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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1062560.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
12.05.16, 12:00
Aktualisiert
23.06.16, 13:06

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02847 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 22.06.2016 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Betreff Steuermessbeträge in den eingemeindeten Ortsteilen Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln bittet für seine Einwohner um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist es richtig, dass die Steuermessbeträge zwischen den eingemeindeten Ortsteilen 1999 und der Kernstadt Leipzig für vergleichbare bebaute Grundstücke differieren? 2. Kommt es dadurch zu einer Höherbelastung der Grundstückeigentümer der eingemeindeten Ortsteile als in der Kernstadt Leipzig bei der Zahlung der Grundsteuer und wenn ja, wie hoch ist diese? 3. Ist es richtig, dass es durch die Beibehaltung der Einheitswerte von 1935 und der Einordnung der Grundstücke in die damaligen Gemeindegruppen zu unterschiedlichen steuerlichen Bewertung vergleichbarer bebauter Grundstücke für Altbauten (bis zum 31.03.1934 bezugsfertig) und Neubauten (nach dem 31.03. 1934 bezugsfertig) kommt? 5. Ist beabsichtigt hier eine Änderung vorzunehmen? 6. Können die betroffenen Grundstückseigentümer einen Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer stellen?