Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1062560.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
12.05.16, 12:00
Aktualisiert
23.06.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02847
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
22.06.2016
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Betreff
Steuermessbeträge in den eingemeindeten Ortsteilen
Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln bittet für seine Einwohner um die Beantwortung folgender
Fragen:
1. Ist es richtig, dass die Steuermessbeträge zwischen den eingemeindeten Ortsteilen 1999 und der
Kernstadt Leipzig für vergleichbare bebaute Grundstücke differieren?
2. Kommt es dadurch zu einer Höherbelastung der Grundstückeigentümer der eingemeindeten
Ortsteile als in der Kernstadt Leipzig bei der Zahlung der Grundsteuer und wenn ja, wie hoch ist
diese?
3. Ist es richtig, dass es durch die Beibehaltung der Einheitswerte von 1935 und der Einordnung der
Grundstücke in die damaligen Gemeindegruppen zu unterschiedlichen steuerlichen Bewertung
vergleichbarer bebauter Grundstücke für Altbauten (bis zum 31.03.1934 bezugsfertig) und
Neubauten (nach dem 31.03. 1934 bezugsfertig) kommt?
5. Ist beabsichtigt hier eine Änderung vorzunehmen?
6. Können die betroffenen Grundstückseigentümer einen Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer
stellen?