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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1059906.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
19.04.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:52

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02502-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Vorberatung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Umsetzung des Maßnahmeplans im integrierten Verkehrskonzept Altlindenau Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag: "Zur Umsetzung des integrierten Verkehrskonzeptes Leipzig-Altlindenau werden die im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen bei einem Bürgerworkshop diskutiert und dem Stadtrat bis zum 30.09.2016 ein Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt." Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Hinsichtlich der Situation am Lindenauer Markt sind die seit Jahren seitens der Bürgerschaft formulierten Defizite Auslöser für eine konzeptionelle Befassung mit Optimierungsmöglichkeiten gewesen. Die notwendigen finanziellen Mittel für eine baulich-gestalterische Verbesserung sind im Rahmen der Fördermittelplanung (Städtebauförderung, Programm Stadtumbau Ost) im Haushalt in gewissem Umfang unterlegt. Gleichwohl sind mögliche Maßnahmen, sowohl was die Planungskapazitäten als auch was die folgenden Investitionen angeht, vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Bedarfe abzuwägen. Das Ergebnis dieser Abwägung ist u. a. abhängig vom Kosten-Nutzen-Verhältnis, welches erst nach weiterer Präzisierung der Erfordernisse bestimmt werden kann. Dazu dient sowohl das angesprochene Gutachten als auch der im Juni bereits fest geplante Workshop. Die Verwaltung wird folgend bis zum 30.9.2016 einen Vorschlag zur Umsetzung von Maßnahmen vorlegen.