Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1059906.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
19.04.16, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 07:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02502-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Vorberatung
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Umsetzung des Maßnahmeplans im integrierten Verkehrskonzept Altlindenau
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
"Zur Umsetzung des integrierten Verkehrskonzeptes Leipzig-Altlindenau werden die im Gutachten
vorgeschlagenen Maßnahmen bei einem Bürgerworkshop diskutiert und dem Stadtrat bis zum
30.09.2016 ein Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt."
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Hinsichtlich der Situation am Lindenauer Markt sind die seit Jahren seitens der Bürgerschaft
formulierten Defizite Auslöser für eine konzeptionelle Befassung mit Optimierungsmöglichkeiten
gewesen.
Die notwendigen finanziellen Mittel für eine baulich-gestalterische Verbesserung sind im Rahmen
der Fördermittelplanung (Städtebauförderung, Programm Stadtumbau Ost) im Haushalt in gewissem
Umfang unterlegt. Gleichwohl sind mögliche Maßnahmen, sowohl was die Planungskapazitäten als
auch was die folgenden Investitionen angeht, vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Bedarfe
abzuwägen. Das Ergebnis dieser Abwägung ist u. a. abhängig vom Kosten-Nutzen-Verhältnis,
welches erst nach weiterer Präzisierung der Erfordernisse bestimmt werden kann. Dazu dient
sowohl das angesprochene Gutachten als auch der im Juni bereits fest geplante Workshop.
Die Verwaltung wird folgend bis zum 30.9.2016 einen Vorschlag zur Umsetzung von Maßnahmen
vorlegen.