaltung)
31.08.2002
610.300,00
SEP
Fußgängerbrücke Karl-Heine-Kanal
31.07.2000
518.000,00
SEP, LSP
Fuß-Radweg Gleistrasse Ost
31.12.2004
412.500,00
SEP
Merseburger Straße
(Straßenraumneugestaltung, auch
außerhalb Teilgebiet)
31.12.2000
428.600,00
SEP
Böschungssanierung Karl-Heine-Kanal
31.12.2007
411.030,00
EFRE
Sanierung Stationsgebäude
Expoausstellung
Sanierung Stationsgebäude zum
Vereinshaus
Modellachse Konsumgebäude, San.
Inst. Industriestraße 85-95
30.09.2000
59.000,00
SEP
31.12.2004
29.080,00
EFRE
31.05.1999
635.000,00
SEP, LSP
Bootsanlegestelle Stadtteilpark
31.05.2001
22.200,00
LSP
Tiefgarage Konsumgebäude
15.10.2010
1.817.640,00
SUO
Walter-Heinze-Straße
(Straßenraumgestaltung)
Mütterzentrum, Walter-Heinze-Str. 2224, Gemeinbedarfseinrichtung
Außenanlagen
30.11.2000
227.819,00 SEP+Eigenmittel
30.11.2004
154.662,40
SEP
Mütterzentrum, Walter-Heinze-Str. 2224, Gemeinbedarfseinrichtung Umbau
31.12.2004
205.070,00
EFRE
Standortmarketing Zschochersche
Straße (daraufhin viele
Sanierungsvorhaben unterstützt)
31.12.2006
258.930,00
EFRE
7.429.593,40
SEP – Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
LSP – Landessanierungsprogramm
EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
6
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung
Stadtteilpark Plagwitz
1998
2008
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung
Luftbild Plagwitz vom Teilentlassungsgebiet
1997
2005
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung
Grüne Gleise, Stadtteilpark Weiterführung
1998
2003
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung
Konsumzentrale, Industriestraße 85-95
1998
2003
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung
Gründer- und Gewerbehof Plagwitz, Naumburger Str. 26
1950
2003
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung
Stadtteilpark mit neuer Fußgängerbrücke über Karl-Heine-Kanal 2003
Ansicht der neuen Stadthäuser in der umgestalteten Industriestraße , 2006
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW
Anlage 5 – Fotos Sanierungsgebiet „Leipzig Plagwitz“ im Bereich der Teilentlassung
Durchgang Weißenfelser -/ Lauchstädter Straße 2000
Durchgang Weißenfelser / Lauchstädter Straße 2014
Fotos SMI, C. Eisler, G. Sommer – Rechte bei Stadt Leipzig ASW